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Amts- M AWkiBllltt für den Htzirk des Amtsgerichts Eibenstock 7L LkKr tag und Sonnabend. In- ' ! Expedition, bei unfern Bo- sertionspreis: die kleinsp. L. c. L»«" tcn, sowie bei allen Reichs- Zeile 10 Pf. und dessen Mnrgevung. ^.^0. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. > - 43. Jahrgang. --- 18. Dienstag, den 11. Februar 18NO. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern voin 23. Januar l. I. wird die anläßlich des Ausbruches der Maul- und Klauenseuche in der böhmischen Grenzortschast Joachimsthal verbotene Einfuhr von Nutz- und Zuchtvieh an Rindern aus Oesterreich über die Grenzstation Wittigstyak nunmehr, nachdem die Seuche erloschen ist, unter den in der Verordnung vom 22. De zember 1893, die Einfuhr von Nutz- und Zuchtrindern aus Oesterreich in die Grenz bezirke betr. — Nr. 4 des Amts- und Anzeigeblattes v. I. 1894 — vorgeschriebenen Beschränkungen und Bedingungen Wieder gestattet. Dabei wird bekannt gegeben, daß zufolge „Verordnung des Königlichen Mini steriums des Innern vom 5. Dezember 1895" in Zukunft die Einführung von Nutz- und Zuchtrindern aus Oesterreich in die Grenzbezirke dann, wenn auf einen der dafür an den einzelnen Einbruchsstationen im Voraus bestimmten Wochentage ein Fest oder Butztag fällt, in der Regel zu unterbleiben hat. Hiernach fallen die im Voraus bestimmten Einfuhrtage in Wittigsthal am 4. März und 18. November des laufenden Jahres aus; liegt jedoch gleichwohl ein be sonderes, nicht aufzuschiebendes Bedürfniß bei den betheiligten Wirthschaftsbesitzern vor, so kann auf hier anzubringende und gehörig zu begründende Gesuche von der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau ausnahmsweise Verlegung des ansge- fallenen Einfuhrtages auf einen anderen Tag verfügt werden. Schwarzenberg, am 7. Februar 1896. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. W. Im Handelsregister für die Stadt Eibenstock ist heute auf Fol. 210 eingetragen worden, daß die Firma klru.t Utiller in Eibenstock erloschen ist. Eibenstock, am 5. Februar 1896. Königliches Amtsgericht. Ghrig. Ttzr. Mittwoch, den 12. dss. Mon., Vormittags 11 Uhr soll in Ichönheide 1 Ptanino versteigert werden. Versammlung der Bieter: im Rathskeller. Eibenstock, den 8. Februar 1896. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht. Aktuar Aöhme. In -em Konkursverfahren zu dem Nachlasse des Lohgerbermeisters InIIn« in Eibenstock soll mit Genehmigung des Konkursgerichts die Schlußvertheilung erfolgen. Bei der selben sind, nachdem die bevorrechtigten Forderungen bereits bezahlt sind, die nicht bevorrechtigten Forderungen im Gesammtbctragc von 24,336 M. 56 Pf. zu berücksichtigen. Die zur Verthcilung verfügbare Masse, von der jedoch noch die Kosten des Ver fahrens zu kürzen sind, beträgt 2984 M. 53 Ps., wozu noch Sparkassenzinsen kommen. Eibenstock, am 7. Februar 1896. Justizrath Verwalter des Konkurses. 80,000 Mark Sparkassen-Gelder sind im Ganzen oder getheilt gegen vicrprozentige Verzinsung hypothekarisch auszu leihen. Die Beleihung der Grundstücke erfolgt in der Regel bis zu der Brand kasse, außerdem werden für jede culturfähige Grundsteuereinheit bis zu 30 Mark ge währt. Gesuche sind unter Beifügung von Brandkassenschein, Besitzstandsverzcichniß und Folienabschrift anher einzureichen. Sogenannte ortsgerichtliche Taxen werden hier nicht berücksichtigt. Lommatzsch, am 29. Januar 1896. Der Stadtrath. »n Bent. Keil. Die Majorität der 2. Kammer und die neue Wahlgesetzvorlage für Sachsen. Ucber die Anschauungen der für die Wahlgesetz-Vorlage eintrctenden Mehrheil der 2. Kammer geht der Presse der Ordnungspartcien folgende Erklärung zu. „Die von der Regierung im Einverständnisse mit den Mehrheitsparteien der Ständekammern beabsichtigte Abänderung des bestehenden Wahlrecht« wird von den Anhängern der Umsturzpartei dazu benutzt, um unter dem Vorwande, al« werde bei dieser Wahl reform eine „Entrechtung de« Volke«" geplant, die gedachte Maßnahme zu verdächtigen und die Volk«leidcnschaftcn gegen Regierung und Stände in unverantwortlicher Weise aufzu