0'0070 Zimmermann, Den alIzuabergläubigen Christen, Franckfurt und Leipzig 1721 (Spamer) S.555 Wann jemand ein Überbein / wie man es nennet / am Fuß hat / so soll man solches auf folgende Weis vertreiben können : Siehet man 2. Personen zugleich auf einem Pferd reiten / sosoll man geschwind den Schuh und Strumpff an dem Fuß / wo das Oberbein ist / ausziehen / und so lang man diese Reitende sehen kan / das Überbein reiben / und sprechen: Es reiten ihrer zwey allein / Drum vergeht mir mein Überbein.