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Amts- Mit AlWWbllltt für den Erscheint I ß s slj 1 Abonnement -K-5- Mick des Amtsgerichts LbniMck sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- ZeileillPf. und dessen Mmgeöung. P°s.ans.allen, Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 42. Jahrgang. — > - G? SA. Donnerstag, den 21. Februar 18NL. Erlatz, das Zurückkessungsverfatzren der Aeservisten, Landwelirleute, Ersatzreservicken und LandfturmpMchligen velr. Nach den Bestimmungen in 8 64 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit §8 118,», 120,» und 122 der Wehrordnung vom 22. November 1888 können aus Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse sür den Fall einer Mobilmachung oder nothivendigen Verstärkung des Heeres a. Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve, b. Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebots, sowie in besonders dringen den Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots, Mannschaften der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots, sowie in be sonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots, <i. Ersatzreservisten hinter die letzte Jahresklasse der Ersatz-Reserve, sowie in besonders dringenden Fällen hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots und e. Landsturmpflichtige hinter die letzte Jahrcsklassc des Landsturmes zweiten Aufgebots zurückgestellt werden. Zurückstellungen der fraglichen Art dürfen erfolgen, wenn a. ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter, bcz. seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstätte bewohnt, zu betrachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung zustchendc gesetzliche Unterstützung der dauernde Niedergang des elterlichen Hausstandes nicht abgewcndet werden könnte, b. die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgebcn würde und <:. in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landescultur und der Volkswirthschaft für unabwcislich noth- wendig erachtet wird. Etwaige Gesuche sind gemäß 8 >23,, der Wehrordnung bei dem Stadlralhe bez. Gemcindevorstandc anzubringen, welcher dieselben zu prüscn und nach Maßgabe des Befundes darüber eine an den unterzeichneten Civilvorsitzcnden der Ersatz-Commission cinzureichende Nachweisung cmfzustcllen hat, aus welcher nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermügensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden Umstände ersichtlich sind, durch welche eine Zurückstellung begründet werden kann. Zur Berathung und Entscheidung über die angebrachten Gesuche wird die unter zeichnete König!. Ersatz-Commission im Anschlüsse an das Musterungsgeschäft den 8. März 1885, von Bormittags '/,12 Uhr an im Rathhause zu Johanngeorgenstadt, Der Dreivund. Erst im Jahre >807 lausen die Dreibund-Verträge ab und merkwürdigerweise beschäftigen sich schon heute, wie auf Verabredung, englische und französische Zeitungen mit der Frage, wie sich die europäische Vage gestalten werde, wenn Deutschland, Oesterreich und Italien nicht mehr durch Ver träge zu Schutz und Trutz verbunden sein würden. Noch eigcnthümlicher aber muß eS aus den ersten Blick scheinen, daß die österreichischen Zeitungen angesichts der bezeichneten Betrachtungen eine gewisse Besorgniß sür die Zukunst zur Schau tragen, die in den Verhältnissen keineswegs begründet ist. Wenn in Italien gegen de» Dreibund von den radikalen und franzoscnfreuudlichcu Politikern eingewcndet wird, daß die Thcilnahmc daran die militärischen kästen verstärke, so ist da« ganz unbegründet. Will Italien seine Großmachts stellung bewahren, so müßte cs ohne den Dreibund selbstvcr- verständlich mindesten« dieselben militärischen und maritimen Aufwendungen machen; im übrigen schreiben die Verträge, soweit sie bekannt sind, den Thcilnehmcrn keineswegs vor, wie stark ihre Armee und ihre Flotte sein müsse. Selbstverständlich sind anch die Katholiken Deutschland« und Oesterreich« von der Intimität mit Italien nicht gerade erbaut; aber sie sehen die politische Nützlichkeit und Noth- wendigkeit de« Dreibünde« sehr wohl ein und richten dagegen keine allzu scharfen Angriffe. ES handelt sich sür sic viel mehr darum, ihre grundsätzliche Gegnerschaft gegen Italien, da« dem Papste die weltliche Herrschaft vorenthält, zum Ausdruck zu bringen. Die österreichischen liberalen Blätter aber, die diese Bedenken selbstverständlich nicht «heilen, drücken — wie e« scheint, ihre Besorgnisse nur deswegen au», um deutsche und italienische offiziöse Aeußcrnngen zu veranlassen, die sich für die Erneuerung der Bundesverträge auSsprechcn. Der Dreibund hat seine friedliche Aufgabe bisher aus gezeichnet erfüllt; sein Friedensprogramm hat sich nicht nur in da« Bewußtsein der Völker der BnndeSreichc selbst cingc- lebt, sondern auch die übrigen Staaten könne» ohne bösen d«n 15. März 1885, von Bormittags /«ll Uhr an im Bade Ottenstein in Schwarzenberg, den 18. März 1885, von Bormittags II Uhr an im Rathhause in Lößnitz, den 21. März 1885, von Bormittags U Uhr an in der Scheller'schen Restauration in Eibenstock und den 28. März 1885, von Bormittags 11 Uhr an iin Gasthofe zur Sonne in Schneeberg Sitzung halten. Die von der verstärkten Ersatz-Commission getroffene Entscheidung ist cndgillig, behält jedoch nur bis zum nächsten Zurückstcllungstermine Gültigkeit. Schwarzenberg und Schneeberg, am 