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Amts- und Anzeigevlatt für den Erscheint »e« Abonnement SZ-L-- «Y>rk des Lmlsgmchls Llbenflock -----N frrtion-prci«: die kleinsp. len, sowie bei allen Reich S- Ze l lO Pf und dessen Umgebung. P st-nM en Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. . - 4V. ZE^rGEXG. . — «4. Sonnabend, den 3. Juni 18SS. finden statt: Dienstag, den 6. dss. M1s„ von Worin, 10 Ahr an im Nachhause zu Lößnitz und Montag, den 12. dss. Mts., von Worin. /,11 Ahr an im Rathhause zu Johanngeorgenstadt. Schwarzenberg, am 1. Juni 1893. Königliche Amtshauptmannschast. Hrhr. v. Wirsing. Die Königliche Amtshauptmannschast hat mit dem Bezirksausschuß eine Vermehrung der von den Ortsbehörden zuzuziehenden Sachverständigen zur Er- Mittelung der nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 bei auftretenden Seuchen für getödtete Thiere zu gewährenden Entschädigungen beschlossen und daher neben den in der Bekanntmachung vom 29. November 1892 — vergl. Nr. 280 des Erzgeb. VolksfreundeS und Nr. 143 des Anzeigeblattes für Eibenstock — auf geführten, auf das Jahr 1893 noch die Herren: 1) Gemeindeältester Meck in Bermsgrün, 2) Gutsbesitzer Carl Arnold in Lauter, 3) WirlhslbastSbesitzer Wilhelm Km- in Ncuwelt, 4) Gutsbesitzer Wilhelm Stichler in Wildenau, 5) Wirlhschastsbesitzer Friedrich August Fhierfetder in Langenberg, 6) Gutsbesitzer Oskar Stichler in Grünstävtel, 7) „ Herrmann Keller in Crandorf, 8) „ Carl Westler in Unterscheide, 9) , Gustav Scheibner in Neidhardtsthal, 10) , Herrmann Schubert in Unterstützengrün, 11) , Herrmann Aalkner in Zschorlau, 12) , Herrmann Georgi daselbst, 13) . Franz Wöckcl in Lindenau, 14) . Carl Heinrich Grimm in Neudörfel, 15) Oeconom Louis Wilhelm Wachmann in Albernau, 16) Friedensrichter Otto Carl Friedrich Albrecht in Obcraffalter, 17) Gutsbesitzer Christian Friedrich Scheibner in Alberoda und 18) OrtSrichter Kecker in Beierfeld, letzterer für den verstorbenen Guts besitzer Bernhard Friedrich daselbst ernannt. Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenberg, am 30. Mai 1893. Frhr. v. Wirsing. D. Gestohlen wurde zu Oberstützengrün in der Nacht vom 22. zum 23. Mai dieses Jahres eine silberne Cylindernhr ohne Kette, 2 Jahre im Gebrauch, gut gehalten, 15 Mark Werth, versehen mit schwarzen Zeigern, rosafarbigem Rande auf dem Zifferblatte und Sekundenzeiger. Ich ersuche um sofortige Anzeige aller sachdienlichen Wahrnehmungen. Eibenstock, am 1. Juni 1893. Der Königliche Amtsanwalt. Warnest. Bekanntmachung. Auf Grund de« JmpfgesetzeS vom 8. April 1874 und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung vom 20. März 1875, sowie der weiteren Vorschriften hierzu vom 10. Mai 1886 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die diesjährigen «nentgeldlichen öffentlichen Impfungen gleich wie im Vorjahre im Saale des „AeldfchlötzchenS" hiersclbst stattfinden, und zwar in nachstehender Reihenfolge: I. Zur Erft-Impfung kommen Montag, den 29. Mai, Wachmittags 3-5 Wßr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Namen mit A bis Zk, Dienstag, den 3V. Mai, Wachmittag 3-5 Ahr diejenigen, deren Namen mit <d bis L anfangen. Jmpspflichtig find alle diejenigen Kinder, welche n) im Jahre 1882 geboren sind und nicht bereit« nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, 6) in früheren Jahren geboren sind und der Impfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit ärztlicherseits von der Impfung vorläufig befreit, oder in den beiden letzten Jahren ohne Erfolg geimpft worden sind. Sämmtliche zur Erft-Impfung gekommenen Kinder find Dienstag, den 6. Juni, Wachmittag 3—5 Ahr znr Nachschau vorzustellen. II. Die Wiederimpfung (nach zurückgelegtem 12. Lebensjahre) erfolgt Sonnabend, den 3. Juni, Wachmittag 3 Ahr für diejenigen Kinder, welche n) im Jahre 1881 