Volltext Seite (XML)
en WvK- Demuth- Ststvs r« Breche», „ 4üch »n-rilbgr un> dir VniSM^r Phv-»WE DU-Wtz/MhU, ......... ... KMAEWGMt kasuS, in Petfien und am OruS würden sofort allen Ke» RußlaM^dtMrr^eiÄSMPMi!^4VWr un« «och Wdiaung gKitzmea jS.;>O «MKaL «ich Mehrer nM vor Ablauf.bMJahi lDirtzn, wenn da« rGKiche Mstehen-eipis^bchauptetenBifugniffe« der Dbgedachl und deshalb ein Rechts Ar eitz.yp r tzio erAMzb eh,ör de anhängig aemeMu,^, «W Aff gehörige Wahrnehntung 8«A ^WK ^M."chKhenden PrLWWütlkÄ v»m-24,Ort»ber185t4.- 11(S.S83-des G^.-und-Berordn.-Bl.), sowie durch Wochen ist, so hat doch das !s " .. . -- - Bestimmungen Betheiligte nM BerWMsL^u.Verwarnung Ml das Grundstück nicht veräußern, -st mendor Grundlasten oder M . ' depi längstens bis mit AI. Dece bWt. Der «reit OM PruitdeM HWN , . M^WAdGAMM WMWöM»HhDö°^j «qoMWiMWpch»«WmiiK rjst WMiEMS KWM WWMcheWKM SRkttWW» ««AnWpksWMLM i .71,17-1 -77-7" . 177 . . " " .7 .7 " ....... . . .... spect vor Rußland verlieren. ..fr s-rr-ckD EMie Ä^^stt; selbst dann nicht, wenn England sich hlnein- Eine ftiedliche Ausgleichung zwischen RußleMurgM , MW» WWenn aber Frankreich den Friedm bricht, dann der Nlchet-lst-kamlr-mrhrllmirbAr,^—kann es einen Kri« xbrnT-drr-rtnr^lnngr Arit^tNVMch «al umgestaltet. 7 '' ^gEnsts 1792 den Kampf nicht bloS, um HLerKeMlit>MreWN? pWWtzW» Ms EMerungSge. ... ... ... „ ,. ganzen Winter hindurch sich zu keiner weiter« Mik MN?M Mtörbrechstiigen währte. Jetzt beginnt Ruß- , genöchigt sieht. So lange über nicht Me e«ro> -P^«WchKKKxMj^Ms:WrBaWÜnMckm verfolgte päische Großmacht gegen chie ändere emschreitet, so lange Deute diicht-MrittntNM lassen, ünd wenw dieser Kampf, ist der europäische Friede noch nicht gebrochen, und ist -welchM sich ist Wirklich^tknttr Englasttz und Rußland selbst ein Bruch zwischen Rußland und England läßt M gtg«üü8kbstehNi,8dürch den Ehrgeiz oder die Rachsucht noch heilen, weil beide einander,7stifverschledenen Weinen- Flr LnN eHchS eineNi estrvst ärsch eN wird, dann ten lebend, nicht viÄ anhdbest könnm. Der KampfRnßlandS 6 wird Wdtopä äbermalS mikTrüMmern und Reichen bedeckt, mit England gleicht dem eines Löwen mit einem HäystM Äbsr-äiMdetNörDrUNg wird abermals ein gründlich ^Verordnung des MÄLstenMs des Innern, ff den für PrvvocMonen auf Ablösungen für den 31. Dec.1853 anstehenden Präclusivtenmn betr., - ' vom 1. Deeembtt 1853. ' Das Gesetz, Nachträge zu den bishen'gcn Ablösungsgesetzen bitr., vom 15. Mai 1851 (Seite 12S de« Gesetz- und Verordnungsblattes), enthält §. 23 die Bestimmung: „Bom ersten Januar Eintausend Achthundert und Bier Und Mnfzig kommen, mit alleiniger Ausnahme der Ablösungsrenten und baaren Geldgefälle, alle auf einseitigen Antrag ablösbare Grund lasten und Dienstbarkeiten, auf deren Ablösung nicht bis dahin provocirt worden ist, dergestalt in Wegfall, daß sie nur als persönliche Verbindlichkeiten des am 1. Januar 1854 vorhandenen Besitzers und seiner Erben, so lange ersterer oder letztere - ... -- - merm Bon denjenigen, welche für diemach vorstehender Bestimmung in LVgfäll^M- M Ke Entschädigung in Anspruch zu nehmen haben, ist dahn; bei<B«MFlVOrk«L- Eintausend Achthundert und Drei yn> FünfzjA.bei deWGWeraleom jen -ch Antrag auf ErmittelungtzdiW WWHKigung anMringeiMgstf Ablösung" x«vv«.