048 A.J.Jäck, Aberglauben etc., 1861 * S.174 Eine segenkräftige Hand zu erhalten. In Buch, Landgerichts Höchstadt a.A., wird fol gende Weise dieses Segens sehr gerühmt: Man wäscht am Charfreitag, ersten Ostertag und Walburgistag früh vor Sonnenaufgang "die Hände im Thau und spricht bei der Cur: Ich wasche meine Hände im Charfreitag-Tau. Was ich anfass, soll nicht verblähen, im Namen etc. Ich wusch meine Hände in Charfreitag-Tau; Ich wasche meine Hände in heiligem Osterthau. Was ich anfass, soll nicht verblähen. im Namen etc. Ich wusch meine Hände in Charfreitag- und Oster thau; Ich wasche meine Hände in Walburgis-Thau. Was ich anfass, soll nicht verblähen. Im Namen etc.