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Amts- M UMtlltt für den «»scheint «bonnement -K-SL Syick des Jmtsgmchts EtitkOack -L-LL sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- >°« und dessen Wmgebung. Bcrantwortlichcr Redakteur, Drucker und Verleger: E. Han ne bahn in Eibenstock. »" .»»— 42. Jalirgan«. — OS. Donnerstag, den 1,'!. Juni L8SVL Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Materialwaarenhändlers ir»u»i»»u in (Eibenstock ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluhverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 11. Juli 1895, Vormittag u Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Eibenstock, den 8. Juni 1895. Akt. I'rieärieü, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Amtstag in Eibenstock. Donnerstag, den 13. Juni wird der unterzeichnete Ephorus von Nachmittags 4 vis 7 Mr im Psarrüanse zu Eibenstock anwesend sein, um etwaige Anliegen von Geistlichen sowie von Kirchenvorständen und Gemeindegliedern aus der Umgegend persönlich ent gegen zu nehmen. Schneeberg, den 6. Juni 1895. Tic Königliche Suvkriiitcndcittnr. Ile. II». Noth. Bckanntmachun g, die Berufs und Gewerbezählung betreffend. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 8. Avril 1895 hat am 14. Juni 1895 eine Aufnahme der Bevölkerung mit besonderer Berücksichtigung der Berufsverhällnisse, sowie der landwirthschaftlichcn, forstwirthschaftlichen und gewerblichen Betriebe zu erfolgen. Die hiesige Stadt ist zu diesem Zwecke in 45 Zählbezirke eingctheilt und sür jeden Bezirk ein Zähler, der die Austheilung, Durchsicht und Wiedereinsammlung der Listen besorgt, ernannt worden. Die Austheilung der Zählsormularc an die einzelnen Haushaltungen und An stalten erfolgt in der Zeit vom 11. bis 13. Juni Mittags und die Wiedereinsammlung vom 14. Juni Mittags bis spätestens am 16. Juni dss. Js. Die Zählsormularc sind am 14. Juni vss. Js. Bormittags vom Haus haltungsvorstand bez. selbständigen Gewerbetreibenden oder dessen Stellvertreter mit den erforderlichen Einträgen zu versehen. Alles Uebrigc ist ans den ans den Formularen vorgedruckten Erläuterungen ersichtlich. Gleichzeitig wird hiermit noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß, wer die "auf Grund des obengenannten Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantivortct oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, die ihm nach diesem Gesetze und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt ge machten Vorschriften obliegen, nach 8 5 des vorerwähnten Gesetzes mit Geldstrafe dis zu dreistig Mark bestraft wird. Eibenstock, den 8. Juni 1895. Der Rath der Stadt. I>n. Körner. Guüchtel. Iosscinnis-Mcrrkt (Kram und Vichmarkt) in Eibenstock am I. und 2. Juli 1895. Der Rath der Stadl. »> Körner. Gnüchtel. Sonnabend, den 15. Juni I8U5, von Vorniiktaq 9 Uhr an sollen im Schmidt'schcn Hause iu der hiesigen Langestraße ein großer Leiterwagen, ein Faß Talg, eine Hecksclschncivemaschine, ein Lastschlitten, ein Lopha, ein Ausziehtisch, eine Brückenwaage, ungefähr 6 Scheffel Korn u. 10 Häute gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 12. Juni 1895. