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Amts- mit AWikckatt für den «vonntment mertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Gchrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erschein« wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. > 48. Ia-rga-g. Dienstag, den 10. Januar 18SVS findet Donnerstag, den 12. dss. Mts., von Nachmittags 2 Uhr an im AmtsgerichtsgebSudc zu Gibcnftock statt. Schwarzenberg, am 7. Januar 1899. Königliche Amtshauptmannschajt. Krug v. Nidda. Sch. Die Verzeichnisse der am 10. dss. Mts. vorhandenen Hunde sind von den Herren Vertretern der ländlichen Ortsarmenverbände bis zum 20. dss. Mts. anher einzurcichen. Schwarzenberg, den 4. Januar 1899. Königliche Amtshauptmannschast. Krug v. Nidda. G. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Tischlers S-'i-Ieelrlkk L-auI» in Eiben ¬ stock wird heute am 14. Dezember 1898, Mittags 12 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Justizrath Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 14. Januar 1899 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 12. Januar 1899, Vormittags 11 Mr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 23. Aeöruar 1899, Vormittags 11 Ahr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An spruch nehmen, dem Konkursverivalter bis zum 16. Januar 1899 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Wenstoü. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Aktuar Krleckrlvk. Die Herren Agent I'rieäiick Hermann Löttxer und Kaufmann Osvalä Vsrisok sind heute als Bürger der Stadt Eibenstock verpflichtet und ausgenommen worden. Eibenstock, am 7. Januar 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rckrutirungsstammrollc betreffend. In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg vom 25. Dezember 1898, abgedruckt im „Erzgebirgischen Volkssreunde" und im hiesigen »Amts- und Anzeigeblattc", werden die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die a) im Jahre 1879 geboren, sowie d) in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis zum l. Iievruar 1899 in der hiesigen Rathsregistratur zu Rekrutirunasstammrolle anzumelden. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungsschein, die im Jahre 1879 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das GeburtSzeugniß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend (aus der Reise begriffene Handlungsdiener u. s. w.), so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die ooraeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, wer den mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis z« 3 Tagen bestraft Eibenstock, den 7. Januar 1899. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Die Bestimmung in 8 9 der hiesigen Slraßenpolizeiordnung, wonach zur Vermeidung von Strafe jeder Hausbesitzer verpflichtet ist, bei «intretendem Glatteis die Straße längs seines Grundstücks mit Sand, Asche oder einem anderen, die Glätte abstnmpfcnden Material bestreuen zu lasten, wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Schönheide, am 7. Januar 1899. Der G c m e i n d c v o r st a n d. Holz-Versteigerung. Forstrevier Eibenstock. In Hendel s Hotel in Dchönheiderhammer sollen Sonnabend, den 14. Januar 1889, von Vorm. '/.,9 Uhr an 386 Stück weiche Stämme, 10—15 am Mittenstärke, j > 180 . „ » 16—19 „ „ 11—2l m lang, j 35 „ „ . 20—29 „ „ > t 10908 „ „ Klötzer, 7—15 „ Oberstärke, ! / 6470 „ „ 16—22 „ „ l3,s—4 „ „ l ausbcrcitet auf 2450 „ „ „ 23—43 „ „ f > den Schlägen der 105 „ ,, Derbkaugen. 10—15 „ llnterstärke, 10—15 „ „ ) Abth. 17, 29, 31, 47',, ii» „ Mutzkuüppel, t 32 u. 44. 78 im weiche Ttrennfchcite, j '/, rm harte, 102'/, „ „ Äreuuknüppel, 1 62'/, . „ Aelle, f 944 „ fichtenes Streirreillg unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Königlich« Forstrcvicrverwaltung und Königliches Forstrentamt Eibrnftock, Aach. am 9. Januar 1899. Herlach. Hvtigalorische Akeischvescha». Die Fertigstellung des dem Bundesrach vorliegenden Gesetz entwürfe« über die Einführung einer allgemeinen obligatorischen Fleischbeschau soll, wie den .Hamburger Nachrichten-' von „unter richteter Seite" geschrieben wird, eine sehr schwere Arbeit gewesen sein. Zu den großen Hindernissen, die zu überwinden waren, habe der Widerstand der süddeutschen Regierungen gehört, die sich chatsächlich so ablehnend verhalten haben sollen, daß man im Reichsami de« .Innern an dem Zustandekommen eine« seinen Zweck erfüllenden Entwurf« schon fast verzweifelte. Eine fernere Schwierigkeit habe auch vermuthlich in der Festigkeit gelegen, mit welcher selten« de» landwirthschaftlichen Ministeriums an besonderen Wünschen festgehaltcn wurde. Der Gewährsmann de« Hamburger Blatte« glaubt aber zu wissen, daß der Entwurf die Befriedigung keine« extrem agrarischen Wunsches enthält. Er äußert darüber: „So ist z. B. die von den Landwirthen vielfach bekämpfte, von den Fleischern indessen stet« gestellte Forderung, daß die Fleischbeschau sich auch auf die Hau«schlächterei erstrecken solle, in den Entwurf ausgenommen worden. Alle« Großvieh, wozu auch die Schweine zu rechnen sind, soll vor und nach dem Schlachten, ob die« nun in Schlachthäusern oder privatim