stacheln. Folgende« der wahre Sachverhalt: Die Vertreter der sozialdemokratischen Partei in der 2. Kammer haben bei dieser unter dem 15. November v. I. einen Antrag Ange bracht, gemäß dessen da« bestehende Wahlrecht für die 2. Kammer beseitigt und ein allgemeine«, auch auf die Frauen und auf Personen unter 25 Jahren sich erstreckende« Wahl recht eingeführt werden soll. Es ist den Vertretern dieser Partei also nicht genug, daß die sozialdemokratische Partei, während sie bi« vor wenigen Jahren noch in keinem Volks- vertrctung«körper eine« deutschen Staate« einen Vertreter hatte, in der sächsischen 2. Kammer schon seit Jahren deren 14. hat, die ihren Grundsätzen getreu der Regierung und den Ständen eine gedeihliche Ausübung ihrer Zuständigkeiten und Pflichten schon jetzt nach Kräften erschweren. E« ist ihnen nicht genug, daß die sozialdemokratische Partei, fall« sie in gleicher Weise fortwächst wie bisher, aller Annahme nach schon bei den nächsten Wahlen sich erheblich verstärkt haben würde. E» ist ihnen nicht genug, daß die sozialdemo kratische Partei unter der gleichen Voraussetzung in abseh barer Zeit die ausschlaggebende Partei in der 2. Kammer sein würde. Die sozialdemokratische Partei will diesen Zeit punkt noch beschleunigen, will durch die Beseitigung de« be stehenden Wahlrecht« und Einführung eine« Wahlrecht» der Massen die Macht schon jetzt an sich reißen und den von ihrem berufensten Vertreter, dem Abgeordneten Bebel, auf dem Parteitage in Bre»lau unter lautem und allgemeinem Beifall der Gesinnungsgenossen gethanen Ausspruch: „Haben wir eine« Tage» die Macht, unsere Forderungen rücksichts los durchzusühren, so machen wir mit den bisherigen Eigen- Ihümern kurzen Prozeß!" zur Wahrheit machen, will as« sozialrevolutionäre Partei alle« Bestehende vernichten und an Stelle der Freiheit und der Ordnung die Anarchie setzen, die alrdald einer Gewalt- und Schrecken-Herrschaft Platz machen müßte. Dagegen unser inniggeliebte- Vaterland, dagegen Staat und Gesellschaft zu schützen, war unser Recht, ist unsere heilige Pflicht! Da« aber konnten wir nur, indem wir, die Angegriffenen, den hingeworsenen Fehdehandschuh aufhoben und dem Vornehmen der Umsturzpartei mit dem Anträge entgegentraten, da» bestehende Wahlrecht zwar abzuändern, aber in dem Sinne, daß der Durchbrechung der Dämme von Ordnung und Recht in dem einzuführenden Wahlrecht eine Schutzwehr entgegengesetzt wird. Wie wir aber unsererseits wahrscheinlich schon jetzt auf eine Aenderung de« Wahlrecht nicht zugekommen sein würben, wenn wir nicht durch jenen Antrag der Umsturzpartci von Neuem und eindringlich aus die in nächster Nähe drohende Gefahr aufmerksam gemacht und herauSgcfordert worden wären, so liegt e« uns auch durchaus fern, durch die beabsichtigte Aenderung de» Wahl recht« da« „Volk zu entrechten." Mitbürger, Alle», was in dieser Beziehung von den gegnerischen Agitatoren auSgcstreut wird, ist Unwahrheit! E« ist Unwahrheit, daß Jemandem da« Wahlrecht entzogen werden soll. Im Gegentheil, da« Wahlrecht soll künftig erweitert werden und zwar dadurch erweitert werden, daß nicht wie jetzt nur Derjenige wählen darf, der mindesten« 3 Mk. direkte StaatSsteuern zahlt, son dern jeder Steuerzahler stimmberechtigt sein soll. E« ist eine Unwahrheit, wenn dem Volke glauben gemacht wird, e« solle mit dem neuen Wahlrecht eine „Vorherrschaft de« GeldsackeS" eingeführt werden. Nicht die Reichen werden in Zukunft bei den Wahlen den Ausschlag geben, sondern der Mittel stand, die Handwerker, die Gutsbesitzer, die Arbeiterbeamten u. s. w. Eine Unwahrheit ist e« selbst, wenn behauptet wird, daß künftig die 2. Kammer so zusammengesetzt sein werde, daß ein freies Wort, daß eine Opposition nicht mehr mög lich sei. ES ist da« so wenig wahr, daß auch nach dem neuen Wahlgesetz aller Voraussetzung nach selbst die Wahl von sozialdemokratischen Vertretern keineswegs ausgeschlossen, sondern in verschiedenen Bezirken wahrscheinlich ist. Nur der Bildung einer Mehrheit der Umsturzparlei in der Kammer soll durch da« mittelbare Wahlrecht vorgebeugt werden. Eine Unwahrheit ist e- endlich, daß die beabsichtigte