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'I.»i»-- «rda, Wn» dich d« Heinere» Land» ch die auhutheilenden Prämien, de» Zungdiehe« zu verweadrn; Land- und sorstwirthschastlicher Verein zu Bischofswerda. HI. Sitzung: Mittwoch, den 26. März, 5 Uhr, ' int Gasthaus „zum goldenen Engel". Tagesordnung: Vortrag über das Verkalben der Kühe; , - über direkte Besteuerung des Spiritus. ' Dg zugleich die Vertheilung von Zuckerrüben-Saameu zum versuchsweisen Anbau erfolgen wird, so ersucht die geehtten Mitglieder um zahlreiches Erscheinen HVIMelm MwMer, Vorstand. DM^ wWvsrLnnt. "My Biehverfich<oru«gen Da» unter Ms 81, in PWel-Mck bet Rqchadt für den Bereis zuMmenz bewat, auf die vielen Bor» -eltarne, io gutem-Stanb^befii»«iche zidekstöcklge Wohn- .hAfr derselbe« für den LandMh nochmal» hinweisend, hau« mit 63 Ruthen Garten, mit Obstbäumen, ist so» «us da« vom 1. April d. I. bi» zum 31, März 1857 »« vifer der Landwirch« anzuspoW »«langenden Nutzen. Die sächsische Rindviehzucht ist in dem letzten Zahrzehend, besond«» auf den größer» Gütern, bedeutend vorwärt« geschritten, und wird daher vom'KreiS-Verelne vielfach dahin gewirkt,.daß auch der kleinere Landwirth durch glückliche Wahl d« Absetzkälber einen nutzenbringenden Viehstamm fich heranziehe^ ohN« besouder» viel Geld für Ankauf d« ftemd«o Mehsorten äuHugeben, welche -ft«» dem Landviehr Nachstehen, «enNdaffetbrgut gezüchtrt und gehalten wird. Diese Jungvieh-Schauen nun sollen eben Gelegenheit bitten, die Rindviehzucht auf eine höhere Stufe zu bringen, damit der sächsische Landwirth in alle« Branchen seinen «»hlbegrünrttrn Ruhm bewährt. Zur Bethriligung an dieser Jungvieh-Schau, welche am 20. Mai 1856 auf dem Vorwerk« Langivolmödorf, zum Kammerguie Renner-dorf bei Stdlven gehörig, abgehalten werden soll, werde» nicht mm.die Mitglieder der beiden genannten Vereine, sondern jeder Besitzer von Jungvieh, möge dasselbe in seinem Stalle geboren sein oder nicht, aufgefordert. Unter Jungvieh wird ferner verstanden: Rindvieh, welche» noch nicht geboren hat, sowie Bullen und Schnittochsen, sämmtlich bi» zum 3trn AlterSjahrr. Da» Prüfungs-Comilee besteht au» Abgeordneten de« KreiS- Berein» zu Dresden, sowie Deputirten der Vereine zu Stolpen und Lohmen. Die erste Prämie soll gu« einem Allgäuer, die zweite au» einem Holländer, die dritte au» einem Landvieh-, die virttt mch einem Lanh.vieh-Luhkalbe, welche circa 4 Wochen jede» alt sein soll, bestehen. Außerdem werden npch einige Shren-Zeugniffr von dem KreiS-Vereine ausgestellt. MuwartsShaft zu diesen Prämien bat jeder BiehauSsteller, dessen Wirthtzhast unter GOOO Steuereinheiten beträgt, ohne Rücksicht, ob derselbe zu eine« der beide» landwirthschaftlichen Vereine gehört. Gleichfall» wird hierdurch noch bekannt gemacht, daß da» PrüfungS-Comitee keine Rücksicht nimmt auf besonders gut genährte Kälber, denn diese Schau soll keine Mast.Kälber- Au »fiel lung sein; sondern nur solche» Jungvieh wird Beachtung finde», welche» fich durch Körpergröße Und schönen, regelmäßige« Körperbau auSzeichnet. Der Unterzeichnete findet für nöthig, diese» Ptinct besonder» hervorzuheben. — Heu und Mass« wird von Seiten de» Vereine» auf den Platz geschasst. Diejenigen Herren, welche gesonnen find, Vieh zur Ausstellung zu bringen, werden besten« ersucht, sich Mdesi Herren Gemeindevorständen ihre» Wohnorte» bi» zum 12. Mai 1856, zu melden, welche Herren wiedfptM besonder» gebeten Werden, an Unterzeichneten die betreffenve Liste einzusenden. Fern« ergeht noch an diejenigen Herren Gewerbtreibende, wie Schmiede, Stellmacher u. s. w., welch« laadwirthschastlichf Gerächt, Maschinen und dergleichen fertigen und welche vielleicht den Wunsch hegen, ihre Fabrikäte bei dieser Jungvieh schau auSzuftellen, da» Gesuch, fich bei Unterzeichnetem in Zeiten anzymelden, damit ihnen der nöchige Platz angewiesen werden kann. / Munrr»d»rf, den 16. März 1856. Amtsverwalter , i z. Z. Vorsitzender des landwirthsch. Vereins zu Stolpen. denn ist diese« schön, so ist es aüch da» zu erwartende Großvieh, und entspricht mit doppelten» Vorthfil dem zu