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Liebmann. Gras Versteigerung. Die diesjährige Grasnutzung ans den Kunstwiesen lir. I. in. n. 2. an. bd. oo und der Wiese der ehemaligen Bauermühlc des Ttaatsforstrcvieres Hnndshübel am Kohr- und Wcikkach unterhalb Hundshübel und Unterstützcngrün soll Sonnabend, den 15. Juni 1KK5 gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Zusammenkunft: früh 8 Uhr aus dem Wege an der Baucrmühlwicse. Königliche Aorllrevicrvcnvaltung Kundshiiöel und Königliches Forllrentamt Menllock. Kegcr. am 8. Juni 1895. Äerlach. Die Berufs- und HewervezMung. Die Berufs- und Gewerbezählung, die auf Grund des Reichsgesetzes dem 8. April d. am kommenden Freitag stattfin- dcn wird, soll das Material liefern zu einer statistische» Dar stellung der Bertheilung der Bevölkerung nach Berufs-Arten und Berufs-Stellungen, der Vertheilung des land- und forst- wirthschaftlich benutzten Bodens nach dem Umfang und an deren wichtigen Merkmalen der Bewirthschastung, sowie der gewerblichen und Handelsbetriebe, mit Einschluß der Haus industrie und des Hausirgewerbe«, nach ihrem Personalbe stand, unter Berücksichtigung der Verwendung von Naturkräf- len und gewisser besonder« wichtiger und charakteristischer Ar beitsmaschinen. Die Einrichtung dieser Erhebung schließt sich an die be währte und allbekannte der Volkszählungen an, nur sind die Formulare umfangreicher und dem Zweck einer volkSwirth- schaftlichen Statistik angepaßt, und der Termin der Zäh lung ist ein anderer, weil einmal die erste Erhebung dieser Art im Jahre 1882 auch im Juni war und dann der für unsere Volkszählungen hergebrachte Termin des l. Dezember für Ermittelungen, die das gewerbliche, insbesondere auch das landwirthichaftliche Erwerbsleben in seiner vollen Entfaltung erfassen sollen, nicht passend erscheint. Bon den drei Formularen, in welche vom Publikum Ant worte» eingetragen werden sollen: der Haushaltungsliste, der randwirthschaftSkarte und dem Gcwerbebogcn, wird das erst genannte an sämmtliche Haushaltungen und einzeln lebende Personen auSgcgebcn; die LandwirthschaftSkartc ist in allen denjenigen Haushaltungen auszufüllen, welche eine Boden fläche, groß oder klein, als Acker, Wiese oder Weide, zum HandelS-GcwächSbau, al« Nutzgarten, Weinberg, Forst bc- wirthschaften oder auch nur Kühe zu Zwecken der Milch- wirthsckaft — also eine« der Landwirthschaft nahe verwandten Betrieb« — halten. Der Gewcrbebogen ist von allen Per sonen auSzusüllen, deren Geschäft nicht von ihnen allein und ohne Elementarkraft aurgeübt wird, und für welche daher nicht schon au« der Haushaltungsliste für die Gewerbestatistik genügende Antworten zu entnehme» sind; und zwar sollen nicht nur die Leiter selbstständiger Geschäfte, sondern auch von Zweiggeschäften mit Gcwerbebogcn versehen werden. Ein Gewerbebogen ist auch von solchen Gewerbetreiben den, Handwerkern, HauSwcbern, Gastwirthen, Inhabern klei nerer kaufmännischer Geschäfte auSzusüllen, die zwar nicht mit eigens für da« Geschäft angenommenen Gehilfen arbeiten, deren Familienangehörige (Frau, Kinder) aber, wenn auch nicht al« ordentliche Gehilfen, so doch regelmäßig und nicht bloß gelegentlich im Geschäfte mithclfcn. In solchen Fällen ist auch dann ein Gewerbebogen auSzusüllen, wenn die regel mäßige Milhilse der Familienangehörigen zwar am 14. Juni ruht, sonst aber in der geschäftlichen BctriebSzcit nicht bloß gelegentlich stattfindet. Die Formulare sind, mit Berücksichtigung der im Jahre >882 gemachten Erfahrungen, unter Belheiligung landwirth- schaftlicher und gewerblicher Sachverständiger auSgearbeitet und, nach Prüfung in der sür die Berathuug de« Gesetzes über die Berufs- und Gewcrbezählung vom Reichstag gewähl ten Kommission, vom BundeSrath festgestcllt. Mancherlei Fragen, die bei diesen Vorbereitungen al« tvünschenSwcrlh bezeichnet wurden, sind