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Amts- M AUUblatt für den Abonnement viertelj. I M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. „4- »8. Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung 18»» «»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- scrtionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohnin Eibenstock. — >44. Jahrgang. —— Dienstag, den 6. Juli Bekanntmachung. Am 30. Juni dss. Js.,sind der 2. Termin der Land- und Landeskultur renten und der 2. Termin des Wasserzinses, sowie am 1. Juli der 2. Termin der Ortsschankgewerbeftener und die Hundesteuer für solche Hunde, welche im 2. Halbjahre in Eibenstock steuerpflichtig sind, fällig gewesen. Es wird zur Entricht ung dieser Steuern bis zum l». Juli dss. Js. mit dem Bemerken hierdurch auf gefordert, daß nach Ablauf dieser Frist ctioaige Rückstände zwangsweise eingezogen werden. Eibenstock, am 2. Juli 1897. Der Rath der Stadt. Hesse. Bg. Bekanntmachung, Schulgeld betr. Tas Schulgeld der I. und II Bürgerschule auf die Zeit vom 1. April bis 30. Juni dss. Js. ist bis längstens den 15. Juki dss. 2s. bei Vermeidung des vorgeschriebenen Vollstrcckungsverfahrens an die hiesige Schul- gelder-Einnahme abzuführen. Eibenstock, den 3. Juli 1897. Der Rath der Stadt. Hesse. Rbch. Das Vermögen der Frau nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Neben den persönlichen Wirkungen der Ehe spielt für jede Ehefrau, auch für die ärmste, die Frage nach dem Rechte de« Manne« an ihrem Vermögen eine Rolle. Da« Bürger liche Gesetzbuch steht aus dem Standpunkte, daß da« gelammte Vermögen der Frau der Verwaltung und der Nutznießung de« Manne« unterliegt. Da« Eigcnthum verbleibt also der Frau, sodaß die Gläubiger de» Manne« au« dem eingcbrach- ten Gute der Frau keine Befriedigung erlangen können. Der Mann muß den Reinertrag de» Frauengute» zur Bestreitung de« gemeinschaftlichen Unterhalt« verwenden, und erst, soweit er dazu nicht erforderlich ist, kann er ihn für sein Geschäft heranziehen. Wird durch da« Verhalten de« Manne« die Besorgniß begründet, daß die Rechte der Frau in einer da» eingebrachte Gut erheblich gefährdenden Weise verletzt werden, io kann die Frau Sicherheitsleistung verlangen, insbesondere die Hinterlegung der eingcbrachtcn Werthpapiere bei der Reichsbank oder einer sonstigen Hinterlegungsstelle. Die Frau kann sich jedoch schon sowohl bei der Eingehung der Ehe al» auch während derselben dadurch sichern, daß sie durch einen gerichtlichen oder notariellen Ehevertrag ihr ganze« oder einen Theil ihre« Vermögen« sich vorbehält. Auch ohne Vorbehalt ist schon kraft Gesetze« VorbehaliSgut alle« Dasjenige, wa« die Frau „durch ihre Arbeit oder durch den selbständigen Betrieb eine« Erwerbsgeschäfte« erwirbt." Also wa« die Frau a>« Lehrerin, Schneiderin, Aufwärterin oder al« In haberin eine« Laden« oder dergleichen erwirbt, wird ihr freie« Vermögen, worüber dem Manne gesetzlich weder die Verwalt ung noch der Nießbrauch zustehl. Hingegen wird aller Er werb, den die Frau als Gehilfin im Geschäft ihre» Manne« macht, oder Dasjenige, wa« sie durch fleißige Arbeit im Haushalte zum Wohlstand der Familie beiträgt, nicht al» besonderer Erwerb der Frau angesehen, sondern c« vermehrt da» Vermögen de« Manne«. — Durch Ehevertrag können die Gatten ein völlig andere« al« da« gesetzliche Güterrecht vereinbaren, und c« kommt da« Gesetz ihnen insofern entgegen, al« c« genaue