0.Ebermann in Hess.Bll.f.Vkde.XTI, S.182ff. 3.189 Allbekannt ist die mittelalterliche Anschauung, daß es möglich sei, vermittelst geeigneter Zau bersprüche oder Zaubermaßnahmen verschlossene Türen zu öffnen. Schon Vintler tut dieses Aber glaubens Erwähnung in der Aberglaubensliste in den Pluemen der Tugent (v.7826). + ' Diese Meinung ins Lächerliche zu ziehen ist offenbar der Zweck einer Erzählung im Magn.Specul. Exempl. (S.565). Sin junger Mann hat für vieles Geld einen Zettel erworben, der angeblich je des Schloß öffnet, an das er gehängt wird. Als -er auf Veranlassung seines Oheims, eines Geist lichen, den Zettel öffnet "ita in ea patriis verbis scriptum invenit: Joannes (hoc enim erat nomen eius) est malus nequam". Hier mag noch ein Schreiberscherz Hrwähung fin den, den Herr Archivar Dr.Behrend aus einer Hs. der Prager Univ.^vom Jahre 1645 mitteilt (ZdVfVk.20,522). Einer Reihe von Segen und seltsamen Rezepten fügt dort der schalkhafte Schreiber am Schluß hinzu; "Jtem dz ein schloß auffgehet, so nim ein schlisl unnd mag auff. Probatum est”. vgl.auch: Weier, De praest.daem.528; Bartsch, Mekl.2] 50; Grohmann, Abergl.u.Gebr.91; ZdVfVk.1, 521 (XV. jahrh.); None, Anz.5, 278, Nr. 5 (XVI. Jahrh.). )pap.Hs.Prager Univ.Bibi.XVI.F.5.