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Amts- mi> Aiizchedlatt für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Stjirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal nnd zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. In sertionspreis : die kleinsp. Zeile 18 Pf. L Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. ' 44. Jahrgang. — Dienstag, den 12. Januar L8«V Bekanntmachung, betreffend den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kom mission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: u) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich un- tadelbaft geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Kommandeur des Truppentheils zu wenden, bei welchem sie dienen «vollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheincs. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt «ocrden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf An nahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten- Einstellungstermin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimatb beurlaubt werden. 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffizier-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Eivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Ver pflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reseroeverhällnisses in der Regel nicht herangezogen, ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Hebungen nicht cinberusen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 8. Januar 1897. Kricgs - Ministcriu m. von der Planitz. Arnold. Donnerstag, den 14. Januar 1897, von Vormittags 10 Uhr an im Rathhause ,n Schönheide. Schwarzenberg, den 8. Januar 1897. Königliche Amtsh auptmanlisch ast. shrhr. v. Wirsing. Der Streik der preußischen Produktenbörsen dauert unverändert fort und die Hoffnung, daß die an den Produktenbörsen von Berlin, Stettin, Halle, Köln und Braun schweig betheiligten Getreidehändler dem neuen Börsengesetze wenigsten» eine ehrliche Probe gönnen würden, hat sich nicht erfüllt. Die Betreffenden verharren in ihrem schroffen Gegen sätze zu den gesetzlichen Bestimmungen und setzen den Handel in Gelreibe in sogenannten .freien Vereinigungen" fort. Er freulich ist c» wenigsten«, daß dem Beispiele der obengenannten Produktenbörsen die anderen Produktenbörsen Deutschland nicht alle gefolgt sind. So haben u. A. bekanntlich die Bres lauer Produktcnhändler beschlossen, von der Börse nicht sern- zubleiben, und noch andere Börsen haben ebenso gehandelt. Alan scheint eS also an anderen Orten Deutschland« doch für richtiger zu halten, sich dem Gesetz zu unterwerfen und erst abzuwarten, ob denn durch die Beaufsichtigung Ker Börsen und durch die Mitwirkung von Landwirthen bei der Preis feststellung die befürchteten Nachtheile für den reellen Getreide handel in der That einlreten würden oder nicht. Sollten in der That Störungen und Hindernisse für da« berechtigte Geschäft sich bemerkbar machen, dann würde e« an der Zeit sein, eine Revision de« Gesetze» anzuregen. Alle Einsichtigen würden dann gewiß bereit sein, an ter Abstellung der Mängel mitzuhelfcn. Da aber den streikenden Produktenbörsen irgend welche Erfahrungen über die Wirksamkeit de« Gesetze« nicht zur Verfügung stehen und sich aller Widerstand nur auf Bermuthungen stützen kann, so erscheint ihr Verhalten al» ein durchaus ungerechtfertigte« und übereilte«. Die streiken den Getreidebörsen lassen sich auch gar nicht darauf ein, ihre Beschlüße sachlich zu begründen. Sic betonen einzig und allein den .Lhrcnpunkt" und erklären, die Mitwirkung der Landwirthschast bei der Preisbestimmung al» eine .Ehren kränkung", nachdem Vertreter der .Agrarier" den gejammten deutschen Gelreidehandcl bei Gelegenheit der Berathung de« Börsengesetze« auf« Acrgste verunglimpft hätten. Dadurch hat man ganz selbstverständlich der Unterstellung Raum ge geben, die starke Betonung de« Ehrenstandpunkte« solle nur dazu dienen, den Umstand zu ma«kiren, daß man sich in Wirk lichkeit davor scheue und scheuen müsse, anderen Elementen al« den Habitue« der Börse einen Einblick in deren Treiben zu gewähren. Die agrarisch gesinnten Blätter behaupten solche« natürlich auch ohne Einschränkung, während aus der anderen Seite die freisinnige Presse sich der streikenden Pro duktenbörsen mit aller Kraft annimmt und mit einer wahren Berserkerwuth über die .Agrarier" herfällt. Inzwischen ist die Berliner Produktenbörse verödet, sie besitzt nicht einmal einen Vorstand, außer den von der Re gierung ernannten sünf Herren, die den Kreisen der Land- wirthschaft angehvren. Bei den Vorftand«wahlen ist nur ein .weißer" Zettel abgegeben worden und die Ernennung von drei Mitgliedern durch da« Kollegium der Nettesten der Berliner Kaufmannschaft ist an der Ablehnung der gewählten Mitglieder gescheitert. Und inzwischen führen die Berliner Getreidehändler ihre Geschäfte in der von ihnen neu begrün deten .freien Vereinigung" in einem anderen Lokale ruhig weiter. E« finden täglich Abschlüsse statt, sowohl in effektiver Waare, al« auch aus handelsrechtliche Lieferung, und die Berliner