Vorschriften für die allgemeine und theilweiie Gütergemeinschaft, sowie auch für die Gütertrennung aufstellt. Im Falle de« Tode» ist da» Erbtheil de« überlebenden Ehegatten, sei e« Mann oder Frau, verschieden, je nachdem der zuerst verstorbene Gatte Kinder oder Kinde»kinder hinter läßt oder nicht. Sind Kinder oder Kindeskinder vorhanden, einerlei wie viele, so erhält die Wittwc oder der Wittwer ein Viertel de« Nachlasse« de» Verstorbenen. Sind keine Kinder vorhanden, leben aber noch die Eltern oder Groß eltern oder Geschwister oder Geschwisterkinder de« zuerst ver storbenen Gatten, so bekommt der Ueberlebende die Hälfte de« Nachlasse« und außerdem die zum ehelichen Hau-Halte gehörigen Gegenstände. Leben die eben erwähnten nahen Verwandten nicht mehr, so bekommt der überlebende Gatte den ganzen Nachlaß de« Verstorbenen. Auch wenn die Ehe gatten in Unfrieden gelebt haben, kann Lurch Testament demselben der gesetzliche Erbtheil nur zur Hälfte entzogen werden, die Hälfte desselben ist sein Pflichtteil. Alle« diese» wird vom 1. Januar 1900 an geltende» Recht werden. Ob nun die vor dem Jahre 1900 unter der Herrschaft de« jetzigen Rechte« geschloffenen Ehen demnächst nach dem neuen Rechte beurtheilt werden? Diese Frage ist verschieden zu beantworten. Die gegenseitigen persönlichen Rechte und Pflichten der Ehegatten zu einander werden dem nächst dem neuen Rechte unterliegen. Da« Güterrecht der Ehegatten bleibt dagegen da« alte, denn in bestehende Recht«- verhältniffe wollte da« Bürgerlich« Gesetzbuch nicht eingreifen. Nach dem alten Rechte wird sich deshalb auch die Erbfolge der Ehegatten regeln. Natürlich steht e« allen Ehegatten frei, durch gerichtlichen oder notariellen Ehevertrag da« neue Recht für sich einzuführen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die vorausgesehenen Personal veränderungen in den höchsten Reichsämtern sind vollzogen worden, aber zum vollen Abschluß ist die Krise noch nicht gelangt, da einstweilen der Posten eine« Reichsschatzamts sekretär« unbesetzt blieb. Herr v. Bötticher ist in Gnaden entlassen worden. In seine drei bisherigen Aemter theilen sich Herr v. Miquel, der unter Beibehaltung seines Ressort» zum Vizepräsidenten de« preußischen StaalSministerium« avan- cirt, und Graf PosadowSky, der da» ReichSschotzamt mit dem StaalSsekretariat de« Innern vertauscht und die Stellvertret ung de- Reichskanzler« übernimmt. Thatsächlich sind noch folgende Bcndcrungen erfolgt: An die Stelle Le» Staatssekretär« de« Rcichsmarineamt«, Admiral Hollmann, ist Kontre-Admiral Tirpitz definitiv getreten. Der Botschafter v. Bülow in Rom ist „zunächst" al« Stellvertreter de« Staatssekretär« de« Aus wärtigen, Freiherr» von Marschall, berufen worden, dessen Gesundheitszustand nach der offiziösen Mittheilung ihm die Rückkehr in da« Amt verbietet. Jedenfalls scheibet Frhr. v. Marschall endgültig au» der Regierung; betreff» seine» Nach folger» Bülow ist nur noch fraglich, ob er Staatssekretär de» Auswärtigen bleibt oder schließlich Reichskanzler wird. Weiter ist der Präsident de« RcichSversicherungSamt«, Bödiker, abze- gangen; ein Nachfolger ist noch nicht ernannt. Endlich ist General v. Podbielrki zum Nachfolger v. Stephan« al» Staats sekretär de» Reichrpostauit« ernannt worden. Eine merkwürdige Episode in der jetzigen Flucht der Erscheinungen bildet da« Auftreten de» Finanzminister» v. Miquel. Er wurde zunächst au» dem Urlaub vom Kaiser