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8) Der Bedarf an Unterkunftsraumen. Pflegepersonal, ärztlicher Hilfe, Arznei-, Desinfektion-- und Transportmitteln ist bei Zeiten sicher zu stellen. Desgleichen ist ein Raum zur Unterbringung von Leichen bereit zu halten. Im Hinblick auf die vielfach übertriebenen, Dresden, den 24. Juli 1893. Anlage I. -Liste der Cholerasälke. Zu Anlage I. (Zur Benutzung für Aerzte, Polizeibeamte re.) Ort der Erkrankung - Wohnung (Straße, Haus- nummer, Stockwerk) Gcsck de -s L 8 Ücht s Et s 5. krank ZZ tcn Stelle der Be- I fchäftigung ' I 8. Z L L 5 Z A Z § >o. Bemerkungen zugereist). Aähkäarle. Ort der Erkrankung! Wohnung: (Straße, .Hausnummer, Stockwerk) . . . . Des Erkrankten Familienname: Geschlecht: männlich, weiblich (Zutreffendes ist zu unter streichen.) Alter: Stand oder Gewerbe: Stelle der Beschäftigung: . . . Tag der Erkrankung: Tag des Todes: Bemerkungen (insbesondere auch ob, wann und woher zugereist) Anlage II. Nachweisung über die. in der Zeit vom bis zgg vorgekommencn Cholerafälle. Choleravcrdächtige Fälle sind nicht aufzunebmen. Namen der Ortschaft bezirkst Einwohnerzahl (letzte Volks zählung) Neu erkrankt sind Davon innerhalb der letzten 5»^Tage vor der Erkrankung D Bemerkungen insbesondere Tag des Ausbruchs im Ve- richtsorte; Angabe führten Perfomn^u- gezogen u. s. w. I. 2. 3. 4. 8. 6. Anlage V. Anforderungen, welche in Ll,olcra)ritcn an öffentliche Wasserwerke mit Landfiltern zu stellen find. 1) Das Filtrat jedes einzelnen Filters muß, so lange es in Thätigkeit ist, täglich einmal bakteriologisch untersucht werden. Jedes Filter muß daher eine Vorrichtung haben, welche ge stattet, daß Wafferproben unmittelbar nach dem Austritt aus dem Filter entnommen werden können. 2) Filtrirtes Wasser, welches mehr als etwa 100 cnt- wickelungssähigc Keime in I eoin enthält, darf nicht in den Reinwasser-Behälter geleitet werden. Das Filter muß daher so eingerichtet sein, daß ungenügend gereinigtes Wasser ent fernt werden kann, ohne sich mit dem durch die anderen Filter gut gereinigten Wasser zu mischen. Anlage VI. Anweisung zur Ausführung -er Desinfektion bei Cholera. I. Al« Desinfektionsmittel werde» empfohlen. 1) Kalkmilch. Zur Herstellung derselben wird I I zerkleinerter reiner gebrannter Kalk, sogenannter Fettkalk, mit 4 I Wasser gemischt, und zwar in folgender Weise: Es wird von dem Wasfer etwa '/« l in das zum Mischen bestimmte Gesäß gegossen und dann der Kalk hineingelegt. Nachdem der Kalk das Wasser aufgesogen hat und dabei zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalk milch verrührt. Dieselbe ist, wenn sie nicht bald Verwendung findet, in einem gut geschlossenen Gesäße auszubewahren und vor dem Gebrauch umzuschlltteln. 2) Chlorkalk. Der Chlorkalk hat »ur dann eine ausreichende desinfizi- rende Wirkung, wenn er frisch bereitet und in wohlverschlossenen Gefäßen ausbewahrt ist. Die gute Beschaffenheit des Chlor kalks ist an dem starken, dem Chlorkalk eigenthümlichen Geruch zu erkennen. Er wird entweder unvermischt in Pulverform gebraucht oder in Lösung. Letztere wird dadurch erhalten, daß 2 Theil« Chlorkalk mit 100 Theilen kaltem Wasser gemischt und nach dem Absetzen der ungelösten Theile die klare Lösung abgegoffen wird. 3) Lösung von Kaliseife (sogen. Schmierseife oder grün« oder schwarze Seife). 