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AM- M AiUiMt für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Sejirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. (»»scheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. LS. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. > 44. Jahrgang. - Sonnabend, den 15. Mai L8SS Erlatz, das diesjährige Ausyevungsgetchüft in den Ausyevllngsvezirken Schwarzenberg und Schneeberg öetr. Nach dem von der Königlichen Oberersatzcommisson im Bezirke der VI. Jnsan- teriebrigade Nr. 64 ausgestellten Geschäfts- und Reiseplane findet die diesjährige Aus hebung der Militärpflichtigen 1) im Aushevungsöezirke Schwarzenberg am 22., 24. und 25. Mai von Vormittags 8 Uhr an im Bade Ottenstein Hierselbst, 2) im Aushevungsvezirke Schneeberg am 31. Mai, 1., 2. und 3. Juni von Vormittags 8' 2 Uhr an im Gasthofe zum blauen Engel in Aue statt. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zur Aushebung zu aestellen haben, wer den durch ihre Ortsbehörden noch besondere Ordres erhalten und haben sich zur Ver meidung der in 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 ange drohten Strafe« und Verluste an den in diesen Ordres angegebenen Tagen und Stunden vor der Königlichen Oberersatzcommission einzufinden. Die beorderten Mannschaften haben zur Vermeidung einer Geldstrafe von 3 Mark ihre Ordres und Loosungsscheine mitzubringen und dieselben auf Er fordern abzugeben. Bei der Aushebung sind nur solche Anträge auf Zurückstellung zulässig, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Mufterungsgeschäfts entstanden sind und welche spätestens im Aushebungstermine angebracht und be scheinigt werden. Wenn Zurückstellungsanträge auf Grund von 8 32,-u und b der Wehrordnung angebracht werden, haben sich diejenigen Personen, deren Grwerbs- bez. Ar beitsunfähigkeit behauptet wird, gemäß 8 63 Nr. 7 Abs. 4 und 8 33 Nr. 5 der Wchrordnung im Aushebungstermine persönlich mit einzufinden, während etwa vorgelegte Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen (8 65,° d. W.-O.). Die Herren Stammrollenführer haben nach 88 63,- und 70,- d. W.-O. in den Aushebungsterminen sich einzufinden und die Stammrollen mitzubringen. An- und Abmeldungen Militärpflichtiger sind mittels Stammrollen auszugs und bez. unter Beifügung des Loosungsschcins umgehend anher anzuzeigen. «chwarzenberg, am 28. April 1897. Der Civilvorsitzcndc der Ersatztommission der Allöhelmngsbczirkc Schneeberg und Schwarzenberg. Frhr. v. Wirsing. P^ Grlatz, die Formulierung des Bstrdevestandes im Bezirke der könig lichen Amlsyauplmannschaft Schwarzenberg vetr. Auf Anordnung des Königlichen Kriegsministeriums hat in diesem Frühjahre nach Maßgabe der Verordnung vom 15. October 1886, die Aushebung von Pferden für den Bedarf der Armee betr., wiederum eine allgemeine Vormusterung des Pferde bestandes stattzufinden und sind deshalb sämmrliche Pferde aus den 4 Musterungs bezirken der unterzeichneten Amtshauptmannschaft an den aus der unter O beigefügtcn Tabelle ersichtlichen Orten und zu den daselbst angegebenen Zeiten der Vormusterungs kommission vorzufUhren. Jever Pfcrdcbesttzer ist verpflichtet, zu dem anbcraumten Termine seine sämmtlichen Pferde zu gestellen mit Ausnahme a. der Fohlen unter 4 Jahren, b. der Hengste, e. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, «I. der Pferde, welche aus beiden Augen blind sind, v. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, t. der Ponnies. In den unter e bis « aufacfUhrten Fällen ist eine vom Stadtrathe, Bürger meister, Gemeindevorstand oder Gutsvorsteher ausgesertigte Bescheinigung vorzulegcn. