00195 B.E.König, Hexenprozesse (o.J.) S.642f. Gegen Schwindsucht. Die völlige Heilung wird aaudrch herbeigefuhrt, dass der Kranke lür eine ungerade Summe Geldes sich em Quert Wein nolen lässt und in jedem letzten Mondesviertel dreimal Freitags und Mon tags. einmal nach Sonnenuntergang und zweimal vor S o nnenau1 gang in dreien Schlucken das mit obigem Wein gefüllte Glas austrinkt und dazu spricht: Ich, N.N., aas thu* ich zur Zeit, j-y r meines Leibes Macht'; Das trink ich für meines Herzens Kraft; Das trink ich für mein Lung- und Leber blut; Das hab ich getrunken für die Schwindsucht gut. Im Namen etc.