>»»-. »mnrr. v«r,. —.kstinckstmg fallen, da blös die SaM^aWdrüMch genannttü babren^Geldgefälle Wösungsrenten , zu welchen auch die Geldgefällsrenten gehören, davon ausgenommen sind, alle nach §§. 51 und 101 Gesetze« über Ablösungen und Gemeinhcitsthcilungen vom 17. März 1832 (Seite 163 der Sammlung der Gesetze uind ordnuugen), nach W. 1 und 10 des Gesetze« A., einige nachttägliche Bestimmungen zum Ablösungsgesetze bett., »hin >A. J<Mk W46 (SM MMeMchtzr Mh: BevAtÜWi-sblattes) und nach z. 1 de« Gesetzes, die ZkbvßlH. dchzW Mst^eWd^Mllehrer betk- , bW°lO, Febr. 1851 (Seite 45 des Gesetz- und Lerpcdrumgshlattes) MlMAW BchMMMgea , mich!» beispielsweise auch LehngelderberechtiKmgeS) Hrohnen mrd- Dienste, H fttmde« Grund und Boden, das Recht zum Erholen von Hol», Streu, Lehm, Sand und Äigftn- Berechtig« ÄstnMchtu^emstllrr Art mit Einschluß der Hölzdeputate, das Recht auf Bihutzüng in fremdeiWkigeiWume «ich Hauer, sowie auf Leistung von Mühlsteinstihren, Seicheafuhren und dergleichen unbzniar allrMhalbenohne' Wucht?Licsep.,GrkugyUen Verbindlichkeiten zu Gegenleistungen, sei cs in baaxem,W^tzNytz.WturgW7jsd«?fMMchtm vechuNdeii sind öder nicht. — Hiernä'chst ist durch die gesetzliche obige Best-'—°"-i r—-« H» zMr WikHstM« bis mkt 31. December diese- Jahres- Verwarnung Mselbenvor ihnen drohenden R^ttSerluste MrvoMnd^HMWWMen, .schME ^af seWtteMe chnung aufmerksam zu machen. — Obstehende Verordnung ,st naä und VerochvBl. S. 62 flg.) io allen hMbst gedachten Zeilschriftta^bzUdk > .. i--. :.. . . : .7 «ar7d«4f Mstnkst»Vr Kohlschütter. stimmung Nürplner'ber dop GeneralcömmisstpM »». ^«v--»-<WeböWen P:ovottittoUPie'WkMng böiaiW^ M dadurch angedrohten Rechrsnachtheil de« Verlustes der Ansprüche aus Entschädigung auszuschließen. Eine SiMWWnMM Men gewahren daher weder vor andern öffentlichen Behördm (Gerichtsbehörden, Stadttäthen, Kirchen- und Schülinfpeetia« W) angebrachte Provoeationen, noch vor dergleichen Behörden eingeleitet- gütliche Verhandlungen, und zWc lWere selbst dann nicht, wenn deren Einleitung in Gemäßheit der Verordnung vom 30. Septhtz., 1846 §. 3 (Seite 237-W Gch>- und Berordn.-Bl.) und vom S. Juli 1851 (S.'2S8 des Ges.- und Betordn.-BL) dWMÄäkcommission angezeigt Md M dieser hie Fortstellung der Verhandlungen den anzeigenden Behörden ausdrücklich IhtzHWMchih,M»ekge,.»«W ^Kckotze MgWimKorden ist; als wodurch ein mir vorÄner befteUten SpeKalkommission statthaftes wirklicher Ab ' " Wren nicht KMitztzqDL- Etz wird daher astch in Mllm- dieser Art eine W zu Snde. dirsot Jähres bei d«, «Won anzubringende Prövo cätion nur insoweit unterbleiben können, als es in Folge der eiilgeleiteten gMchen Unter- .— und Belasteten bereits zu eine« c die dem Berechtigten zu gewährende Ent ere« anzubringenden Provvcatton auch daun lich schwierig geworden. Die Frage ist jetzt-fssvs ob der Kgmpf sich auf die HauptgtMettveDra« KjchD «sttM'WM MOstMMHittWWttz; , .. Sonstantinvpel Wache halten, und eS ist leicht möglich, d8nIKDWwsK-was»eMKsGf^MwA,-M'ÄS ZMr daß es den ( Thätigkeit genöchigt sieht. K >5r Lu- -pirrilä r -»ütz-iM!' runAwe ' '7- 7 bei E Rat und bitte