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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint e Abonnement r».LL.L jZemk des Amtsgerichts Ewenstolk tag und Sonnabend. In- Expedition, bei unser» Bo- sertionSpreiS: die klcinsp. tcn, sowie bei allen ReichS- Z le 10 Pf Ed dessen Umgebung. LSS Verantwortlicher Redakteur: E. Hanneüohn in Eibenstock. 4«. Zahrgang. Donnerstag, den 2. November L8S3. Kerbst-IclhrmcrrkL (Kram- und Viehmarkt) in Eibenstock am 6. und 7. November 1893. Der Rath der Stadt. »i-. KSrner. Hcrbst-Koiitrol-Bersammlmigen betreffend. Die diesjährigen Herbst - Kontrol - Versammlungen im Amtsgerichtsbezirke Eibenstock, zu welchen sämmtliche Mannschaften der Reserve, Dispositions-Urlau ber und die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen zu erscheinen haben, werden abgehalten: 1) in Schönheide vor dem Mathhause: Mittwoch, den 8. November 1893, Vormittags 9 Uhr für die bezüglichen Beurlaubten aus Reuheide, Schönheide, Schönheiderhammer, Ober- und Unterstützengrün; 2) in Giöenstock auf dem Wostplahe: Mittwoch, den 8. November 1893, Nachmittags 2 Uhr für die bezüglichen Beurlaubten auS HuudShübel, Eibenstock, Muldenhammer, NeidhardtSthal, Wolfsgrün, Blauenthal, Sosa, Wildenthal und CarlSfeld. Besondere Gestellungsbefehle sowie Anschläge werden nicht auSgegeben; un- entschuldigteS Ausbleiben oder zu spätes Eintreffen auf dem Kontrolplatze wird mit Arrest bestraft. Gesuche um Befreiung von der Konti olversammlung sind gehörig begrün det und rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Bei Gelegenheit einer jeden Kontrolversammlung haben Fußmessungen stalt- zufinden, weshalb die Beurlaubten auf reinliche Füße Bedacht zu nehmen haben. Königliches Bezirks-Kommando Schneeberg. Am 1. November dieses Jahres ist der vierte Termin der diesjähr igen hiesigen Communanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß nach Ablauf der achttägigen Zahlungsfrist gegen etwaige Restanten das Zwangsvollstreckungs verfahren eingeleitet werden wird. Schönheide, am 30. Oktober 1893. Der Gemeinderath. W. Hagesgeschichle. — Deutschland. Der .Reichsanzeiger' ent hält folgende Verordnung, betreffend die Einberuf ung des Reichstags. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen :c. ver ordnen auf Grund des Artikels 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, was folgt: Der Reichstag wird berufen, am 16. November d. I. in Berlin zu- sammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichs kanzler mit den zu diesem Zweck nöthigen Vorbereit ungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neue- Palais, den 28. Oktober 1893. Wilhelm. — Die offiziöse Mittheilung, daß der Kaiser dem Reichskanzler sein Bildniß geschenkt habe, wird in unseren politischen Kreisen lebhaft besprochen. Je weniger im gegenwärtigen Zeitpunkt ein unmittel barer Anlaß zu einer derartigen Auszeichnung vorliegt, desto eifriger sucht man nach einem besonderen, tieferen Grunde. Vorwiegend geht die Ansicht dahin, da« die« Geschenk eine Antwort auf die persönlichen Angriffe sein soll, denen der Reichskanzler in der jüngsten Zeit wegen der deutsch-russischen Handels vertragsverhandlungen ausgesetzt gewesen ist. Wie sehr die neue Handelsvertragspolitik die vollste Zu stimmung de« Kaiser« gesunden hat, bewies ja bereits die am 18. Dezember 1891 erfolgte Verleihung des Grafentitels an den Reichskanzler auS Anlaß der Annahme der ersten Handelsverträge im Reichstage. Damals bezeichnete der Kaiser die Handelsverträge als eine .geradezu