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Ms- ick AuMM für den Sr scheint ß ß 4 t Abonnement VLLLL i)enrk des AmtsqenMs Elbenkock »LW« tag und Sonnabend. In- s Expedition, bei unfern Bo- sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- ' und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. — - 42. Jahrgang. —-- > - .H' V. Sonnabend, den 12. Januar L8NL. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen des Kaufmanns Ii»rl Mni-tli» Ickz»t«n< eingetragenen Grundstücke: 1) das Wohngebäude nebst dem Stalle Nr. 281 des Brandkatasters und dem Flur stücke Nr. 244 des Flurbuchs Abth. .4, Foliuni 271 des Grundbuchs für Eibenstock, geschätzt auf 46,500 M., 2) Vas Wohngebäude Nr. 307 des Brandkatasters mit dem Flurstücke Nr. 253 des Flurbuchs Abth. 4, Fol. 298 des Grundbuchs für Eibenstock, geschätzt auf 18,200 Mk. und 3) das Wiesengrundstück Nr. 1013 des Flurbuchs Abth. L, Foliuni 803 des Grund buchs für Eibenstock mit — Im 58,k, a Flächeninhalt, geschätzt aus 530 M., sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 24. Januar 1895, Dormittag 10 Ayr als Verfteigerungstermin, der 31. Januar 1895, Dormittag 11 Ayr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts Ange sehen werden. Eibenstock, am 6. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Friedrich. Bekanntmachun g. <Kin Knabe im Alter von 8 Jahren und ein Mädchen im Alter von 5 Jahren sind in Familienpflcge nnterzubringcn. Eltern, welche zur Aufnahme eines oder beider Kinder bereit sind, wollen sich unter Angabe des beanspruchten Verpflegbcitrags baldigst in unserer Rathsschreiberei melden. Eibenstock, den 9. Januar 1895. Der Rath der Stadt. I»r. Körner. Guüchtcl. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rckrutirungsstammrollc bctr. In Gemäßbeit der gesetzlichen Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlaß des Civilvorsitzenven dec Ersatz-Commission in den Anshebungsbezirken Schwarzen berg und Schneeberg vom 19. Dezember 1894, abgedruckt im „Erzgebirgischen Volks freunde" und im hiesigen „Amts- und Anzeigcblatte", werden die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die a. im Jahre 1875 geboren, sowie b. in den Vorfahren zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis zum 1. Keöruar d. Is. in der hiesigen Rathsexpedition zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Die Militärpflichtigen aus den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungs- schein, die im Jahre 1875 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das Geburtszeug- niß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtiges welche sich hier zur Stammrolle anzumelden haben, zeit weilig von hier abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsdiener u. s. w.), so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, weiche die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen bestraft. Eibenstock, am 28. Dezember 1894. Der Rath der Stadl. I»n. Körner. Graupner. Bckauntmachnn g. Nachdem die Einweisung der neu- bcz. wicdcrgcwähltcn Stadtverordneten am 2. dieses Monats stattgefundcn hat, setzt sich das Sladtverordneten-Collegiuin im Jahre 1895 folgendermaßen zusammen: 1. Drittel. Herr Gärtncreibesitzer Bernhard Fritzsche, „ Grohuhrmachcr C. W. Lorenz 8«»., „ Kaufmann Bernhard Löscher, „ Bretmühlcnbesitzer Richard Möckel, „ Tchncidcrmslr. Hermann Pfefferkorn, „ Kaufmann Gustav Emil Dittel, „ „ Otto Rudolf Unger. 2. Drittel. Herr Kaufmann Gustav Dicrsch, „ Nähmaschincuhändler Ludwig Gläß, „ Buchdruckercibcsitzer Emil Hannebohn, „ Baumeister Oswald Kieß, „ Kaufmann Alban Männel, „ Schlosser und Mechaniker Eduard Porst, „ Zeichner Mar Scheffler. 3. Drittel. Herr Ober-Postassistent August Hermann Döhler, „ Kaufmann Wilhelm Dörffel, „ Bürgcrschullchrer Carl Emil Herklotz, „ Kaufmann Alfred Hirschberg, „ „ Max Richard Ludwig, „ Oekonom Carl Gottlieb Reuther, „ Kaufmann Gustav Emil Schlegel, und es ist Herr Kausmanu Wilhelm Dörffel zum Vorsteher und Herr Buch- druckcreibesitzcr tEmil Hannebohn zum Biee-Borsteher des Collegiums gewählt worden. Eibenstock, am 5. Januar 1895. Der Rath der Stadt. I»r. Körner. Graupner. Gegen den unlauteren Wetlvewerv. Die RAchslcgierung hat den Gesetzentwurf gegen den unlauteren Wettbewerb veröffentlichen lassen, ehe derselbe den Bundcsrath passirt und dort diejenige Form erhalten hat, in der er dem Reichstag zngehen soll. Der Zweck dieser vor läufigen Bekanntgabe ist, daß die Geschäftswelt Gelegenheit erhält, sich über die Vorlage zu äußern. Seitens der großen Zeitungen ist das schon geschehen und die Urtheile fallen natürlich sehr verschieden aus. Die „Tägliche Rundschau" nennt den 7. Januar, den Tag der Bekanntgabe, einen „Ehrentag des deutschen Volkes." Denn „groß ist die thatsächlichc Wohlthat dieses künftigen Gesetzes für alte Geschäftsleute, die in dem Kesseltreiben des unlauteren Wettbewerbes nicht mehr aus und ein wissen, an der Welt und