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Amts- M AUWbtlltt für den Erscheint ck^ I Abonnement -K--- «Y» des Ämtsgmchts LibcHM s-SiL sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- und dessen HlmgeLung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. " 42. Jahrgang. 1L. Sonuabend, den 2. Februar L8SL. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren zu dem Nachlasse des Stickereifabrikanten t »rl !»»>-tIn Qlpt'v»-«, in Firma < «rl Clptont in Eibenstock, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 12. Aevruar 1895, Mrmittag 11 Wr vor den. Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 3V. Januar 1895. AKI. krisäriok, Gcrichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Aus Folium 216 des Handelsregisters für die Stadt Eibenstock sind heute die Firma Vogtländischcs Waarenhaus und Maatzgcschäft »ent,«,«!, L Co. in Eibenstock, Zweigniederlassung der in Plauen unter gleicher Firma bestehenden offenen Handels gesellschaft uns als deren Inhaber die Kaufleute Herr Raimund Erich Treund Ferdinand Rentzsch in flauen, sowie Herr Lhriftoph Hermann Klemm daselbst eingetragen worden. Eibenstock, am 28. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Aus Folium 153 des hiesigen Handelsregisters für die Stadt Eibenstock, die Firma ». «V Co. in Eibenstock — Zweigniederlassung der in Ber ¬ lin unter gleicher Firma bestehenden Hauptniederlassung — betr., ist heute eingetragen worden, daß die Gesellschaft durch Vertrag aufgelöst, der Kaufmann Ale». Jeiertag in Berlin aus der Firina ausgeschicden ist und der Kaufmann Karl Reinhard Müh sam in Berlin das Geschäft unter unveränderter Firma fortscht, sowie, daß Frau Klga verehel. Mühsam geb. Markuse in Berlin Procurist der Firma ist. Eibenstock, am 26. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr Holz Versteigerung auf Tosaer Staatsforstrevier. Im Hotel „zum Rathskeller" in Aue sollen Sonnabend, den 8. Februar liML, von Norm. i> Uhr an folgende in den Abtheilungen 15, 27, 29 und 54 (Durchforstungen) 25 u. 30 (Bruch und Dürr) aufbercitete Nutz- und Brennhölzer und zwar: NW Stück w. Stämme von 11—15 am Mittenstärke, 265 „ „ 16—22 „ 82 Klötzer „ 13—28 „ Oberstürke, 3/. und 4,» in lang, 3716 „ „ Stange» Klötzer „ 8—12 „ „ 3/. „ 4,» „ „ 724 „ „ Perbftangen „ 8—15 „ Unterstärkc, 76, Hdrt. „ Hleisftangen „ 3—7 „ 108 Rm. „ Mutzknüppcl, 1,° und 2,» in lang, 23 Rm. w. Brennscheite, ! 2 Rm. buch. Kelle und 46 „ „ Arcnnkiiüppel, 385 „ w. unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen, meistbietend versteigert iverden. Köntgl. Forstrevierverwaltung Sosa u. KSnigl. Forstrentamt Eibenstock, Hopfner. am 30. Januar 1895. Herlach. Zum Wikttärdienlt der Mlksschussetjrer schreibt die Berliner „Post": Nachdem wir unseren, den Wünschen der Volksschullehrer grundsätzlich sympathischen Standpunkt in der Frage des Militärdienste« der Volksschullehrcr gekennzeichnet haben, wollen wir auch eine mit der neulich in der Budgclkomniission ge faßten Resolution nicht ganz sich zusriedcngebende Ausführung über dieses Thema zum Abdruck bringen, die uns von mili tärischer Seite zngcgangen ist. Wir glauben, nur zur Klärung und Förderung dieser Angelegenheit bcizutragcn, wenn wir Gelegenheit bieten, sie von allen Seiten aus zu erörtern. Die Frage des Militärdienste« der Volksschullehrcr kann, wie der betreffende Herr beginnt, von drei Gesichtspunkten aus betrachtet werden, von einem rein militärischen, einem sozialen und einem wirthschastlichen. Die militärische Seite der Angelegenheit ist die am wenigsten komplizirtc. Für sie ist der 8 51 de« Reichsmilitär- gcsetzc« vom 2. Mai 1874 maßgebend, welcher lautet: „VolkS- schullehrer und Kandidaten de« Bolköschulamtc«, welche ihre Befähigung für da« Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgcwicscn haben, können nach kürzerer Einübung mit vcn Waffen zur Verfügung der Truppentheile beurlaubt werden." Eine gesetzlich festgcstcllte Frist für die Dienstzeit der Bolks- schullchrcr wird von diesem Paragraphen nicht