rettende Thal". Wenn jetzt dem Grafen Caprivi das kaiserliche Bildniß verliehen wird, so soll damit offenbar gesagt werden, daß sich die Ansicht de« Kaisers in dieskm Punkte keineswegs ge ändert habe und daß Diejenigen, welche die gegen wärtigen Verhandlungen mit Rußland als eine per sönliche Liebhaberei des Reichskanzlers hinstellen möch ten und von der Beseitigung des Grafen Caprivi das selbstverständliche Verschwinden diese« Planes erwarten, sich durchaus auf einem Holzwege befinden. Graf Caprivi wird daher mit Recht in der kaiserlichen Auszeichnung eine Stärkung seiner Stellung gegen über dem vertragsfeindlichen Ansturm erblicken und die gegenwärtigen Verhandlungen mit Rußland eif riger als zuvor betreiben. — Hierzu muß erwähnt werden, daß die Verhandlungen der deutsch-russischen Zollkonserenz sehr schlecht stehen. Die russischen Anerbietungen waren so geringwerthig, daß sie zurück gewiesen werden mußten, der Beirath war dabei in völliger Uebereinstimmung mit der Regierung. — Die umlaufende Nachricht, daß die silbernen Zwanztgpfennig stücke und die Zwanzigpfennig- stücke in Nickel gegenwärtig zur Einziehung gelangen, um durch neue, au« anderer Legirung hergestellte, am Rande gerippte Zwanzigpfennigstücke ersetzt zu werden, mit deren Ausgabe bereit- begonnen worden sei, entbehrt, wie der.Reichsanz." schreibt, jeder Be gründung. — Oesterreich-Ungarn. Graf Taaffe hat sich mit seiner Wahlreform selbst den Strick gedreht. Die drei großen Parteien des österreichischen Abge ordnetenhauses haben sich vereinigt und machen ihm das fernere Regieren unmöglich. Er hat sich daher zu dem Schritte genöthigt gesehen, den Kaiser um Entlassung vom Amte zu bitten; ernstlich ist'S ihm darum schwerlich zu thun, er hat einfach eine Form erfüllt, nachdem er noch in der vergangenen Woche im Wiener Abgeordnetenhause erklärt hatte: daß die Opposition der Parteien auf ihn keine große Wirkung auSübe, und daß er c« als pflichtwidrig betrachte, freiwillig seinen Platz aufzugeben, nachdem große Schwierigkeiten entstanden seien. Daß der Kaiser Taaffe im Amte erhält, so lange es irgend möglich ist, unterliegt keinem Zweifel, aber die Gren zen dieser Möglichkeit sind nahe gerückt, wenn die alten Stützen der Regierung, die Konservativen, die Polen und die Deutschliberalen sich gegen ihn eng zusammenschließen, wie dies jetzt geschehen ist. Geschickt hat Taaffe seine Wahlvorlage als Neben sache behandelt und die Genehmigung des Ausnahme zustandes in Prag in den Vordergrund gerückt. Wird sie verweigert, so soll da« Haus aufgelöst werden. Dagegen hat er die Wahlvorlage lediglich zur Debatte gestellt. Einstweilen kann es darüber zu keiner Ent scheidung kommen, da der ReichSrath vertagt worden ist. Ob Graf Taaffe nochmals vom Kaiser zur Kabi- netSbildung berufen ^wird, erscheint zweifelhaft. Sein Schaukelsystem scheint völlig abgewirthschaftet zu sein. — England. ES verdient Beachtung, daß der Versuch de« englischen Ministers de« Innern, 15 Ar beiter zu Fabrikinspektoren zu ernennen, sich durchaus bewährt hat. Diese haben dazu beigetragen, während ihrer sechsmonatigen Amtszeit wesentliche Uebelstände im Fabrikwesen abzustellen, die sonst unentdeckt ge blieben wären. Der Minister hat im Hinblick auf diese Erfolge in seiner letzten Rede die Ernennung von weiteren Fabrikinspektoren in Aussicht gestellt, die ihre Erfahrungen als regelrechte Fabrikarbeiter ge sammelt haben. Auch die weiblichen Fabrikinspektoren, die früher Arbeiterinnen gewesen, sollen vermehrt werden. Loeal« und