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Amts- M MeiMt für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 4t. Jahrgang. Sonnabend, den 29. Mai L8NS In -em Kon-ttrsverfahren über das Vermögen des Baumeisters «<?«»-« in Eibenstock soll mit Genehmigung des Konkursgerichts die Schluhverthcilung erfolgen. Hierbei sind 132 Mark 87 Pf. bevorrechtigte und 6648 Mark 41 Pf. nicht bevorrechtigte Forderungen zu berücksichtigen. Der verfügbare Massebestand, von dem jedoch noch die Kosten des Ver fahrens zu kürzen sind, beträgt 2221 Mark 60 Pf. Eibenstock, am 26. Mai 1897.. Justizrath I^anärook, Verwalter des Konkurses. Tagesgeschichte. — Deutschland. Dem Reichstag wurde am Dienstag Gelegenheit gegeben, über die Grenzen der den Handwerk meistern einzuräumendcn Lehrlingszucht sein Unheil ab zugeben. Die Verhandlungen über die Handwerkeroorlage waren bis zum Artikel 127a gediehen; in welchem sestgcstcllt wird, daß der Lehrling der väterlichen Zucht de« Lchrherrn unterworfen sowie daß er dem Lehrherrn und demjenigen, welcher an Stelle des Lehrherrn die Ausbildung zu leiten hat, zur Folgsamkeit und Treue, zu Fleiß und anständigem Betragen verpflichtet ist. Auf sozialdemokratischer Seite hatte man an diesen Bestimmungen Anstoß genommen; man wollte von einer Verpflichtung der Lehrbuben zu Treue u. anständigem Betragen (!) nicht« wissen, wollte ferner ausdrücklich hervor heben, daß die Zucht de« Lehrherrn keineswegs den üblichen Begriff de« väterlichen Züchtigung-recht» einschließe, und wollte endlich einen Zusatz ausnehmen, durch den übermäßige und unanständige Züchtigungen sowie jede die Gesundheit de- Lehrlings gefährdende Behandlung verbolen werden. Der letzten Forderung wird ohne Weitere« deizupflichten sein; da aber nun einmal von dem sozialdemokratischen Redner auf Liesen Punkt ein gewisser Accent gelegt wurde, war der Reichs tag auch damit einverstanden, daß neben dem Züchtigung-recht eine Warnungstafel vor Ueberschreitung desselben aufgerichtct wird. Ganz und gar nicht bcipflichten hingegen konnte man weitergehenden Wünschen, die am Liebsten da» Recht der Züchtigung au« der Lehrling-zucht au-geschieden hätten. ES blieb daher bei dem Vorschlag, wie ihn sowohl der erste als auch der zweite Entwurf ausgenommen hatte. Auf die unter schiedliche Vertheilung von Rechten und Pflichten zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern wirst auch diese- kleine HumanitätSgeplänkel der Sozialdemokraten ein bezeichnende» Licht. Alle den Lehrherren in der Handwerkervorlage zuge- dachlen Verpflichtungen in Ansehung der Lehrlinge haben die wackeren .Genossen" bereitwilligst unterschrieben, sobald aber die Gegenpflichten zur Sprache kommen, werfen sie sich in die Brust und deklamiren von Lehrling-rechten und Menschen würde. Letztere wird durch eine maßvolle Au-übung einer väterlichen Strasgewalt aber keine-wcg- beeinträchtigt: weder bei den Kindern, noch bei den Schülern oder Lehrlingen. Speziell den Handwerk-lchrlingen gegenüber muß die mit Strenge gepaarte erzieherische Anleitung de» Lehrhcrrn in unendlich vielen Fällen da- nachholen, wa» in den Jugend jahren vor Beginn der Lehrzeit von dazu berufener anderer Seite versäumt worden ist. Die Ideologie moderner Huma- nität-apostel mag jede« körperliche Zuchtmittel al» unwürdige» Nachbleibsel überwundener Zcitepochen verwerfen, die erschreck ende Zunahme von Verwilderung und