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Amts- Md Anzeigeblatt für den Gklchsiul Abonnsmsut SK-SZ 6c!irk des Ämtsgmchls Libmst-ck -ZzZ- fertion-prei»: die kleinsp. tcn, sowie bet allen Reich-- M- l°« und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. S7. Jahr««»«. —— M 8S.Dienstag, dm 22. Juli 18SV. Freiwillige GrunlMsvcrstcigenmg. ErbtheilungShalber sollen die zum Nachlasse des Bürstenhändlers Christian Gottlieb Schlesinger in Ueuheide gehörigen Grundstücke, als: ». das Hans Nr. 25 des Brand-Kai. (5130 M. Brandkasse) mit Feld und Wiese Nr. 28 und 120 des Flurbuchs, Fol. 24 des Grundbuchs für Neuheide k. 6. 194 OK. umfassend, belegt mit 46,ss Steuereinheiten, und i». das Feld Nr. 82 deS Flurbuchs, Fol. 40 des Grundbuchs für Neuheide I-. 6. ä., 1 Ack. 91 OK. umfassend, belegt mit 7,,» Steuereinheiten, durch das unterzeichnete Amtsgericht Sonnabend, den 26. Juli 18W, Nachmittags 3 Uhr an Ort und Stelle versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen sind aus den im Gasthofe zu Neuheide und im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Schönheide auShängcnden Anschlägen zu ersehen. Eibenstock, den 5. Juli 1890. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Fischer. Erledigt hat sich der gegen den Handarbeiter Ernst Louis Schürer in Hunds- hübel unter dem 4. Juli 1890 diesseits erlassene Steckbrief. Eibenstock, den 17. Juli 1890. Königliches Amtsgericht. I. V.: Ass. P-rzig, H.-R. Gruhle, G.-S. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Putz- und Modewaaren- händlers Aathan Sekigsohn, in Firma: Bk. 8«Ilg8«I,i> in Eibenstock, ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf den 31. Inti 1890, Mrmittags 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberauml. Eibenstock, den 19. Juli 1890. VruLIe, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Schnittwaarenhändlers ck. Q. Zistlllzx in Eibenstock ist, nachdem der in dem VergleichStcrmine vom 24. Juni 1890 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 24. Juni 1890 bestätigt ist, ausgehoben worden. Eibenstock, den 19. Juli 1890. Der Gcrichtsschrciber des Königlichen Amtsgerichts. Gruhle. Gr und st euer bctr. Am 1. August d. I. ist der 2. Termin Grundsteuer fällig. Mit diesem Termine kommt zugleich ein Zuschlag nach ?/,„ Pf. jeder beitragspflichtigen Grund steuereinheit zur Deckung des Bedarfs des Landeskulturrathes zur Erhebung. Es wird zur rechtzeitigen Zahlung der Beträge hiermit aufgcfordert mit dem Bemerken, daß gegen Säumige mit dem Mahn- bez. Zwangsvollstreckungs verfahren vorzugehen ist. Eibenstock, am 21. Juli 1890. Der Stadtrath. I. B.: Com.-Rath Hirschberg. Bg Hagesgefchichte. — Deutschland. Der gegenwärtig in London tagende Friedenskongreß soll beschlossen haben, durch eine besondere Abordnung den deutschen Kaiser zu bitten, in der Frage der allgemeinen Abrüstung die Initiative zu ergreifen. Wir glau ben nicht, daß Kaiser Wilhelm sich bereit finden würde, eine Abordnung zu einem derartigen Zwecke zu empfangen. Nicht als ob wir meinten, daß ihm ein solches Anliegen unangenehm wäre, daß er der Erfüllung desselben persönlich abgeneigt wäre! Im Gegentheil, wir glauben, daß eS trotz der ausge sprochenen Vorliebe des deutschen Kaisers für das Soldatenwesen ganz seinem, innigen Wunsche, der Welt und besonders seinem Reiche Wohlthaten zu erweisen, entsprechen würde, wenn er persönlich den Anstoß zu einer allgemeinen Herabminderung der drückenden Militärlasten geben könnte. Aber als deutscher Kaiser darf er sich nicht der Gefahr auS- setzen, dabei von irgend einer Seite eine mehr oder minder schroffe, jedenfalls aber entschiedene Absage zu erhalten. Eine derartige Gefahr liegt aber vor. Man erinnere sich nur der Zeit vor der Einberufung der Berliner Arbeiterschutz-Konferenz. Die französi schen Chauvinisten wollten die Theilnahme Frank reichs daran unter allen Umständen verhindern. Sie erfanden deshalb da« Märchen, daß diese Konferenz nur ein Vorwand, eine Falle sei. Der deutsche Kaiser wolle französische Regierungsabgesandte nach Berlin locken, um dann plötzlich mjt dem Ansinnen einer allgemeinen Abrüstung hervorzütreten, einem Ansinnen, dem sich die französische Regierung nur sehr schwer würde entziehen können. Da« Märchen, so plump e» auch erfunden war, machte auf die Franzosen einen tiefen Eindruck und stellte sogar eine Zeit lang die Theilnahme Frankreich- an der Berliner Konferenz ernstlich in Frage. Erst nachdem von deutscher Seite das genaue Programm für die Ar beiterschutz-Konferenz in Paris mitgetheilt und daran die Versicherung geknüpft worden war, daß nur die darin verzeichneten sozialpolitischen Fragen zur