-«» Amtliche Bekanntmachungen 5- zerstößt weiße« Gl« zu »Stzkichfl stiuM Bakder,ibti«gt »annti» vuod dir gewöhulicheuStteichhälzer iustiße Mll», kocht dieselben mit ihr auf »«läßt sich, auch uach dem Kochen eine Zeit laug darin flehen, worauf Stan Ge au« der Milch entfernt. Al«dann wischt man da- GlaSpulver unter Buchweizenmehl, schüttet letztere« unter stetem Umrühreu in die Mich, und zwar so-viel davBi, daß ein dicker Brei daraus wird. Diesen Brei (R«tte«4n Gdh»utze« z»seMtlAH».A-Wr«r Mt GM 1»«WG-M »h«MchWGWDSV *t - --- < halten. ««MW. und der «rößere Theil^ ter Matten ltt-haidgetüdtet währmv hi, übüg bleibenden sich rasch wegztchensoüpmi - ' - - ..-i 7 : ''M »kk Ltz««he i».«rtz« AnWrr - , I WaldMeiftor. 1r Bei hem im heurigen Jahre fortzusetzenden Bischofswerda - Kamenzer Chaussee baue, — in Kindischer, Rauschwitzer und Elstraer Fluren — welcher mit dem LW. d. M. in Angriff. genowUtt» werden soll, können noch mehrere tüchtige Arbeiter lohnende Beschäftigung finden, und haben sich geeignete Subsecte bei dem Herrn Straßenmeister Tutzschky auf dem Bauplätze bei Kindisch resp. Rauschwitz aazumeldm. Budisfin, den 14. April 1860. - Die Königs. Straßenbau-Eommiffion daselbst, v. Rostitz Wallwitz. Bekanntmach u n g. 7 Da« Abladen von Schutt auf anderrn al« den hierzu angewiesenen. Mit Tafeln bezeichneten > Plätzen» ingleichen jede Beschädigung der Baumpslanzungen und Anlagen außerhalb der Stadt wird hierdurch wiederholt Sri Vermeidung unnachstchtlicher Bestrafung untersagt; auch werden Eltern und Erzieher von Kindbrn, wrhchr für de» Ersatz de« von letzteren zugefügten Schaden« verantwortlich find, aufgefordert, durch strenge Beausstchtiguug ihrer Kinder die Beschädigung und Verunreinigung der Anlagen und nahe gelegenen Stadtwiese» zu verhüte» Bischofswerda, den 16. April 1860. D e r S t a d t r a t h. - . , , ' König, Bürgermeister. Bekanntmachung. Nachdem das bestätigte Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster für die Stadl Bischofswerda auf daS Jahr 1858 eingegangen ist, so wird solche« mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenmniß gebracht, daß Rekla mationen gegen die darin enthaltenen Ansätze binnen drei Wochen, von erfolgter Bekanntmachung än gerechnet, bei der König!. BezirkSsteuer-Eimiahme zu Budisfin vorzubringen find, auch die Gewerbe und Perfonalfteuet nach einem halben Jahresbetrage den LS. April d. I. und nach einem halben Jahre-betrage nebst den durch daS Nachtragsgesetz vom 13. Juni 1859 festgesetzten Zuschläge von acht Zehntheilen eines halben ZahreSbetrageS de« LS. October d. I. an di» hiesige Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. .7 - Bischofswerda, am 14. April 1860. Der Stadtrath. Bischofswerdaer Semmel- und Brod-Tare vom 16. April 1860 an bis auf wettere Anordnung. Für die Weißbäcker: Ein weißes SechSpfennigbrod muß wiegen . 12 Lth.— Ein weißes Dreipfennigbrod 6 » Eine Sechspfennig-Semmel 9 « -- 1 Pstlnd gutes hausbacken Brod kostet . . .. . . — Thlr.— Ngr. 9 2 - - - - kosten — - 1-8 4 - - - - - — .3.5 ,6 - - - - - - - S - 3 8 - 7 - — 10 - - - - - ......-- 8 - 8 Der Scheffel Weizm ist angenommen zu 6 Thlr. — Rgr. — Pf. - - Roggen - - -4- — ----- Qut.