Rohheitsverbrechen in den Kreisen der Heranwachsenden Jugend läßt e» geboten er scheinen, nicht völlig ein Strafmittel au- der Hand zu geben, da» manchmal Wunderdinge selbst in Fällen gewirkt hat, wo Malz und Hopsen gänzlich verloren schienen. Hoffentlich wird der Reichstag da- in zweiter Lesung acceptirte Züchtig ung-recht auch über die Fährlichkciten der dritten Lesung Hinwegbringen. — Der Reich «tag hat sich am Mittwoch bi» zum 22. Juni vertagt. — Die Militärstrafprozeß - Novelle wird dem Reich-Iag in dieser Session nicht mehr zugehen. — Wenn die Militärstrafprozeßordnung in dieser Session nicht mehr an den Reich«tag kommt, so ist der Grund dafür in dem Umstand zu suchen, daß bi» jetzt die Voraus setzung nicht eingetrosfen ist, unter welcher der Bunde»ralh die abschließende Bcrathung de« Entwurf» vornehmen konnte: Der Kaiser hat sich noch nicht schlüssig darüber gemacht, welche Stellung er zu dem bayerischen Anspruch auf einen eigenen obersten Militärgericht-Hof einnehmen will. So wird wenig sten« der »Münch. Allg. Zig." von Berlin geschrieben. Der Gewährsmann de« genannten Blatte« fügt dieser Meldung folgende Bemerkungen hinzu: .Ob in diesem Stand der Dinge, der schon seit einer Reihe von Wochen derselbe geblieben ist (abgesehen von der Frage de» obersten Gericht«hofe» ist schon teil längerer Zeit eine Verständigung zwischen den verschiedenen Regierungen erzielt), schon bald eine Acnterung eintrelen wird, ist schwer zu sagen. Planche sind der Meinung, die Entschließung de« obersten Krieg-Herrn könne ebenso plötzlich erfolgen, wie sie lange vergeblich erwartet worden sei; Andere wieder wollen e» nicht al« unwahrscheinlich ansehen, daß der Sommer Vorbeigehen und die Herbstmanöoer herbeikommen dürften, ehe die Angelegenheit in ein neue« Stadium treten werde. Ist nach Allem, wa« darüber verlautet, dem Kaiser persönlich die Frage der Reform nicht sehr sympathisch, so hält der Prinz-Regent von Bayern an dem Standpunkt fest, daß er um so weniger auch nur ein Titelchcn von den Rechten der bayerischen Krone prci-geben könne, je gewissenhafter er seine Pflichten al- Stellvertreter de- König« zu erfüllen be strebt sei. Die wirkliche Bedeutung der Divergenz de« preuß ischen und de« bayerischen Anspruchs liegt wohl mehr nach der politisch-idealen, al« nach der praklisch - militärischen Seite hin." — Wie au« Konstantinopel gemeldet wird, richtete der Sultan eine Depesche an den deutschen Kaiser, worin er ihm für seinen Rath Dank sagt und ihn bittet, diesen fortzusetzen; er drückt ferner, gestützt auf die Festigkeit der Freundschaftsbande zwischen dem Kaiser und ihm, die Hoffnung au«, de« Kaiser« Rathschlägc würden die Türkei lehren, wie sie die Anerkennung ihre« Rechte» als siegreiche Macht erlangen könne. — In Wiener diplomatischen Kreisen wird die Ver zögerung der FriedenSverhandlungen mit Mißtrauen behandelt. Man will wissen, daß dabei wieder die Hand Englands im Spiele wäre und waltet die Ansicht vor, fall» e« so fortgehe, müsse die Türkei allein mit Griechenland fertig werden. — Au« Petersburg wird gemeldet, die unaufhörlichen lhörichten Streiche der griechischen Regierung hätten in den politischen Kreisen Rußland« lebhafte Ungeduld erregt. Namentlich sei die Erklärung de« Ministerium« Ralli, keinerlei Grenzberichtigung und keinerlei Kriegsentschädigung zuzu stimmen, geeignet, Griechenland den letzten Rest der Sym pathien zu entfremden. Fall» Griechenland nicht innerhalb weniger Tage auf vernünftigere Gedanken komme, sei man in Rußland vollständig entschlossen, e» seinem Schicksal zu überlasten. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 28. Mai. Da« vorgestern früh im »Englischen Hof" au»gekommcne Schadenfeuer hat eine an sich schon arme Familie noch vollends elend gemacht, in dem die in dem nicdergcbrannten Hofgebäude wohnhaft ge wesene Familie Fürchtegott Kober sowie deren Kostgänger absolut nicht« mehr al» da» nackte Leben gerettet haben. Um die geringe Habe zu versichern, waren die Leute zu arm. Hier findet sich Gelegenheit für Werke barmherziger Nächsten liebe in vollem Maße. Möchten alle Diejenigen, welche ein Herz für die Nolh Anderer haben, sich der Ealamitosen hilf reich annehmen. Die Expedition d. Amt»bl. ist gern erbötig, etwaige Liebesgaben in Empfang zu nehmen. Nicht uner wähnt wollen wir aber die mulhige Thal jene» braven Feuer wehrmänner lassen, welcher den in Gefahr de« Verbrennen schwebenden alten Mann durch die lodernden Flammen trug. — Dresden, 26. Mai. Gestern fand vor dem Schwur gericht die Verhandlung gegen den 20jährigen Dienstknecht Richard Otto Breitenfeld au« Jessen statt, welcher Le im Februar d. I«. an dem 70jährigen Rentner Julius Pfordtc in Meißen verübten Raubmorde«, über welchen wir seiner zeit ausführlich berichteten, angeklagt war. Die Geschworenen fanden den Angeklagten de« Morde», der schweren Körper verletzung (betreff« der Pfordleschen Kinder) und de« schweren Diebstahl« unter Ausschluß mildernder Umstände schuldig, während betreff» de» mitangeklagten Handarbeiter» Robert Paul Schilling au» Oberspaar die Schuldfrage verneint wurde. Der Gerichtshof erkannte hiernach gegen Breitenfeld auf Todesstrafe sowie 5 Jahre Zuchthau» und Verlust der Ehren rechte, gegen Schilling auf kostenlose Freisprechung. — Dresden, 26. Mai. Da» Kgl. Ministerium de» Innern veröffentlicht eine Verordnung, die Namensangaben Gewerbetreibender an offenen Läden, Gast- und Schankwirlhschasten betreffend. Dieselbe tritt mit dem 1. Oktober d. I«. in Kraft und hat nachstehenden Wortlaut: Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast oder Schankwirthschaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Fa miliennamen mit mindesten« einem au«geschriebenen Vor namen an der Außenseite oder am Eingänge de« Laden» oder der Wirlhschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, die eine Handeltfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirlhschaft anzubringen. Ist au« der Firma der Familien name de» Geschäsirinhaber» mit dem ausgeschriebenen Vor namen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der per sönlich haftenden Gesellschafter gilt, was in Betreff der Na men der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren 'Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt e», wenn die 'Namen von zweien mit einem da» Vorhandensein weiterer Beteilig ter andeutenden Zusatz ausgenommen werden. Die Polizei behörde kann im einzelnen Falle die Angabe der 'Namen aller Bctheiligter anordnen. Mit Geldstrafe bi« zu einhundert fünfzig Mark und im UnvermögenSfalle mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Ver ordnung zuwiderhandelt. — Dresden. Der Werth der in unserer LandeS- brandversicherungSanstalt versicherten Immobilien und Maschinen belief sich schon im Jahre 1894 auf die un geheuere Summe