■'' 0 ' R Byloff, Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer S.4-5 Totzaubern. • , St.L.A. Sond.-Arch.Schönstein, Schuh.16 (4a l-~ richtl.Verhörsprotokolle und Lriminalprozesse), 1677. ■ ”... daß war sie ainen todt haben will, solle sie von ainer erden am freitthoff nemben, so zwischen den todtenbäureh ligt, wan mahn die todtenbeiner außgraben thuet und über dessen khopff oder leib schiidten, nieste volgents sterben... In simili bekhendt, daß' sie jedes malß, wen sie die erden über dergleichen leidt gesträdt, auch de- spruch und ohne dessen die erden sonst kheir würgkhvng haben khöner, gesprochen:. G-leich wie der todte mansch die erden verlangt, also auch verlangt dise erden dessen lebendtigen leib und seinen todt.”