Volltext Seite (XML)
AM- M AWiMl für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Ps. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Sejirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- scrtionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. LS. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 44. Jahrgang. Dienstag, den 18. Mai L8SV Oessentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Mittwoch, den 26. Mai 1897, von Nachmittags 3 Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Dee Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann- schaftlichcn Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 14. Mai 1897. Königliche Amtshauptmannschnst. Hrhr. v. Wirsing. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche aus den Namen geborene Worgner eingetragene Grundstück, Nr. 755 und 2906 des Flurbuchs, Nr. 299 des Brandkatastcrs, Foliuin 15 des Grundbuchs für Schönheide, bestehend aus Wohnhaus, Feld und Wiese, nach dem Flurbuche — Im 81,» n groß, mit 35,» Steuereinheiten belegt, und aus 7180 M. geschätzt, soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 31. Mai 1897, Vormittags 10 Mr als Versteigerungstermin, sowie der 14. Juni 1897, Vormittags 10 Mr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebcrsicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 6. April 1897. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Fr. Holz - Versteigerung auf dem Staatsforhrcvier Kundshüvek. Im Gasthofe „zum goldnen Hirsch" in HuudsWel sollen Sonnabend, den 22. Mai 1897, von Vorm. 9 Uhr an Mittenstärke, Stämme weiche em 10 bis 28 m lang. Klötzer Oberstärke, 3,» u. 4,o m lang, Unterstärke, Uhr an 1742 1179 123 12941 4758 2445 696 2 folgende in den Abtheilungen 26, 39, 45, 58, 71 und 79 (Kahlschläge), 7, 12 und 55 (Vorentnahme), 1 bis 80 (Brüche) aufbereitete Nutzhölzer und zwar: von 10—15 16—22 23—30 8—15 16—22 23—77 , Derbstangen „ 8—15 Nm. weicht Auhscheite, Montag, den 24. Mai 1897, von Vorm. 9 die in den obigen Abtheilungen ausbereiteten Brennhölzer, als: 241 Rm. weiche Arennscheite, 3 Rm. harte, 225 , „ Mennkniippek, 1K . . E . , Aeste, 937 „ weiches Streureisig, 7,°»Hdrt. „ Wellen reisig und 410 Rm. weiche Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. «gl. Aorftrevierverwaltung Hundshübel u. Kgl. Horstrentamt Eibenstock, Karte». am 14. Mai 1897. Herkach. Am 18. Mai 1897 ist der zweite Termin der diesjährigen ttommun- anlage« fällig gewesen. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen achttägigen Frist gegen etwaige Restanten executivisch vorzugehen ist. Der Gemcindcrath zu Schönheide. Bckanntmach u u g. Auf Grund des Jmpfgefttzes vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Aus führungsverordnung vom 20. März 1875, soivic der weiteren Vorschriften hierzu vom 10. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unentgelt lichen öffentlichen Impfungen in diesem Jahre in der Turnhalle Hierselbst stattfinden und zwar in nachstehender Reihenfolge. I. Zur Erstimpfung kommen Dienkag, dm 18. Wai 1897, Vachmittags 3 Mr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit 4 bis 14, Mittwoch, dm 19. Mai 1897, Vachmittags 3 Mr diejenigen, deren Namen mit I. bis L ansangen. Jmpfpflichtig sind alle diejenigen Kinder, welche а. im Jahre 1896 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, б. in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig vefreit oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Sämmtliche zur Erstimpfung gekommenen Kinder find Mittwoch, dm 26. Mai 1897, Vachmiltags 3 Mr zur Nachschau vorzustellen. II. Die Wiederimpfung (nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, dm 22. Mai 1897, Vachmittags 3 Mr für diejenigen Kinder, welche a. im Jahre 1888 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichen: Zcugniß in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, b. in früheren Jahren geboren worden sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wieder impfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wieder geimpft worden sind. Zur Nachschau find diese Kinder Sonnabend, dm 29. Mai 1897, Vachmittags 3 Mr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn I)r. »wä. 8«I>I»»in» hier vor genommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ausgegebe». Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschcnem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 II Abs. 2 des Reichsimpfgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren unter la und b bezeichneten impfpslichtigen Kindern oder Pflegebefohlenen in den anberaumten Impfterminen zu erscheinen und die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. Es ist Jedermann frergestellt, die Erst- oder Wiederimpfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lassen. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pslege- eltern und Vormünder verpflichtet, bis Ende September laufenden Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben hatte, diejenigen, welche die Führung dieses Nachweises unterlassen, werden mit Geld strafe bis zu 20 Mk. und diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft vis zu 3 Tagen bestraft. Eibenstock, den 7. Mai 1897. Der Rath der Stadt. Hesse. Gnüchtel. Bekanntmachung. Ain 13. Mai dss. Js. ist der 2. Termin der diesjährigen städtischen An lagen fällig gewesen. Zu dessen Entrichtung ist eine 3 wöchige Frist nachgelassen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß nach Ablauf dieser Frist ohne vorhergegangene persönliche Erinnerung das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden wird. Gleichzeitig wird nochmals an die unverzügliche Bezahlung des 1. Ein- kommensteuertermins erinnert Eibenstock, am 17. Mai 1897. Der Rath der Stadt. Hesse. Beger. Die FricdcnSvermittlung zwischen Griechenland und der Türkei. Au« Wien wird dem ,Dr. Journ." geschrieben: Die Nachrichten, welche vom Kriegsschauplätze einlrefsen, stehen im Gegensatz zu den Meldungen über die nun in aller Form eingeleitete Mediation der Mächte. Bon beiden Seiten wird die Fortsetzung der militärischen Operationen und der Rüstungen angekündigt, während die Mächte die sofortige Ein stellung der Feindseligkeiten und die Aufnahme der Frieden« Verhandlungen befürworten. In Epirus ist et zu neuen Kämpfen gekommen, während gleichzeitig aus dem Haupt- operation«gebiete die griechische Position bei Domoko« aus gegeben wurde. Nebenbei ist die Blockade de« Golfe» von Salonichi signalisirt und der .baldige" Fall von Prevesa ver heißen worden. Abgesehen von dem Kampfe in Epiru«, in dem strategisch wenig bedeutenden Theilc de« Kriegsschau plätze«, handelt e« sich bei den von Athen au» versendeten Nachrichten lediglich um ein Manöver, da« dazu dienen soll, die verzweifelte Lage vor Europa, vor der eigenen Bevölker ung, in erster Linie aber vor der Pforte zu beschönigen. Man will in Konstantinopel durch Drohungen den Eindruck er wecken, daß die türkischen Truppen weitere ernste Kämpfe au«zusechten hätten, wenn die Pforte noch länger mit der Gewährung einer Waffenruhe zögere. Außerdem glaubt man, die Stellung Griechenland« bei den Fricden»verhandlungen zu verbessern, indem man sich bemüht, die Welt zu der An schauung zu bekehren, daß die militärische AktionSkrast Griechen land« noch nicht gänzlich gebrochen sei. Diese Bestrebungen können sehr rasch belanglo« werden, wenn die Pforte e» auf eine Probe ankommen läßt. Ein abermaliger Erfolg der türkischen Truppen würde die Athener Regierung vermuthlich sofort zum Verzichte aus die jetzt beliebte Taktik zwingen. Man weiß da« auch in Athen, und man trägt dieser Er wägung insoweit Rechnung, al« man in den vertraulichen Aeußerungcn an die vermittelnden Kabinette eine wesentlich andere Tonart anschlägt al« in den Auslassungen, welche für die Oeffentlichkeit bestimmt sind. Die griechische Regierung täuscht sich nicht mehr über die Situation und sie gründet in Wirklichkeit alle ihre Hoff nungen nur noch aus die Einflußnahme der Mächte in Kon stantinopel. Diese Einflußnahme wird aber durch die oben-