zurückgestellt worden, um die Er hebungen und deren Bearbeitung nicht zu sehr anschwellcn zu lassen. Immerhin wird vom Publikum die Durchsicht einer lan gen Reihe von Fragen gefordert, die der HanShaltungs-Vor- stand auf der Haushaltungsliste und der Betriebsleiter auf der LandwirthschaftSkartc oder dem Gewcrbebogen, thcilwci« auch auf beiden, beantworten soll, soweit die Frage auf ihn zutrifft. ES ist aber natürlich nicht möglich, eine ausführ liche statistische Darstellung jener volkswirthschastlichen Ver hältnisse, wie sie von der Praxis und Wissenschaft gefordert wird, auf einer nur kleinen Zahl von Fragen und Antworten aufzubauen, und bei der Wichtigkeit dieser Erhebung, die fast in demselben Umfang zuletzt vor dreizehn Jahren gemacht worden ist und in einem ähnlich langen Zeitraum nicht zu wiederholen sein wird, durfte in den Formularen eine Be fragung, die über da« gewöhnliche Maß hinauSgeht, nicht ge scheut werden. Da« Gelingen der Zählung und damit der statistischen Arbeit überhaupt hängt ganz von der einsichtsvollen und be reitwilligen Mitwirkung der Bevölkerung ab, die sie, bei dem gemeinnützigen Zweck de« Unternehmen«, gewiß nicht versagen wird. Tagessseschichte. — Deutschland. Nachdem am Sonntag der preuß. KricgSminister Brvnsart v. Ichellcndorfs beim Fürsten Bis inarck zuni Besuch war, stattete am Dienstag auch der Groß herzog von Mecklenburg-Schwerin dem Alt-Reichskanzler einen Besuch ab. Auch eine Abordnung de« Bundes der Land- wirthc wurde am Sonntag voin Fürsten Bismarck empfangen. — Berlin, 11 Juni. Der „ReichSanzciger" schreibt: In der landwirthschaftlichen Presse ist neuerdings, unter Hin weis aus da« Vorgehen des bayerischen KricgSniinisteriumS, der Wunsch zuni Ausdruck gebracht worden, daß auch feiten« der preußischen Militärverwaltung bei Sicherstellung de« Bedarfs an Brotsrucht und Fourage der direkte Be zug von den Produzenten mehr berücksichtigt werde. Es be ruht aus Unkcnnlniß der Verhältnisse, wenn angenommen wird, daß letztere« bisher nicht in ausreichendem Maße geschehen sei. Die preußische Militärverwaltung ist seit vielen Jahren bemüh:, den unmittelbaren Verkehr mit den Produzenten zu heben, und hat den letzteren zu diesem Zwecke mannichfache Erleichterungen bei Ausführung der Lieferungen zugestandcn. Das AnkausSpcrsonal wird fortgesetzt und in nachdrücklichster Weise auf Förderung der Ankäufe aus erster Hand hinge- wicsen und in der Bcthätigung der bezüglichen Vorschriften ans« Schärfste überwacht. Die Bildung von LicferungSgc- nossenschastcn zur Erleichterung des Absatzes der Produkte an die Proviantämter ist bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Anregung gebracht worden; auch die Entsendung von Ankauf» kommissarien in entlegene« ProduktionSgcbiete, wie sie jetzt in Bayern in Aussicht genommen ist, hat vor Jahren bereit« versuchsweise stattgefundcn. Im allgemeinen sind denn auch die Ankäufe von den Produzenten in fortwährender Zunahme begriffen. Wenn gleichwohl der Bedarf an Naturalien zum Thcil noch durch Vermittelung de« Handels gedeckt werden muß, so ist die« zumeist auf da» eigene Verhalten der Land- wirthc zurllckzuführen, welche den Proviantämtern gegenüber vielfach noch eine gewisse Zurückhaltung beobachten und in alter Gewohnheit ihre Erzeugnisse lieber dem Handel zusühren. E» liegt im eigensten Interesse der Militärverwaltung, den unmittelbaren Verkehr mit den Produzenten zu pflegen. Alle hieraus abziclenden Bestrebungen werden aber keinen vollen