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Sachsen. Ee. Maj. der König hat der kgl. KreiSdirection einen Beitrag von 50 Thalern und Ihre Maj. Vie Königin einen solchen von 30 Thalern für die hei Schandau verschüttet gewesenen Sandsteinbrecher und die bei deren Rettung thätig gewesenen Arbeiter über» weisen zu lassen geruht. Bischofswerda. Das „Dr. Journal* vom 29. Jan. veröffentlicht die Replik der sächs. Regie- rung ans die Antwori Oesterreichs bezüglich deS Pro jekts der Bundesreform. Indem Herr Staats minister von Beust daS Bundeöreforistproject recht fertigt, sucht er varzulhun, daß die sächsischen Vor schläge die Zusammengehörigkeit Oesterreichs und Deutschland besser sichern, als die Vorschläge Oester reichs selbst. In DipvoldiSwalde, eine Stadt ungefähr so groß wie Bischofswerda, wird ein Museum für Natur- und Kunstgcgenständc errichtet. Auch be schäftigt man sich dort mit Entwerfung einer Local- Schulordnung und wird dabei der Errichtung einer Selectenclasse gedacht. Zur Erleichterung deS Reiseverkehrs hat daS Ministerium des Innern mit Allerhöchster Genehmi gung beschlossen, das Erforderniß des VisirenS der Reisepässe, insofern dieses Difiren nicht von den Reisenden selbst gewünscht wird, von jetzt an in Weg fall bringen zu lassen. Schon seit längerer Zeit hatte die sächsische Regierung erkannt, daß die bisherigen Vorschriften über die polizeiliche Legitimation der Reisenden mit dem immer mehr sich ausdehnenden Eisenbahnverkehre nicht durchgehends mehr vereinbar seien. Sie würde daher im Anschlüsse an die bereits seit dem Jahre 1841 eingrtretene Erleichterung des Reisendm selbst gewünscht Mrd, ganz aufgehöbm, nächstvem aber auch durch besonHre Verfügung auS ' dem Ministerium des Znurrn dle^ namentlich i«deu Städten Dresden und Leipzig, bestehende Einrichtung, wonach mit. der polizeilichen Anmeldung derjenigen Fremden, welche sich über Nacht am Otte aufhalten wollen, die Legitimationen derselben an die Polizei behörde einzureichen sind und bei der letztem bis zur Abreise der betreffenden Fremden aufbewahrt werden, in Ansehung solcher ,Reisenden, welche mit Pässe« oder Paßkarten versehen sind, dahin abgcändert wor den, daß die Vorzeigung und Abgabe dieser Legi timationen künftig — insofern nicht in einzelnen Fällen aus ganz besonder« Gründen von der Behörde darauf bestanden werden muß nur dann zu ge schehen hat, wenn der Fremde sich längere Zeit am Orte aufhalten will und zu- diesem Behufs in Ge mäßheit der bestehenden rrgulativmäßigen Vorschrif ten, nach Ablauf von drei Tagen eine Aufenthalts karte sich auSzuwirken verpflichtet ist. Denn im letzter« Falle liegt eS in der Natur der Sache, daß der Fremde, welcher einm länger» Aufenthalt im Orte nehmen will, sich über die Identität seiner Person auSweisen und dadurch, im Interesse der übrigen Ein wohner, der OrtSbehörde eine gewisse Garantie ge währen muß. Wenn übrsgens die vorstehenden Maßnahmen zur Zeit nicht mit auf solche Reisende, welche Wandcrbücher, Arbeitsbücher oder SchiffSzrug- nißbücher führen, also auf Handwerksgesellen, Gr- werbSgehilfen, Fabrikarbeiter und Schiffsknechte er streckt worden ist, so liegt der Grund hiervon darin, daß bei diesen Reisenden andere, zum Theil in ihren GewerbS - oder Dienstverhältnissen begründete Rück sichten einschlagen, welche eS räthlich machen, hinsicht lich ihrer eS bis auf Weiteres bei den bestehenden Einrichtungen noch bewenden zu lassen. In Leipzig wird zum Frühjahr durch Hrn. Vr. Heine eine Dampfschifffahrt auf der Pleiße in'S Leben gerufen werden, wodurch daS an diesem Fluß gelegene Dorf Plagwitz, dessen Einwohnerzahl sich seit den letzten 3 Jahren infolge der vom Obengenannten auSgeführten großartigen Anlagen um 80 Proc. ver mehrt hat, noch größere Ausdehnung erlangen wird. Am 27. Januar ereignete sich auf der Döbeln- Roßweiner Chaussee folgender bedauerlicher Vorfall. Der Kohlenfuhrmann Seiffert aus Döbeln fährt deS Vormittags mit zwei beladenen Kohlenwagen, wovon er deu einen selbst fährt, den andern au der Stelle WWVWWWWMWWWAWWMMWWW . 74 Sachen, deren Werth nur bi» zu 100 Thlr. steigt, iß j nur einzige Appellation gegen da» erst« Srkenniaiß zulässig un» muß «an -ch bei »en» Zweiten unbedingt jener Vorschriften «schritte», sein, wevn »tcht zu er- beruhigm (Z. 23). Die Frist zur Befolgung einer wartet, gewesen wKr.'chaß durch die deSfallsigen, seit Hilftauflage, sowie die »em Intervenier»»«« zur Bettend- einigen Jahren bei der jährlichen PoÜzeiconfrrruz machung eine» behaupteten Rechte« nachgelassene Ntztb- KattgefUnvzüen Verhandlungen dahin zu gelangen frist wird aus 8, statt früher 14 Lage herabges.tzt sein würde, daß überhaupt daS Paßwesen im Gebiete (Z. 24). Weiter steht dem Vermiether, welcher deS ganzen deutschen Zollvereins wesentlich.um^Al- gegen den Miether aut Räumung de» Miethlocale» klagen fet werden würde. T^Hdep dich Brrhaitdlungell ow will, frei, seinen Lie-fallfigen Anspruch wider denselben jetzt zu dem gewünschten Ziele Noch nicht gcfuhrbHä- in Form de» Bagatellproceffe» geltend zu machen; e« den, so hat die diesseitige Regierung nicht länger an- kann auf Seiten de» Vermiether» gestellten Antrag der stehen wollen, für dir. hiesigen Lande die für de» Frew- Mieiher, wenn er am Orte de- Berichte« gegenwärtig denverkehr lästigsteri Vorschriften abzuändern. Zu ist, peremtorisch auf den nächsten Lag nach Be- diesem Behuf« ist nun durch di« obkge Veror^rung bändiqung de» Bestellzettel» geladen und, wenn die das Vistren der Reisepässe, insoweit eS nicht von den Vollstreckung der Entscheidung beantragt wird, dem De- " . . . . . klagten zur Räumung der Miethlocale ein« Frist von nur 2 Tagen gesetzt werden —Ob die Gericht»kost«n, der Stempel und die Advocatengebühren nach den für wichtige oder nach den für geringlüge oder endlich nach den für ganz geringfügige Rechtssachen geltenden Vor schriften zu berechnen find, richtet sich nach dem Betrage de» MiethzinseS auf die Zeit, für welche vom Miether die Fortdauer der Micthe beansprucht wird, außerdem stnd die für geringfügige Rechtssachen geordneten Sätze maßgebend (§. 27)f . (Schluß folgt.)