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Amts- M AUWblatt für den Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. SL Wrk des Amtsgerichts Eibenstock s t Expedition, bei unfern Bo- tcn, sowie bei allen Reichs- und dessen Amgevung. P°^"stal,n. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 43. Jahrgang. Dienstag, den 4. August Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen » rleckvrlke K>«Im»utkk geschiedene geborene Unger eingetragene Grundstück, bestehend aus dem Wohnhause Nr. 658 des Brandkatasters und der Parzelle Nr. 132 e des Flurbuchs Abth .4 Fo- lium 1025 des Grundbuchs für Eibenstock, geschätzt auf 8440 M., soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 18. September 1896, Vormittags 10 Mr c als Anmeldetermin, ferner der 8. Hlttoöer 1896, Vormittags 10 Mr sowie als Versteigerungstcrmin, der 20. Hktober 1896, Vormittags 10 Mr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmcldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unter zeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 17. Juli 1896. Königliches Amtsgericht. »r. Mahn, Ass. Aus Folium 85 des hiesigen Handelsregisters für den Landbezirk, die Firma Sächs. Kardätschen-, Bürsten- und Pinsel-Fabrik kick. ll<i>in>l»zr äc <<>. in Schönheide betr., ist heute eingetragen worden, daß Herr Kaufmann 'Volcksmur VilLslirr Sobnstcksr und Herr Kaufmann Ssrnaanu Otto I-srrlr, Beide in Schönheide, Prokuristen sind und diese die Firma nur gemeinschaftlich zeichnen dürfen. Eibenstock, am 29. Juli 1896. Königliches Amtsgericht. I, V.: »i-. Mahn, Ass. Ttzr. stark. nm A kicher, 3,i u. 4,c> ui lang, 11 u. 12 m lang. sowie im ! . , . . , , . Donnerstag, den IS. August ISS«, von Vorm. 8 Uhr an die in den obigen Abtheilungen aufbereiteten Brennhölzer, als: IVr Rm. harte, 178h., Rm. weiche Arennlcheite, 93'/, „ „ Ureunknüppek und „ 28'/, „ „ Aelle unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Königliche Forstrevierverwaltung Wildenthal und Königliches Forst rentamt Eibenstock, Ahlm-nn. am 1. August 1896. cherkach. 11—20 w lang, 11— 22 „ „ 12— 22 Konkursverfahren. Tas Konkursverfahren zu dem Nachlasse des Kaufmanns rloli Aliiller in Eibenstock wird nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins und Vollziehung der Schlußvertheilung hierdurch aufgehoben. Eibenstock, den 29. Juli 1896. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den stellvertretenden Gerichlsschreibcr: Erp Haustner. s.so- — > den Abtheilungen 8, 21, 47, 54, 63, 67, 69, 75 und 85 (Schläge), 65, 66, 70 und 71 (Durchforstungen und Brüche) aufbereitete Nutzhölzer und zwar: -.. - .. Stämme, 10—15 — 16—19 20—29 8—15 16—22 23—73 13U.15 „ „ Derbllange«. Rm. „ Äuhknüppek, Drechsler schen Gasthofe in LVildenthal folgende in 2042 1250 139 6145 57l9 3591 35 Holz Versteigerung auf dem Staalsforstrevier Wildenlhat Im „Rathskeller" in Aue sollen Mittwoch, den 12. August ISlKi, von Borm. HS Uhr an den Abtkeilungen " "" -- "" — . — il (Durchforstung! Stück weiche Die neue Bearbeitung des Handelsgesetzbuches. Nach jahrzehntelanger, eifriger Arbeit ist endlich das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich fertig geworden. Ihm schließt sich direkt die Reform auf dem Gebiete des Handelsrechtes oder genauer: eine Durchsicht des seit Jahr zehnten bereits in Geltung befindlichen Handelsgesetzbuches an. Das bürgerliche Recht gehört zu den wenigen Dingen, die sich in unserer rasch lebenden Zeit, selbst wenn sie zum großen Theile überlebt sind, noch am längsten erhalten: die übergroßen Schwierigkeiten der Schaffung und