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Amts- mii> AiiMdllitt für den tLLD- Skülk des Amtsgenchts Eldenstoek Expedition, bei unser» Bo- < ' tag und Sonnabend. In ten, sowie bei allen Reichs- serlionsprcis: die kleinsp. Postanstalten UNO OS st SN MMgevUNg. Zeile 0 Pf Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - - — " 44. Aahrgaug. — , - l LLL. Donnerstag, den 30. September 18NS. Wegeemziehung in Neidhardtsthal. Die Gemeinde Neidhardtsthal beabsichtigt, den auf Nir. 89 des Flurbuchs für Neidhardtsthal eingetragenen, von dem Blaucnthal-Neidhardtsthal-Hundshüblcr Com- municationswege abzweigenden, durch das Fabrikengehöfle der Firma August Wenzel daselbst führenden, in die fiskalische Eibeustock-Hundshübcler Straße einmündcnden Weg als einen öffentlichen dergestalt einzuziehen,' daß derselbe nur noch als Fuß- und Fahrweg für das Forstpersonal, sowie als Fahrweg für forstfiskalische Fuhren fort bestehen soll. Einwendungen hiergegen sind binnen 3 wöchiger Frist, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Schwarzenberg, am 24. September 1897. Königliche Amtshauvtmannschaft. Frhr. v. Wirsing. Lcschr. Bekanntmachung. Nachstehende Verordnung wird hierdurch nochmals mit dein Bemerken in Er innerung gebracht, daß nach Inkrafttreten des Gesetzes — 1. Oktober 1897 — eine Revision vorgenommen und, falls der Verordnung nicht nachgcgangen worden ist, Bestrafung erfolgen wird. Eibenstock, den 28. September 1897. Der Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Gnüchtcl. Verordnung, die Namensangaben Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast- nnd Schankwirthschaften betreffend; vom 21. Mai 1887. Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirth- schaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem aus geschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirthschast in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der be zeichneten Weise an dem Laden oder der Wirthschast anzubringen. Ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesell schaften aus Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Betheiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Auf schrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Bctheiligler andentcndcn Zusatz ausgenommen werden. Tie Polizeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Betheiligter anoroncn. Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark und im Unvermögens falle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt. Gegenwärtige Verordnung tritt am l. Oktober laufenden Jahres in Kraft. Dresden, am 21. Mai 1897. Ministerium des Innern. Für den Minister: Bodel. Gersdorf. Bekanntmachung. Tic Landes-Brandverstcherungsbeiträg« auf den 2. Termin 1897 — I. Octobcr 1897 — sind nach je einen Pfennig für die Einheit bei der Gebäude-Ver- stcherungs-Abtheilung und nach je ein und «inen halben Pfennig für die Ein heit bei der freiwilligen Verstchernngs-Abtheilung nebst den fälligen Stückbei tragen bis spätestens den il. Hctoöer 1897 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung anher zu entrichten. Eibenstock, am 9. September 1897. Dcr Rath der Stadt. Hesse. G. Bekauntmachun g, Schulgeld betreffend. Es wird hiermit an Bezahlung des aus die Zeit vom 1. Juli bis 30. September dss. Js. in Rückstand gelassenen Schulgeldes der I. und II- Bürgerschule mit deni Bemerken erinnert, daß wenn bis zum 15. Älttover dieses Jahres Zahlung an die hiesige Schulgelder-Ginnahme nicht crsolgt, das vorgcschriebene ZwangsvollstreckungsvcrfahrSn eingcleitet werden wird. Eibenstock, am 28. September 1897. Dcr Rath der Stadt. I. V.: Justizrath Landrock. Rbch. Bckaantmach u n g. Unser diesjähriges Vcrcinsfest wird nächsten Sonntag» den !1. Oktober dss. Js. in dcr Gemeinde Schönheide abgchalten werden. Anfang des Gottesdienstes Nachm. 