für den eigenen Hausbedarf geschieht, der Fleischbeschau unterworfen werden. Bei Erledigung der schwierigen Frage, wie unter der allge meinen obligatorischen Fleischbeschau da« importirte Fleisch zu behandeln sei, wurde der Standpunkt geltend gemacht, daß alle ausländischen Fleischwaaren vom deutschen Markt ausgeschlossen werden müßten. Entweder haben wir eine allgemeine obligato rische Fleischbeschau, und dann können wir vernünftigerweise unsere Märkte für die Zufuhr nicht untersuchten ausländischen Fleische nicht öffnen, oder wir thun letztere» und müssen dann auch für unser einheimische« Fleisch auf eine obligatorische Fleischbeschau verzichten. — Ein Dritte« ist nach Ansicht der extremen Agrarier nicht gegeben. Au» dieser Auffassung spricht indessen der unver hüllte Wunsch, die allgemeine deutsche Fleischbeschau al« Mittel zur vollständigen Beseitigung der Konkurrenz de« ausländischen Fleische« zu benutzen. Da« ist indessen keine«weg« der Zweck, den die Reichsregierung verfolgt, wenn ihr derselbe auch von der amerikanischen Presse, die sich von den auch von Deutschland au« wirkenden bezahlten Agenten, von Armour <L Eomp., Swift >1 Eomp. und Nelson Morri« in Chicago hat aufhctzen lassen, systematisch angedichtct wird. Thatsächlich liegt e« umgekehrt. Die Reichs regierung ist bemüht gewesen, einen Weg zu finden, um trotz der Einführung der allgemeinen obligatorischen Fleischbeschau den Import amerikanischer Fleischwaaren zu ermöglichen." Bezüglich der Bestimmungen und Erwägungen über die aus ländische Einfuhr wird im Einzelnen folgende« angegeben: Schinken und Speck soll zugelassen werden, nachdem in jedem Fall Stück für Stück am Eingangsorte untersucht und für einwand-frei befunden worden ist. Die so zi.gclassene Waarc soll dann aber keiner weiteren Inspektion bedürfen, sondern in ollen Orten Deutschland», wo sie zum Konsum verkauft wird, al« cinwandsfrci gellen. Dagegen stellen sich der Einfuhr von Wurst große Schwierigkeiten entgegen, da sich keine Möglichkeit bietet, amerikanische Wurst auf ihren Inhalt zu prüfen, auch dann nicht, wenn man jede einzelne Wurst ausschneidet (was sie ohnehin für den Verkauf unbrauchbar machen würde). Der Ent wurf will daher dem BundeSrath die Vollmacht geben, nöthigcn- falls ein Verbot der Einfuhr ausländischer Wurst zu erlassen. Da- amerikanische Büchse ns lei sch soll dagegen zugelassen wer den. E« wird gewöhnlich in den Büchsen selbst gekocht und wenn e« gut gekocht ist, so darf angenommen werden, daß e« keinerlei gesundheitsschädliche Stoffe mehr enthält. E« läßt sich nun au« der Form der Büchse, au« der Einbuchtung de« Deckel« erkennen, ob da« Fleisch in der Büchse selbst gekocht und zwar hinreichend gekocht wurde. Da« macht eine Kontrolle möglich, ohne die Büchse zu öffnen. Aehnlich verhält e« sich mit Schmalz. Ein Schmalz, welche« durch Sieden hergestellt ist, wird gemeiniglich al« einwandfrei für den Genuß erachtet. Auch gegen die Einfuhr von Pökclschweinefleisch dürfte ein allgemeine« Verbot keine«weg« unbedingt nöthig sein, insofern diese Waare eine wirk same Untersuchung und eine Unterscheidung in der Qualität wohl zuläßt. Tagesgeschichte. — Deutschland. De« Kaiser« Zustand ist wieder völlig zufriedenstellend. Der Monarch hat zwar an der Jagd in Buckow am Freitag nicht theilgcnommcn, wohl aber ist er am genannten Tage bereit« mit der Kaiserin in den Straßen Pots dam« spazieren gegangen. — Die „Frankfurter Ztg." läßt sich au« Kiel melden, daß die Kaiserliche Ljacht „Hohenzollcrn" zu Anfang März nach dem Mittelmeer dampfen werde, um da« Kaiser paar von Italien nach Egypten zu überführen. Nach Informationen an zustän diger Stelle beruht diese Meldung auf leeren Kombinationen, do vor allen Dingen von einer Beorderung der Kaiseryacht für diesen Zeitpunkt nach dem Mittclmcer nicht« bekannt ist. — Gegenüber anderen Nachrichten, die stark mit der Mög lichkeit rechnen, daß da« deutsch-englische Handelsab kommen nicht zur rechten Zeil vollzogen werde und daher va» gegenwärtig bestehende Handelsprovisorium noch einmal verlängert werden müsse, erfährt die „Post", daß zu obiger Besorgniß keine Veranlassung vorliege, da man dem Eintreffen der englischen Antwort eben jeden Tag entgegensetzen darf und auch immerhin bis zum Ablauf de« HandclSprovisorium« noch genug Zeit zu weiteren Verhandlungen bleibt. — Im „Archiv für Post und Telegraphie" wird der be kannte Prozeß der Reich-telegraphenverwaltung mit der Stadt BrcSlau über die Benutzung städtischer Straßen und Plätze für Telegraphcnanlagen besprochen und bemerkt: „Die Reich-telegraphenverwaltung ist nunmehr bei der Benutzung städt ischer Straßen und Plätze zur Herstellung von Tclegraphenanlagcn lediglich auf den guten Willen der Städte angewiesen. Lin Recht zur Benutzung von privaten Grundstücken besitzt die Rcich«tele- graphenvcrwaltung ebenfalls nicht. Dieser Zustand ist auf die Dauer unhaltbar. Ohne die Inanspruchnahme fremden Grunde« und Boden« ist der Ausbau de« Telegraphennetze«, namentlich der in raschem Fortschreiten befindlichen Fernsprechanlagen, nicht möglich. Die Reich«kelegraphenverwaltung ha! deshalb, dem Vorgänge mehrerer fremden Länder folgend, Maßnahmen ein-