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Ms- iiiid AnzcheblliN für den «»scheint * I < s » s a a a»a I «b-nncment -s« Airk des Amtsgmchts Etbknhttck L-LLL sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 42. Jahrgang. - -- ' - - .tz- 2ti Donnerstag, den 28. Februar I8NL. Erlaß, das diesjährige Wusterungsgeschäfl i« den Aushetnmgsvezirken Schwarzenverg und Schneeberg betreffend. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der König!. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten GcschäftSplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1875 und b. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine end- giltige Entscheidung über ihr Militärverkältniß erhalten haben, oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz- Commission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsvorsührung und der in 8 26 der Wehr-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, während das per sönliche Erscheinen in den LoosungStcrmincn den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird ans nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene im Loosungsscheinc vermerkte Ent scheidung ist nicht cndgiltig, erst von der König!. Ober-Ersatz-Commission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß cinzureichcn, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglaubigen ist. (tz 62,i der Wehr-Ordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnunnner verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppentheil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sic können dagegen bestimmt darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zn werden, oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche gern eingestellt sein wollen, den Verzichl auf ihre Loosnunnner bereits in, Mustcrungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavalleric verpflichten, dienen, jofern sic dieser Verpflichtung nachgckommen sind, in der Landwehr ersten Aufgebots nur 3 Jahre. (8 12,- der Wehr-Ordnung.) Reflectirende haben, dafern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oie Bescheinigung über die Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, sowie eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber, dah der sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadclhaft geführt hat, bei dem unterzeichneten Civil- vorsitzcndcn längstens bis zur Beendigung des Musterungsgeschäfts cinzureichen.j 5) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeug nis; eines beamteten Arztes beizubringen. (8 65,c, der Wehr-Ordnung). Die bezüglichen Protocolle sind spätestens im Musterungsterminc vorzulcgen. 6) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungsterminc Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Ausheb ung zu stellen. Die Bctheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachver ständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,? der Wehr-Ordnung). Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des cingcreichtcn Zurückstcllungsantrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (8 32,- der Wehr-Ordnung). Stützt sich ein ZurückstcllungSantrag auf die ArbcitS- bezw. Aussichtsunsähigkeit der Eltern rc. des Militärpflichtigen, so muß solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungsterminc bestätigt werden, und haben sich die Bctheiligten persönlich mit einznfinden. (88 33,s und 63,i der Wehr-Ordnung). Zeugnisse, welche zum Behufs der Befreiung vom Militärdienste oder ivegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürger meistern oder Gemeinoevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kcnntnitz der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf cinge- zogcnc sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträgc, welche die Ersatz-Commission für unbegründet befindet, werden der König!. Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 16 Tagen von dem Doge an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz-Commission für pu- blicirt anzusehen war, bei der König!. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen: das zur Musterung deputirte Mitglied des Stadtrathes, Stadtgemeinderathes oder GemcindcrathcS hat die Rekruten zu begleiten und die RekrutirungSstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,- und 106 der Wehr-Ordnung). Schwarzenberg, am 13. Februar 1895. Der Civilvorsitzcndc der Ersatz-Commission in den Aushelmngs- bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Arhr. ». Wtrstng. Leschr Geschästsplan. I. Mustcrungsterminc. 1) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg: a. im Wusterungsorte im Rathhausc zn Johanngeorgenstadt. von Vormittags '/,10 Uhr an: den 9. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Breitenbrunn, Breiten hof, Jugel, Steinbach, Steinheidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt; b. im Musterung Sorte im Aade Ättenstein in Schwarzenberg, von Vormittags 8 Uhr an: den 11. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Berinsgrün, Beierfeld, Bernsbach und Bockau, den 12. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Crandorf, Erla, Grün hain, Grünstädlel, Langenberg mit Förstel, Markersbach mit Unterscheibe, Mittweida mit Obermittweida, Neuwelt niit Untersachsenseld und Ober- sachsenseld, den 14. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Lauter, Raschau, Wasch- leithc und Wildenau, den 15. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Pöhla, Rittersgrün, Tellerhäuser und Schwarzenberg; 2) im Aushebungsbezirke Schneeberg: L. im Wusterungsorte im Nachhause zu Tößnih, von Vormittags 9 Uhr an: den 18. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter, Niedcrlüßnitz, Niederpfannenstiel, Oberaffalter, Ober pfannenstiel, Streitwald und Lößnitz; b. im Musterung Sorte in der Scheller'fchen Nekauration in Eibenstock, von Vormittags 9 Uhr an: den 19. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Neuheide, Schönheide und Schönheiderhammcr, den 20. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Carlsfeld mit Weiters- alashütte, Blauenthal, Hundshübel, Muldenhammer, NeidhardtSthal, Ober- stützcngrün, Sofa, Unterstützengrün, Wildcnthal und Wolssgrün, den 21. März 1895 für die Militärpflichtigen aus Eibenstock; o. im Wusterungsorte im Hafthofe zur Sonne in Schneeberg, von Vormittags 9 Uhr an: den 22. März 1895 für die Militärpflichtigen aus Aue, den 23. März 1895 für die Militärpflichtigen aus den Orten: Auerhammer, Albernau; Lindenem, Niederschlema, Neudörfel, Oberschlema, Schindlers Werk u. Zelle, den 25. März 1895 für die Militärpflichtigen ans den Orten: BurkhardtSgrün, Gries bach, Ncustädtcl und Zschorlau, den 26. März 1895 sür die Militärpflichtigen aus Schneeberg. den den 16. 27. II. Loosuliststcrminc. i. März 1895, von Vormittags 8 Uhr an sür die Militärpflichtigen des Jahr ganges 1875.95 aus dem Aushebungsbezirke Schwarzenberg im Made Gttenstein in Schwarzenberg: März 1895, von Vormittags 9 Uhr an sür die Militärpflichtigen des Jahr ganges 1875/95 aus dem Aushebungsbezirke Schneeberg im Haltlose zur Sonne in Schneeberg. Anmeldung zum Anschluß an die Stadt-Fernsprcchcinrichtung. bleue Anschlüsse an die Stadt-Fernsprecheinrichtung in Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat April beginnenden ersten Bauabschnitt des Rechnungsjahres 1895,96 gewünscht wird, spätestens bis zum 1. März bei dem Kaiserlichen Postamte in Eibenstock anznmclden. Später eingehende Anmeldungen können erst iin nächstfolgenden, am 1. Sep tember beginnenden Bauabschnitt berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der bereits vorgeinerkten Anmeldungen bedarf es nicht. Leipzig, 9. Februar 1895. Der Kaiserliche Obcr-Postdirector, Hehcime chber-Nostrath Tagesgeschichte. — Deutschland. Fürst Bismarck wird, wie ein Berliner Blatt erfährt, seinen achtzigsten Geburtstag nickt in FriedrichSruh, sondern auf feinem Stammgute Schönhausen verleben. Dort wird, wie e« weiter heißt, am I. April auch der Kaiser eintressen und mehrere Stunden bei dem Alt reichskanzler zum Besuch verweilen. In Schönhausen sollen deshalb bereits Vorbereitungen zum würdigen Empfang der hohen Gäste getroffen werden. — Ueber die Behandlung der Umsturzsrage äußert sich auch der bekannte Militärschriftstellcr General ». Boguslawski in einer Broschüre „Bollkampf — nicht Scheinkampf". Er führt darin au«, daß die Sozialdemokratie auf den gewaltsamen Umsturz hinstrcbe und wir uns schon mitten in der Revolution befinden, und darum verlangt er den Kampf sofort auszunehmen und mit allem Nachdruck und aller Entschiedenheit zu führen. „Bor allen Dingen keine Nadelstiche — diese reizen und erbittern nur, ohne zu nützen, sondern Keulenschläge." Als Mittel de« direkten Kampfe«