2 Uhr. Festprcdiger: Herr Pastor Thomas aus Aue. Nach der Predigt wird eine Kollekte zum Besten der Heidenmission gesammelt werden. Um 4 Uhr Nachversammlung im Gasthofe zum Schwan, in welcher Herr Missionar Just aus Dresden das Referat übernommen hat. Um zahlreiche Betheiligung bittet Eibenstock, den 28. September 1897. Der Borstand des Zwcigocrcins zur FördcriW lhristl. Licbcswcrkc Eidcnstolk u. UniMcnd. Böttrich, U., z. Z. Vorsitzender. Holz Versteigerung aus dem Ltaatssorstrcvier Johanngcorgcnstadt. Mittwoch, den 6. Oktober 18!) 7, von Vorn«, „8 Uhr an sollen im „Nathskeller" in Aue folgende aufbcrcitetc Nutzhölzer und zwar: 20152 Stück w. Klick',er von 7—15 am Oberstärke, i j In den Abth. 4720 „ „ 16—22 „ „ 3,5 u. 4,.> m lang,'20 (Schlag), 2 1778 „ „ „ „ 23—59 „ „ s t bis 43 u. iit. I 6 Rin. „ Vul',Knüppel, (Bruch), sowie Donnerstag, den 7. Oktober 1887, von Vorm. 8 Uhr an im „Hotel äs 8axo" in Johanngeorgenstadt nachgenanntc aufbereitetc Brennhölzer, als: 21 Rm. w. Arennscheitc, i 146 „ „ Arcnnkniippel, ! in den Abth. 30—43 (Bruch), 876 „ „ stellt, I 422 „ ,. Stöcke in den Abth. 40 und 50 (Schläge), unter den vor Beginn dcr Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Königl. Aorstrevierverwaltung Johanngeorgenstadt und König!. Horst rentamt Eibenstock, Leich. am 28. September 1897. Hcrkach. Am 4. Gktoöer 1897: Jahrmarkt in Johanngeorgenstadt. Nordamerika in der Luvafrage. In den spanischen Regierungskrisen ist lebhaft bestritten worden, daß die Besprechung des Ministers des Auswärtigen, Herzog« v. Tetuan, mit dem neuen norbamerikanischen Ge- 'anklen, Woodword, in dcr vom Pariser .Tempi' behaupteten schroffen Form stattgefunden habe. Aber diese Ableugnung dar wenig Werth. Maß doch selbst der Madrider .Imparcial' rie Thatsachc zugeben und auch da« .Reulersche Bureau' irsährt au« Pari«, da» von Woodword überreichte Memo randum komme allerdings einer Warnung gleich, obwohl e« in freundlichen Ausdrücken abgefaßl sei: E« führt au«, daß die den Vcr. Staaten durch den cubanischen Krieg angethane Schädigung mehr sei, al« wa« vom Lande ertragen werden könne, und wenn nicht genügende Zusicherungen für einen ichleunigen Abschluß de« Kriege« bi« zu der Zeit de« Zu- sammemritt« de« Kongresse« gegeben werden könnten, so wäre e« unmöglich, zu sagen, welche Haltung die amerikanische Regierung anzunchmcn al« unerläßlich anschcn würde, um der Lage abzuhelfen. Aus der höflichen Diplomalensprachc in« Verständliche übersetzt, heißt da«: »Wenn du in Euba nicht bald wieder geordnete Zustände schaffst, müssen wir im eigensten Interesse eingreifen.' Damit ist die Gefahr eine« nordamerikanisch spanischen Konflikts bedenklich nahcgcrückt. Der „Figaro" bemerk:, es sei offenkundig, daß die Amerikaner sich anschicken, Spanien von Euba zu vertreiben; c« sei Sache Europa», zu entscheiden, ob es die« erlauben werde. An sich kann man c« den Nordamerikanern nicht ver denken, wenn sie in der Nähe ihrer Grenzen Ruhe haben wollen und auf baldige Beendigung der cubanischen Kämpfe drängen. Sie begründen ihre von ferne gezeigte Einmischung in den Konflikt einer europäischen Macht mit dessen Eolonien mit den ungeheuren Verlusten, die die auf Cuba ansässigen und begüterten Union»bürger, sowie der amerikanische Hanvel durch die cubani'chen Wirren erlitten; sie wollen zweifelte« die cubanischen Insurgenten al» kriegführende Macht an erkennen und damit einen Konflikt heraufbeschwörcn, dessen Folgen kaum absehbar find. Spanien dürste bei einer Verwickelung mit den Ver. Staaten auf die Sympathien der Festland«mäch:c um so eher rechnen, al« die Einmischung Amerika» in die inneren An gelegenheiten einer europäilchen Macht jeder Festland«macht bedenklich erscheinen muß; aber auch Japan dürste sich die Gelegenheit kaum entgehen lassen, den Unionistaateu auf Hawai energisch entgegcnzutreten. Insbesondere aber hätten die Ver. Staaten mit dcr Gegnerschaft von ganz Mittel- und Südamerika zu rechnen. In den Parlamenten sämmtlicher mittel- und südamerikanischen Staaten sind bisher die Anträge, die Insurgenten al» kriegführende Macht anzucrkennen, mit großer Mehrheit abgelchnt worden und in«besoudere die mexikanische Regierung Hal jeden Versuch, aus ihrem Gebiete Hifl»:ruppcn für die Cubaner zu werben, energisch abgewiesen. Vor Allem aber steht Argentinien augenblicklich ebenso