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes erforderlichen Pferde, 2) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdczahl, welche von ihnen zur Be förderung der Posten kontractmätzia gehalten werden muß. Auch kann unter besonderen Umständen durch das Königliche Kricgsministerium, in einzelnen dringenden Fällen auch von der Königlichen Amtshauptmannschasl Be freiung von der Vorführung erfolgen. Hierauf abzielende Gesuche sind unter genauer Begründung längstens den 3. Juni ds. Is. anher einzureichen. Die Pferde sind ohne Geschirr und an der Trense vorzuführen. Denjenigen Pserdebesitzern, welche der ihnen obliegenden Verpflichtung zur Vor sührung ihrer Pferde nicht oder nicht pünctlich nachkommen, ivird andnrch Geldstrafe bis zu 150 Mark angedroht. Den zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Rangirung der Pferde auf gestellten Gendarmerieposten ist unweigerlich Folge zu leisten. Die Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindcvorstände und Gutsvorsteher haben nach den ihnen von hier aus zugehenden Formularen Verzeichnisse der im Orte vorhandenen Pfcrdcbesitzer unter fortlaufender Nummer aufzustclleu, in welche die sämmtlichen Pferve — auch Vie nicht vorfnhrnngspslichtigcn — unter Angabe des Ge schlechts, der Farbe, Abzeichen, des Alters und bisherigen Gebrauchs eines jeven einzelnen Pscrves auszunehmen sind. Diese Verzeichnisse sind in Vrei Exemplaren anzusertigen, von denen zwei Vis zum 3. Juni ds. Is. anher einzureichen sind, während das dritte am Musterungstage nut zur Stelle zu bringen ist. Vacatschcine sind nur in einem Exemplar cinzureichen. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher bez. deren Stellvertreter haben sich im Musterungstermine persönlich einzufinden. Sie sind ver pflichtet, für die Gestellung der zum Ranairen und Vorführcn der Pferde erforder lichen Mannschaften und dafür zu sorgen, daß das Vorführer: nach der Reihenfolge Ves Verzeichnisses stattfindet. Die Zuführung der Pferde zu den Sammelplätzen hat möglichst in geschlossener Weise unter Aufsicht zu erfolgen, damit Störungen des öffentlichen Verkehrs ver mieden werden. Fehlende Pferde sind im Musterungsterminc deni unterzeichneten Amtshauptmann sofort zu inelden. Gegenwärtiger Erlaß ist rechtzeitig zur Kcnntniß der Pfcrdebesitzcr zu bringen. Schwarzenberg, am 10. Mai 1897. Königliche Amtshanchiiiniilischnt. Frhr. v. Wirsing. Püschcl. Es sind vorzuführen I. in Eibenstock am 9. Juni ds. Is. auf vem Neumärkt die Pferde Borin. 10 Uhr aus Lberstützcngrün, Untcrstützcnarün, Neuhcide und Schönheide, „ '/,11 ,, ,. Schönheiderhammcr, Earlsselo, Wildenthal und Hundshllbel, „ II „ „ Muldeuhammer, Neidhardtsthal, Blauenthal, Wolfsgrlln und Sosa, und „ V-12 „ „ Eibenstock, II. in Schneeberg am 10. Juni ds. Is. ans Vcr Scheunenhöhe in der Nähe Ves Königlichen Seminars die Pferde Vorm. '/.10 Uhr aus Burkhardtsgrün, Lindenau, Albernau, Zschorlau und Schind lers Werk, „ 10 „ Niederfchlema und Obcrschlema, ,. '/.II . „ Griesbach und Neustädte!, und ,, 11 „ „ Schneeberg, III. in Aue am 11. Juni ds. Is. aus vem Markt Vorm. '/r9 Uhr aus Nicderlößnitz, Alberoda, Niederaffalter und Oberaffalter, „ 9 „ „ Dittersdorf, Grüna, Streitwald und Lößnitz, „ '/-10 , „ Lberpsannensticl, Nicdcrpfannenstiel, Neudörfel, Auerhammer und Aue, IV. in Schwarzenberg am 12. Juni ds. Is. vor Vem Hotel Sächsischer Hof die Pferde Vorm. '/rü Uhr aus Grünhain, Beierfeld und Bernsbach, » 0 „ Neuwelt mit Untersachsenfcld, Obersachsenfeld, Waschlcithe, Langen ¬ berg und Markersbach, „ V,10 „ „ Mittweida, Raschau, Grünstädtel und Wildenau, . , 10 „ „ Pükla, Rittersgrün, Tellerhäuser, Jugel und Wittigsthal, » ff,11 » „ Johanngeorgenstadt, Steinbach, Steinheidcl, Breitenhof und Breitenbrunn, » , 11 ,, „ Bockau und Lauter, » /-12 , „ Bermsgrün, Crandorf, Erla und Schwarzenberg. Mchtenrinven Berfteigernng. Die von Revieren des Forstbczirks (»ibenstock im laufenden Jahre ausfallende fichtene Nutzrinde soll Donnerstag, den 20. Mai 1897, n. im Htatstskelter in Aue von Vormittags '/,v Uhr an 1) vom Forstrevier Sosa ungefähr 900 Rm., 2) , , Aockau , 300 , 3> , . Johanngeorgenkadt , lLO . i> in Kendek's Hütet in Schönbeiderbammer von Nachmittags 2 Uhr an 1) von» Forstrevier Hartmannsdorf ungefähr 240 Rm., 2) , „ Eiöenliock , 60 , 3) „ . HundshüSek „ <55 „ unier oen vor der Versteigerung bekannt zu machenden Bedingungen partienivcise gegen sofortige Baarzahlung beziehentlich nur gegen Sicherstellung des Kaufpreises verkauft iverden. Nähere Auskunft ertheilen die unterzeichneten Rcvierverwaltungen. Königliche Forstrevierverwaltungen Sosa, Bockau, Johanngeorgenftavt, Hartmannsdorf, (»lbenstock und Hunvshübel «n» Vas Königliche Forst rentamt Gibenftock, am 12. Mai 1897.