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ASS — Zn trtchret ZMMtz dstz tzchltzhm vön Pfer den, wie in Berlin, Wim rc, auch in Bateru immer enÄgebehnter dmMm. Dabet steigt der Preis des Pferdefleisches allmälig und beträgt attf dem Lande drrettSperPftlnd 5 k In München und den Vor- städttNwird das Pf. zu 4 kr. verkauft und findet so stark» Absatz, daß bereits 4 Pferdeschlachtereien be stehe« und «ine fünfte eben errichtet wird, die mit einander jährlich über 500 Pferde verwerthen, so daß dieses erst seit wenigen Jahren in München bestehende Gewerbe jährlich 20,000 fl. am Orte umsetzt, ohne daß daS Geschäft der übrigen Metzgereien einen Ab bruch erlitte. — Im StaatS-Jrrenhause zu Utica (Staat New- Uork) befinden stch gegenwärtig nicht weniger als 424 Geisteskranke, von denen die Mehrzahl in Folge deS Geisterklopfens verrückt geworden ist. —Die Walachen. Man sieht immer deut licher rin, daß die Integrität der Türkei gar nicht er halten werden kann, da in ihren socialen Zuständen nicht-Haltbares mehr gefunden werden kann. Der Krieg hat dann auch noch bloS den Sinn, daß der wunderschöne reiche Boden der Türkei möglichst unter den Einfluß deS civilisirtcnWestens komme. — Ohne mue Menschen und Institution kommt auch die refor« mirte Türkei nicht vorwärts. Die Walachen gehören noch zu den stärksten und besten Volksarten, welche sich in unzähligen Massen und Mischungen unter dem Begriffe Türkei vereinigen, und doch fleht es ganz miserabel unter ihnen aus. ES ist noch rohestes Mittelalter unter ihnen mit modernster Sittenverderb« niß. Der von der Pforte alle drei Jahre gewählt? HoSpodar, d. h. der, welcher die größte Summe an den türkischen Minister gezahlt, benutzt seine kurze Re gentschaft, möglichst viel auS den Leuten zu pressen und alle mögliche Bestechungen anzunehmen. Der Ackerbau, das Hauptgeschäft, ist durch Heerven von Gkiechen total demosalifiw ««dm. DttLcmdrigrw thümer, vom HvSpodiw gch«tßt,chreffe» ihre Leibeig nen und können doch nicht genug schaffst, f» verkau fen sie Land an die Griechen, die tmmed Geld hab«, (man weiß nicht, woher?) welche damitNun dm aus- gedehntesten Schacher treibm. Di« Leibeignen, thua nur soviel, als die hinter ihnen geschwungen« Peitsche aus ihnen heraushaut, sonst gehen fie auS einer Branntweinbude in die andere und trinken und tan zen zur Zigrunerfirdel, bis Gleichgewicht und Geld verloren sind. AuS dem tiefen Schlafe in ihrer Höhle haut sie die Peitsche deS HäscherS wieder zur Arbeit. Von Natur wohlgebaut, stark, geschickt und in der Unabhängigkeit auch sehr thätig, find sie doch untrt Jahrhunderte langer Tyrannei, Erpressung und Peitsche total demoralisirt, und Bauern und Städter stehen nicht an, durch ihre eignen Töchter von Frem den in Bukarest rc. sich Kuppelpelze zu verdienen. — Ihre Nationalgesänge sind schön und voller Poesie, und ihre malerischen Tänze, von schönen Chorgesän gen begleitet, beneidenSwerth. Sie tanzen und gesti- culiren mit einer dramatischen Lebendigkeit, wobei namentlich die Mädchen in bunten malerischen Trach ten sich reizend auSnehmen; aber nach solchen Ratio« nalsccnen gehen sie von Schänke zu Schänke und ver tilgen den scheußlichsten Fusel, bis sie in die tiefste thierische Verächtlichkeit zusammenfinken. Gegen ihr« Peiniger werden sie nicht selten rebellisch und zerschla gen oder tödtcn sie um Mitternacht und stecken ihnen die Häuser an, aber eS macht weder Peitschende noch Gepeitschte besser. Den AuSbruch von 1848 bis 1849 verhinderten russische und türkische Truppen im Ver ein, ohne die Wurzeln auSrotten zu können. Andere Menschen, vernünftige Boden- und EigenthumSver« hällniffe, sociale Reformen nur können die Türkei ret ten, n i ch t S a u S i h r s e l b st. Bekanntmachung. Zum Behuf der Anfertigung der Listen der zu Lanvtagsabgeordnetcn Wählbaren für den hiesigen Stadt bezirk werden bei der bevorstehenden Wahl eines Abgeordneten unv dessen Stellvertreters im VI. städtischen Wahlbezirke, alle Nichtangeseffene, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche, ohne in der Eigenschaft als Hausbe sitzer dazu befähigt zu sein, als Abgeordnete wählbar zu sein glauben, zufolge §. 58 des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 hiermit aufgefordert, sich binnen drei Woche» von Erlassung dieser Bekanntmachung au und längstens den IO. Juli ». e. bei dem hiesigen Stadtrathe schriftlich oder mündlich anzumelden, unter der Nerwarnung, daß die bis dahin sich nicht Anmeldenden in die Liste der zu dem bevorstehenden Landtage als Abgeordnete Wählbaren nicht werden ausgenommen werden. Es haben sich hiernach in hiesiger Stadt anzumelden nach §. 56 deS Wahlgesetzes Nr. 2 und 4 Die jenigen : s) welche ein Vermögen von 6000 Thlr. besitzen oder d) ein sicheres Einkommen von 400 Thlr. jährlich haben oder v) wenigstens 10 Thlr. jährlich an directen Rent- und Personal-Landes-Abgaben zahlen, vorausgesetzt, daß der Wählbarkeit derselben zu Abgeordneten ein gesetzliche- Hinderniß nicht entgegensteht. Doch bedarf eS dieser Anmeldung bei Mitgliedern des StadtratheS und bei den Stadtverordneten nach tj. 60 und 61 deS Wahlgesetze- nicht. Die sich Anmeldenden werden zugleich veranlaßt, auS welchen der vorstehend unter s, d und o ange gebenen Gründe fie ihre Wählbarkeit herleitrn, kürzlich zu bemerken, und wenn diese Gründe nicht aus hinläng lich bekannten Umständen beruhen, die erforderlichen Bescheinigungen mit einzureichen. - Bischofswerda, an, 12. Juni 1854. ' D e r G t a d t r a t h. König, Brgrmstr.