17. Februar 1895. Die König!. Ersatz-Commission in dni Anshclinngsbczirkcn Schmarzkiiöcrg und Lchnccdcrg. Der Civilvorsihcndr. Der Militarvorsitzende. Frhr. v. Wirst»,,. Prctzsch, Obcrstlieutenant. St. Kon-ttrsverfahren^ lieber das Vermögen des Matcrialwaarenhäudlcrs I-Iinll Udiiiolt in Eibenstock wird heute am 19. Januar 1895, Vormittag 9 Uhr das Konkursver fahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. KonkurSsorderungen sind bis zum 26. Februar 1885 bei dem Gerichte an- zumclden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigcrausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 30. Haimar 1805, Nachmittag 3 Mr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 6. Mirz 1895, Nachmittag 3 Wr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegebcn, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeson derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 9. Februar 1895 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. Kautzsch. Bekannt gemacht durch: Akt. Friedrich, G.-S. Der Abgabenrestanl Nr. 45 des Verzeichnisses der unter Schank- und Tanz stättenverbot gestellten Personen ist zu streichen. Stadtrath Eibenstock, am 19. Februar 1895. »r. Körner. Tagesgerichte. Deutschland. Der Kaiser empfing Montag Vor mittag die Deputation des Bunde« der Landwirthe. Der Audienz wohnten bei der Chef de« Civilkabinct« vir v. LucanuS, der LandwirthschaftSminister Freiherr von Hammer stein und der Minister de« Innern v. Köller. Nach Vor stellung der Vorstandsmitglieder verlas der Reichs- und Land- tagSabgcordncle v. Ploctz nachstehende Adresse des Bunde« der Landwirthe an den Kaiser: »Im Vertrauen auf Ew. Kaiscrl. und Königl. Majestät Huld und Gnade nahen sich die Vertreter von 200,000 deutschen Landwirthen, um von 'Neuem an den Stufen Ew. Majestät Throne da« Gelübde unwandelbarer deutscher Treue niederzulegen. Die Treue zu Ew. Majestät und zu unseren angestammten Fürsten ruht wie die Gottesfurcht und HeimathSliebe tief und fest in den Herzen Derer, die die vaterländische Scholle bebauen, sie treibt uns, Ew. Majestät Gehör zu erbitten für die Noth der deutschen Landwirthschaft. Unsere Lage ist leider von Jahr zu Jahr eine trübere geworden und heute sind wir da hin gekommen, daß selbst auf gut geleiteten Wirthschastcn, aus bestem Boden ein Betriebsverlust sich einstellt. Auch schuldenfreie Besitzer müssen deshalb bei einer Fortdauer der jetzigen schwierigen Lage ihrer Zukunft mit Jorgen entgegen sehen. Au« dem Empfinde» dieser Gefahren ist der Bund de: Landwirthe eiUstanden zu einer Zeit, in der immer schwe rcre Wolke» für die Landwirthschaft sich aufthürmten. Wir waren seitdem bemüht, in erneuter Arbeit zu ermitteln, auf welche Weise die heutige Nothlagc der Landwirthe beseitigt werden könnte. Ew. Majestät wollen geruhen, die« au« den Druckschriften allcrgnädigst zu entnehmen, welche wir ehr furchtsvoll überreichen zu dürfen bitten. Mancher der hierin enthaltenen Vorschläge wird der Verbesserung noch bedürfen, doch darüber können wir nicht im Unklaren sein, daß all' unser Schassen und Können ein vergebliche« bleibt, wenn unserer Arbeit nicht der besondere Schutz Ew. Majestät ge sichert ist. Ew. Majestät! Der deutsche Bauernstand ringt Willen nicht ander«, als eine friedliche Tendenz anzuerkcnnen. Und es ist auch gar kein Zweifel, daß man infolge der ge besserten und befestigten Beziehungen heutzutage in Frankreich und Rußland die mitteleuropäische Bundcsgenosfenschaft mit anderen Augen ansicht, als die« früher der Fall war, wo man allerseits mit ernsten Gegensätzen zu rechnen hatte. Man wird nicht verkennen dürfen, daß das Pochen Frankreichs auf die russische Freundschaft ganz bedeutend nachge lassen hat, nach denl durch Thatsache» erwiesen war, daß sich Rußland au« seiner Zurückhaltung nicht zu Gunsten Frank reich« herauSdrängen lassen wollte, daß e« nicht geneigt war, sich für Elsaß-Lothringen in kriegerische Abenteuer zu stürzen. Die französisch-russische Freundschaft hat einen rein platonischen Charak.er und ebenso ist dringend zu wünschen und zu hoffe», daß nie Dinge geschehen, die den Dreibundstaaten den „Bünd- nißfall" al« gegeben erscheinen lassen. Der Friedensgedanke gräbt sich immer fester in die Herzen der Völker ein und die fürchterlichen, im Ernstfall noch unerprobten KriegSwafsen der neueren und neuesten Zeit machen jegliche Voraussicht über kriegerische Erfolge weniger möglich al« früher. Da« Deutsche Reich ebenso wenig wie Oesterreich-Ungarn oder Italien, will irgendwelche Vanderwerbungen machen ; sie haben sich nur gegenseitig ihren Besitzstand garantirt und Beistand versprochen, wenn sic angegriffen werden. England gehört dem Bunde nicht an, ist aber im Mittelmccr mächtig und würde Alle« daran setzen, um zu verhindern, daß ihm Frankreich dort den Rana ablaufe. Da» schwächere Italien wäre ihm für diesen Fall ein willkommener Bundesgenosse, aber sich dem Dreibunde anzuschließen — dazu verspürt in England weder die konservative noch die liberale Partei die geringste Lust. England hat stet« die Politik der »freien Hand verfolgt und wird davon auch nicht ablassen. Diese erlaubt ihm, jeden augenblicklichen Borthcil mitzunehmcn, ohne aus die Bundesgenossen zu rücksichtigen, und e« kommt ihnen auch gelegentlich aus einen Mißerfolg, wie in dem gescheiterten Vertrage mit Belgien wegen de» Congohinterlandc«, nicht an.