00018 v.Wlislocki, Volksglaube und Volksbrauch der Siebenbürger Sachsen S.96f. ■Gegen Syphilis. Der Kranke lege sich auf eine Totenbahre (To tenbrett.) und lasse sich mit Pferdemist, dem Oel beigemengt ist, den Körper einreiben. Dies nehme er an eireni Freitag vor, enthalte sich aller Speisen und Getränke und trinke nur Ter pentinöl. Vor Sonnenaufgang lege er sich auf die Bahre und erhebe sich davon erst nach Sonnenuntergang; dabei spreche er das "Gebet ehen" : '•Der heilige Lazarus lag am Kreuzweg, kam da eine schwarze präü und spie ihn an; ward da wundig sein leib; kam da eine weisse Frau und küsste ihn; ward da glatt sein Leib. Heiliger Lazarus, bete für mich, damit mich die weisse Frau küsse und mein wundiger Leib glatt werde; im Hamen Gottes, des Sohnes und heiligen Gei stes also geschehe es! Amen!" Drei Freitage hindurch hat der Kranke diese Kur vorzunehmen. Der Kranke muss an einem jeder der drei Sonn tage während dem Kircherigeläute auf seine Un terhose mit seinem eigenen Blute ’WITgri"'Namen s ehre ib en' urid~Ti e se" ühterhöbe’ äh' einön'TBaum. hängen und sie d ase 1 bs't'"für' Immer zurü ck - lassen (s.R.Andree, Ethn.Parallelen und v,^ r _ gleiche 3.58 über Lappenbäume; und Nyrop,Dania 1, 2ff.); seinen Namen aber darf er während dieser ganzen Kurzeit nicht schreiben. (Hsl.1818-1825.)