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letsche« ». bkvk.) Bei t Stet» und rMüchrrung tger, ünd da er gleichfalls e, den besten »lgendeS Er» S Chemikers nan zü den lchwein« von von rrlner lern Theilen Kohlen feuer Wasser, bi» «S erkalten, e voll Koch leine Würste Stunde, groß« speck je nach ch der Größe einige Tage iuchernde an Auch nach- keit beendet, >en Orte gut solche Weise angenehmer, mitgetheilt: Sautzen ha- Leid. Nw." kannte Art haben ganz :, nur stall -rrr Baron ein solche« abinrt nach Försterin hoffen; da »urde sie le- : zu Lubto- hre-tag der Neiningen. ern Führer i Prinzen Borläufer ! Denkmal cher Prinz er Gedenk« ert. egenwärtig ilende Ge bet ihrer Der äkir- FleischergeseVen zur Ableistung eine» Ä«ty»iPeS verleitet zu haben, ^ind zwarwegen eiweEiMHstS unter ungeheuer« Andrange de« Publikums denqgan- zen Tag in Permanenz, da einige dreißig Jeugech ab zuhören waren; erst am Abende wurde das Urthril ge fällt, das den Angeklagten zu einer zweijährigen Zuchthausstrafe verdammte. Daß dieser Ausspruch dort ungeheures Aufsehen macht, ist erklärlich, beson ders da eS den (besonders unter dem nieder» Stande verbreiteten) Glauben widerlegt, der reiche Mann könne sich Alles erlauben, ohne eine Zuchthausstrafe zu fürchten zu haben. Während der Untersuchungshaft soll die Familie des Vernrtheilten eine Kaution von 30,000 Thlr. für die einstweilige Freilassung dessel ben dem Gericht vergeblich ««geboten haben. , MU MS chenvorstand war »«nchragtMMhohrn' FSü «riiten MchßMttzd« paffeyde« Watz her und « am Haupttingange, während siecberritt dnrAveine iHD«rL G»tZ IGnMive nM«fj«4.al l« - Sr«brnrhtw^ing«reten und sich hinten in der Kirche L UebeilS.) Am S . l^berrMMbe iO WmfeNiifol- rn armetzfoW» r^tchr gesetzt hatte. Al» M nMder itzMddn Wüchst^t^ ßerhatzbM Kirchenvorstand dm Ehrenplatz anzeigenwollt«, lehnte Kauflente dieser Stadt, Moritz Kkayn/MMany Im sie eS dankend mit dm Worten ad: ,Bor Gott find Befitzwon Hunderttausend«»,! war aygeklagti^men wirMle gleichi" Fkeischrrgesellen -zur AUeistung «ine» M«s»-sttzeS Ein ergötzlicher Fall wird der „D. R.-Z." verleitet zu haben, und zwar wegen eine»-ZWHkt» von Hamburg berichtet. Dort zog am vorletzten im Werthe von 10 Thlrn. Das SchwurgsichtWar Montag «ine gewaltige Heerde Ochsen aus Holstein durch nach Mecklenburg zu, kam aber wenige Tage darauf wieder desselben Weges zurück. In Mecklen burg war nämlich seit einer Woche die Einfuhr hol steinischen Rindviehes verboten worden, weil man eS im Bedachte der Lungenseuche hat. Die Händler wurden demnach mit ihrer Heerde an der Granze zu- rückgewtesen. Das Ergötzlichste kommt aber noch; denn seit sie Holstein verlassen hatten, war dort in zwischen auch der Eingang von Vieh aus Mecklen burg untersagt worden, weil Mecklenburg im Ver dachte der dort auSgebrochenen Rindviehseuche steht. Co ziehen nun die Ochsen als völlig heimathlose Bekanntmachung. Nächstkünftige Mittwoch > den LS. d. M. Vormittag« 10 Uhr soll der hiesige sogenannte Vogelteich gefischt und sollen dabei Satzkarpfen verkauft werden. Dischoftwerda, am 17. Oktober 1856. / Der^tadtrath. - König, Brgrmstr. - - Bekanntmachung. Die Abentrichtung ») der zum 1. Oktober a. v. fälligen Brand - BergütungSbriträge auf den 2. Termin nach — -6 Ngr. 4 Pf. vom Hundert der Versicherungssumme, d) deS zum 15. Oktober a. o. fälligen 2. Termins der Gewerbe- und Personalsteuer und v) deS zum 1. November u. o. fälligen 4. Termin» der Grundsteuern nach 2 Pfen nigen von jeder Einheit wird hierdurch kn Erinnerung gebracht. Bischofswerda, am 30. September 1856. DrrStadtrath, König, Brgrmstr. Bekanntmachung. Dom Gesetz- und Verordnungsblatt für da« Königreich Sachsen ist das 18. Stück v»u diese« Jahre erschiene», enthaltend: K Nr. 75: Verordnung, die ReelamatlonS-Jnstanz in Telegraphenangelegenheiten betr.; vom 29. Schi. 1856. Nr. 76: Etsch, die Aufhebung de- einige Abänderungen der Armenordnung »»«hallenden Gesetz»» vom 9. März 1850 betr.; vom 18. Sept. 1856. . -«.-M: Nr. 77: Verordnung, die Verwaltung der LehnS- und Hypothekenangelegenheiten einiger in dEzeitherige Amt Stolpm elnbezkrkter Rittergüter betr.; vom 25. Sept. 1856. Nr. 78: Verordnung, dir Ausführung des Gesetze« vom 11. August 1856 inarrhakb de« SeschäMnffeS , der Ministerien de» Innern und de« Cullu« und öffeutlichen NnterpichtS betr.; vom 30. Sept. 1856. Nr. 79: Verordnung, einige mit der Ausführung de« neuen Strafgesetzbuch« und der Strafproceßordnung i« Zusammenhang» stehende polizeiliche Bestimmungen betr.; vom 26. Sept. 1856. Dasselbe liegt zu Jedermann« Einsicht in Hiesiger RathSerpedition au«. Bischofswerda, am 17. Octoher 1856- D er .S t a d t r a t h. - . König, Brgrmstr. ...