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Amts- M AWiMt für den Erscheint ß * I t I «bonncment wöchn ch d M und niertelj. iM.20Ps. (inel. w vlö lö v^wtll wui 2 illustr. Beilagen) in der tag und Sonnabend. In- , Expedition, bei unfern Bo- sertionspreis: die kleinsp. ten, soivie bei allen Reichs- s und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hanne bahn in Eibenstock. LL. Donnerstag, den 9. Mai L8NL B e k a n n t nl a ch u n g. Am 10. und 11. Mai dieses Jahres können bei dem unterzeichneten Hauptzoll amte wegen Reinigung der Geschäftsräume nur dringende Sachen erledigt werden. Eibenstock, am 6. Mai 1895. Königliches Hau Pt-Z oll-Amt. l»r Richter. Bekanntmachung. Auf Grund des Jmpfgcsetzes vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Aus führungsverordnung vom 20. März 1875, soivie der iveiteren Vorschriften hierzu vom 10. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unentgelt lichen öffentlichen Impfungen in diesem Jahre in der Turnhalle hicrselbst stattfinden, uiid zwar in nachstehender Reihenfolge: 1) Zur Erft-Impfung kommen Wonlag, den 13. War, Nachmillags 3-5 Ayr diejenigen impfpslichtigen Kinder der Namen mit -4. bis X, Dienstag, den 14. Wai, Nachmittags 3 -5 Ayr diejenigen, deren Namen niit O bis 2 ansangen. Jmpfpslichtig sind alle diejenigen Kinder, welche rr. im Jahre 1894 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b. in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung Vorläufig befreit oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Sämmtliche zur Erft-Impfung gekommenen Kinder find Dienstag, den 21. Wai, Nachmittags 3—5 Ayr zur Nachschau vorzustellen. 2) Die Wiederimpfung (nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, den 18. Wai, Nachmittags 3 Ayr für diejenigen Kinder, welche a. im Jahre 1883 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, I>. in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht ge nügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wicdergcimpft ivordcn sind. Zur Nachschau sind diese Kinder Sonnabend, den 25. Wai, Nachmittags 3 Ayr vorzustcllcn. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn Or. mell. Schlamm hier vor genommen. Besondere Bestellzettel werden nicht auogegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 14 Abf. 2 des Reichsimpfgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren unter 1 a und d bezeichneten impfpslichtigen Kindern oder Pflegebefohlenen in den anberaumten Impfterminen zu erscheinen und die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. Es ist Jedermann freigcstellt, die Erst- oder Wiederimpfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lasse». In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pflegeellern und Vormünder verpflichtet, bis Ende September laufenden Jahres mittelst der vorgeschriebcnen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben hatte. Diejenigen, welche die Führung dieses Nachweises unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 20 Mark und Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetz lichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft Eibenstock, am 1. Mai 1895. Der Rath dcr Stadt. I»r. Körner. Graupner. Die Abgabcnrestanten Nr. 172 u. l82 des Verzeichnisses der dem Tanz- und Schankstättenverbot unterstellten Personen sind zu streichen. Stadtrath Eibenstock, am 6. Mai 1895. I. V.: Landrock. Graupner. Per Mrd-Hstsee-Kanal'. Die Inbetriebnahme des Nord-Ostsee-Kanals steht be vor, die letzten Baggerarbeiten werden im Laufe dieses Mo nat« beendet und die feierliche Weihe diese« Riesenbaue« findet im kommenden Monat statt. Da verlohnt c« sich wohl, die Anlage» und den Betrieb einer Würdigung zu unterziehen. Dcr Nord-Ostsee-Kanal durchzieht die Halbinsel Schles wig-Holstein von der Elbe über Rendsburg zur Ostsee in einer Länge von 98,« Kilometer. Seine beiden Mündungen