3 Theile Seife werden in 100 Theile heißem Wasser ge löst (z. B. kg Seife in 17 I Wasser). Handel und Verkehr unnöthigcrweise schädigen den Maßnahmen, wie sie von einzelqen Lokalbe- hörden im vorigen Jahre getroffen worden sind, werden die unteren und höheren Verwaltungsbe hörden noch besonders dahin mit Anweisung ver- Ministcrium des Innern, v. Metzsch. 4) Lösung von Karbolsäure, u) Karbolseifenlösung. Zur Verwendung komnit die sogen. „lOOproz. Karbolsäure" des Handels, welche sich in Seisenwasser vollständig löst. Man bereitet sich die unter Nr. 3 beschriebene Lösung von Kaliseife. In 20 Theile dieser noch heißen Lösung wird 1 Theil Karbolsäure unter fortwährendem Umrühren gegossen. Diese Lösung ist lange Zeit haltbar und wirkt schneller desinsizirend, als einfache Lösung von Kaliseise. I>) Karbolsäurelösung. Soll reine Karbolsäure (einmal oder wiederholt destillirte) verwendet werden, welche erheblich theurer, aber nicht wirk samer ist, als die sogen. „lOOproz. Karbolsäure", so ist zur Lösung das Seisenwasser nickt nöthig; es genügt dann ein faches Wasser. 8) Dampfapparate. Am besten sind solche Apparate, in welchen der Dampf unter Ueberdruck (nicht unter Atmosphäre) zur Verwend ung kommt. Die Bedienung der Apparate ist, wenn irgend angängig, ausgebildeten Desinfektoren zu übertragen. 6) Siedehitze. Mehrstündiges Auskochcn in Wasser, Salzwasser oder in Lauge wirkt desinsizirend. Die Flüssigkeit muß während dieser Zeit beständig im Sieden gehalten werden und die Gegenstände vollkommen bedecken. Unter den aufgesührtea Desinfektionsmitteln ist die Wahl nach Lage der Umstände zu treffen. Insbesondere wird, wenn cs an der unter Nr. 4 vorgesehenen lOOproz. Karbolsäure mangeln sollte, auf die unter l bis 3 angegebenen Mittel zurückzugreifen sein. Sollten auch diese Mittel nicht zu be schaffen sein, so wird im Nothfallc Karbolsäure mit geringerem Gehalt an wirksamen Stoffen, welche demgemäß in größerer Menge zu verwenden ist, oder ein anderes wissenschaftlich als gleichwerthig anerkanntes Mittel zu verwenden sein. II. Anwendung der Desinfektionsmittel. 1) Die Ausleerungen der Cholerakranken (Er brochenes, Stuhlgang) werden möglichst in Gefäßen ausge fangen und niit ungefähr gleichen Theilen Kalkmilch (I. Nr. I) gründlich gemischt. Diese Mischung muß mindestens eine Stunde stehen bleiben, ehe sie als unschädlich beseitigt werden darf. Zur Desinsektion der flüssigen Äbgänge kann auch Chlor kalk (I. Nr. 2) benutzt werden. Von demselben sind mindestens zwei gehäufte Eßlöffel voll in Pulverform auf I der Ab gänge hinzuzusctzen und gut damit zu mischen. Die so be handelte Flüssigkeit kann bereits nach 20 Minuten beseitigt werden. Unter Umständen können die Entleerungen durch einstlln- diges Kochen (mit Wasser) unschädlich gemacht werden; als dann sind die Gefäße, welche mit den Entleerungen in Be rührung waren, ebenfalls eine Stunde lang auszukochen. Die desinfizirten Ausleerungen können in den Abort oder in die für die sonstigen Abgänge bestimmten Ausgußstellen geschlittet oder vergraben werden. Schmutzwässcr sind in ähnlicher Weise zu desinfiziren, und zwar ist von der Kalkmilch soviel zuzusetzen, daß das Ge misch roihes Lackmuspapier stark und dauernd blau färbt. Erft eine Stunde nach Eintritt dieser Reaktion darf das Schmutz wasser abgelassen werden. 