sich selber irre werden und sich darum schelten lassen müssen, weil sie nicht gewissenlos sein wollen; größer aber der sittliche Werth dieses Gesetze«, denn es setzt da« deutsche Gewissen, die Forderung von Treu und Glauben im geschäftlichen Verkehr wieder in ihre Rechte ein und sagt dem Deutschen, daß sein alte« Volkswort „Ehrlich währt am längsten" nicht altfränkische Weisheit, sondern eine blanke Münze mit vollem Werth, nicht ein Spott und Gelächter für schlaue Unehrliche, sondern ein vor jedem Richter mit Erfolg der Strafe zu verfechtende« Gebot ist." Die konservativen Blätter äußern sich glcichsallS sehr sympathisch. „Das Volk" (Stöcker) schreibt: „Seit lange hat uns die Tendenz keines von der Regierung Angebrachten Entwurf« so angenehm berührt. Man sieht doch endlich die vielen schönen Worte von einer mittclstandSfreundlichen Politik in den Versuch einer Thal umgesetz«. Um einen Versuch freilich handelt e« sich bi» jetzt nur. Denn nicht wenige« an den Einzclbestimmungen wird einer Verbesserung bedürfen." Der „Reichsbotc" dagegen ist der Ucberzeugung, daß die vorgcschlagenen Maßregeln noch nicht auSreichen. Je weiter in der Parteistcllung nach link«, desto weniger günstig lautet das Uriheil der Zeitungen. Der „Börseu- Couricr" meint, der Entwurf sei „von einer ungemein edlen Gesinnung eingegeben, aber er ist nicht für diese schlechte Welt und nicht für die sündigen Menschen, die diese Welt bewohnen, sondern er ist für Heilige bestimmt oder die c« werden wollen." Die „Bert. Börscnztg." kommt zu dem Schluffe: „Die Vorlage wird üi dieser Gestalt kaum den Bundesrath, sicher nicht den Reichstag passiren. Die berechtigten Beschwerden können, soweit sic nicht auf den Zivilwcg zu verweisen sind, in einer viel enger gefaßten Novelle oder noch besser in Po- lizeivorschriftcn Erledigung finden. Der Ernst de« Rechts schutzes geht verloren, wenn auf Drängen der „Silbernen 112" die Polizei bei der „Goldenen NO" das Lager durchsuchen muß, um festzustellen, ob darin wirklich die ansgcbotenen tausend Schlafröcke oder nur hundert vorhanden sind." Da« „Berliner Tageblatt" schreibt: „Die wenigen Goldkörncr des Entwurfes werden bei Weitem ausgewogen durch die zahlreichen Fallstricke und Klippen, mit dem der Entwurs den reellen Geschäftsbetrieb bedroht, ohne eine wirk same Beseitigung der Auswüchse zu verbürgen." Denselben Standpunkt nimmt die „Freisinnige Ztg." (Eugen Richter) ein, die besonders auf die Zweischneidigkeit der Bestimmungen gegen die Ausschreitungen der Reklame hinweist. Dieselben würden eine Unsumme von Ehikanen und falschen Denunziationen nach sich ziehen. „Jeder, der Reue empfindet über einen Ankauf, jeder Angestellte, der aus einen, noch so gerechtfertigten Grunde entlassen wird, kann durch eine solche Bestimmung verführt werden, Denunziationen an die Staatanwaltsschaft zu richten über angebliche unrichtige Angaben, die der Geschäftsinhaber in Inseraten oder Zirku laren über die Beschaffenheit, die Preisbcmessung, die Bezugs quelle seiner Waaren oder die Menge der Borräthe oder den Anlaß zum Verkauf gemacht hat. Schon die Drohungen mit solchen Denunziationen können ein System von Er pressungen hcrbeisührcn auch gegenüber einem durchaus soliden Geschäftsmann, der cs scheut, die innersten Angelegenheiten seines Geschäfts zum Gegenstand von Erörterungen bei der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten gemacht zu sehen. Wie nicht anders zu erwarten, äußert sich schließlich das sozialdemokratische Zentralblatt „Vorwärts" äußerst pessimistisch und absprechcnd über den Entwurs: „Ist denn auch nur die geringste Aussicht vorhanden, daß dieses Gesetz seinen Zweck, „den Mittelstand zu schützen und zu erhalten", auch nur im allerbescheidcnsten Maße erreichen wird? Die wirkliche Groß industrie arbeitet längst nicht mehr mit dem kleinlichen Mittel des Schwindels und der Uebcroortheilung des Käufers. Das Geheimniß ihres Erfolges ist die Maschine, die ArbcitSthcilung, die Großproduktion. Und ihre Filialen würden vielleicht bald da stehen, wo heute in Dörfern und Städten reisende SchlcudcrauSvcrkäusc die Leute betrügen. Ob aber dies der Zweck des Gesetzes ist?" Tagesgeschichte. — Deutschland. -Dem Reichstage ist der Gesetzent wurf, betreffend die Abänderung der Gewerbeord nung vom 1. Juli 1883 zugcgangcn. An den Reichskanzler, den BundeSrath und den Reichstag sind zahlreiche Petitionen gerichtet worden, welche auf die Beschränkung oder da« Ver bot de« WandcrgewcrbebctricbS abzielcn. Der Reichstag hatte sich in der Sitzung vom 9. Dezember 1892 mit dem Gegen stände beschäftigt und darauf am I. Februar 1893 einen vom Zentrum (Gröber, Hitze und Gen.) Angebrachten Gesetz entwurf, in den, die Wünsche auf Beschränkung de« Wanderge werbe« zum Ausdruck gekommen waren, in erster Lesung be- rathen. Der Entwurf, über den die 9. Reichstags-Kommission Bericht erstattet hat, ist im Plenum nicht erledigt worden.