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Krlra-Matt zum Amts- und Anzeigeblatt. Kiöenftock, de» 20. Juni 1893, Rachm. 4 Uhr. Rcichstagsvahl im 21. Wahlkreise. Nachdem bei der am heutigen Tage öffentlich erfolgten Zusammenstellung des Ergebnisses der am 15. dieses Monats im 21. Reichrtagewahlkreise staltge- fundencn Wahl festgestellt worden ist, daß 6918 Stimmen aus Herrn Former Ernst Grenz in Chemnitz, 5389 Stimmen aus Herrn Justizrath Nr. Böhme in Annaberg, 3063 Stimmen auf Herrn Max Liebermann von Sonnenberg in Leipzig-GohliS, 2524 Stimmen auf Herrn Oberlehrer 1>r. Otto Krause in Annaberg entfallen und 2 Stimmen vereinzelt waren, hiernach aber für keinen der genannten Kandidaten absolute Stimmenmehrheit erzielt worben ist, so wird gemäß 8 12 Abs. 1 des NeichStagSwahlgesetzeS vom 31. Mai 1869 in Verbindung mit 8 28 Abs. 2 veS Reglement« zur Auesührung dieses Gesetzes — vom 28. Mai 1870 — zur Wahl unter den mit den meisten Stimmen bedachten zwei Kandidaten, als 1) Herrn Fonner Ernst Krenz in Chemnitz und 2) Herrn Justizrath I)r. Wöhme in Annaberg hierdurch , der 24. Juni dieses Jahres festgesetzt und deshalb auf Folgendes hingewiesen: 1) alle auf andere als die vorgenannten zwei Kandidaten faltenden Stimmen find nach 8 3U Abs. 2 des Ueglrmcnts ungültig; 2) die engere Wahl sindet aus denselben Grundlagen und nach denselben Vor schriften statt, wie dir erste. Insbesondere bleiben die Wahlbezirke, die Wahl locale und die Wahlvorsteher unverändert; 3) bei der engeren Wahi sind dieselben Wählerlisten anzuwcnden, wie bei der ersten Wahlhandlung. Line wiederholte Auslegung und Lerichtigung der selben findet nicht statt. Die Ermittelung teS Ergebnisses dieser engeren Wahl findet am 28. Juni 1893, Wittags 12 Uhr im BahnhosSreslaurant zu Scheibenberg statt. Der Zutritt zu dem Locale steht jedem Wähler offen. Die Herren Wahlvorsteher oder deren Stellvertreter werden daran erinnert, daß nach 8 25 de« zur Ausführung des Reichstagswahlgesetzes vom 31. Mai 1869 erlassenen Reglement« nach Vornahme der Wahl die Wahlprotvcolle mit stimmt- lichen zugehörigen Schriftstücken, daruntcr auch den für ungültig erklärten Stimm zetteln, an den unterzeichneten Wahlkommissar portofrei, ungesäumt und so zeitig einzureichen sind, daß solche spätestens im Lause de« dritten Tage» nach dem Wahlkermine in seine Hände gelangen. Für pünktliche Ausführung dieser Vorschrift find dir Herren Wahlvorsteher bez. deren Stellvertreter verantwortlich. Annaberg, am 19. Juni 1893. Der Königliche Wahlkommissnr zur Leitung der Reichs- tagsuuihl im 21. Wahlkreise. v. Burgsdorff. Wendel. Die RcichstaMahl im XXI. Wahlkreise bett. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung de« Herrn WahlcommissarS vom 19. diese« Monat«, Inhalt« deren sich für den XXI. Wahlkreis die Vor nahme einer engeren Wahl zwischen Herrn Former Ernst Kreuz in Chemnitz und Herrn Justizrath I>. HZöhme in Annaberg als denjenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, nöthig macht und als Wahltermin Sonnabend, der 24. Juni d. I. anberanmt worden ist, wird Solche« und daß die Wahl in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bi« 6 Uhr Nachmittag» stattfindet, bekannt gegeben. Die Herren Gemeindevorstände der zum 21. Wahlkreise gehörigen, im Be zirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft befindlichen ländlichen Gemeinden haben nach 8 30 in Verbindung mit 8 8 des Wahlreglement« vom 28. Mai 1870 die Abgrenzung de« Wahlbezirk«, den Namen de« Wahlvorstehers und seines Stellvertreter«, Local, Tag und Stunde der Wahl vorschriftsmäßig bekannt zu machen und ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß alle auf andere Kandidaten fallende Stimmen «ugiltig sind. Auch ist eine Bescheinigung darüber, daß diese Bekanntmachung erfolgt ist, auszustellen, jedoch nicht auf der Wählerliste, sondern von den Gemeindevor ständen den Wahlvorstehern noch vor dem Wahltage besonders einzureichen. Im Uebrigcn bleiben die Wahlbezirke, die Wabllocale und die Wahlvorsteher nebst deren Stellvertreter unverändert wie bei der ersten Wahl. Schwarzenberg, am 20. Juni 1893. Königliche Amtshautztmannschaft. Arhr. v. Wirsing. Druck und Verlag von E. tzannebohn in Eibenstock.