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Amts- »11S AiMM für den Erscheint . u < s * I 1 s stzl I Abonnement wöchn ch d M° nd 1r INMllMil) M P M)lM vrv ^VlUlv^kl.lUjw ^lvtllllvUi serttonspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- ^^Odf. und dessen Mmgeöung. Pcstanstallew Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 42. Jahrgang. IS. Sonnabend, den 26. Januar L8SL. Hi» Sonntag ist's, ein Sonnentag, Hin Arendentag de« ganzen Molke! Micht droht dem deutschen Matersand Des Krieges dunkle Wetterwolke: Kes Ariedens schlanke Malmen weh'», Das Szepter ruht in starke« Händen, Und wo noch Moth und Hlcud iti: Zum Besten wird ftch Alles wenden! Kaisers Geburtstag. Mur haltet fest die alte Are«, Sie Kreuc, die ihr zugeschworen, Als nach des Adlers Siegesstug Hin einig Deutschland ward gekoren. Hrweisct euch der Mater werth! Was lie erkämpft, ihr müht's bewahren. Doch könnt ihr s nnr, wenn ihr in Treu Huch wollt um euer» Kaiser schaaren. Dem Ariedcnsfürste« dreimal Keil Krschall' in allen deutschen Landen! Hr hat gefestigt, was dereinst Mach schweren Kämpfen stolz erstanden. Doch wagt's ei» Aeind mit kecker Hand An Deutschlands Hhre frech zu rühren, Dan» wird der edle Zollernsohn Mus auch durch Kampf zum Siege führe»! Hr will dein Bestes, deutsches Molk, vir gilt sein Kämpfen, dir sein Streben! G zoll' ihm freudig deinen Dank! Hs wird ihm neue Kräfte geben Zur schwere» Arbeit, dir zum Heil! Der Krone Last ist schwer zu tragen: Doch, ist ihm deine Kren gewiß, Kann kühnlich er das Höchste wagen. Bekanntmachung, betreffend den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppeiitheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Com- misswn feines Aufenthaltsortes die Erlaubnitz zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Cimlvorsitzende der Ersatz-Commission giebt seine Erlaubnitz durch Ertheil- ung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: ». von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, b. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, datz der zum freiwilligen Dienst - sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich un- tadelhaft geführt hat. 4) Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Kommandeur des Truppentheils zu wenden, bei weichem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so vcranlatzt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Ann ah mesch ein es. 6) Die Einstellung von Freiwilligen findet in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstcrmin — im Ok tober — und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Auherhalb der an gegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche aus Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutretcn wünschen, ein gestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, datz die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf An nahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten- Einstcllungstermin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen ange nommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vor läufig in die Heimath beurlaubt werden. 7) Den mit Meldescheinen versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppcn- tbeils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Auherdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebens jahre erwerben zu können. 8) Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehen den Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reservcverhältniffes in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehrkavallcric im Frieden zu Hebungen nicht einberufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich ini Musterungs-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 22. Januar 1895. K r i c g s - M i n i st e r i u m. von der Planitz. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrut'irungsstammrolle bctr. In Gemähheit der gesetzlichen Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlah des Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Schwarzen berg und Schneeberg vom 19. Dezember 1894, abgcdruckt im „Erzgebirgischen Volks freunde" und im hiesigen „Amts- und Anzeigeblatte", werden die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die a. im Jahre 1875 geboren, sowie b. in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis ;um 1. Kevruar d. Is. in der hiesigen Nathsexpedition zur Rekrutirungsstammrolle anzumclden. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungs- schein, die im Jahre 1875 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das Geburtszeug- niß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich hier zur Stammrolle anzumelden haben, zeit weilig von hier abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsdiener u. s. w.), so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder^ Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschricbene Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Eibenstock, am 28. Dezember 1894. Der Rath der Stadt. I»r. Körner. Graupner. Girrla-ttttg. Ter Bedeutung des Geburtstages Sr. Maj. deS Kaisers Wilhelm II. gedenkt die hiesige Bürgerschule durch eine Feier gerecht zu werden, die Montag, dl'u 28. Jamlav, norm, von ttt Wr an in der Turnhalle abgehalten werden soll. Zur Teilnahme an dieser vaterländischen Veranstaltung werden die geehrten Behörden, die Eltern unserer Schüler und alle Freunde der Schule hierdurch cr- gebenst eingeladen. Air Holz Versteigerung ans Hnn-öhttvler StaatöforstrevLer. Im Mölkcl'schcn Gasthofe „zur Linde" in HundsWcl sollen Sonnabend, den 2. Februar 1885, von Borm. >/,ltt Uhr an folgende in den Abtheilungen 3, 4, 16, 50 und 80 Plenterschläge, 18 Kahlschlag, 2, 3, 31, 55, 56, 58, 59 und 60 Durchforstungen, 34, 37 und 46 Läuterung, 7, 9, 10, 15, 16, 23 und 24 Bruch aufbcrcitctc Brennhölzer und zwar: 289 Rm. w. Arennscheite, 407 Rm. w. Aren nölte, 224 . . Brenuknüppek, 89,r« Hdrt. w. Wellenreistg, 14 Rm. w. Stöcke sowie Montag, den 4. Februar 18V5, von Norm. '/,1V Uhr an die in den obigen Abtheilungen ausbereitetcn Nutzhölzer, als: Mittcnstärke, Oberstärke, i , t 3,» m lang, „ 3,» und 4,« ui lang, Unterstärke, machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. «gl. Forftrevierverwaltung Hundshübel u. «gl. Forftrentamt Eibenstock, Heger. am 22. Januar 1895. Herkach. von w. em Aköher 9—15 unter Z» Staugenkkötzer, Derbstangm , 16—22 30—36 13—15 16—22 23 u. dar. 328 12 2299 2233 1441 10939 M71 , „ 134,5« Hdrt. w Reisslängen v 1—5 71 Rm. Mntzknüppel den vor Beginn der Auktion bekannt Zum 27. Januar. Dem Kaiser Heil! In dem Herzen jede« echten Vatcr- landSstcundeS erkling« heute dieser Ruf; mit Hoffnungsfreude blicken wir auf zum Herrn der Heersckaaren und bitten ihn, daß er unscrm kaiserlichen Herrn auch ferner nahe sei, ihn stärke, der Krone Last zu tragen, sich zum Ruhme, uns zum Segen und zur Ehre de« geliebten deutschen Vaterlandes! In diesem Jahre gedenken wir ganz besonders jener großen Zeit, die Deutschland stark und einig machte, die den alten Traum voni „deutschen Kaiser" seiner Verwirklichung näher führte. Da« Sehnen der Besten des Volkes wurde gestillt, da« Sehnen, dem Emanuel Geibcl so tiefempfundenen Aus druck verlieh. Wir kömien's kaum erwarten; Wann wird die Eich- grün? Die Kaiserkrone blüh»!? Bald fünfundzwanzig Jahre sind dahiugcrauscht seit jenen Tagen, da der deutsche Aar seinen Siegesflug gen Westen begann, um im Januar 1871 die leuchtende Kaiserkrone, die er in seinen Fängen trug, auf da« Haupt de« greisen Preußen könig» zu setzen. Durch Blut und Eisen ward Deutschland einig, stark und frei, „ein« nach außen, schwergewaltig um