sächstsch« Nachrichte«. — Johanngeorgenstadt, 31. Oktbr. Heute Abend gegen ^,6 Uhr entstand hier Feuerlärm. Obwohl man keinen Feuerschein bemerkte, so hieß eS doch, daß da« Wohnhaus de« Brauereibesitzers Gustav Schubert in WtttigSthal, dicht am Hammer berge gelegen, brenne. Gegen 6 Uhr schlugen auch die Flammen durch das Dach und in kaum einer Stunde war da« über und über brennende Hau» ein Raub der Flammen geworden. Da- Vieh konnte ge rettet werden. Ob aber auS den oberen Räumen de- einstöckigen Häuschen« viel gerettet worden ist und in wieweit sich sonst der Schaden beläuft, läßt sich zur Zeit noch nicht ermessen. Das dicht an das alte Haus anstoßende, in diesem Sommer erst erbaute neue Wohnhaus ist, obwohl die Flammen mächtig an dem selben emporschlugen, erhalten geblieben. — Dresden. Zum Verständniß für die Be deutung des Armeegeschenkes, der Halskette zum St. HeinrichSorden, welche Sr. Majestät dem König Albert zu seinem Militärdienstjubiläum durch den kommandirenden General Prinz Georg über reicht wurde, sei bemerkt, daß nach den Statuten des HeinrichSordens das Großmeisterthum mit der Königs würde des Hauses Sachsen verbunden ist, der jeweilige Regent Sachsens demnach „geborener Großmeister" des Ordens ist. Der sächsische St. HeinrichSorden ist der älteste deutsche, dem Verdienste um Thron und Vaterland'gewidmete Orden. Es ist unbestreit bar, daß Kurfürst Friedrich August II. der erste deutsche Fürst war, der mit der damaligen Geflogen- heit, die Tapferkeit vor dem Feinde durch Geldspenden zu belohnen, brach und statt dessen im Militär St.- Heinrichsorden ein sichtbares Zeichen der Anerkennung sür militärische Verdienste gründete, und zwar am 7. Oktober 1736. Als solches Zeichen hervorragender kriegerischer Verdienste stand und steht noch jetzt der St. HeinrichSorden beim Volk, wie beim H^r in höchstem Ansehen, und der Wunsch, mit diesem Orden geschmückt zu sein, hat den kühnen Entschluß zu so mancher der in unserer Armeegeschichte verewigten Thaten gezeitigt, die den Ruhm der Tapferkeit der sächsischen Truppen zu einem unter allen Verhältnissen unbezweifelten gemacht haben. — Dresden. Die Vorstellung einer Anzahl jüdischer Borstenhändler wegen Aushebung des sogenannten SchächtverbotS in Sachsen hat da« Köuigl. Ministerium des Innern dahin beantwortet, daß ein Verbot des sog. Schächten- in Sachsen über haupt nicht bestehe, cS sei vielmehr nur die vorherige Betäubung der Schlachtthiere vor dem Schlachten durch Verordnung vom 21. März 1892 vorgeschriebcn worden, allerdings ohne daß dabei bezüglich der jüd ischen Schlachtung eine Ausnahme gemacht worden wäre. Sollte eS daher gelingen, für das Schächten ein Verfahren anSfindig zu machen, welche« geeignet wäre, die dem Schächten ohne vorherige Betäubung entgegenstehenden Bedenken zu erledigen, so würde dann auch nicht weiter auf der vorherigen Betäubung bestanden zu werden brauchen. Ein triftiger Grund, von der in Frage stehenden, mit der Religion an sich gar nicht zusammenhängenden, vielmehr lediglich auf Erwägung der auch den Thierschutz umfassenden Moral beruhenden Vorschrift eine von jüdischer Seite ver langte Ausnahme zu machen, sei nicht vorhanden, da ein, wenn auch seit Langem bestehender, doch aber aus wandelbaren Menschensatzungen hervorgegangener ritueller Gebrauch insoweit keinen Anspruch auf Be achtung haben könne, al- er dazu angethan sei, in sittlicher Beziehung Anstoß zu erregen, oder mit all gemein staatlichen Einrichtungen im Widerspruch stehe. Da« Ministerium de« Innern könne sich daher um