berufen, man sprach von seiner Vizekanzlerschaft, man hielt ihn allgemein für den „kommenden Mann". Nun ist er plötzlich, obwohl beim Kaiser vorzüglich angeschricbcn, wieder mehr zurückgetreten; Herr d. Bülow scheint mehr Aussichten auf den Kanzlerposten zu haben, soweit man überhaupt bei den wechselnden Stimmungen darüber urtheilen kann. Wenn Herr v. Miquel jetzt thatsächlich Vize präsident de» prcuß. StaatSministerium» geworden ist, so geht diese Ernennung schon einfach au» seinem Dienstverhältniß hervor; er ist nach Bötticher der älteste Minister im Dienst, mußte also nach dessen Ausscheiden da« Vizepräsidium erhalten. Warum Herr v. Miquel wieder mehr zurücktritt, darüber gehen die Ansichten auseinander. Beachtung verdient die Le«art, daß ein Mann in der mächtigen Stellung de« preuß. Finanzminister» diese wohl gegen die formell dem Reichskanzler untergeordnete de« „Stellvertreter»" desselben vertauscht, wenn er annchmen kann, al« solcher mit einem ihm bekannten, gleichfalls in höherem Leben-alter stehenden Kanzler noch für längere Zeit zu lhun zu haben — aber nicht, wenn er sich auf einen demnächstigen neuen, verhältnißmäßig jungen Reichs kanzler gefaßt zu machen hat, also selbst keine Aussichten sür den höchsten Posten hat. Die Ernennung de» Grafen Posa- dow«kh zum Staatssekretär de« Innern und Stellvertreter de« Reichskanzler« läßt sich ihrer vollen Bedeutung nach noch nicht übersehen. Der Gras hat bisher noch keine Gelegenheit gehabt, politisch stark hervorzutreten. Er Hai sich in den vier Jahren, die seit seiner Berufung in den Reichsdienst verflossen sind, unbestreitbar tüchtig in seine Stellung eingearbcitet und hat e» sogar verstanden, neben dem überwiegenden Einfluß de« preußischen Finanzminister« de« Reichsschatzamt» eine ge wisse Bedeutung und Selbständigkeit zu wahren. Al« Par lamentarier ist er bi»her ziemlich „trocken" gewesen, wa« ja zum guten Theil auf die Materien zurückzuführen ist, die er zu vertreten hatte. Wie er sich in seiner neuen Stellung al« .Sprechminister" bewähren wird, muß sich erst zeigen; die vielseitige Routine und gewandte Geschäst»führung seine« Vorgänger« sowohl in der Verwaltung de« Reich«amte« de» Innern, wie bei der Vertretung der Regierung im Reichstage und bei der Leitung der Geschäfte im Bunde«rathe wird schwer zu ersetzen sein; indessen ist Graf PosadowSky eine gewaltige Arbeitskraft, der sein neue« Wirkung«seld bald vollständig be herrschen wird. Daß schließlich t*r Kaiser einen General und keinen Fachmann an die Spitze de« Postwesen» gestellt hat, gab zu mancherlei Bemerkungen Veranlassung. Indessen ist General v. Podbiclski nach seiner Zurdi»position»stellung im privaten BerivaltungSfach hervorragend thäckz gewesen. Kultus minister Falk war zuvor Jurist, der Marincminister u. spätere Reichskanzler Caprivi zuvor General, und solche Beispiele lassen sich au« den letzten zwanzig Jahren mehrere Dutzend ansühren. — Je. Maj. der Kaiser hat am Donnerstag au» Kiel an den Minister v. Bötticher folgende« Dankschreiben gerichtet: „Mein lieber Staat-Minister v. Bötticher! Nach dem Ich Ihnen durch Erlaß vom heutigen Tage die nach gesuchte Dienstentlassung in Gnaden ertheili habe, ist cs Mir Bcdürsniß, Ihnen noch Meinen besonderen Dank zum Aus druck zu bringen für die hingebende Treue, mit welcher Sie die Ihnen übertragenen verantwortungsvollen Aemter so er folgreich verwaltet haben. Ich beabsichtige Ihre