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Amts- M AuMM für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zioar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die klcinsp. Zeile 10 Pf. L8NS Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. ' 44. Jahrgang. ' - Sonnabcid, dcii 2. Jamiar (^W 8«m neuen Jahre ISS?. Sei gegrüßt uns, neues Jahr! Deine Pforten stehen offen. Mrst du freundlich immerdar Uns gewähren, was wir hoffen? Du thust recht und wohl, zu schweigen. Uns die Zukunft nicht zu zeigen. Ohne Furcht und ohne Grau'n Wollen wir dies Jahr beginnen, Muthig in das Leben schau'n. Unfern Faden weiter spinnen Und nicht grübeln und nicht fragen Nach der Zukunft dnnklen Tagen. Gott, der du es uns gesandt. Laß dies Flehen dir gefallen: Laß an deiner Vaterhand Aber aufwärts laßt uns schau'n. Zu dem Geber aller Zeiten, Ihm von ganzer Seele trau'n: Er wird väterlich uns leiten Und im Sonnenschein und Regen Uns verleihen seinen Segen. Ter des Vogels nicht vergißt. Der des Feldes Lilie schmücket, Er ist weise und ermißt Liebend auch, ivas uns beglücket. Ihm sei unser ganzes Leben Auch im neuen Jahr ergeben. Dieses Jahr uns froh durchwallen; Laß es allen Wohlergehen, Die ergeben zu dir flehen. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Jan. 1887 — Rcichsgesetzblatt S. 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Zwickau im Monat Novbr. dss. Js. festgesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen im Monat Dezbr. d. I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: für 5« «». Hafer 7 M. SS Pf., für 50 Ko. He« » M. «« Pf. und für 5« «o. Stroh S «. «S Pf. Schwarzenberg, am 31. Dezember 1896. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirsing. P. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat mit dem Bezirksausschüsse als von den Ortsbehörden zuzuziehende Sachverständige zur Ermittelung der nach dem R-ichsgesetze vom 23. Juni 1880 bei austretendem Seuchen für aetSdtete Thiere zu gewährende« Entschädigungen für den amtshauptmannschaftlichen Bezirk auf das Jahr 1897 folgende Herren gewählt: ») Amtsgerichtsbezirk Eibenstock Lrtsrichter Carl Friedrich Glöckner in Carlsfeld, Gutsbesitzer und Schlachtsteuereinnehmer Adolph Werner in Hundshübel, Gutsbesitzer Gustav Scheibner in Neidhardtsthal, Brauereibesitzer Christian Gottlieb Tippner in Oberstützengrün, Gutsbesitzer Christian Gottlieb Baumgärtel in Schönheide, Wirthschaftsbesitzer Gottlieb Lenk daselbst, Guts- und Schneidemühlenbesitzer Robert Friedrich Fröhlich in Sofa, Gutsbesitzer Carl August Schubert in Unterstützengrün, Gasthofsbcsitzer Carl Gottlieb Geier in Wildenthal. b) Amtsgerichtsbezirk Johanngeorgenstadt. Gutsbesitzer Carl Albin März in Breitenbrunn, Gutsbesitzer Friedrich August Schmidt in Breitenbrunn, Tischlermeister und Oeconom August Troll in Johanngeorgenstadt, Gastwirts; Heinrich Louis Schubert in Wittigsthal. e) Amtsgerichtsbezirk Lößnitz. Gutsbesitzer Gustav Troll in Alberoda, Gutsbesitzer Christian Friedrich Scheibner daselbst, Gutsbesitzer Traugott Friedrich Fankhänel in Dittersdorf, Gutsbe itzer Carl Friedrich Hübner m Niederaffaltcr, Gutsbesitzer Christian August Vogel in Niederlötznitz, . Friedensrichter Otto Carl Friedrich Albrecht in Oberaffalter, Wirthschaftsbesitzer Gustav Eduard Decker in Streitwalo. <I) AmtsgerichtSbczirk Schneeberg. Gutsbesitzer und Gemeindeältester Friedrich Wilhelm Wild in Albernau, Freigutsbesitzer Johann Heinrich Eduard Leonhardt in Burkhardtsgrün, Gutsbesitzer Ernst Roßnerin Griesbach, Gutsbesitzer Franz Möckel in Lindenau, Rittergutsinspektor Stelzner in Zelle, Gutsbesitzer Hermann Mehlhorn in Oberschlema, Gutsauszügler Johann Christian Günther m Zelle, Gutsbesitzer Hermann Falkner in Zschorlau, Gutsbesitzer Hermann Georgi daselbst, Fleischer Johann Gottlieb Falkner daselbst. e) AmtSarrichtSbezirk Schwarzenberg. Ortsrichter Hecker in Beierfeld, Gutsbesitzer und Ortsrichter Friedrich August Beck in