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Amts- M AmM für den -M- Skjirk des Amtsgmchk Lidmstock »WZ- sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- und dessen Umgebung. d.«..,--. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hanncbohn in Eibenstock. 42. Jahrgang. LV. Sonnabend, den 11. Mai 18SL. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Llnilllv »4 N1»dI»»I»e vcrw. Hüllkr geb. Dittel eingetragene Grundstück, bestehend aus dem Wohnhausc Nr. 63 des Brand katasters und den Flurstücken Nr. 1173 und 1159 des Flurbuchs, Folium 61 des Grundbuchs für Oberstützengrün, geschätzt auf 4150 M, soll an hiesiger Gerichts stelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 13. Juni 1895, Vormittag 10 Wr als Anmeldetermin, ferner der 28. Juni 1895, Vormittag 1v Mr als Versteigerungstermin, sowie der 8. Inti 1895, Vormittag 10 Mr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtiaten werden aufgefordert, die aus dem Grundstücke lastenden Rückstände an wicderkehrenden Leistungen, sowie Kostenfordcrungen, spätestens im Anmeldeterminc anzumelden. Eine Ucbersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmcldctermine in der Gerichtsschrciberei des unterzeich neten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 8. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. I»r Leuthold, Ass. Akt. Friedrich, G.-S. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren zu dem Nachlasse des Stickereifabrikanten Karl Hartin I-ixksrt in Firma linrl I.Iptert in Eibenstock wird nach Abhaltung des Schlnß- terminS und Vollziehung der Schlußvertheilung aufgehoben. Eibenstock, den 6. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Bekannt gemacht durch: Akt. Friedrich, G-.S. Bekanntmachung. Auf Grund des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Aus führungsverordnung vom 20. März 1875, sowie der weiteren Vorschriften hierzu vom 10. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht, daß die unentgelt lichen öffentlichen Impfungen in diesem Jahre in der Turnhalle Hierselbst stattfinden, und zwar in nachstehender Reihenfolge: 1) Zur Erft-Impfung kommen Wontag, den 13. Wai, Nachmittags 3—5 Mr diejenigen impspflichtigen Kinder der Namen mit »4 bis Zi, Dienstag, den 14. Wai, Nachmittags 3—5 Mr diejenigen, deren Namen mit E bis S anfangen. Jmpfpflichtig sind alle diejenigen Kinder, welche a. im Jahre 1894 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b. in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Tämmtlich« zur Erft-Impfung gekommenen Kinder find Dienstag, den 21. Wai, Nachmittags 3—5 Mr zur Nachschau vorzuftrüru. 2) Die Wiederimpfung (nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, den 18. Wai, Nachmittags 3 Ayr für diejenigen Kinder, welche a. im Jahre 1883 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, d. in früheren Jahre» geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht ge nügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wiedergeimpst worden sind. Zur Nachschau sind diese Kinder Sonnabend, den 25. Wai, Nachmittags 3 Uhr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn I)r. mast. Schlamm hier vor genommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ausgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschcnem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 14 Abs. 2 des Reichsimpfgesetzes angedrobten Strafen aufgefordert, mit ihren unter I a und d bezeichneten impfpflichtigcn Kindern oder Pflegebefohlenen in den unberaumten Impfterminen zu erscheinen und di- geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. Es ist Jedermann freigestellt, die Erst- oder Wiederimpfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lasten. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder verpflichtet, bis Ende September laufenden Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, dah die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben hatte. Diejenigen, welche die Führung dieses Nachweises unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetz lichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu .'»0 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft Eibenstock, am 1. Mai 1895. Der Rath der Stadt. »r. Körner. Graupner. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 8. April 1893 unterliegen die im öffentlichen Verkehre verwendeten Maastc, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge aller drei Jahre einer Nachaichung. In Schönheide wird die erste der vorgeschriebenen Nachaichungen in diesem Jahre und zwar am 14. Mai, Nachmittags 2 bis 6 llhr j im Hintergebäude des „ 15., 16. Mai, Vorm. 8 „ 12 „ i Rathhauses, „ 17., 18. und 20. Mai, Vormittags 8 bis 12 llhr in der Wohnung des Schutzmanns Meper, Haus-Nr. 175 (Hintcrdorf) durch einen Aichungsbeamten stattfinden. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die hiesigen Inhaber von nachzuaichendcn Gegenständen verpflichtet sind, letztere zu den vorbe zeichneten Zeiten in einem der beiden Aichungslocalc zur Prüfung vorzulegen. Gegen die Inhaber solcher Maatze, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge, welche nach Beendigung des obenerwähnten Nachaichunasgcschäftes das Nachaichungszeichen nicht tragen, ist mit der Bestrafung nach tz 369, Nr. 2 des Strafgesetzbuchs vorzugehen. Schönheide, 6. Mai 1895. Die Ortsbchörde. Holz Versteigerung ans Eibenstocker Staatssorftrevier. In Hendels Hotel zu Tchönheiderhammer sollen Donnerstag, den tt». Mai 1895, von vorm. 8 Uhr an, nachverzeichnete in den Abtheilungen 39, 40, 41, 62, 64 (Kahlschläge), 44 n. 77 (Durch forstungen) aufbereitetc Nutzhölzer, als: 1149 weiche Stämme von 10—33 c» 98 harte Klötzer „ 13—66 „ 6046 weiche „ „ 13—68 „ 148 harte Stangenklöher „ 8—12 „ 3310 weiche „ „ 7—12 „ 702 „ Derbstangen „ 8—12 „ 66,,-Hdrt. w.Aeiskangen „ 3—7 „ 13V., Rm. „ Äukknüppel, sowie ebendaselbst Sonnabend, den 18. Mai 1885, von vorm. 8 Uhr an die in den obigen Abtheilungen aufbereitcten Brennhölzer, als: 15 Rm. buch., 77 Rm. w. Scheite, 1 „ eberesch., 71'/, „ „ Nollen, 4 „ buch. Zacken, 38'/, „ buch. Äeste, 2'/, „ eberesch., 125 „ w. „ u. 614 Rm. w. Htrenreistg, unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. König». Forstrevierverwaltung und Königl. Forstrentamt Eibenstock, Mach. am 8. Mai 1895. Herlach. Koh-Versteigerung aus Johanngeorgenstadter Staatssorstrevier. Im Hotel „do Saxo" zu Johanngeorgenstadt kommen Mittwoch, den 22. Mai 1895, von vormittags 9 Uhr an folgende in den Abth. 2, 8, 11, 19, 26, 29, 32, 39, 41, 42, 43, 48, 52, 53, 54, 59, 75, 80, 81 (Durchforstungen) aufbereitete Nutzhölzer und zwar: 2499 Stück weiche Klötzer von 13—15 em Oberstärkc, > 3077 » » » , 16—22 „ » s 3,» u. 4,» m 408 » » » » 23—36 „ » i Länge, 14944 . , Stanaenklöhcr, 7-12 . , s 4260 , . verilstnagm , 8—15 , Unterstärke, 501,»» Hdrt. , Neisstangen , 3—7 , ° ° vo« Nachmittags 2 Uhr an folgende in den obengenannten Orten und in Abth. 71 und 72 anfbereitcte Brenn hölzer, als: 20 Rm. w. Arennscheite, l 358 Rm. w. Aramäste und 66 , , Arennknüppel, 16» , . Ärennstöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Königl. Aarstrevierverw-lt-ng Z»--nngeorgenkadt ». Königl. Jarstrentamt Eibenstock, Keich. am 9. Mai 1895. Herlach. Mtttenstärkc, 11—24 m Länge, Oberstärke, 2,o—4,» m Länge, „ 3,»u.4,o „ „ 4,» m Länge, llnterstärkc.