angegeben, und zwar hat der Gesetzgeber eine solche offenbar absicbtlich vermieden, um den zuständigen Behörden die Möglichkeit offen zu lassen, diese Frage je nach dem lausenden Bedürfniß regeln zu können. In den Zeiten de« besonder« empfindlichen Lehrer mangel« war denn auch die Dienstzeit der Volksschullehrcr aus sechs Wochen beschränkt, bi« sic auf zehn Wochen erhöht wurde, nachdem der Lehrermangel etwas weniger fühlbar ge worden war. Formell also stände der Erhöhung der Dienst zeit aus ein Jahr nicht« im Wege und der jetzige Herr KricgSministcr selbst hat am 2. März vor. I«. im Reichstag darauf hingcwiescn, wie erwünscht e« der Heeresverwaltung wäre, wenn da« vortreffliche Material der Volksschullehrcr, da« bei der jetzt bestehenden Dienstzeit von zehn Wochen nahezu verloren gehe, durch eine sorgfältigere Ausbildung für die Armee nutzbar gemacht werden könnte. Somit würde eS nur im Interesse der Militärverwaltung sein, wenn die Lehrer, die bei ihrer höheren Intelligenz und besseren Vorbildung sehr gut da« innerhalb eine« Jahres lernen könnten, wozu sonst zwei Jahre ersordcrlich sind, am Schluß ihrer Dienstzeit al« Unteroffiziere zur Reserve entlassen werden könnten. Für den Kriegsfall würde ein solcher Stamm von Reserve-Unteroffizieren von unzweffelhaftem Wcrthe sein. Und hier berührt sich der militärische auch mit den, sozialen Gesichtspunkt. Wenn der junge Lehrer, der jetzt eine Zeit lang die Uniform tragen muß, ohne doch recht eigentlich Soldat zu sein, von vornherein mit Lust und Liebe darauf hinarbcitete, am Schluß de« Jahre« die Tressen zu erhalten, so würde er bei seinen Kameraden leicht und rasch da« An sehen sich erringen können, da« seinem höheren Bildungsgrade entspricht. Diese« Ansehen würde später überdies auch äußer lich gewährleistet sein, da er ja zu den Reserve-Uebungen so fort al« Unteroffizier eingezogcn werden würde. Der höheren sozialen Stellung der Volksschullehrcr würde mithin im Mili- tärverhältniß auch dann Rechnung getragen werden können, wenn man darauf verzichtete, sie ohne Weitere« in die Kate gorie der zum einjährigen Dienst Berechtigten aufzunehmen. Bei der Ertheilung de« Berechtigungsscheine« zum ein jährigen Dienst sind bekanntlich zwei Vorbedingungen maß gebend; erstens der Nachweis der entsprechenden wissenschaft lichen Vorbildung und zweiten« die Uebernahme der Ver pflichtung, sämmtliche Kosten de« Dieustjahre« selbst tragen zu wollen. Die erste Vorbedingung würde auch von den Lehrern erfüllt werden können. Schwieriger aber liegen die Dinge bei der zweiten Vorbedingung, der gerecht zu werden wohl nur wenige Lehrer im Stande sein würden. Wir kommen damit zu der schwierigsten Seite der Frage: zu der wirthschastlichen. Wie will man sich die Stellung de« zwar mit den äußeren Abzeichen, aber nicht auch mit den pekuniären Hilfsmitteln des Einjährig - Freiwilligen auSgestatteten Volksschullehrer« denken? Würde e« dem Ansehen de« Lchrerstandc« förderlich sein, wenn man seine Mitglieder zu Staats-Einjährigen machen wollte, zu Einjährigen, die äußerlich dieselben Rechte haben, wie ihre Kameraden, ohne doch dieselben Pflichten erfüllen zu können, wie jene? Diese Fragen scheinen denn doch von zu weittragender Bedeutung zu sein, um ohne sorgfältigste Untersuchung beantwortet iverden zu könne». Daß die Ein richtung der Staats-Einjährigen bereits besteht, thut dabei wenig zur Sache; sind es doch immer nur Ausnahmefälle, in denen die Militärverwaltung die Kosten der Dienstzeit eine« Einjährigen übernimmt. Außerdem handelt e« sich dabei immer nur um Einjährige, die den Berechtigungsschein be reits besitzen und nur in Folge veränderter Verhältnisse nicht in der Lage sind, der vorder übernommenen pekuniären Ver pflichtung nachzukommen. Bei den Volksschullehrern aber würde diese Verpflichtung überhaupt in Fortfall kommen, und sie würden von vornherein eine Zwittcrslcllung einnehmcu, die weder ihrem Ansehen noch der Kameradschaft besonder« förderlich sein könnte. Wie die zwiefache Bevorzugung der Volksschullehrer