Einführung eines neuen allgemeinen bürgerlichen Rechtes lassen ein solches Riesenwerk nur dann zu Stande kommen, wenn wirklich die außerordentlichsten Mißstände dazu drängen. Ohne die längst al« unerträglich empfundene RechtSzersplitterung in einem großen geeinten Reiche würden wir — trotz dieser und jener Mängel de« geltenden Rechte« — wohl noch in ferner Zeit nicht da» Zustandekommen eine« neuen Bürgerlichen Gesetz buches erlebt haben. E« gicbt Staaten in Europa, in denen man sehr wahrscheinlich noch im dritten Jahrtausend nach Christi Geburt nach den RcchtSauSlegungen der gelehrten römischen Juristen Recht sprechen wird. Ander» liegt e« mit dem Handelsrecht. Die rasche Ent wickelung de« geschäftlichen Verkehre«, der immer neue Formen zu Tage fördert und die älteren schnell abstößt, läßt eine viele Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte dauernde unveränderte Geltung der bezüglichen Rechtsnormen nicht zu. So hat da deutsche Handelsrecht in den 34 Jahren seiner Geltung schon zwei wesenstiche Abänderungen und Ergänzungen durch die Aktiengcsetznovellc von 1884 und da« neue Binnenschifffahrts- Gesetz von 1895 erfahren. Trotzdem würde jetzt schon wieder eine Revision nicht nöthig sein, wenn nicht die Fertigstellung de« Bürgerlichen Gesetzbuches dazu nöthigte. Die Vorschriften de« HandelS- gesetzbuchc« müssen mit denen de« Bürgerlichen Gesetzbuches in Uebereinstimmung gebracht werden. Die» ist in einem Entwurf geschehen, der unlängst veröffentlicht worden ist. Der Entwurf ist eine besonnen durchdachte und mit Geschick auSgeführte Arbeit. Seine Vorbereitung erfolgte in der in jüngster Zelt bei verschiedenen Gesetzentwürfen angenommenen Weise, nach Ausarbeitung von Grundzügen wurden Sachver ständige au« den verschiedensten Erwerb«gebietcn, au« Handel und Gewerbe, wie au« der Landwirthschaft, ferner Juristen verschiedener Zweige gehört; bei den Titeln: „HandlungSge- hilsen und Handlungsagenten" sind auch einige kaufmännische Angestellte zugezogen worden. Trotz dieser Anhörung von Sachverständigen au« dem Kaufmannsstande und anderen wirthschaftlichen Berufen sind natürlich nicht alle Bestimm ungen so ausgefallen, daß sie den Beifall des gcsammten HandclSstandeS finden werden. 'Nebenbei mag übrigens bemerkt werben, daß bei der Zusammensetzung der betreffenden Kom mission einige sehr hervorragende Handelsplätze ganz über gangen worden sind und daß den Wünschen und Vorschlägen, die in der Kommission laut wurden, nur soweit es den Ver fassern de« Entwurf« entsprechend erschien, Rechnung getragen worden ist, allerdings, wie die Denkschrift erwähnt, in „weitem Umfange." Für den deutschen Kaufmannsstand im weitesten Sinn bedeutet der neue Entwurf ein Ereigniß von großer Trag weite: Sache de« ganzen Handelsstandes muß e« nun sein, sich mit dem Entwürfe vertraut zu machen und Bedenken gegen ihn an geeigneter Stelle — am besten bei der eigenen Handelskammer — vorzutragen. Der Deutsche HandelStag, die Vereinigung aller Handelskammern und vieler industrieller Vereine und Verbände, hat denn auch mit verständnißvoller Auffassung der Rolle, welche die Handelsvertretungen hier zu spielen berufen sind, eine gründliche Durchberathung de« Ent würfe« in Unter-Kommissionen und im Plenum de« Handels tage» beschlossen, und hierzu bereit« die Einladungen an seine Mitglieder ergehen lassen. E« steht zu hoffen und ist im Interesse de» deutschen Geschäftslebens zu wünschen, daß e« der eifrigen Mitwirkung des Handel« selbst gelingen möge, ein allen berechtigten Wün schen Rechnung tragendes Gesetz zu Stande zu