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Zahre Stadt r vom uf die ?alm, r keine Frau. iS dir vom ,-schle- 1853. .erhalb 1853. M. zu ,ent. Hem- »el. — 5 66.1 Sehr viel Aufsehen macht hier ein Borfall, der indessen merkwürdiger Weise noch in keiner Zeitung Aufnahme gefunden hat und der hier mitgechetlt wird, wie er nach den verschiedenen Versionen am glaubhaf testen erscheint. Als vor einigen Tagen der Churfürst von Hessen Gießen mit der Eisenbahn berührte, erging sich derselbe während der Haltzeit mit seinem Adjutan ten, Hrn. v. Heinroth, im Wartesaal des dortigen Bahnhofes. Ein dort ebenfalls befindlicher Fremder rauchte eine Cigarre und legte dieselbe auch nicht bei Seite, als er von Hrn. v. Heinroth bedeutet worden war, daß Se. königl. Hoheit da« Rauchen nicht liebe, indem er sich darauf berief, daß kein Verbot gegen daS Politische Umschau. Sachsen. DaS königl. Finanzministerium macht unterm 13. d. M. bekannt, daß in Gemäßheit einer Vereinbarung unter den zollvereinsländischen Regierungen zwischen dem Harz-Leine-Distrikt des HerzogthumS Braun schweig und den übrigen Theilen des Zollvereins vom 15. dieses Monats an gegenseitiger freier Ver kehr eintritt. — Nach dem Entwürfe einer Strafproceßordnung für daS Königreich Sachsen, welcher vor Kurzem den in Dresden versammelten Zwischendeputationen zuge gangen ist und bekanntlich auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit deS Verfahrens in der Hauplverhand- lung, sowie auf Staatsanwaltschaft gegründet ist, soll inSkünftige die Vollstreckung der Todesstrafe nicht mehr bei unbeschränkter Oeffentlichkeit erfolgen. Der darauf bezügliche Artikel 401 deS Entwurfs bestimmt nämlich hierüber Folgendes: „Die Vollstreckung der Todesstrafe erfolgt in einem umschlossenen Raume in Gegenwarb einer GerichtScommission, welche wenig stens auS drei Mitgliedern deS Gerichts und einem Protokollführer bestehen muß, und eines Mitgliedes der Staatsanwaltschaft. Der Vorstand und die Mit glieder der Gemeindebehörde, sowie die Gemeindever treter deS OrteS, wo die Vollstreckung stattfindet, find von dem Orte Und der Stunde der Vollstreckung, um derselben beiwohnen zu können, durch den Untersuch ungsrichter in Kenntniß zu setzen. Außerdem ist den übrigen richterlichen Beamten und Mitgliedern der Staatsanwaltschaft, ferner einem Seelsorger von dem religiösm Bekenntnisse deS Verurtheilten, dem Derthei- diger desselben und, soweit eSder Raum zuläßt, andern erwachsenen Personen die Gegenwart bei der Hinrich, tung zu gestatten. Die Vollstreckung deS TodeSur« theilS wird durch da« Läuten einer Glocke angekündigt, welches mit dem Austritte des Verurtheilten aus dem Gefängnisse beginnt und bis zum Schluffe der Hin richtung fortdauert. An Sonn- und Feiertagen, sowie während der Charwoche soll em TodeSurthril nicht vollstreckt werden." Achter Jahrgang. — Ihre Majestät die Königin find mit den Prin zessinnen Marie und Mathilde, Herzoginnen in Baiem, am 16. August Abends Z6 Uhr von Possenhofen in Dresden eingetroffen und haben sich sofort nach Pill nitz begeben. — In Leipzig hat zwischen den Zimmergesellen und ihren Meistern mit obrigkeitlicher Genehmigung eine Vereinbarung über Lohnerhöhung stattgefunden. Bisher betrug das Tagclohn 14 gGr., wovon der Meister 1 gGr. erhielt, nach der neuen Vereinbarung ist das Tagelohn auf 18 Ngr. freies Geld (d. h. ohne Abzug) festgesetzt worden. Bautzen, 16. August. In einem unweit deS OrteS Rodewitz befindlichen Wasserlache wurde am 2. August der einzige Sohn deS Bauers Herzog, ein zweijähriger Knabe, ertrunken aufgefunden. — Ein ähnliches Unglück ereignete sich am 13. d. M. in Malschwitz. Der dasige Lehrer Pech hatte sich am gedachten Tage mit seiner Ehefrau nach Bautzen be geben und seine drei^Kinder den Dienstboten zur Be aufsichtigung übergeben. Als dir Eltem aber zurück kehrten, fanden sie statt ihres frischen und gesunden dreijährigen SohneS nur dessen entseelten Leichnam. Der Knabe hatte nämlich seine Wärterin, welche die Kirche zu kehren beauftragt war, verlassen und war in einen in der Nähe befindlichen Wasserbehälter ge fallen und daselbst ertrunken. m vrei Z ladet orf. einge- e recht für Bischofswerda , Stolpen und Umgegend. Zur gemeinnützigen Unterhaltung für alle Stände. Verantwortlicher Redakteur: Friedrich May. Sonnabend, den LV. August s1853 Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Bestellungen nehmen Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pf. berechnet und für die nächste Nummer bis Lage vorher Vormittags S Uhr angenommen. — Sine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Ngr. 5 Pf.