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Amts- Mi> AiiMMM für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- scrtionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. LAS Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - —— 44. Jahrgang. > —»— Dienstag, den 9. November L8SS Die Viehzählung am 1. Dezember 1897 betr. Nach dein Bundesratksbeschlusse vom 7. Juli 1892 und der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 14. September d. I. soll eine Viehzähl ung m beschränkterem Umfange, eine Zählung der Pferde, Rinder, Schafe und Schweine am 1. Dezemöer 1897 stattfinden. Die Aufnahme hat durch genügend ortskundige Zähler mittels Umfrage bei den einzelnen Viehbesitzern — einschließlich der Fleischer, Viehhändler, Schlacht- und Vieh hofsbesitzer — von Haus zu Haus nach Maßgabe der den Ortsbehörden in je einem Druckexemplare zugehenden Verordnung und der dem Zählungsformulare beigedruckten Bestimmungen zu erfolgen. Die Herren Bürgermeister zu Johanngeorgenstadt und Grünhain, sowie die Herren Gemeindevorstände des Bezirks haben deshalb dafür zu sorgen 1) daß genügend ortskundige Zähler mit der Aufnahme betraut, daß im Laufe des 1. Dezember ». e. alle Hausgrundstücke ihres Ortes abgegangen, alle Vieh besitzer darin nach ihrem Bestände an Pferden, Rindern, Schafen und Schweinen befragt und die Einträge in das Erhebungsformular vorschriftsmäßig und der Wirklichkeit entsprechend bewirkt, 2) behufs Controle der Richtigkeit auf dem ihnen zugehenden Gemeindebogen neben der Zahl der überhaupt vorhandenen Catasternummern sowohl die Zahl der Catasternummern mit Viehbestand als die Zahl der Catasternummern ohne Viehbestand eingetragen und daß 3) die ausgcfüllten und mit den Unterschriften der betreffenden Zähler versehenen Erhebungsformularc gesammelt, dabei die Angaben soweit thunlich auf die Richtig keit und Vollständigkeit geprüft, bei rvahrgenommencn Mängeln deren Abstellung veranlaßt und die Formulare längstens öis zum 6. Dezemöer 1897 an die unterzeichnete Behörde eingereicht werden. Schwarzenberg, am 6. November 1897. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Kr. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. Mai 1895 (Rcichsgesetzblatt 1895 Seile 227) wird nachstehend unter O der H l der Verord nung vom 10. Mai 1895, Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der SÄweineseuche, der Schweinepest und »es Rothlaufs der Schweine be treffend, mit dem Bemerken eingeschärft, daß Zuwiderhandlungen unnachsichtlich, soweit nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe ver wirkt ist, nach 8 65 Punkt 2 des Neichsgesetzes vom mit Geldstrafe von 10 bis zu ISO M. oder mit Haft nicht unter einer Woche geahndet werden. Schwarzenberg, am 5. November 1897. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirsing. D. O 8 Der Besitzer von Schweinen ist verpflichtet, von dem Ausbruche der Schweine seuche, der Schweinepest und des Rothlaufs unter seinem Schweinebestandc und von allen verdächtigen Erscheinungen bei demselben, welche den Ausbruch einer solchen Krankheit befürchten lasten, sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, auch das Thier von Orten, an welchen die Gefahr der Ansteckung fremder Thiere besteht, fern zu halten. Die gleichen Pflichten liegen demjenigen ob, welcher in Vertretung des Besitzers der Wirthschaft vorsteht, ferner bezüglich der auf dem Transporte befindlichen Thiere, deren Begleiter und bezüglich der in fremden Gewahrsam befindlichen Thiere dem Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weiden. Zur sofortigen Anzeige sind auch die Thierärzte und alle diejenigen Personen verpflichtet, welche sich gewerbsmäßig mit der Ausübung der Thicrheilkunde beschäf tigen, ingleichen die Fleischbeschauer und Trichinenschauer, sowie diejenigen, welche gewerbsmäßig thierische Kadaver oder thierischc Bestandtheile beseitigen, vcrwerthen oder bearbeiten, wenn sie, bevor die in Absatz 1 vorgefchriebenc Anzcigecrstattung erfolgt ist beziehentlich ein polizeiliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Aus bruche der Schweineseuche, der Schweinepest oder des Rothlaufs der Schweine oder von Erscheinungen unter dem Viehbestände, welche den Verdacht eines solchen Seuchen ausbruchs begründen, Kenntniß erhalten. Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter dein Viehbestände in der Gemeinde Weizengrün in Böhmen hat das Königliche Ministerium des Innern die einstweilige Schließung der Vieheiubruchstation Wittigsthal verfügt Schwarzenberg, am 6. November 1897. Königliche AmtshauOmnnschnst. Arhr. v. Wirstug. P von ihr al« zuverlässig bezeichnete Mittheilung: Danach würde dem bayerischen Obersten Gerichtshof neben der entsprechen den Instanz des Reiche« volle Selbständigkeit der Entschei dungen gelassen; nur wenn e» sich um Entscheidungen grund sätzlicher Natur handle, sollen die beiden Gerichtshöfe nach dem Vorbilde de« Reichsgericht- als zwei Senate desselben Gerichts angesehen werden und zum AuStrag solcher Fragen zu gemeinsamer Berathung und Beschlußfassung zusammen treten. E» würde damit also eine Analogie mit dem Ver fahren im Zivilprozeß geschaffen werden. — Berlin, 6. Novbr. Heule hielten die vereinigten Ausschüsse der BundeSrath« für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steucrwesen und für Handel und Verkehr Sitz ungen. Dem BundeSrath sind die Entwürfe eine« Gesetze», betreffend Aenderungcn de» Gerichtsverfassungs gesetze» und der Strafprozeßordnung, sowie eine« Ge setze«, betreffend Aenderungen der Zivilprozeßordnung zur Beschlußfassung zugegangen. — Berlin, 6. Novbr. Der »Alldeutsche Verband" theilt nachstehende« mit: Da« königliche Polizeipräsidium zu Berlin verbot da« Auftreten der österreichischen Abgc-' ordneten Funke, Prade und Wolf in der vom »All deutschen Verbände" beabsichtigten öffentlichen Versammlung und erklärt, eventuell gegen die Genannten mit Ausweisungs befehl vorgehen zu müssen. Begründet wird diese Haltung mit dem Hinweis darauf, daß e« sich bei dem Sprachenstreite um eine innere Angelegenheit Oesterreich» handle, in die von hier sich etnzumischen mißlich sein würde. Erschwerend komme hinzu, daß gerade die Vertreter der extremsten Opposition in Oesterreich hier sprechen sollten, deren Verhalten einen sehr unerwünschten Verlauf der Versammlung erwarten lasse. Die geplante Versammlung wurde infolgedessen von den Veran staltern aufgcgeben. — Seilen» der Theilnehmer an den jüngst staltgehabten Postkonferenzen sind nunmehr die Berichte über die da bei stattgehabten Erörterungen an die von ihnen vertretenen Körperschaften erstattet worden. Man hat sich allgemein höchst befriedigt über den Verlaus dieser Konferenzen geäußert. Der Vorsitzende der Handelskammer zu Kiel Hal, der »Nordd. Allg. Ztg." zufolge, sein Urthetl dahin zusammengesaßt, e« habe sich gezeigt, daß seitens der RcichS-Postverwaltung die Absicht bestehe, den berechtigten Wünschen de» Gewerbestande» nachzugeben und Reformen durchzuführen, welche vielfach ge wünscht, und geeignet seien, den Verkehr zu erleichtern. — Darmstadt 6. November. Zur Ergänzung der Mittheilung, daß der Zwischenfall KarlSruhe-Darm- stadt durch einen freundlichen Briefwechsel ausgeglichen Die Ergebnisse der postkonferenzen. Der neue Postministcr v. Podbielski, von dem man zeit gemäße Reformen im Post-, Telegraphen- und Telephondienst erwartet, hatte nicht nur seine höheren Beamten, sondern auch Vertreter de» Handel», der Industrie und Landwirthschast zur gemeinsamen Besprechung dieser Angelegenheiten berufen. Ueber die Ergebnisse der geführten Verhandlungen liegen nun die Berichte vor, au« denen wir Folgende» hervorhebcn: Wa» zunächst die Tariffragen betrifft, so wurde die Er höhung der Gewichtsgrenze für den einfachen Brief von 15 Gramm auf 20 Gramm einstimmig al» dringende» Be- dürsniß erkannt. Für die Ermäßigung der Gebühr für Post anweisungen geringeren Inhalt« machte sich sehr geteilte Auffassung geltend, nachdem der hierdurch bedingte Ausfall aus rund 3 Mill. Mk. fcstgestellt worden war. Einer An regung, den Mcistbetrag der Postanweisungen von 400 Mk. auf 600 Mk. zu erhöhen, wurde mit der Erklärung begegnet, daß am l. Januar 