2) Hände und sonstige Körpertheile müssen jedes mal, wenn sie mit infizirten Dingen (Ausleerungen der Kranken, beschmutzter Wäsche u. s. w.) in Berührung gekommen sind, durch gründliches Waschen mit einer desinsizirenden Flüssigkeit, z. B. Chlorkalklösung (I. N. 2) oder Karbolsäure lösung (I. Nr. 4) desinfizirt werden. 3) Bett-und Leibwäsche, sowie andere Kleidungs stücke, Teppiche u. dergl. werden in ein Gefäß mit Kali feisenlösung, Karbolseifenlösung oder Karbolsäurelösung gesteckt. Die Menge der Flüssigkeit ist so reichlich zu bemessen, daß dieselbe nach dem Durchseuchten der Gegenstände noch überall über den letzteren steht. In dieser Flüssigkeit bleiben die Gegenstände, und zwar in Kaliseisenlösung mindestens 24 Stunden, in Karbolseifen- odcr Karbolsäurelösung mindestens 12 Stunden, ehe sic mit Wasser gespült und weiter gereinigt werden. Das dabei ab laufende Wasser kann als unverdächtig behandelt werden. Wäsche u. s. w. kann auch in Dampfapparate sowie durch Auskochen desinfizirt werden. Aber auch in diesem Falle muß sie zunächst mit einer der genannten Desinsektionsslüsfigkeiten (I. Nr. 3 oder 4) stark angefeuchtet und in gut schließenden Gesäßen oder Beuteln verwahrt, oder in Tücher, welche eben falls mit Desinfektionsflüssigkeit angeseuchtet sind, eingeschlagen werden, damit die mit dem Hantiren der Gegenstände vor der eigentlichen Desinfektion verbundene Gefahr verringert wird. Aus jeden Fall muß derjenige, welcher solche Wäsche u. s. w. berührt hat, seine Hände in der unter II. Nr. 2 angegebene» Weise desinfiziren. -L 4) Kleidungsstücke, welche nicht gewaschen weti den können, sind in Dampfapparaten (I. Nr. 5) zu desin fiziren. Gegenstände aus Leder sind entweder nach Nr. 3, Abs. 1 und 2 zu behandeln oder mit Karbolsäure-, Karbolseifen- (I. Nr. 4) oder Chlorkalklösung (I. Nr. 2) abzureiben. Pclzwerk wird aus der Haarseite bis auf die Haarwurzel mit einer der unter I. 3 und 4 bezeichneten Lösungen durch weicht. Nach 12stündiger Einwirkung derselben darf es aus gewaschen und weiter gereinigt werde». Pelzbesätze an Kleid ungsstücken von Tuch werden zuvor abgetrennt. 5) Holz- und Metalltheile der Möbel, sowie ähnliche Gegenstände werden mit Lappen sorgfältig und wieder holt abgerieben, die mit Karbolsäure-, Karbolseifen- oder Kali- scifenlösung (l. Nr. 4 oder 3) befeuchtet sind. Ebenso wird mit dem Fußboden von Krankenräumcn Verfahren. Die ge brauchten Lappen sind zu verbrennen. Der Fußboden kann auch durch Bestreichen mit Kalk milch l>. Nr. 1) desinfizirt werden, welche erst nach Ablauf von 2 Stunden durch Abwaschen wieder entfernt werden darf. 6) Die Wände der Krankenräum«, sowieHolztheil« werden mit Kalkmilch (l. Nr. I) getüncht oder mit einer des- infizirenden Flüssigkeit (l. Nr. 3, 4) abgewaschen. Tapeten werden mit Brod abgerieben, die verwendeten Brodkriimen sind zu verbrennen. Nach geschehener Desinfektion sind die Krankenräume, wenn irgend möglich, 24 Stunden lang unbenutzt zu lasten und reichlich zu lüften, im Winter zu beizen. 