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steuern. 84, ein- n. ner. iten daß vie- .clolk Lei- hie- an « surcht- unden :ckliche )!ächte r trotz n den f den ich an isäing mich seiden )oktor pfehlc r. eis». hr an ms in m. keck, ages näch- iends heres id. rn- then. 8- -rad. Amts- >»ii> AiiiciBlatt für den Erscheint - so SS /Lf^S Sil «bonnement -S-LSZ Sylt des Amkgmchk EtbmKock »AZ-L sertionspreis: die klcinsp. ten, sowie bei allen Reichs- «-»- °« und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hanncbohn in Eibenstock. — " ,.. — 42. Jahrgang. - - - 4S. Sonnabend, den 20. April I8SL Nach der Generalverordnung der König!. Kreishauptmannschaft zu Zwickau vom 22. Dczbr. 1882 in Verbindung mit einer Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern vom 13. -März 1893 hat alljährlich eine Zählung dcr Fabrikarbeiter nach Anleitung der den Ortsbehörden zugehenden Formulare von denjenigen Gewerbe unternehmern zu erfolgen, welche 1) in ihren Gewerbeanlagen mindestens zehn Arbeiter beschäftigen, oder 2) durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Licht, Elektricität re.) bewegte Triebwerke verwenden, oder 3) Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werften, sowie solche Ziegeleien, Brüche und solche nicht bergmännisch abgcbaule Gruben besitzen, die nicht blos vorübergehend in Betrieb sind, oder 4) deren Anlagen nach 8 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu besonderer Genehmigung unterliegen. Dagegen kommen bei der fraglichen Zählung folgende Betriebe: u. die der Aussicht der Berginspectionen unterstehenden Bergwerke, auch wenn mit denselben Coaksbrcnncrci, Briguettefabrikation oder ein anderer, an sich zählpflichtiger Betrieb verbunden ist, b. Dachdecker-, Stubenmaler-, Steinsetzer-, Ofensetzer- und Brunnenbau-Ge schäfte, landwirthschaftliche Betriebe und Gärtnereien, o. Triebwerke oder Anlagen, welche Motoren lediglich zur Privatbeleuchtung oder für häusliche Zwecke benutzen, «l. Krahn- und Aufzugsanlagen auch mit Elementarbetrieb, Straßenbahnen und Dampfschifstahrts-Geschäfte, v. Fuhrwerks-, Bade-, Export-, Spedition»- und Verlags-Geschäfte, t. Motoren und Triebwerksanlagen für öffentliche Anstalten und Gebäude (Schulen, Theater, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Gesangenhäuser rc.) ferner für zoologische oder botanische Gärten, sowie x. Schlächtereien, mit Ausschluß der öffentlichen Schlachthäuser und dcr mit Elementarbctrieb arbeitenden Schlächtereien nicht in Betracht. Für das Jahr 1895 ist die angeordnete Zählung D. . am 1. Mai 1895 vorzunchmcn. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände im Verwaltungsbezirke werden veranlaßt, die von den Gewerbsunternehmern ausgefülltcn und vollzogenen Zähl formulare zu sammeln und spätestens bis . ., zum 15. Mai 1895 anher emzureichen. ' Schwarzenberg, am 17. April 1895. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Bekanntmachung, den Fortbildungsschulunterricht betreffend. Der Unterricht in der Fortbildungsschule beginnt Montag, den 22. April 1895, Nachmittags 6 Ayr. Es werden daher hiermit alle zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Lehrlinge und dergl., sowohl die bereits in hiesiger Stadt wohnhaften, als auch die erst jetzt oder später von auswärts zuziehenden, sowie deren Eltern und Lehrherren auf nachstehende gesetzliche Bestimmungen aufmerksam gemacht und zu deren Befolgung ausgefordert. Zum Besuche der Fortbildungsschule sind verpflichtet: 1) alle diejenigen Knaben, die am Schlüsse des abgelaufenen Schuljahres aus der Volksschule entlassen worden sind, mit Ausnahme derer, die eine mittlere oder höhere Volksschule bis zum 15. Lebensjahre besucht und die ihrem Alter entsprechende Klasse erreicht haben; 2) alle diejenigen Knaben, die zwar bereits eine höhere Lehranstalt (Gym nasium, Realschule, Seminar) besucht, diese aber vor vollendetem 15. Lebens jahre verlassen oder, obwohl sie die Lehranstalt bis zum 15. Lebensjahre besucht haben, die ihren, Alter entsprechende Klasse nicht erreicht haben. Dcr Unterricht in der allgemeinen Fortbildungsschule findet wie im vergangenen Jahre Montags Abends von 8 bis 8 Uhr und zwar im alten Schulgebäude statt. Die Aufnahme erfolgt Montag, den 22. April dsS. Js., Nachmittags 6 Uhr. Beiznbringen ist das Entlasstingszeugniß aus dcr Volksschule. Für Kaufinannstehrlinge, Schreiber u. s. iv. besteht an der Fortbildungsschule eine Teleeta mit Unterricht im Rechnen, Deutsch, Englisch und Französisch, an der sich aber auch jeder andere