1899 voraussichtlich diese Neuerung in» Leben treten werde. Die fernere Erörterung der Frage, ob eine Porto-Ermäßigung im Naheverkchr erfolgen könnte, in der Weise, daß der Stadtpostbrief von 250 Gramm nur fünf Pfennig koste, hatte kein abschließende« Ergebniß. Betreff- der Verlegung des Schalterdienste« an den Sonntagen von den Nachmittagsstunden auf die Mittags zeit gingen die Meinungen der verschiedenen lokalen Verhält- Nisse wegen auScinander. Eine einheitliche Regelung der Frage für da» Reichspostgebiet ist demnach recht schwierig. Die Einrichtung von Briefkästen in großen Geschäftshäusern auf deren Kosten wurde angenommen. Der gewaltige Umfang de« Postanweisungs-Ver kehr« hat e» nahegelegt, da« Publikum der schnelleren Abfertigung wegen an der AuSscrtigung der Einlieferungs- Bescheinigungen zu bctheiligen, damit da» Warten am Schalter dienst verkürzt werde. S» werden daher Postanweisungs- Formulare mit angehänglem QuittungSsormular fortan zur Verwendung kommen. Auch ist in Erwägung gezogen, den Giroverkehr für den Postanweisungsverkehr zu deren Aus zahlung dienstbar zu machen. Bezüglich der Drucksachen in Rollenform bestand bisher der Uebelstand, daß solche Rollen von 75 Zentimeter Länge und 10 Zentimeter Durchmesser bei un» vom Auslande her eingingen, im inneren deutschen Verkehr aber nicht ver sandt werden durften, vielmehr nur bi« 45 Zentimeter Länge zugelassen waren. Die Gleichstellung mit dem Auslande wurde von den Vertretern de« Handelsstande» besonder» des halb gewünscht, weil aus dem Gebiete de« Plakatwesen» ein dringende« Bedürfniß dafür vorliege. Die Ausführung dieser Maßregel wird voraussichtlich nicht lange aus sich warten lassen, da c» hierzu nur noch der bereit» eingcleitcten Ver ständigung mit Oesterreich, Bayern und Württemberg bedarf. Eine kurze Erörterung fand darüber statt, ob c» für zweckmäßig erachtet werde, die BersicherungSgcbühr für Sendungen mit Werthangabe über 3000 oder 5000 Mark zu ermäßigen, um den Absender zu veranlassen, von einer zweiten Versicherung bei Privatgesellschaften abzusehen. Die Ausdehnung de» Fernsprechverkehr» aus da» platte Land fand allgemeine Zustimmung. Für kleinere Orte, in welchen eine Fernsprcchstelle nicht besteht, ist eine Zentralstelle etwa in der Kreisstadt einzurichten. Jeder kleinere Ort erhält eine öffentliche Fernsprechstclle. In der Nachbarschaft wohnende, nicht an da« Fernsprechnetz angc- schlossene Personen sollen gegen eine Gebühr von 25 Pf. heran gerufen werden. Die Realisirung de« Iheurcn Projekt« ist nur möglich, wenn die Interessenten die Stangen für die Leitung kostenlos hergeben. Die anwesenden Vertreter der Landwirthschast meinten, die« würde gern geschehen. Eine Erleichterung de» Bahnpostvcrkchr» derart, daß Drucksachen und Waarenproben nicht mit Schnellzügen befördert werden sollen, wurde gutgeheißen. Im Publikum aber würde man eine derartige Neuerung schon au» dem Grunde bedauern, weil davon der Kreuzbandversandt der Zeitungen und Zeitschriften sehr erheblich betroffen werden würde. Für diese »Drucksachen" müßte also jedenfalls eine Ausnahmebehandlung geschaffen werden. Die Beralhungen über die Personalreform sind einst weilen zurückgestellt worden; nur darüber, unter welchen Be dingungen künftig die Annahme von Postgehilfen erfolgen solle, dürste vielleicht schon in einiger Zeit Entscheidung ge troffen werden. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der BundeSrath hat sich in seiner Sitzung am 4. November mit dem Entwurf der M i l i l Lr- strasprozeß-Ordnung beschäftigt. Den »Leipz. Reuest. Nachr." wird hierzu gemeldet, daß der Entwurf in der von dem AuSschuffe auSgearbtiteten Fassung verabschiedet worden ist. Da» Blatt berichtet weiter: »Die Sitzung währte zwei Stunden. Die Annahme de« Entwurf« erfolgte zwar nicht einstimmig, jedoch mit sehr großer Mehrheit. An der Ab stimmung nahmen auch der bayerische und württembergische Kriegsminister Theil. Die Frage de» bayerischen Reservat rechte« ist noch offen geblieben." — In Sachen de« Obersten Militärgerichtshofe« bringt di« »Deutsche Ztg." noch folgende.