Bermsgrün, Gemeindeältester Weißflog in Lauter, Gutsbesitzer August Friedr. Reuter in Bockau, Gutsbesitzer Hermann Keller in Crandorf, Hausverwalter Birkner in Grünhain, Gutsbesitzer Oscar Stiefler in Grünstädtel, Mühlenbesitzer Oscar Dehnel in Wildenau, Gutsbesitzer Albin Kunzmann in Lauter, Gutsbesitzer Carl Friedrich Arn hold in Lauter, Wirthschaftsbesitzer Wilhelm Hoy in Neuwelt, Gutspachter Ludwig Heinrich Weigel in Pöhla, Mühlenbesitzer Carl Süß in Raschau, Hammergutsbesttzrr Carl Wilhelm Breitseld in Hammer-Rittersgrün, Ortsrichter Carl Ludwig Neubert in Rittersgrün, Gutsbesitzer Carl Nestler in Unterscheide, Gutsbesitzer Wilhelm Stiehler in Wildenau. Schwarzenberg, am 31. Dezember 1896. Königli^ Amts^au^mannschaft. Öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnabend, den 9. Januar 1897, von Nachmittags 3 Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschast. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 30. Dezember 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. Jrhr. v. Wirsing. Bekanntmachung. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1897 wie seither 10 Mark, wovon nur die Kettenhunde in den in 8 2 Abs. 3 des Hundesteuer-Regulativs vom 15. Juni 1885 besonders aufgeführten Gehöfte u. s. >v., für die nur eine Steuer von 6 Mark zu entrichten ist, ausgenommen sind. Die Hundesteuer ist bis zum 31. Januar 1887 gegen Entnahme der Hundesteuermarken von den Hundebesitzern in der Stadtkasse auf das ganze Jahr im Voraus zu entrichten. Auch werden die Hundebesitzer in Gemäßheit von 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hiermit aufgefordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Hunde bis zum 10. Januar 1SS7 schriftliche Anzeige anher zu erstatten Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrage der hinter zogenen Steuer bestraft. Hierbei ist noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche z. Zt. der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfindenden Revision noch gesäugt werden, bleiben für das laufende Halb jahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindestens einen Monat sich aufhaltende Hnndebesitzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Orte versteuert find, haben für je einen Hund 3 Mark Steuer zu entrichten; für im Laufe des Jahres angcschaffte, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle bez. sofern die Anschaffung erst im 2. Halbjahre erfolgt, die halbe Jahressteuer zu entrichten; dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne Steucrmarke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen; für einen steuerpflichtigen Hund und an einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz Hierselbst hervorgerufene Differenzbetrag noch »achzuentrichtcn; im Falle des unverschuldeten Verlustes der Steuermarke wird dem Verlustträger gegen Erlegung von 1 M. 50 Pf. eine neue Hundesteuermarke ausgeantwortet. Es wird endlich unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. November 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten stets die für das laufende Jahr gütige Hundesteuer marke am Halsband tragen müssen, die Besitzer ohne Stenermarke am Halsband be troffener Hunde aber in Gemäßheit gesetzlicher Bestimmung, insoweit keine Steuer hinterziehung vorliegt, mit 3 Mark zu bestrafen sind. Eibenstock, am 31. Dezember 1896. Der Ruth der Stadt. Hesse. Bcger. 1. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Montag, den 4. Januar 1897, Wormillag 11 Ahr im Nathhanssaale. 1) Einweisung der wieder- bez. neugewählten Stadtverordneten. 2) Wahl des Stadtverordneten-Vorstehers und dessen Stellvertreters. 3) Wahlen der Stadtvcrordneten-Mitglieder in die gemischten ständigen Ausschüsse. Eibenstock, am 31. Dezember 1896. Der Bürgermeister. H-fl^ Der Abgabenrestant Nr. 55 des Verzeichnisses der dein Schank- und Tanz- stättenoerbot unterstellten Personen ist zu stretche«. Sstedtrath Eibenstock, am 31. Dezember 1896. Hesse. Gnüchtel.