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I-l!ütniütüiülüüIliü2Iiii21ülÄi2Uü2lüä>llüi2tüi2r>>tü1Ä»> V Amts- M AuMtlitt für den -MZ-- Mk des Amtsgerichts EideMsek i-ZZ- sertionspreis: die kleinsp. ^n, sowie bei allen Reichs- - - « und dessen WrngeSung. d"-'-- Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. ' ' - . > 42. Jahrgang. - AO.Sonnabend, den 23. Riürz 18OL. Ocffcntlichc Sitzung des BezirksaussÄ-usses zu Schwarzenberg Lonnavend, den :w. März 1895, von Nachmittags 3 Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amts Hauptmann schäft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 19. März 1895. Königliche Amtshauptmailnschast. Arhr. v. Wirsing. Freiwillige Grundstücks-Versteigerung. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Lohgerbcrmstrs. Julius Alban in Eibenstock sollen die zu dessen Nachlasse gehörigen Grundstöcke, als: 1) das Wohnhaus mit Nebengebäude, (Gerberei) Stallgcbäude und Scheune, Fol. 321 des Grundbuchs, Nr. 331/401 des Brandkatasters, Nr. 281 des Flurbuchs Abtheilung A für Eibenstock nebst den Flurstücken (Feld und Wiese) Nr. 944 und 945 des Flurbuchs, Abtheilung L sür diesen Ort, sowie 2) die Lohmühle, Fol. 217 des Grundbuchs, Nr. 227 des Brandkatasters, Nr. 191a, 191 d, 191 e, 191 ck des Flurbuchs Abtheilung .4 sür Eibenstock und Nr. 1081» desselben Buchs, Abtheilung 8 an der Mittwoche, dem 17. April 1895, Nachmittag 8 Uhr von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte, und zwar an Gerichtsstelle ver steigert werden. Die Versteigerungsbedingungen werden vor dem Termine bekannt gemacht; sie können auch vorher hier eingesehen werden. Das zu 1 genannte Grundstück eignet sich bei seiner günstigen Lage auch zu jedem anderen Geschäftsbetriebe, als zu dem der Gerberei. Eibenstock, am 18. März 1895. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Staab Aus Folium 86 des Handelsregisters für die Stadt Eibenstock ist heute Folgendes eingetragen worden: a. in der Firmenrubrik: 1) die Firma Ködert Hüller L Lo. in Eibenstock firmirt künftig: !'«»> Itokert AlüIIor L 41». 2) llnter der Firma I'uul Kolbort lHiillvr ckc < ». ist am 11. August 1894 eine offene Handelsgesellschaft mit dem Sitze in Eibenstock errichtet worden. b) in der Jnhaberrubrik: 1) Lari Ködert Llüllsr ist ausgeschieden. 2) Die Kaufleute und Vkoockor INiiHor in Eibenstock sind Inhaber der Firma. Eibenstock, am 20. März 1895. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Graupner. Der Abgabenrestanl Nr. 157 des Verzeichnisses der unter das Schank- und Tanzstättenverbot gestellten Personen ist zu stretchen. Stadtrath Eibenstock, am 22. März 1895. »r. Körner. In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 2it4. Ztzirma: ^4. in Schönheide, ein verklebter Briefumschlag, 8erie II, angeblich enthaltend: 50 Stück Zeichnungen m Kleiderbesätzen und Spitzen, Fabriknummern 119, 120, 121, 123, 145, 1171, 1593 bis 1595, 1625 bis 1627, 1630, 1648, 1649, 1650 bis 1661, 1664, 1665, 1675 bis 1679, 1680 bis 1695, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 15. März 1895, Vormittag 10-/« Uhr. Eibenstock, am 20. März 1895. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Bekallnt m a ch n n g, die Entfernung der Leichen aus dem Sterbchausc betr. In Gemäßheit einer Generalverordnung der Königlichen Krcishauptmannschaft Zwickau vom 5. März 1895 wird erneut daran erinnert, daß alle Leichen, an denen deutliche Zeichen der Fäulnis! wahrnehmbar sind, nicht über den 4. Tag (4 Mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretcnen Todes an im Stcrbehause zu belassen, sondern spätestens mit Ablauf der gedachten Zcitsrist daraus zu entsernen sind, um entweder beerdigt oder in die Todtenhalle überführt zu werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark bez. im Unvermögensfallc mit entsprechender Haft bestraft. Eibenstock, den 18. März 1895. Der Rath der Stadt. I», Körner. Gnüchtcl. Eint adnn g. Die diesjährigen Prüfungen der Ziortöitdungsschnl'e in Eibenstock sollen in nachstehender Ordnung abgehalten werden: Montag, den 25. MSr, 1895. 2 — 3 Uhr. Kaufm. Abt. 1. Jahrgang. Französisch. Herr Oberl. Beutel. Rechnen. Herr Tauten Hahn. 3 — 4 „ „ „ 2. u. 3. Jahrgang. Englisch. Herr Oberl. Beutel. Französisch. Herr Liebers. Dienstag, den 2«. Mär, 1885. 2 — 2,w Allgem. Fortbild. Kl. 1». Rechnen. Herr Rausch. 2,-0— 3 „ „ Id. Deutsch. Herr Leistner. 3 — 3,s° „ „ „ 2». Rechnen. Herr Sternkops. 3,.«— 4 „ „ 2b. Deutsch. Herr Kemps. Mittwoch, den 27. Mär, 1895. 2 — 2,s° Allgem. Fortbild. Kl. 3». Deutsch. Herr Öerklotz. 