befinden sich: zur Nordsee an der Elbe bei Brunsbüttel, zur Ostsee an der Kieler Föhrde bei Holtenau nördlich von Kiel. Jede dieser Mündungen ist für den Eingang und Ausgang dcr Schiffe mit zwei nebeneinander liegenden Schleusen ver sehen, die, so lange e« die Wasserstände gestatten, für die durchgehende Schifffahrt geöffnet bleiben. An dcr Ostsee stehen diese Schleusen für gewöhnlich offen, an dcr Elbe sind sie, normale Witterung vorausgesetzt, während jeder Fluth- periodc 3 bis 4 Stunden geöffnet. Die SchiffSbcwegung hat sich thunlichst in der Fahr richtung recht« zu vollziehen, so daß immer die eine Schleuse für die einfahrenden, die andere Schleuse für die auSsahren- dcn Fahrzeuge an jeder Mündung zur Nutzung kommt, also Begegnung in und unmittelbar vor den Schleusen vermieden wird. Jede dieser MündungSschleuscn ist 25 Meter breit und hat eine Länge zwischen den Thoren von 150 Meter. Aus den Schleuscnschwellen ist bei niedrigstem Kanalwasscrstande noch eine Wassertiefe bei Brunsbüttel von 8,u> Meter, bei Holtenau von 9,<u Meter. Zur Bewegung durch die Schleusen ist für die Schiffe, so weit nöthig, je ein Schleppdampfer für jede Schleuse vorhanden. Die Schleusen an beiden Münd ungen werden in den Thoren, Schützen und Spillen hydrau lisch bewegt, um die Schiffe schnell zu befördern. Binnen seit« der Schleusen befinden sich Häfen, die als Warteplätzc für die Schiffe dienen, die Aufenthalt haben. Der Kanal hat bei niedrigstem Wasserstande 8^> Meter Tiefe bei einer Sohlenbrcite von 22 Meter. Bei 6,, Meter tiefgehenden Schiffen ist die Breite in Kielhöhc zu 34 Meter bemessen. Die Fahrt durch den Kanal unter Lootsenkontrolle, welche auch die Zollaufsicht bewirkt, darf nicht 5,- Knoten Geschwindigkeit überschreiten, so daß mit geringen Aufenthalten bei Schleusen und Brücken auf eine Durchgangszeit von 13 Stunden zu rechnen ist. Dampfer können mit eigener Kraft gehen, Segelschiffe dagegen werden geschleppt. Die Einzel heilen de« Betriebe« werden nach einem noch nicht ganz ab geschlossenen Bctrieb«reglement geordnet. Beide Ufer de« Kanal» sind in Höhe de« Wasserspiegel« zum Schutz gegen Wellenschlag mit Steinen bekleidet, und e« befinden sich in Entfernungen von 200 Meter Steintreppen in diesen Pflaster ungen. Am Ufer entlang und in einem Abstande von fünfund zwanzig Meter zu beiden Seiten der Treppen stehen für et waigen Bedarf Haltepfähle. Bei Kilometer 12,-, 22,-, 35, 47,-5, 59,i, 70, 84 und in den Seen befinden sich Ausweiche- stellcn, mit Haltcpfählcn an den Ufern, von 6^> Meter Wasser tiefe bei Niedrigwasser, in welche die Schiffe cintreten, wenn größere Kriegsschiffe den Kanal durchlaufen. Diese Ausweichen sind je 250 Meter lang in jedes Ufer 12 Meter tief ein geschnitten. Der Kanal wird für den Landverkehr von Dreh brücken und Fähren überschritten. Die Ucberführung der Westholsteinischen Eisenbahn und der Kiel-FlenSburgcr Bahn sind als feste Brücken angelegt und geben für die Schifffahrt überhaupt kein Hindcrniß ab, da sic den Kanal in voller Breite freilassen und die lichte Höhe über dem Wasserspiegel in dieser Breite 42 Meter beträgt. Die Drehbrücken haben 50 Meter lichte Weite, halten also die« Kanalprofil im wesent lichen frei, haben oberhalb und unterhalb auf beiden Seiten Leitwerke und Haltepfähle für Schiffe, welche nicht gleich passiren können. Die Fähren sind einfache Zichfähren, welche den Uebergang über den Kanal zwischen den passirendcn Fahr zeugen zu gewinnen haben. Für die Nachtfahrt sind beide Ufer de« Kanal« durch elektrische Glühlichtcr markirt, die in den geraden Strecken in Entfernungen von rund 250 Meter und in den Krümm ungen etwas enger stehen. In den Seen sind Gasbojen auSgelegt. Im klebrigen finden sich bei Schleusen und Brücken Lichter zur Beleuchtung und als Signale angebracht. Oest- lich von Rendsburg zweigt sich von dem Nord-Ostsce-Kanal der Weg nach der Untercider ab, der