Wahl- rcsorm eine Maßnahme der Reaktion sei und den Fortschritt hemmen werde. Auch mit dem neuen Wahlrecht, da« ein allgemeine« und geheime« sein wird, wird Sachsen in Bezug aus die freiheitliche Einrichtung seine« Wahlrecht« hinter keinem deutschen Staate zurückstehen. Mitbürger! Laßt Euch also nicht irre machen! Glaubt nicht den Ausstreuungen Jener, denen da« Wahlrecht nur ein Mittel zum Umsturz und einer Vernichtung de- Staate« ist, vertraut nicht Jenen, die sich offen al» „revolutionäre Partei" bezeichnen, vertraut vielmehr der Regierung, die stet« noch Euer Beste« gewollt hat, vertraut un«, Euren gewählten Vertretern, denen e« gleich ernst mit der Wahrung der Volk-rechte, die auch unsere Rechte sind, wie mit der Wahrung der Rechte de« Staate» ist! An alle vaterlandsliebenden Bürger, besonder« aber auch an die wohlgesinnte Presse richten wir daher da« eindring liche Ersuchen, ihrcrseit« dadurch an dem begonnenen Wecke mitzuhelsen, daß sie der Irreleitung und Fälschung der öffent lichen Meinung, die gegenwärtig durch ebenso fanatische wie gewissenlose Agitatoren bekNdben wird, nachdrücklich entgegen treten und mit un« da« Volk darüber aufflären, daß die be absichtigte Aenderung de« Wahlrecht«, weit entfernt eine Bolk«entrechtung oder ein Rückschritt zu sein, lediglich eine nolhwcndige Abwchrmaßregel gegen den immer drohender sein Haupt erhebenden Umsturz bildet, dazu bestimmt, wahre Freiheit und wahren Fortschritt zu sichern." Tagesgeschichte. — Deutschland. Auf eine Anfrage de« Abgeordneten Lieber erklärte der Staatssekretär de« Auswärtigen Amte«, Freiherr von Marschall, am Freitag in der Budgeikommission bei Bcrathung de« Etat« deS Auswärtigen Amte«: Dem Reichstage werde in dieser Session eine über den gegenwär tigen Etat hinausgehende Forderung für Marinezwccke nicht vorgelegt werden. Schon seit geraumer Zeit bilde die Frage einer stärkeren Vermehrung der Flotte Gegenstand der Erwägungen der betheiligten Ressort«. Der Zeitpunkt, wann dieselben zum Abschluß gelangen würden, sei noch nicht bestimmbar. Ihr Ergebniß werde seiner Zeit den verbündeten Regierungen und sodann dem Reichstag und zwar in einer Form unterbreitet werden, welche volle Klarheit gewähre sowohl über die Bedürfnißfrage und die angestrcbten Ziele, wie über die finanziellen Mittel, welche für die Gegenwart und die Zukunft an einmaligen und fortdauernden Ausgaben erfordert würden. Vom Standpunkt de« auswärtigen Dienste« könne vorläufig nur betont werden, daß da« Bedürfniß nach Vermehrung unserer Flotte, insbesondere an Kreuzern, sich seit vorigem Jahre nicht nur nicht vermindert, sondern im Gegentheil erheblich vermehrt habe. Die« beruhe nicht etwa auf einer Aenderung unserer überseeischen oder überhaupt unserer auswärtigen Politik; eine solche sei weder eingetreten noch beabsichtigt; vielmehr seien die im vorigen Jahre entwickelten und vom Reichstage gebilligten Gesichtspunkte maßgebend geblieben; e« handle sich um Sicherung unserer Kolonien, um Erhaltung und Befestigung der deutschen Autorität daselbst und dann darum, die Deutschen im Auslande und unsere überseeischen Interessen, vornehmlich unseren Handel und unsere Schifffahrt nach Maßgabe der Verträge und de» Völkerrecht« wirksam zu schützen. Die Steigerung jene« Bedürfnisse« ent springe auch nicht einzelnen Vorgängen der jüngsten Zeit, sie habe sich vielmehr organisch entwickelt au« der stetigen Zu nahme unserer überseeischen Interessen, insbesondere auch der Ausfuhr deutscher Produkte nach fernen Ländern, welche im »ergangenen Jahr einen besonderen Aufschwung genommen habe. Daß die deutsche Flotte mit der Zunahme jener Inter essen gleichen Schritt halte, sei eine Forderung, welcher da« Reich sich nicht entziehen könne. Die nähere Darlegung dieser Gesichtspunkte werde der Berathung oe« Marine-Etat« vor- zubehaltcn sein. — Berlin, 8. Februar. Der „Reich«anzeiger" schreibt: Der „Berl. Lokal-Anz." brachte unter dem 21. Januar d. I. eine Mittheilung über ein neue« Gewehr, welche« von einem Berliner Ingenieur, Paul Brand, konstruirt sei. Diese» Gewehr habe keine Zündvorrichtung; da« Hinausschleudern