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Ihr. r« 'iscd ll»ä >cli«ll !vn äi !8°» le» in z ge- Goli be eit s- iid iv en dr ¬ ecke. 8- ;r an >et zier. in? jr an li7 >r an eil. ir an äel. 8. >r an r an r. iehlt ö. s. r an er- r. m. >rad. wir hen wir, serer wen eben i bei oten nge- l. Amts- Mit AUiittblatt für den Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Bezirk des Amtsgerichts Eibeilstock und dessen Hlrngebnng. Abonnement vicrtclj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, soivie bei allen Reichs- Postanstalten. L4 Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 42. Jahrgang. Dienstag,, den 7. Mai L8NL Erlatz, das diesjährige Dusyevungsgeschäfl in den Äusyevungsvezirken Schneeverg und Schwarzentierg vetr. Nach dem Geschästsplane der König!. Ober-Ersatz-Commission im Bezirke der 3. Infanterie-Brigade Nr. 47 findet die diesjährige Aushebung 1) im Aushevungsvezirke Schneeberg am 15., 16. und 17. Mai 1895 im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg, 2) im Äushevungsvezirke Schwarzenberg am 18. und 26. Mai <>. im Bade Ottenstein in Schwarzenberg, k jedesmal von früh 8 Uhr an Den zu dem Aushebungsgeschäfte heranzuziehenden Militärpflichtigen geht be sondere Vorladung durch die Ortsbehörden zu. Diejenigen, zu deren Gunsten bei dem letzten Musterungsgeschäftc reclainirt worden ist, deren Reklamationen jedoch abgewiesen worden sind, sowie diejenigen, zu deren Gunsten nachträglich reclainirt worden ist, haben sich am Aushcbnngstage un Aus- hebunaslocalc persönlich einzufinden. Auch ist nach 8 72,, der Wehrordnung jeder in den Grundlisten des Ausheb ungsbezirkes geführte Militärpflichtige berechtigt, im Anshcbungstermine zu erscheinen und etwaige Anliegen vorzubringen. Schwarzenberg, am 23. April 1895. Dkl Civilvorsitzcndc der Ersatz-Commission in dcn Ausheliungs- öczirkcn Schnccbcrg und Schmrzcnbcrg. Krhr. v. Wirsing. Lr. Zwangsversteigerung. Tie im Grundbuche auf dcn Namen II< n»>>»i,i> <»«»»!<> eingetragenen Grundstücke: 1) das Wohnhaus Nr. 86 des Brandkalasters mit dein Flurstücke Nr. 3 des Flurbuchs, Fol. 86 des Grundbuchs für Sosa, geschätzt auf 5400 Al. und 2) das Feld mit Hutung Nr. 698 des Flurbuchs, Folium 250 des Grundbuchs für genannten Ort, — Im 27,, n Fläche enthaltend, geschätzt auf 450 M., sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 10. Mai 1805, Vormittag 10 Ayr als Verstcigcrungstcrmin, sowie der 17. Mai 1805, Vormittag u Ayr als Termin zu Verkündung des Verthrilungsplans anberaumt worden Eine liebersicht der auf dcn Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann m der Gcrichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eiuge- sehen werden. Eibenstock, am 20. März 1895. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Akt. Friedrich, G.-S. Konkursverfahren. In dein Konkursverfahren über das Vermögen des Handelsmannes »»ockrlok d uvk« in Schönheide ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vcrtheilnng zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht vcrwerthvaren Vermögcnsstücke der Schlußtermin auf den 27. Wai 1895, Vormittag 11 Ayr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Eibenstock, den l. Mai 1895. Akt. I'rieäiiok, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Auf Grund des JmpfgcsctzeS vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Aus führungsverordnung vom 20. März 1875, soivie der iveitercn Vorschriften hierzu vom 10. Mai 1886 ivird hierdurch zur öffentliche» Keuntniß gebracht, daß die unentgelt lich«« Ssfentlichen Impfungen in diesem Jahre in der Turnhalle Hierselbst stattfinden, und zwar in nachstehender Reihenfolge: 1) Zur Erft-Impfung kommen Montag, den 13. Wai, Nachmittags 3—5 Mr diejenigen impfpflichtigcn Kinder der Namen mit 4. bis Ak, Dienstag, den 14. Wai, Nachmittags 3-5 Mr diejenigen, deren Namen mit O bis S anfangen. Jmpfpflichtig sind alle diejenigen Kinder, welche «. im Jahre 1894 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b. in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflichr noch nicht genügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorlausig befreit oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Sämmtliche zur Erft-Impfung gekommenen Kinver sind Dienstag, den 21. Mai, Aachmittags 3—5 Ayr zur Nachschau vorznstellen. 