Fortbildungsschüler bez. nach Ablegung einer Prüfung betheiligen kann. Das jährliche Schulgeld beträgt für diese Abtheilung 12 Mark und ist in Viertel jahresraten im Voraus zu entrichten. Auch ist den bisherigen Schülern der Sclccta, die Ostern 1895 ihrer Fortbildungs schulpflicht genügt haben, die fernere Theilnahme am Unterrichte oder einzelnen Unter richtsfächern der Sclccta gestattet. Anmeldungen hierzu sind Montag, den 22. April 1895, von Nachmittags 6 Mr aö bei Herrn Schuldirektor Dennhardt zu bewirken, bei dem auch sonst alles Nähere zu erfahren ist. Bei dcr Anmeldung ist das Entlassungszeugniß aus der Volksschule bez. das letzte Schulzeugniß vorzulegcn. Diejenigen, welche widerrechtlich den Eintritt in die Fortbildungsschule ver ¬ weigern bez. deren Besuch vernachlässigen, nach Befinden auch deren Eltern, Erzieher, Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen bei Versäumnissen eine Verschuldung zur Last fällt, werden nach 8 o des Volksschulgcsetzes mit einer Geld strafe bis zu 30 Mark, cm deren Stelle im Nichtzahlungsfalle Haft zu treten hat, bestraft. Eibenstock, am 17. April 1895. Dcr Ralh dcr Stadl. I», Körner. Graupner. Bckanntmachun g. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 13. dieses Monats weisen wir nochmals daraus hin, daß zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Sachsen nächsten Dienstag, den 23. April dls. 3s., Nachmittags 7,2 Nhr ein Festmahl im Rathhaussaal stattfindet Diejenigen Herren aus Eibenstock und Umgegend, welche sich hieran betheiligen wollen, werden mit dem Bemerken ergebcnst eingcladen. daß der Preis eines Gedeckes 3 Mark beträgt und die Anmeldungen hierzu bis zum 22. dss. Mts. entweder in der Rathsschreiberei oder bei dem Rathhaushotclpachter Herrn Busch zu bewirken sind. Besondere Einladungen werde» nicht ergehen. Eibenstock, am 19. April 1895. Dcr Ruth dcr Stadt. k»r. Körner. Graupner. B c l a n n t m a ch il il g. Dienstag, den 28. 'April dss. Js. am Tage des Geburtstages Sr. Majestät des Königs bleiben sämmtliche Rathsexpeditionen geschloffen. Das Standesamt ist an diesem Tage für dringende Angelegenheiten in der Zeit von 11—12 Uhr Vormittags geöffnet. Eibenstock, am 19. April 1895. Dcr Rath dcr Stadt. I»r. Körner. Graupner. Bckauntmach n n g. Infolge eingegangener Beschwerden über Belästigung des öffentlichen Ver kehrs durch .Hunde wird erneut in Erinnerung gebracht, daß alle .Hunde, welche, im Widerrist gemessen, eine Rückenhühe von 65 < i» und mehr haben, auf der Straffe an kurzer Leine zu führen sind. Die Nichtbefolgung dieser Bestimmung wird künftig durch Anwendung der strengsten Strafen geahndet werden. Sollten dem ungeachtet die Belästigungen des Verkehrs nicht zur Genüge be hoben werden, so würden wir uns veranlaßt sehen, eine weitere Beschränkung des Hundeverkehrs auf den öffentlichen Straßen und Plätzen eintrcten zu lassen. Eibenstock, den 17. April 1895. Dcr Rath dcr Stadt. i»i-. Körner. Gnüchtel. Die Ausnahme der Kinder, die Ostern ds. Js. in die hiesige Schule eintretcn, findet Montag, den 22. April in der Turnhalle statt und zwar für die der I. Bürgerschule nachmittag 2 Uhr, Eibenstock, den 13. April 1895. Dir Schuldircktion. Den diesjährigen Geburtstag Sr. Majestät des Königs Albert begeht die hiesige Bürgerschule durch Festakte, die in den Klassenzimmern der Klassen 1—3 beider Abteilungen Dienstag, den 23. April, vormittag Ist Uhr ahgc- halten werden sollen. Zur geneigten Teilnahme hieran wird ergebenst eingcladen. Eibenstock, den 13. April 1895. Die Schuldircktion. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät deS Königs von Sach sen soll Dienstag, den 23. April 1895, Nachmittags 6 Wr im hiesigen Rathhausc ein Festesten stattfinden. Es wird hierzu mit dem Ersuchen um zahlreiche Betheiliguna unter dem Be merken ergebenst eingcladen, daß Anmeldungen bis zum 2t. April «. in dcr Rath- hauswirthschast zu bewirken sind. Der Gcmcindcrath zu Schönheide. Der Ariede zwischen Ehina und Japan ist, wie schon berichtet wurde, während der Osterfeiertage zustande gekommen. Da» „Reich der Mitte" Ist von dem „Reich dcr ausgehenden Sonne" in wenigen Monaten vollständig besiegt worden, obwohl Japan nicht den zehnten Theil an Bolkrzahl im Vergleich zu China hat. Aber Japan wußte sich seit zwei Jahrzehnten alle Fortschritte moderner Kultur zu eigen zu machen, während sich China diesen Fortschritten beharrlich widersetzt hatte. Der Krieg ist immer eine schreckliche Sache, „die Heerdcn frißt er und dazu die Hirten". Aber ebensowenig, wie man