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*W3 efHnNiikx K Wer er reShalb die vollgiltige Wahrheit sagen werde, son« kern daß die menschliche Seele so liefe Abgründe ver berge, daß wohl noch andere verwerfliche Gründ« an« zunehmen seien, welche ihn bestimmen, falsch auSzg- sageir. Die Erfahrung habe zu der Uederzeugung geführt, daßVerbrechcr wahren Gefallen daran finden, wenn sie sehen, daß sie für schuldig befunden werden, wie der Dichter spricht, auSrufen zu können: „Bube, eS soll mich kitzeln, mit Dir verdammt zu sein", also, da sie selbst Strafe leiden müssen, auch noch einen Ge« führten haben wollen, der ihnen auf ihrer Lebensbahn vielleichtunangenehm geworden ist. DieVertheidigUng stellte die Ueberführung VoigtländerS in Abrede, in dem sie sich auf den Mangel an Glaubwürdigkeit der Aussagen der Angeschuldiaten und Müllers, und auf die offenbaren Widersprüche in bet Schanzrschen Er« .„PÜHeME schäft begründete hieraüfbtzbMstM ditß'MaG ditr MitUrheberschaft/«nd-LH«il»achme ^n dem gegen de« xDch sonMaffeu ft-r. pders»chrt W,b«tracht«pse,, in» bfME'rU^ auf.sräaberlS, Bestätigung, sich begvg MM^^Er^nl^rfruhttemVexhandturrghsn« WM i, .LoigtländerL ging, die k, jSchrgtS« ar^MH,,dfl.dessB^ wi« y.tch sefnmMntettdentira Ader^hal zu. erwarten gewesen, dqSihm bejgemeffrur ' eNsvVchgäugig ufld harmärkig grleugs,et,und ep, Beweis pur aufJndicien beruhte, aus dies« ü^«tz»HKnW>Ml- Äpzüchtiguug, durch, den ffchuidigteu^^reitS verWheiltenTLubert und HKli,HT«r>M«ogaii»<>n. für vollständig, führte weiter ^^Me^e.Bejüchüguugdprch Schanz «g hielt; den Wsdesipf dess^lbep ftw gänzllchmiunotivirt undVoighr WdM, srxa^,.Vtfs.Ech«M .«üvepychafür de» chWkh^n.Milschgldiaen,. kenn Schanze habe wider« rMp.,weüer. sichvor Voigtländem gefürchtet, der, sh» Mch'ftip, gxisti^eS Mbergewicht beherrsch» und bet det.Eousrontalion Lurch s«mm Blich durch den Ton ftlMMimüre zudem sehr erklärlichen Widerrufe be» stimmt, habe, und wieS auf Schanze's wiederholte und chpffaute Bestätigung der früheren Aussagen hin^ Per» etwaigen Einhalte, daß auf die Bezüchtigungeu der Mitangeschüldigten doch kein so großes Gewicht zu legen sei, widersprach diekönigl. Staatsanwaltschaft zwar nicht, führte aber an, daß auch solche Bcjüchtig« Mtzify chön Seiten der Milangeschuldigten bezüglich ilfter Beweiskraft der Aussage eiiteS wirklichen Zeugm. schS stähtz kommen, wenn der Mitangeschuldigte durch vM Nichtig»«« einen Thett seiner Schuld nicht VS» sich wbgwälzt und sonst kein Grund zur An nahme einer fälschen Beschuldigung vorhanden ist. DiotzDöfgtläaderS Bemühungen, eine nähere Bekannt schaft mst-Schanze und Täuherr in Abrede zu stellen,, gkaitble Sie k. Staatsanwaltschaft, daß zwischen ihnen » . , ein «»träte oorckialv staltgehabt, stützte sich ferner auf der Herr Dmheiviger an, man solle nicht Klauben, die eivkiche AuSsage de» Aeugm Müller, derenBeweiS- daß, weil eine Komplice seine Schuld nicht verringere, kraft durch ihren Inhalt, durch daö vertraute Verhält- niß, daS zwischen Voigtländer und Müller stattgcfun» VeN, Mb durch Doigiländ«rS Bemühen, Müllern zu verdächtigen, unterstützt werde, ferner auf die ebenfalls eidliche Aussage der Mutter TäubertS und vor Allem atlf das Aeugniß deS Dienstmädchens Voi^stländerS, Earl, welche eidlich versicherte, daß Schanze mitVoigt- llkrdee geheimen Verkehr unterhalten, daß Voigtländer am 24t oder 25. Febr.v.Z. früh sich aus seinerWoh- nung entfernt habe, die Nacht über aus dem Hause geblieben und erst am andern Morgen zurückgckehrt sei. Unter nochmaligem Hinweis auf VoigtländerS Anteeedeniien fügte die ft Staatsanwaltschaft hinzu, däfi sie'eS selbst bedauern würde, wenn der Gerichts« , Hof- nicht änwehmm sollte, daß VoigllLnder deS ihm beigemessenen Vergehens für schüldig zü eracht«» sei, tzän/ US did MschtilvMtz Wt «WKAchsiftSÄchWvfiehke« und bettzeW in^veM crNf vie Schanze bergeateffene Widcrsetzvnggtgen.die öffestiliche Autorität, Sir Aussage brr Zeügin! Martini welche beüVor still mit ängeschen;uuv Nicht Vel»iW men, dnß Whmt sernen Starid- angeziigi ha^in B>s tracht zu ziehen. Dee VertbeMer Achtes FrnLrkw einiger Entschuldigung und veffe'itr MarakieristrUNg seines Schützlings darauf hin, däßchersnd«güketuEjn- fiuffe Un» besseren Worten nicht ganz unzugänglich geweseir-sei, legte zu Günsttn Schanzp'S darauf,Ge wicht, daß er- glaube, Böigilänvek fei als chaS eigent liche Uhrwerk, die Triebfeder, als die Stele de» Ge- ' schäftS, zch brtylchtrn, 'welches er mit Täubers uutl Schanze üttd vielleicht auch mit Änbeich bettftV, sätz seinen Tuenden al» '«iiten Mann an, der sich chost äußerem Anlaß leiten und imponiren lasse, wahkeith Voigtländer ein in der Ausführung sehr gewaühtkr und bewanderter Man» fei, der noch Vieles auf Um Kerbholze. habe, womit er hervorzulrrten drohen wüide, tvenn ftkirr Genossen ein freiesWort sprechen und ihn vrrrathen sollten und empfahl seinen Clienten, mil dem Bemerken, daß derselbe nach seiner Meinung die letzte ArbeitShauSstrafe nur wegen Desertion verbüßt habe, der Milde veS Gerichtshofes. Nachdem VoigtländerS Defensor; Herr Ado.. Höckner, »cm Gerichtshof« sm den Beweis deS Vertrauens, den er durch Uebektra« gung dieser Veriheioigung ausS Neue erhalten, gedanft, bestritt er die Anwendbarkeit deS Art. 280 auf den vorliegenden Fall, gestand, da der Thatbcstand nicht in jeder Beziehung rvnstatiri sei, eventuell nur Drihilf« bei einem nicht beendigten Versuche zu, bemerkte, gegen die Vereidung Müllers Einspruch deshalb erhoben zu haben, damit einem solchen Manne nicht die Ehre zu Theil werben sollte, hier einm Eid zu leisten, und empfahl dessen sowie der Mitangeschüldigten Zeugniß einer äußerst vorsichtigen Bmrthcilung. Witter führte.