7) Durch Lholeraausleerungen beschmutzter Erdboden, Pflaster, sowie Rinnsteine, in welche verdächtige Abgänge gelangen, werden am einfachsten durch reichliches Uebergießei. mit Kalkmilch (l. Nr. 1) desinfizirt. sehen, daß über die vorstehend ausgeführten Be schränkungen des Personen- und Laarrnverkeh rS bei der Abwehr und Bekämpfung der Cholera in keinem Falle htnausgegangen werden darf. Körner. 8; Soweit Abtritte im Hinblick auf den öffentlichen Verkehr (ä. Nr. 14 der „Maßnahmen") zu desinfiziren sind, empfiehlt es sich, täglich in jede Sitzöffnung mehrmals Kalk mück oder ein anderes gleichwerthiges Mittel in einer der Häufigkeit der Benutzung entsprechenden Menge zu gießen. Tonnen, Kübel u. dergl., welche zum Ausfangen de« Koths in den Abtritten dienen, sind nach dem Entleeren reichlich mit Kalkmilch oder einem anderen gleichwerthigen Mittel außen und innen zu bestreichen. Die Sitze selbst sind nut Kalkmilch oder einer der 3 Lös ungen von Kaliseife, Karbolseise oder Karbolsäure zu reinigen. 8) Wo eine genügende Desinfektion in der bisher ange gebenen Weise nicht ausführbar ist, z. B. bei Matratzen und Federbetten in Ermangelung eines Dampfapparates oder wenn ein Mangel an Desinsekiionsmitteln cinireten sollte, sind die zu desinsizirenden Gegenstände mindestens 6 Tage lang außer Gebrauch zu setzen und an einem warmen, trockenen, vor Rege» geschützten, aber womöglich dem Sonnenlicht aus gesetzten Orte gründlich zu lüsten. Strohsäcke können mit ihrem Inhalt im Dampfapparat desinfizirt werden; zweckmäßiger ist es, mit dem Stroh nach Nr. 10 zu Verfahren und die Hülle wie die Wäsche (Nr. 3) zu desinfiziren. Pol st er möbel, deren Holzwerk keinen Fournierbelag hat und nicht durch Lein, zusammengehalten wird, können im Dampfapparat desinfizirt werden. Ist letzteres nicht angängig, so werden die Holztheile mit Kaliseifen-, Karbolseifen- oder Karbolsäurelösung abgewaschen, sonst, wie in Abs. I angegeben, behandelt. 10) Gegenstände von geringem Werthe sind zu verbrennen oder in Gruben zu schütten, daselbst mit Kalkmilch zu über gießen und mit Erde zu bedecken. Die Desinfektion ist dort, wo sie geboten erscheint, ins besondere wenn Orte, die dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind, gefährdet erscheinen oder wo sonst eine Infektion zu be folgen ist oder stattgcsunden hat, mit der größten Strenge durchzuführen. Im Uebrigen ist aber vor einer Vergeudung von Desinfektionsmitteln eindringlich zu warnen; unnöthige und unwirksame Desinfektionen bedingen unnützen Kostenaus wand und vertheuern die Preise der Desinfektionsmittel, ver leiten aber auch das Publikuni zur Sorglosigkeit in dem Ge fühle einer trügerischen Sicherheit. Reinlichkeit ist besser als eine schlechte Dcs- insektion. 11) Der Kiel-(Bilge-)Raum der im Fluß- und Binnen- schifssahrtsverkehr benutzten Fahrzeuge wird durch Eingüßen von Kalkmilch, welche, sofern Raum und Ladung es zulassen, zuvor mit der zehnfachen Wassermenge zu verdünnen ist, des- infizirt. Die frisch zubereitete Desinfektions-Flüssigkeit (s. o. I. I) wird an verschiedenen Stellen des Kielraums dem Kiel-(Bilge-) Wasser — erforderlichen Falls unter Anwendung eines Trich ters — zugesetzt und durch Umrühren mittels Stangen oder dergleichen mit demselben gemischt. Von der Flüssigkeit muß soviel eingegossen werden, daß das in, Bilgeraum entstehende Gemisch einen Streisen rothes Lackmuspapier stark und dauernd blau färbt; diese Prüfung ist nicht