Blätter bringen tägliche Börsenberichte und Preis notirungen. E« besteht also ganz unzweifelhaft eine neue Produktenbörse, welche nur in einem anderen Lokale und unter einer anderen Firma arbeitet. Der ganze Unterschied soll nach freisinniger Doktrin nur darin bestehen, daß die Umsätze keine .börsenmäßigcn" sind, sondern aus .handels rechtlicher Grundlage" beruhen. Daß solche Zustände einfach ein Hohn auf die Gesetze sind und ein sich täglich wiederholende« LSchcrlichmachcn der Regierung bedeuten, ist ohne Weitere« klar und Abhilfe muß hier auf die eine oder andere Weise geschaffen werden. Bietet sich wirklich keine Handhabe, die neuen Vereinigungen al« .Börsen" aufzufassen, so muß eben eine Ergänzung de« Börsengesetze« mit Hilfe der gesetzgebenden Faktoren vorge nommen werden. Insbesondere erscheint e« auch unangemessen, daraus zu warten, bl« die Herren von der Produktenbörse selbst wieder zurückkehren werden. Daß die« bald geschehen werde, wird ja vielseitig angenommen. Da» Au«hilf«mittel der .freien Vereinigungen", sagt man, könne gar nicht aus die Dauer sich bewähren; der Widerstand werde nach und nach von selbst erlahmen, zumal Differenzen mit den Steuer behörden — wegen der Umsatzsteuer — entstehen würden. So wenig glänzend auch ein solcher Au-gang für die streiken den Börsenheiren sein und so wenig er der mit so großer Ostentatton betonten Wahrung der .Ehre" entsprechen würde, würden sich doch die Streikenden rühmen können, eine Zett lang dem Gesetze ein .Schnippchen" geschlagen zu haben, und darum müßten die Maschen de» Gesetze«, da sic eben offen bar ein Durchschlüpscn gestatten, enger gestellt werden. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der deutsche Landwirthschast«- rath hat an den Reichstag die Bitte gerichtet, den gleich lautenden Anträgen v. Kardorff und Genossen und Gras v. Hompesch und Genossen betr. den Gesetzentwurf über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln (Margarine-Gesetz) seine Zustimmung zu ertheilen. Der Landwirthschaft»rath erblickt in dem Entwurf .eine geeignete Handhabe für den wirksamen Schutz der obigen landwirth- schastlichen Produkte gegen die unlautere Konkurrenz ihrer Ersatzmittel und würde e« mit Befriedigung begrüßen, wenn der Entwurf durch Zustimmung de« Reichstage« und de« Bundeirath« Gcsetze«kraft erhallen würde." — Am Dienstag nimmt der Reichstag seine Arbeit nach den Weihnachtsferien wieder auf. Die zweite Berathung de« ReichrhauShaltS-Etats, und zwar: Etat de« Reichsamts de» Innern, steht auf der Tagesordnung. — E« war aufgefallen, daß die KabinetS-Ordre über die Ehrengerichte der Offiziere, bevor sie amtlich ver öffentlicht wurde, den Weg in die Presse fand. Die „Köln. Volks-Ztg." erklärt dies daraus, daß die Kabinets-Ordre be reit» in Tausenden von Exemplaren (unter den Offizieren) verbreitet war, bevor sie veröffentlicht wurde. — Der preuß. Iustizminister hat an die Amtsgerichte eine Verfügung erlassen, in welcher er empfiehlt, den Bau handwerkern Einsicht in die Grundbücher derjenigen Grundstücke, zu denen sie Arbeit und Material geliefert haben, zu gestatten, ohne daß sie die Erlaubniß des Bauunternehmer» nachzuweisen brauchen. Um Einsicht in da» Grundbuch zu erlangen, ist e» demzufolge in Zukunft nur noch erforderlich, daß die Bauhandwerker dem Grundbuchrichtcr gegenüber den Nachweis führen, daß sic zu dem Bau Arbeiten oder Material geliefert haben oder vertragsmäßig liefern sollen. — Laut Bericht der .Karlsruher Ztg." hat in den letzten Wochen die Herstellung der Gesundheit de« Großherzog« von Baden günstige Fortschritte gemacht, insbesondere ist der Kräftezustand wesentlich besser geworden und gestattet größere körperliche Bewegung durch allmählich zunehmende» Bergsteigen in den Wäldern der Umgebung von Baden-Baden. Immerhin bedarf der Großherzog noch einer gewissen Schon ung und auch noch einiger ärztlicher Pflege, sodaß die Wieder aufnahme der gewohnten Arbeil»thätigkeit noch etwa« verschoben werden muß. Der Aufenthalt der großhcrzoglichcn Herrschaften in Baden-Baden wird sich daher wohl noch bi« gegen Ende diese« Monat» erstrecken. — Rußland. Ein neue» .Ausländergesetz", da» die mittel« der bisherigen Maßregeln, namentlich der Versagung der Naturalisation und der Kürzung de« Grund- eigenthum-Erwerbc», angeblich nicht genügend eingeschränkte Ansiedelung von Ausländern in den westlichen Gebieten de« Reiche« ganz untersagen soll, hat ein dafür eingesetzter be sonderer Ausschuß soeben dem ReichSrathc eingereicht. — Alle diese Maßregeln richten sich in erster Linie gegen die Deutschen; fürchtet man doch allen Ernste«, c« geschehe eine planmäßige Einwanderung Deutscher zu dem Zwecke, die Grenzgegendcn zu germanisiren, um dort bei einem Kriege mit Deutschland Verrath üben zu können. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 11. Jan. Gestern Abend feierte der hiesige Turnverein im Saale de« Deutschen Hause« sein dieljährige« Sliftung«fest, bestehend in Eoncert mit turner ischen Vorführungen und Ball. Die dargestellten Gruppen bilder sowie der Reigen zeichneten sich durch präcisc Autführ-