Er örterung kommen dürften, erfolgte die bindende Zu sage der französischen Regierung. Nach dieser, erst fo kurze Zeit hinter un« liegenden Erfahrung wird sich der deutsche Kaiser wohl hüten, die Frage einer allgemeinen Abrüstung in Anregung zu bringen. Ein Mißerfolg bei Frankreich und mehr noch vielleicht bei Rußland wäre ihm gewiß. — Wenn zu irgend einer Zeit es am Platze war, über die Zunahme der Eidesverletzungen Klage zu führen, so ist dies in unserer der Fall, und die Worte sittlicher Entrüstung, welche, wie die „Köln. Ztg." berichtet, der Vorsitzende eines Rheinischen Schwurgerichts am Schlüsse der Tagung in betreff der unglaublichen Leichtfertigkeit geäußert hat, mit welcher während derselben Meineide geleistet wurden, waren ebenso berechtigt wie tiefempfunden. Es ist leider nicht zu bestreiten, daß in den unteren Volks klassen die Scheu vor der Verletzung der beschworenen Aussage in großem Maße geschwunden ist und sich eine sehr bedenkliche Anschauung von der Uebertretung der EideSpflicht eingebürgert hat. Es steht schlimm mit unfern sittlichen und gesellschaftlichen Zuständen, wenn die Strafwürdigkeit der Eidesverletzung in weiten Schichten der Bevölkerung nicht mehr erkannt wird, und mit Besorgniß muß sich jeder Vaterlands freund die Frage vorlegen, wohin Rechtspflege und Sittlichkeit gerathen werden, wenn diese gleich einer wirklichen Seuche sich ausbreitende MeineidSpest noch weitere Fortschritte macht. ES ist hohe Zeit, daß die hohe Gesetzgebung sich mit dieser Frage gründlich befaßt und die mangelhaften Bestimmungen des gelten den Prozeßrecht«, welche für die bedauerliche Erschein ung zum Theil verantwortlich gemacht werden müssen, durch bessere ersetzt. — Auf dem Schießplatz bei Jüterbog bat Freitag Abend die Explosion von zwei Ge schossen schwere« Unglück angerichtet. E« wurden von den dazu kommandirten Mannschaften verschie dener Truppentheile Schießübungen angestellt, al- ein größere« Geschoß, welches mit Krähnen in die Höhe gewunden worden war, um in da« Geschütz eingeführt zu werden, au« der zu diesem Zweck be nutzten Vorrichtung herunterstürzte und aus eine Granate fiel, die auf dem Mauerwerke lag, auf dem da« Geschütz stand. Beide Geschosse krepirten, 10 Mann wurden verwundet, einem Kanonier wurde der Unterleib aufgerissen, derselbe starb bald darauf. Schwer verwundet wurde ferner der Marineleutnant Gras Mont«, demselben wurde der Fuß zerschmettert und gilt eine Amputation für unvermeidlich. Die Aerzte wollten den Grafen Monts, der heftige Schmerzen litt, zuerst verbinden, er gab es aber nicht zu und bestand darauf, daß die Aerzte erst denjenigen Soldaten Beistand leisten sollten, die besonders schwer verletzt waren. Alle Uebrigen, mit Ausnahme von dreien, sind schwer verletzt. Ein Artillerist, der, als die Explosion erfolgte, auf dem Geschütze stand, blieb merkwürdigerweise unverletzt, wurde aber infolge deS Luftdruckes weit weg in's Feld geschleudert. — England. Auf Helgoland ist von dem englischen Gouverneur der Artikel 12 des deutsch-eng lischen Vertrages, welcher die Abtretung der Insel betrifft, in deutscher Sprache öffentlich angeschlagen worden mit dem Zusätze: „damit die Einwohner der Insel völlig darüber im klaren sein mögen, welche schützenden Bedingungen und Vorrechte für sie durch die britische Regierung zugesichert worden sind." — DaS meuterische 2. Bataillon der Garde grenadiere wird strafversetzt. Es hat Befehl erhalten, sich am Dienstag nach Kapstadt cinzuschiffen. Besichtigung der Flemming'schen Fabrik in Schönheide durch Se. Maj. den König betr. Am Eingang des Flemming'schen Terrains erhob sich eine prachtvolle, von vier jonische» Säulen ge tragene Ehrenpforte, an deren Stirn ein weithin sichtbares „Willkommen" prangte, über demselben ein Transparent mit dem sächsischen Wappen, zu beiden Seiten eine Anzahl Fahnen, und unter dem zwischen den vier Säulen gezogene» sonnenartigen, weiß und rothen Baldachin war ein Netz aufgespannt, aus wel chem sich bei der Durchfahrt Sr. Majestät durch die Ehrenpforte frische, duftige Blumen ergossen. Hinter dieser Ehrenpforte erstreckte sich, der gan zen Länge der Flemming'schen Fabrik entlang, eine ca. 130 Meter lange Allee von über 50 eng mit Guirlanden umwundenen, flaggengeschmückten Masten. Am eigentlichen Eingänge in die Fabrik, rechter Hand, war eine ähnliche schöne Ehrenpforte, ebenfalls mit Transparent und Fahnen, angebracht, mit der Inschrift: „Heil König Albert!" Den Schluß der Mastenallee, also da« Ende ^eS Flemming'schen Ge bäudekomplexer, bildete eine weitere Ehrenpforte, das Transparent derselben trug die Worte: „Gottes Segen auf allen ferneren Wegen!"