2) Die Wiederimpfung «nach zurückgclegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, den 18. Mai, Aachmittags 3 Mr für diejenigen Kinder, welche a. im Jahre 1883 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, b. in früheren Jahren geboren sind und der Fmpfpflicht noch nicht ge nügt haben oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Wiederimpfung vorläufig befreit oder in den letzten Jahren erfolglos wiedcrgeimpst ivorden sind. Zur Nachschau sind diese Kinder Sonnabend, den 25. Wai, Nachmittags 3 Ayr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn Ist'. uwck. Schlamm hier vor genommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ansgegeben. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingcwaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegceltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 14 Abs. 2 des Reichsimpfgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren unter I n und d bezeichneten impfpflichtigcn Kindern oder Pflegebefohlenen in den anberaumten Impfterminen zu erscheinen und die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. Es ist Jedermann freigestellt, die Erst- oder Wiederimpfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lassen. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pflegeeltcrn und Vormünder verpflichtet, bis Ende September laufenden Jahres "mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus weichem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleihen hatte. Diejenigen, welche die Führung dieses Nachweises unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 26 Mark und Diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetz lichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 56 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft Eibenstock, am 1. Mai 1895. Der Rath dcr Stadt. Idr. Körner. Graupncr. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 19. April dss. Js. und unter Bezugnahme auf das Schreiben des unterzeichneten Stadtraths vom 21. April 1893 werden die hiesigen Waldbesttzer hierin» erneut zur besonderen Aufmerksamkeit auf die Nonnenraupe und dein Nonnenfalter an gehalten und aufgefordert, etivaigc Wahrnehmungen sofort hier anznzeigen. Eibenstock, den 2. Mai 1895. Der Rath dcr Stadt. I»»-. Körner. Gnüchtel. Der Abgabenrestant Nr. 86 des Verzeichnisses der dein Tanz- und Schank stättenverbot unterstellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, am 6. Mai 1895. I. V.: Justizrath Landrock. Holz Versteigerung auf Sosaer Dtaatöforftrevier. Im Rathskeller zu Aue kommen Dienstag, den 14. Mai 1895, von vormittag 9 Uhr an folgende auf den Kahlschlägcn der Abtheilungen 12 und 58 ausbereitctc Stammhölzer un zwar. weiche Stämme von 11—15 em Mittenstärke, 2277 . . , 16-22 „ 227 , . , 23-29 , 12 „ . . 30-34 , unter den vor Beginn dcr Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Köntgl. Aorstrevierverwaltung Sosa u. König». Aorftrentamt Eibenftock, Köpfner. am 4. Mai 1895. Herkach. Tagesgeschichte. — Deutschland. Freitag Nachmittag hat dcr Kaiser im RcichSkanzler-Palai« einen längeren gemeinschaftlichen Vortrag des Reichskanzler« und de» Staatssekretär» de« Auswärtigen Amte» cntgegcngenommen. Man wird nicht fehlgehcn, wenn man diesen Vortrag mit der ostasiatischen Angelegenheit in Zusammenhang bringt, bezüglich deren im Lause de» Vormittag« eine Reihe hochwichtiger Nachrichten eingegangen war. Der Kaiser von China hat in der Thal den FriedenSvertrag ratifizirt, und dar intcrvenircndc Europa steht damit vor der Situation, in ein VertragSverhältniß, welche» die volle Zustimmung beider Theile gefunden, einzu ¬ greifen. Allerdings war die« bezüglich de« Vertrage» von San Stefano auch der Fall, aber dieser Vertrag berührte völkerrechtlich fcststchendc Verhältnisse, so daß England ihn nicht anerkannte und die Haltung dieser Macht sowie die Oesterreich-Ungarn« schließlich dcn Kaiser Alexander II. be stimmte, die Vermittelung Deutschland« zur Einbcnisung eine» Kongresse« in Anspruch zu nehmen. Diesmal liegen die Ber-