2,so— 3 „ „ „3d. Rechnen. Herr Oberl. Lang. 3 Uhr. Entlassung der Fortbildungsschüler, die Ostern 1895 ihrer Schulpflicht genügt haben. Zur Teilnahme hieran wird andurch ergebenst eingeladen. Fortbildungsschule Eibenstock, den 22. März 1895. V » n n Ii » r «11. Montag, -en LS. Marz IV9S: Vieümarkt in Mernesgrün. Der Gemcinderath. Tagesgeschichte. — Deutschland. Seine Majestät der Kaiser wird am 26. ds«. Mls. zum Fürsten Bismarck nach Friedrich«- ruh fahren. Auch verlautet, daß der Großherzog von Baden den Kaiser auf seiner Reise nach FriedrichSruh be gleiten werde. — Aus Dresden wird gemeldet, daß auch Se. Majestät der König von Sachsen beabsichtige, dem Fürsten Bismarck zum 80. Geburtstage einen Beweis besonderer per sönlicher Wohlgencigtheit zu geben und zu diesem Behufe an einem der letzten Märztage in FriedrichSruh einzutreffen. — Gegenüber der, namentlich in französischen Blättern immer wieder auftauchenden Nachricht von einer Monarchen- Zusammenkunst aus Anlaß der Festlichkeiten bei der Er öffnung de« Nord-Ostsec-Kanals kann der „Pol. Korr." zufolge mit Bestimmtheit versichert werden, daß weder von einer Einladung zu diesen Festlichkeiten, noch von der Thcil- nahme de« Kaisers von Oesterreich und des Königs von Italien an denselben jemals die Rede war. — Al« eine dringende Aufgabe wird cS jetzt viel seitig in der deutschen Presse bezeichnet, daß die geringen Jn- validengehälter der Offiziere niederer Dienstgrade und die Pension der Wittwen der Gefallenen zu erhöhen seien.-Im nachstehenden «heilen wir eine Zuschrift mit, die ein Kämpfer von 1870/1871 an die „Köln. Ztg." richtet. Seine Argumente sind bereits bekannt, verdienen aber wieder angeführt zu werben. Derselbe schreibt: „Ein Vierteljahr hundert haben wir die Wittwen unserer Gefallenen darben und entbehren lassen, schweigend haben sie ihr harte» Loo« getragen, Niemand hat bis jetzt im Reichstage ein Herz sür sic gehabt. Wir wollen unter Hinweis auf unsere früheren Ausführungen nur nochmal« hervorhcbcn, daß wir es de« Deutschen Reiche« nicht für würdig halten, wenn e« der Wittwc eine« auf dem Schlachtfelde gefallenen General« wöchentlich 28 M., der Wittwc de« gefallenen Landwehrmanne« wöchentlich etwa« mehr als 3 M. zum Lebensunterhalt ge währt. Bei den heutigen Preisen aller Lebensmittel aber wird man al« da« niedrigste, wa« zum Lebensunterhalt er forderlich ist, 1 M. täglich annehmen müssen, und auch dann ist die Wittwc de« auf dem Schlachtfelds gefallenen Soldaten noch in keiner glänzenden Lage. Der Rcichsinvalidenfond« hat, obgleich infolge der Gesetze vom Jahre 1893 große An forderungen an ihn herangetrcten sind, im Jahre 1895/1896 eine MinderauSgabc gegen da« Vorjahr von mehr al« 800,000 M.; er ist also wohl im Stande, eine Erhöhung der Wittwenpension auf I M. täglich zu bestreiten. Der Fond« ist auch noch weiter in der Lage, eine Ausbesserung der Pension der Offizier«wiliwen leisten zu können. Da« Deutsche Reich hat im Frankfurter Frieden die Verpflichtung übernommen, die Pensionen der im Reichslande sich aufhalten- den französischen Offiziere und Mannschaften, sowie von deren Wittwen zu übernehmen, und e« werden nun diese Pensionen im Gesammtbetrage von 200,000 M. au» dem Jnvalidensond» bestritten. Da nun auf diese französischen Pensionäre die französischen vor dem Jahre 1870 erlassenen Gesetze maßgebend sind, so beziehen die Wittwen der französischen Generale Pen sionen bi» zu 4000 M., die Wittwen der französischen Unter offiziere und Gemeinen aber 250—400 M. im Jahre. E« ist also der auffallende Zustand entstanden, daß das Deutsche Reich aus dem mit deutschem Blute erkämpften Jnvalidensond« die französischen Pensionäre und die französischen Wittwen besser unterstützt als die des eigenen deutschen Heere», ein Zustand, der als die größte Ungerechtigkeit erscheint. Wir gehen aber in der Ungerechtigkeit gegen die alten Krieger noch weiter, indem wir aus dem gleichen Fonds unseren Tapferen, die das eiserne Krenz erster Klasse sich erkämpft haben, groß- müthig einen Ehrensold von 36 M. jährlich gewähren, den Besitzern der französischen Militärmedaillc aber 250 Franken, den Rittern der Ehrenlegion 300—500 Franken. Man sollte doch glauben, daß in den verflossenen 20 Jahren diese Un gleichheit in der Behandlung der eigenen Angehörigen wenig sten« zur Sprache gebracht worden wäre, allein auch in dieser Hinsicht ist bi« jetzt nicht« geschehen; auch nicht ein Rcich«- tagSabgeordneter hat c« der Mühe werth gefunden, die An gelegenheiten unserer Invaliden näher zu prüfen und diese« Mißvcrhaltniß aufzudecken. Stolze Denkmäler in Marmor und Bronze hat da» deutsche Volk in zahlreichen Städten