dort, wo die Kalkmilch zu gesetzt worden ist, vielmehr an einer anderen geeigneten Stelle auszusllhren und zwar in der Weise, daß das Lackmuspapier vor etwaiger Berührung mit der Wandung, z. B. durch ein Blechrohr geschützt ist. Wo die Raumverhältnisse cs zulassen, wird die Desinfek tion in der Regel am Einfachsten durch Zusatz von soviel Des infektionsflüssigkeit erreicht, daß die ursprüngliche Menge des Bilgewassers etwa verdoppelt ist. Vor Ablauf von mindestens einer Stunde darf das mit der Desinseltionsflllsstgkeit versetzte Bilgewafser nicht ausge pumpt werden. Ein Hineinschütten von gebrannten, Kalk in den Kielraum hat keine genügend dcsinfizirende Wirkung. Eiserne Fahrzeuge, welche Bügewasser nicht haben, be dürfen in der Regel keiner Desinfektion des Kielraums. Anlage VII. Belehrung über das Wesen -er Cholera und da» während der LholeraM zu beobachtende Verhalten. 1) Der Ansteckungsstofs der Cholera befindet sich in den Ausleerungen der Kranken, kann mit diesen auf und in andere Personen und die mannigfachsten Gegenstände geratben und mit denselben verschleppt werden. Solche Gegenstände sind beispielsweise Wäsche, Kleider, Speisen, Wasser, Milch und andere Getränke; mit ihnen allen kann auch, wenn an oder in ihnen nur die geringsten, für die natürlichen Sinne nicht wahrnehmbaren Spuren der Ausleer ungen vorhanden sind, die Seuche weiter verbreitet werden. 2) Die Ausbreitung nach anderen Orten geschieht daher leicht zunächst dadurch, daß Cholerakranke oder kürzlich von der Cholera genesene Personen den bisherigen Aufenthalts ort verlassen, um vermeintlich der an ihm herrschenden Gefahr zu entgehen. Hiervor ist umsomehr zu warnen, als man bei dem Verlassen bereits angesteckt sein kann und man andrerseits durch eine geeignete Lebensweise und Besolgung der nachstehen den Vorsichtsmaßregeln besser in der gewohnten Häuslichkeit, als in der Fremde und zumal auf der Reise, sich zu schützen vermag. 3) Jeder, der sich nicht der Gefahr aussetzen will, daß di« Krankheit in sein Haus eingeschleppt wird, hüte sich, Menschen, die aus Choleraorten kommen, bei sich auszunehmen. Schon nach den, Auftreten der ersten Cholera fälle in einem Ort sind die von daher kommenden Personen als solche anzusehen, welche möglicherweise den Krankheitskeim mit sich führen. 4> In Cholerazeiten soll man ein« möglichst geregelt« Lebensweise führen. Die Ersahrung hat gelehrt, daß alle Störungen der Verdauung die Erkrankung an Cholera vorzugs weise begünstigen. Man hüt« sich deswegen vor Allem, was Verdauungsstörungen Hervorrufen kann, wie Uebermaß von Essen und Trinken, Genuß von schwer verdaulichen Speisen. Ganz besonders ist Alle« zu meiden, was Durchfall ver ursacht oder den Magen verdirbt. Tritt dennoch Durchfall ein, dann ist so früh wie möglich ärztlicher Rath einzuholeu. 8) Man genieße keine Nahrungsmittel, welch« aus einem Hause stammen, in welchem Cholera herrscht. Solche Nahrungsmittel, durch welch« die Krankheit über tragen werden kann, ,. B. frische» Obst, Irische» Gemüse, Milch, sind an Lholeraorten nur in gekochtem Zustande zu genießen, sofern man über die unverdächtig« Herkunst nicht zuverlässig unterrichtet ist. Rach gleichen Grundsätzen ist mit derartigen Nahrungsmitteln zu versahren, welch« au» Lholeraorten her-