durch kürzere Dienstzeit und pekuniäre Unter stützung zu rechtfertige» und die nicht unbeträchtlichen Kosten so zahlreicher Staats-Einjähriger zu decken sein würden, da« sind überdies weitere, wichtige Fragen, die hier jedoch nicht einmal näher in Betracht gezogen werden sollen, da eine er schöpfende Darstellung an dieser Stelle nicht angängig sein würde, und da wohl schon au« dem Gesagten ersichtlich sein dürste, daß die Durchführung der Gleichberechtigung der VolkS- schullehrer mit den Einjährig Freiwilligen bedenklicheren Hin dernissen begegnen würde, al« e« aus den ersten Blick hin scheinen mag. Schon der Beschluß, die Dienstzeit der Volksschullehrcr in dem zuerst angeführten und von der Militärverwaltung schon früher gewünschten Sinne auf 1 Jahr zu erhöhen, würde weittragende Veränderungen zur Folge haben. Ja, er würde sich aus einmal gar nicht durchführen lassen, sondern ein längere« UebergangSstadium beanspruchen. Da schon unter den gegenwärtigen Verhältnissen von einem Lehrcrübcrfluß keineswegs die Rede ist, würde aus der verlängerten mili tärischen Dienstzeit der dem Kultusministerium zur Verfügung stehenden Kräfte niit Nothwendigkeit sehr bald wieder ein dies mal noch viel empfindlicherer Lehrermangel entspringen, der daS Kultusministerium zwinge» würde, die Seminare zu er weitern und die Mitwirkung der Finanzvcrwaltnng in recht erheblichem Maße in Anspruch zu nehmen. Mau sieht also, daß an die Frage des Militärdienstes der Volksschullehrcr sich noch zahlreiche Konsequenzen knüpfen, die bei der Berath- ung ini Plenum werden berücksichtigt werden müssen. Tagesgeschichte. — Berlin, 30. Januar. Zm heutigen „Reichs- und StaatSauz." wird folgender Allerh öchstcr Erlaß veröffent licht: Als schönste Festgabe sind Mir auch zu Meinem dies jährigen Geburtstage aus alle» Gauen de« deutschen Vater landes, sowie von patriotischen Deutschen im AuSlandc Glllck- und Segenswünsche in reicher Fülle zugegangcn, sodaß Mir eine Beantwortung derselbe» im einzelnen unmöglich ist. ES gewährt Mir wahrhafte Freude und Befriedigung, zu wissen, daß nicht nur im engeren Vaterlande, sondern überall, wo Deutsche weilen, Mein Ehrentag durch festliche Veranstaltungen mannigsachster Art mit herzlichster Thcilnahmc gefeiert worden ist. Kann Ich doch au« den Mir gewordenen Kundgebungen unverbrüchlicher Treue und Anhänglichkeit die Zuversicht ent nehmen, daß da« Band gegenseitiger Treue, welche da« deutsche Volk mit seinen Fürsten verbindet, und welche« vor nunmehr bald 25 Jahren so herrliche Früchte gezeitigt hat, auch in ernsteren Zeiten, die Gott der Herr von un« in Gnaden ab wenden wolle, sich al« fest und unzerreißbar erweisen wird. In diesem Bewußtsein werde Ich mit Freudigkeit fortfahre», Meine Kraft für die Größe und Wohlfahrt unsere« theuren Vaterlandes cinzusetzcn und bin Ich gewiß, daß Ich hierbei auf die treue Mitarbeit aller Gutgesinnten rechnen kann. — Indem Ich Allen, welche an Meinem Geburtstage Mir freund liche Aufmerksamkeit erwiesen und Meiner liebevoll gedacht haben. Meinen warm empfundenen Dank auSsprcchc, ersuche Ich Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 30. Januar 1895. Wilhelm. I. k. An den Reichskanzler. — Berlin, 30. Januar. Die vorzeitigen Ver öffentlichungen de« „Vorwärts" (geheime Erlasse ic.) beschäftigen die politischen Behörden aus da« Eifrigste. Zu nächst such» man in amtlichen Kreisen zu ermitteln, an welcher Stelle der neueste VertraucnSbruch — die vorzeitige Veröffent lichung au« dem Erlaß des Kaiser«, die eher im „Vorwärts" stand, als der „ReichSanz." sic brachte, begangen worden ist; ob bei einer der Ccntralbehörden, oder der Reichsdruckerei. Die Untersuchung blieb indeß bi« jetzt resultatlos, was den Behörden um so peinlicher ist, als der Kaiser selbst den Wunsch ausgesprochen haben soll, daß die Schuldigen ermittelt werden. Man zweifelt in amtlichen Kreisen, daß Arbeiter, Subaltern beamte oder Setzer den Verrath begehen, sondern scheint viel mehr zn glauben, daß hier dieselbe gcheimnißvolle Hand im