bewährte Kraft anderweit im Staatsdienst zu verwenden, und hoffe, daß Sie Mir und dem Vaterlande noch lange Zeit Ihre hervorragenden Dienste widmen werden. Ich verbleibe Ihr wohlgeneigter Kaiser und König Wilhelm." — Die Aenderungen in den höchsten Reichsämtern be deuten nach den „Berl. Polit. Nachr." einen Personen-, keinen Systemwechsel. Da» Blatt schreibt: „Nach unse rer Kenntniß sind in den geführten Verhandlungen weiter gehende Tendenzen in Bezug auf eine anvcrweite Ordnung der organischen Einrichtungen de« Reich« in keiner Weise in Betracht gekommen. E» hat sich lediglich um eine zweck mäßige Ordnung der durch den Abgang der Minister» v. Bötticher nothwendig gewordenen Maßnahmen gehandelt. Diese Ordnung ist nunmehr in voller Uebereinstimmung zwischen dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe und dem Finanzministcr v. Miquel erfolgt." — Wie aus BundeSrathSkrcisen verlautet, ist über die Beschlußfassung de« Schiedsgericht«, da» unter Vorsitz de« König» von Sachsen zur Entscheidung der lippcschen Thronfolge eingesetzt worden ist, nicht da« Mindeste be kannt. Wenn nun schon behauptet wird, daß die Entscheidung zu Gunsten eine« genannten Prätendenten erfolgt sei, so muß diese Angabe al» bloße Bermulhung angesehen werden. Da» enlscheidcndc Urtheil wird in etwa vierzehn Tagen den Be- theiligten zugehen. — Die „Berliner Polit. Nachr." warten mit einer Nach richt auf, die wir nur mit großer Genugthuung begrüßen können. Die Regierungen im Reiche wie in Preußen sollen nämlich zur Erkenntniß gekommen sein, daß die Uebersülle neuer Gesetze vom Nebel ist. Demgemäß soll daraus Be dacht genommen werden, „zunächst die gesetzgeberischen Arbei ten aus da« unbedingt nothwendige Maß zu beschränken." Zur Begründung dieser erleuchteten Anschauung wird angeführt: „ES ist richtig, daß in der Bevölkerung der lebhafte Wunsch besteht, mit neuen, tief in da« Erwerbsleben eingreifenden Gesetzen möglichst verschont zu werden und Zeit und Muße zu erhalten, sich erst voll in die Gesetzgebung der letzten Jahre einzuleben. Aber nicht blo» sür die Bevölkerung, sondern auch sür die parlamentarischen Körperschaften ist die Ueber- sülle der gesetzgeberischen Arbeiten der letzten Jahre vom Uebel. Die« gilt zwar nicht allein, aber doch in erster Linie vom Reichstage. Unter den Gründen für die chronische Beschluß unfähigkeit dieser Körperschaft nimmt die ungemein lange Aus dehnung der Sessionen keine der letzten Stellen ein. Aber auch sonst ist die Menge der großen Gesetzesvorlagen, welche dem Reichstage zugingen, einer sachgemäßen Durcharbeitung de« gesetzgeberischen Stoffe« nicht« weniger al« zuträglich ge wesen. Die Schwierigkeiten, die Kommissionen mit geeigneten Kräften zu besetzen, machten sich in dem Maße geltend, daß vielfach zur Entsendung von Abgeordneten geschritten werden mußte, welche der Aufgabe nicht gewachsen waren. Die Folge davon ist vielfach eine gegen frühere Zeilen weit zu rückstehende unglückliche Fassung der Gesetze, welche bei der Durchführung derselben di« größten Schwierigkeiten bereitet. Einen drastischen Belag für diese Thatsache liefern die Schwierigkeiten der Auslegung, welche da» Börsengesetz be reitet." Zu dieser Auslassung ist zu bemerken, daß vor Allem die Regierungen selbst die Hauptschuld daran tragen, daß die gesetzgeberischen Faktoren mit neuen Gesetzentwürfen geradezu überlastet worden sind. Wir brauchen in dieser Richtung nur