bei Rendsburg für die sich hier bewegende kleinere Schifffahrt durch eine neue Schleuse von l2 Meter Breite, 65 Meter Länge führt, die bei niedrig stem Wasserstau» 5,-7 Meter Wasscrticfe auf der Schwelte hat. Schiffe, die diesen Weg einschlagen, können ihn jedoch nur verfolgen, wenn sie nicht tiefer als 3,- Meter gehen und mit ihrer Länge den scharf gekrümmten Laus der Untercider zu passiren vermögen, weshalb sie nicht über 40 Meter lang sein dürfen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Reich«kanzlcr hat die deutschen Regierungen aufgefordert, sich darüber zu äußern, ob ent sprechend seiner Erklärung vom 15. Dezember 1894 eine Münzkonsercnz berufen werden soll, um zu prüfen, ob Maßregeln gegen den zunehmenden Werthunterschied zwischen Gold und Silber möglich ist. — Berlin. In der Versammlung der Vertreter deutscher Städte betteff« Stellungnahme zur Umsturzvor lage wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Die in Berlin versammelten Mitglieder deutscher kommunaler Körperschaften erblicken in der sogenannten Umsturzvorlage eine Einschränkung derjenige» Freiheit der öffentlichen Kritik, welche die unentbehrliche Voraussetzung einer gesunden Ent wickelung des öffentlichen Leben« und insbesondere kommunaler Selbstverwaltung ist. Auch hegt sie die Besorgniß, daß die gesetzgeberische Zurückdrängung der öffentlichen Kritik auf allen Gebieten des staatlichen Lebens den Fortschritt hindern, viel fach die gewerbliche Thätigkcit in hohem Maße beschränken, die Heilung sozialer Schäden erschweren und damit die Un zufriedenheit vermehren würde. E« richtet die Versammlung an den Reichstag da« dringende Ersuchen, die Umsturzvorlage in jeder Gestalt ablchncn zu wollen. — Das starke Steigen de« Petroleumpreises, auf da« übrigen« im Großhandel schon wieder ein Rückgang gefolgt ist, hat die Frage auswerfcn lassen, ob die bekannten MonopolisirungSvcrsuchc der amerikanischen Standard-Oil- Company, die bisher namentlich an dem Widerstande russischer Produzenten scheiterten, irgendwie mit dcr Preissteigerung Zusammenhängen. Von Amerika au« ist e« bestritten und behauptet ivorden, der Grund sei in dcr früheren Einschränkung der Bohrungen seilen« dcr Grubenbesitzer wegen unlohnender Preise zu suchen. In dieser Angelegenheit erhält die „Berl. Zig." von der Firma Philipp Poch in Mannheim folgende Zuschrift: „Soeben ist mir die Nummer 96 Ihrer Zeitung vom 25. d. M. zugckommcn mit dem Leitartikel „Petroleum monopol und Gasmonopol", worin die Ursache de« kürzlichen PetrolcumpreiSausschlage« zu begründen versucht wird. E« ist de« ferneren auSgcführt, daß in dem Kampfe zwischen den Amerikanern und Russen bisher nur noch eine Bremer und eine Mannheimer Firma auSgehalten hätte», daß aber vielleicht auch diese Konkurrenz nunmehr überwunden sei, und daß daher die Preiserhöhung rühren dürste. Diese Ansicht ist eine irrige, denn sowohl meine Firma, welche unter jener „Mannheimer Firma" zu verstehen ist, al« auch die betreffende Bremer Firma sind nach wie vor unabhängige Geschäfte, welche ihr Petroleum von den in Amerika befindlichen unabhängigen Raffinerien beziehen und mit dcr erwähnten Ringbildung in keiner Weise etwa« zu schaffen haben und ihre Unabhängigkeit auch in Zukunft bewahren zu können hoffen. An dem Auf schläge sind sie in keiner Weise bethciligt und sind natürlich auch von hier au« nicht in der Lage, denselben zu verhindern; der Ausschlag geht nur von Amerika au«! Ucbrigen« sind bekanntlich gerade in den letzten Tagen die Preise wieder wesentlich zurückgcgangen, vielleicht deshalb, weil die geplante Vereinbarung zwischen den Russen und Amerikanern noch nicht zu Stande gekommen ist, und ferner wahrscheinlich deshalb, weil die „Outsider«" noch nicht beseitigt sind!" — Die „New- Uorkcr Handelrzcitung" schreibt: „Obwohl sich der Prei» wohl kaum auf der jetzigen abnormalen Höhe halten wird, so dürften