bringen, wozu der vorliegende Entwurf eine durchaus geeignete Grundlage bietet. Straßentumutte in Zürich. In Zürich ist e« zu blutigen Ausschreitungen zwischen den Bewohnern der Stadt und den sich dort aufhaltenden zahlreichen italienischen Arbeitern gekommen. Diesen Vor gängen wohnt in allen begleitenden Erscheinungen «in weit über ihren engeren Krei« hinauSgehende- Interesse inne. Die Schweiz ist der freieste Staat der Welt, der somit auch jedem Fremden bedingungslos die Grenzen zum Aufenthalt und Er werb öffnet. Dieser Umstand hatte neuerding» großen ita lienischen Arbeitermasscn den Anreiz gewährt, ihre Arbeits kraft anzubieten. Da der italienische Arbeiter im Allgemeinen aber ein sehr bedürfnißloser Mensch ist und zu einem verhält- nißmäßig niedrigen Lohn seine Arbeit verwerthcn kann, so mußte die freie Schweiz an ihrem eigenen Körper erleben, wie wenig freiheitliche Gesetze mit dem praktischen Leben in Einklang zu bringen find. Da« Massenangebot billiger ita lienischer Arbeitskräfte machte binnen Kurzem fast die ganze eingeborene Arbeiterschaft brotlo«, und schuf damit trotz aller internationalen Arbeiterverbrüderung Gegensätze zwischen den Arbeitern selbst, die unausgesetzt zu ernsten Streitigkeiten und bei dem lebhaften, zu rohen Gewaltthatcn geneigten Tempera ment der Italiener wiederholt zu blutigen Dolchexcessen führ ten. Nicht weniger wie fünf Mordthaten werden den Ita lienern zur Last gelegt, und die« trug in die Bewohnerschaft von Zürich eine solche Erbitterung, daß ein neuer unvorher gesehener Zwischenfall die ganze Stadt, Bürger und Arbeiter, gegen die Italiener mobilisirte und eine regelrechte Straßen revolte mit Kugelwechscl und Säbelhieben veranlaßte, der gegenüber die Polizei machtlos war. Ein paar Tage lang herrschte volle Gesetzlosigkeit, so daß sich endlich der Schweizer BundeSrath in» Mittel legen und 2 Bataillone Truppen nach Zürich beordern mußte. In der Schweiz ist das aber keine so einfache Sache. Dort besteht bekanntlich da« Milizshstem, und so mußten die einzelnen Mannschaften erst zusammengctrommelt werden; während dessen brach man sich in Zürich ruhig weiter die Hälse, und al» die Truppen bereit waren, hatte die empörte Stadlbevölkerung ihr Müthchcn bereits gekühlt und die Ita liener überwunden. Der Werth einer solchen Miliztruppe ist bei dieser Ge legenheit ebenfalls neu hervorgetreten. So ziemlich alle die unbedingte Freiheit der Person hochhaltenden Gesetze der freien Schweiz haben also im gegebenen Falle ihre Dienste versagt, alle Ruhmredigkeit über die Gemeinsamkeit der Ar beiterinteressen sich al« eitel Dunst erwiesen. Zum Ucberfluß drohen noch diplomatische Schwierigkeiten mit Italien zu ent stehen, das ohnehin längst den Schweizern grollt und zum Aerger der letzteren auf dem Luganosec ein Kanonenboot unter hält. Faßt man da« Alle« zusammen, so wird einem die Nichtigkeit auch der schönsten Freiheit«- und Menschcnver- brüderungSphrasen wieder einmal recht deutlich bewiesen. Von dem Ideal de« Weltfrieden« ist die Menschheit trotz de« so zialistischen Londoner Kongresse« jedenfalls noch himmelweit entfernt. Tagesgeschichte. — Deutschland. Bei den großen Flottenmanövern diese» Jahre«, die am 9. August in Wilhelmshaven ihren An fang nehmen, wird ter Kaiser Wilhelmkanal auch auf feine strategische Bedeutung für unsere Kriegsflotte hin durch eine abzuhaltendc Hebung erprobt werden. E» werden am 14. August die gesummten zusammengezogenen Geschwader, glotillen und AufksärungSgruppen den Kaiser Wilhelmkanal in der Richtung von Brunsbüttel nach Holtenau durchfahren.