von nahezu 4>/, Milliarden. Dazu kommt der Werth der Mobilien, der, soweit sie überhaupt, bez. bei PrivatfeucrversicherungSanstalten versichert waren, sich in dem gleichen Jahre auf ebenfalls über 4 Milliarden stellte, in Wirklichkeit aber noch wesentlich höher war. Vergütet worden sind in dem genannten Jahre seilen» der LandeSbrandver sicherungSanstalt Schäden im Geiammtbctragc von nahezu 4'/, Millionen, also ungefähr 1 M. auf 1000 M. Versicher ungssumme. Aehnlich war da« Verhältniß der zu vergütenden Schäden auch bei den PrivatseuervcrsicherungSanstalten. Was nun die von der Landesbrandversicherungsanstalt gezahlten Vergütungen anlangt, so entfielen davon reichlich 1,276,000 Mark auf die Städte, aber über 3 Millionen Mark aus das Land, d. h. auf dem Lande war fast über noch einmal soviel an Brandschäden zu vergüten, als in den Städten, während doch der Gcsammtbetrag der Versicherungen in den Städten und auf dem Lande nicht wesentlich verschieden, in den Städten sogar noch um ungefähr eine halbe Milliarde höher war. Er betrug nämlich die Gesammtsumme der Versicherungen in dem genannten Jahre in den Städten über 2si, Milliarden, aus dem Lande dagegen noch nicht ganz 2 Milliarden Mark. Da dar Verhältniß auch in den nächst vorhcrgegangenen Jahren kein wesentlich andere« war, so hat man daraus schließen wollen, daß die Städte gegenüber dem platten Lande im Nachtheil seien und daß hinsichtlich der Zahlung der Bei träge zur Landesbrandkasse künftighin eine Aenderung eintreten müsse. Jndeß man vergißt dabei, daß da» Verhältniß früher schon einmal ein ganz andere» gewesen ist. Im Jahre 1860 z.B. war die Summe der von der LandcSbrandversichcrung zu ge währenden Entschädigungen für Stadt und Land fast gleich, während doch damals die Summe der versicherten Werthe aus dem Lande fast um 150 Millionen höher war al» in den Städten. Im allgemeinen wird man freilich annehmen dürfen, daß dank der besseren Bauart und der in größerer Vollkommenheit vorhandenen Löscheinrichtungen in den Städten verheerende Brände seltener und auf einen geringeren Umfang beschränkt sein werden, al» aus dem Lande, und insofern könnte eine Bevorzugung der Städte hinsichtlich der Prämienzahlung wohl gerechtfertigt erscheinen. Jndeß Hal auch da» seine Grenzen, da in den Städten, namentlich in den Großstädten, auch die größeren Risiken liegen, Objekte von ungeheurem Werth, wie Kirchen, Theater, Kasernen u. s. w., die, wenn sie wider Erwarten doch ein Raub der Flammen werden, auch ganz ander» entschädigt werden müssen. Die» hat un namentlich da» heurige Jahr wieder recht deutlich in die Er innerung gebracht. Der Brand der Kreuzkirche in Dresden und derjenige der großen Kaserne in Zwickau machen eine Entschädigung von Millionen nöthig, und so wird dic«mal wenigsten» da« Jahr vorau«stchtlich mit einem Plu« der für Brandschäden seitens der Landesbrandversicherungsanstalt zu zahlenden Vergütungen für die Städte abschließen. Von neuem aber wird auch bei diesem Anlaß wieder erkannt werden, wie nützlich und segen«reich unsere Landc«brandversicherung«anstalt ist und wie gut sich bisher die Grundsätze bewährt haben, nach denen sie geleitet wird, und von denen ohne zwingenden Grund wohl nicht abzugehen sein wird. — Leipzig, 26. Mai. Ein hiesiger Musiker hatte sich einen Rover im Werthe von 200 M. gekauft und übte da mit in der letzten Zeil täglich im Rosenthale. Hier gesellte