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahre» die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, b) in früheren Jahren geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht genügt haben, oder wegen Krankheit SrztlnherseitS von der Wiederimpfung Vor läufig befreit, oder in den letzten Jahren erfolglos wicdergeimpft worden sind. Zur Nachschau sind diese Kinder Sonnabend, den 10. Juni, Wachmittag 3 Ahr vorzustellen. Die Impfungen werden vom Jmpfarzt Herrn vr. me<1. Schlamm hier vorgenommen. Besondere Bestellzettel werden nicht ausgegeben. Die Kinder müssen zum Jmpfierminc mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden hierdurch unter Hinweis auf die in 8 14 Abs. 2 des Reichsimpfgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren unter In und b bezeichneten impfpflichligen Kindern oder Pflegebe fohlenen in den anberaumteu Impfterminen zu erscheinen und die geimpften Kinder zur festgesetzten Zeit zur Nachschau zu bringen. Es ist Jedermann sreigestellk, die Erst- oder Wieder-Impfung der Kinder durch Privatärzte bewirken zu lassen. In diesem Falle sind jedoch die Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder verpflichtet, bis Ende September lausende« Jahres mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder erfolgt ist, oder aus welchem gesetzlichen Grunde sie zu unterbleiben batte. Diejenigen, welche die Führung dieses Nachweise« unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 28 Mark und diejenigen, deren Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grnnd der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung ganz entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu 58 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft Eibenstock, den 12. Mai 1893. Der Stadtrath. In Stellvertr.: Laudroik. Hans. Die Liste der hiesigen Stimmberechtigten für die Landtagswahl ist^für das Jahr 1893 revidirt worden und liegt zur Einsicht für jeden Bethciligten in der Expedition des GemeinderakheS aus. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Einsprüche gegen den Inhalt der Wahlliste innerhalb der in K 26 des Gesetze« vom 3. Dezember 1868 erwähnten Frist bei dem Unterzeichneten anzubringen sind. Schönheide, am I. Juni 1893. Der Gemeindevorstand. Kotz-Iersseigerung auf Kartmanns- borfer Staatsforssrevier. Sonnabend, den 18. Juni 1883, von Vormittags '/2I8 Uhr an kommen im Gasthause Sächsischer Hof in Hartmannsdorf folgende auf den Schlägen der Abth. 56 n. 63, in der Durchforstung Abth. 22 und einzeln in den Abth. 51, 54 und 55 ausbereitctc 485 weiche Stämme von 10—22 cm Mittenstärke, 6 harte Klötzer , 16—27 , Oberstärke, 2,» —3,» in lang, 2017 weiche „ „ 13—47 , , 3,s 1» lang, 3115 , Stangenklötzer , 7 —12 , , 4,« , , 80 , Dcrbstangen „ 10-15 , Unterstärke, 10 Rm. weiche Scheite, 1 Rm. harte Zacken, 104 , , Knüppel, 76 , weiche Aeste, 223 Rm. weiche Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend zur Versteigerung. K. Aorstrevierverwaltung Kartmannsdors und K. Aorstrentamt Eibenstock. Achnrigt. am 31. Mai 1893. Wolfframm. dagesgeschichte. — Berlin, 1. Juni. 1)r. Alexander Meyer hat jüngst in einer Wahlversammlung erklärt, er habe guten Grund anzunehmen, daß der Vorschlag, die Kosten der Militärvorlage durch eine Reichsein kommen steuer zu decken, in den entscheidenden Kreisen jetzt mit günstigeren Augen betrachtet werde. E« ist bekannt, daß vr. Meyer Beziehungen zum Reichskanzler und dessen Rathgeber Göring unter hält, er kann also wohl wissen, wie an diesen Stellen über eine ReichSeinkommensteuer gedacht wird. Daß Fürst Bismarck, so lange er Reichskanzler war, diesen schon wiederholt ausgetauchten Plan entschieden be kämpft hat, ist bekannt. Aber er stand damit nicht allein. Als im Reichstage vor nunmehr sechs Jahren von freisinniger und auch von nationalliberaler Seite der Einführung einer ReichSeinkommensteuer da- Wort