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Amts- Nil Aiimckktt für den Abonnement mertelj. 1 M. 20 Ps. einschliehl. deS »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen RcichSpostanstalten. 8. Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebobn in Eibenstock. — 46. Sa-r«««-. —— Donnerstag, den 19. Januar «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeil- 25 Pf. 18SS B e st i m m u n g c n über den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintretcn, falls er die nöthige moralische und körperliche Besähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Futztruppen, der fahrenden Feld- Artillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Eivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Auf enthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnih zur Meldung nach- 3) Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubnih durch Ertheilung eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: ». von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, b. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, dah der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadel- hast geführt hat. 4) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheines bei dem Kommandeur des gewählten Truppentheils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so oeranlaht er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6) Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruteneinstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Slellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Frei willige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär- Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, ivenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstcrmine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht aus die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7) Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalender jahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingctrctenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers- Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversoraungsschein be reits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8) Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillecie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich frei willig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung er füllt haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre actio gedient haben, werden zu Uebungen während des Reseroeverhällmsses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht ein berufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppen- thcils nicht. Dresden, den 16. Januar 1899. Kriegs-Ministerium. von der Planitz. Die Festsetzung des durchschnittlichen Jahresarbeits- Verdienstes der land- u. sorstwirthschastlichen Arbeiter bctr. In Gemäßheit von 8 6 Abs. 3 und 4 des Reichsgcsctzes vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und sorstwirthschastlichen Betrieben be schäftigten Personen, in Verbindung mit Punkt I Abs. 3 der Ausführungsverordnung hierzu vom 23. Mai 1888 ist der durchschnittliche Jahrcsarbcitsverdicnst der land- und forstwirth- schaftlichen Arbeiter von der Königlichen Kreishauptmannschafl Zwickau für den Bezirk der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft auf die nächsten b Jahre bis mit 1903 in der nachersichtlichen Weise neu festgestellt worden: ») landwirthschaftliche Arbeiter r Erwachsene: Jugendliche: männliche: weibliche: männliche: weibliche: 500 M. 300 M. 300 M. 200 M. d) sorstwirthschaftliche Arbeiter: Erwachsene: Jugendliche: männliche: weibliche: männliche: weibliche: 650 M. 350 M. 350 M. 250 M. Schwarzenberg, am 14. Januar 1899. Königliche Amtshnuptmannschaft. Krug v. Ribva. W Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rckrutirungsstammrollc betreffend. In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg vom 25. Dezember 1898, abgedruckt im „Erzgebirgischen Volksfreunde" und im hiesigen .Amts- und Anzeigeblatte", werden die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die u) rm Jahre 1879 geboren, sowie d) in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Kevruar 1898 in der hiesigen Rathsregistratur zu Rekrutirunasstammrolle anzumclden. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungsschein, die im Jahre 1879 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das Geburtszeugniß mit zur Stelle zu dringen. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend (aus der Reise begriffene Handlungsdiener u. s. w.), so Hal die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschriebenc Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, wer den mit Geldstrafe bis z« 3V Mark oder mit Haft bis zn 3 Tagen bestraft Eibenstock, den 7. Januar 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Holz-Versteigerung. Forstrevier Hundshübel. In Möckel's Gasthof zu Hundshübel sollen Klötzer, perkliauge». (Spundstangen) aufbereitel in den Abth. 21, 24, 37, 38, 58, 66, ca. 5000 Stück weiche Stämme, , 1000 . 11818 . 482 „ 128 . 9,v> Hdrt. 15,sr . 30,«o . 36,8° „ 9'/, rw 10—15 em 16—22 . 7—15 . 16-22 . 23-51 . 9 10-15 , Reisslänge«, 3u.4 . . 5—7 . Autzkuüppel, Dienstag, den 24. Januar 1898, von Borm. 8 Uhr an stark, 10—24 in lang, . 11-26 . . i . 3,°-4 . . / sowie Mittwoch, den 25. Januar 1888, von Borm. 8 Uhr an 34 iin weiche Arennscheite, j 240 im weiche Arennäke, 229-/, . . Breuukuüppel, > 36'/, . . Stöcke, «daselbst, unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert iverden. KSniglich« Aorftrevierverwaltung Hundshübel «nd Königliches F-orstrentamt Kartei. Eibenstock, am 16. Januar 1899. Herlach. Aus Taris. Nicht ohne die Befürchtung, die Geduld des Leser« auf eine harte Probe zu stellen, erörtert man Drehfu«-Angelegenheiten, die allerdings heute die aUe«beherrschendc Rolle in Frankreich spielen. Hoffentlich kann die Strafkammer de« Kassation«hose« ihr Wort halten, wonach sie ihre Arbeiten .rasch zu Ende führen" werde. Danach verlangt alle Welt, so die Revisionisten, wie die Natio nalisten. Die Letztem versuchen nach dem Austreten Beaurepaire«, der Lriminalkammer »wegen Unwürdigkeit" die Drehfu« - Affäre au« der Hand zu winden. Da« ist aber vergebliche Mühe und so suchen sie die öffentliche Meinung auf die zwei möglichen Au«giinge vorzubereiten: Umstoßung de« Urtheil« de« Kriegsgericht« von 1894 und Freisprechung de« deportirtcn Offizier« oder dessen Verweisung vor ein neue« Kriegsgericht auf Grund eine« vor gekommenen Formfehler«. Die Verwerfung der Revision ist trotz aller mündlichen und schriftlichen Aussagen von Lebrun-Renault und Anderer, die die Geständnisse von Drehfu« im Augenblick der Degradirung und unmittelbar nachher vernommen haben wollen, bereit« ausgegeben. Oue«nah de Beaurepaire vermag mit all seinen Verdächtigungen der Richter nicht« gegen den Strom; aber er schreibt sich jetzt schon da« Verdienst zu, wenig sten« die Freisprechung von Alfred Drehfu« verhindert zu haben, vielleicht mit einigem Recht. Die Verweisung vor ein Krieg« gericht, da« nach Kcnntnißnahme de» von der Strafkammer ge sichteten Material« ein Urtheil zu sällen hätte, sollte alle Parteien befriedigen, die Gegner wie die Anhänger de« Hauptmann« Drehfu«, allein dem ist keineswegs so. Die Drehfusianer glauben bestimmt zu wissen, daß eine aber malige Berurtheilung gewiß wäre, weil man von einer Versamm lung von Militär« keine Gerechtigkeit gegenüber dem Offizier erwarten dürfe, den der Generalstab zum Verräther gestempelt hat, um die wahren Schuldigen zu retten. Sic erinnern auch an eine Aeußcrung Zola«: »Noch am Vorabend der Freisprech ung von Drehfu« werden wir irgend einen blödsinnigen und ungeheuerlichen Versuch (der Feinde) erleben", und rathcn in ihren Blättern wie in ihren Zusammenkünften zur Organisirung eine« bewaffneten Widerstande« nach Pariser Stadtvierteln, al« ob Straßenkämpse in Sicht wären. Anderseit« setzen die Antidreyfusianer ihre Hoffnung auf den Ausbruch der Volk-wuth, den sie als unvermeidlich für den Fall ankündigen, daß der Deportirte nach Frankreich zurückgebracht würde, um vor seinen Richtern zu erscheinen. Die Drohung, daß er nicht lebendigen Leibe« au« dem Hafen, wo er auSgcschifft würde, nach Pari« käme, ist schon bekannt ; die Neben umstände denken die guten Patrioten sich so, daß au« den Unruhen ihrer Sache, der Sacke der Zäbelhcrrschäft und der Diktatur, Vortheil erwachsen würde. Beide extremen Parteien, die streitbaren Drehfusianer und Antidreyfusianer, gefallen sich in solchen Vorstellungen, die in da« Gebiet krankhafter Ucbcrtrcibung gehören. E« läßt sich jedoch nicht in Abrede stellen, daß e« Leute giebt, die ihre Phan tasien für bare Münze halten und sich auf da« Schlimmste vor bereiten, auf fanatische Verfolgung.»«» grausame Aechtung. Man kann jetzt im täglichen Verkehr Andeutungen hören, al« dächten begüterte Familien an die Auswanderung mit Hab und Gut, und al« sollten neue Scheiterhaufen für die Juden errichtet, die Protestanten wieder durch Dragonaden auSgcrottet werden. Wer einigermaßen gesunde Nerven besitzt, glaubt nicht an solche Schreckgespenster, aber die Aufregung ist so groß, daß die Reizbarkeit der einzelnen und der Mafien sich von Woche zu Woche zusehends steigert und die bedenklichste Geistesverfassung sich darau« entwickelt. Eine geordnete Rechtsvflegc ist bei solcher Stimmung gar nicht denkbar, denn auck die Richter sind Menschen und bleiben nicht unberührt von den sich widerstreitenden Em-