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Amts- md Anzeigeblatt für den MA- Wrk de» Amtsgmchts Libenß-ck MZZS srrtionsprei«: die kleinsp. „ ten, sowie bei allen Reichs- Z">,io« und dessen Hlmgevung. SS. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 40. Donnerstag, den 11. Mai 18S3. Wer»r-«u«g an sämmtliche Amtshauptmannschaften, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstag betreffend. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 6. lausenden Monat« der Reichs tag aufgelöst und zur Vornahme von Neuwahlen der 15. Juni dieses Jahres festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeite», — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die Revidirte Städteordnung eingeführt ist, die Stadträthe, für die Städte, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister, und für da« platte Land die AmtS- hauptmannschaften zu betrachten sind, — hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der in dem Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 flg.) und in dem zu Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 98. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg.) enthaltenen Bestimmungen, und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke, die in den 88 6 und 7 de« angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit von 8 8 des Wahlgesetzes und 8 1 des Reglements die Wähler listen aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind — 8 7 Absatz 3 des Reglements —, hat die Ausstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen; es sind daher die Gemeindevorstände von den Amtshaupt- mannschasten wegen der geschehenen Bezirkseintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wählerlisten hat spätestens am 18. Wai dieses Jahres zu erfolgen und eS ist deshalb von den Stadlräthcn, Bürgermeistern und Ge meindevorständen vorher die im 8 2 des Reglements vorgeschriebene Bekannt machung zu erlassen. Die für die Wahlhandlung benöthigten Protokoll- und Gegenlisten-Formulare werden für die städtischen Wahlbezirke den Stadträthen und beziehentlich Bürger meistern, für die Wahlbezirke des platten Landes den Amtshauptmannschaften zur Behändigung an die Wahlvorsteher zugehen. Die Amtshauptmannschaften haben anher anzuzeigen, welche Anzahl der bezeichneten Formulare sie für ihren Bezirk bedürfen. Dresden, am 8. Mai 1893. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Paulig. Die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nach der in Nr. 105 des Dresdner Journals abgedruckken Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 8. dieses Monats, ist für die Neu wahlen für den Reichstag der 15. Juni 1893 festgesetzt worden, und hat die Auslegung der Wählerlisten spätestens am 18. Wai dieses Jahres zu erfolgen. Bei Bekanntgabe dessen werden die Herren Gemeindevorstände im Bezirke der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschast angewiesen, die Wählerlisten sofort in Gemäßheit 8 8 des Gesetzes vom 3l. Mai 1869 (ReichSgesetzblatt Seite 145) und 8 1 des Reglement« vom 28. Mai 1870 (Reichsgesetzblatt Seite 275 fg.) insbesondere der Beilage dazu (Seite 283) dergestalt aufzuftellen, daß die Auslegung dieser Listen spätestens am 18. dieses Wonais erfolgt. Der Tag, an welchem die Auslegung beginnt, ist von dem Gemeindevorstande unter Hinweis auf § 3 de« Reglements, sowie unter Angabe de- Lokal«, in welchem die Auslegung stattfindet, noch vor dem Anfänge der Ausleg- nng in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Wegen Ernennung der Wahlvorsteher, der erfolgten Abgrenzung der Wahl bezirke und Bestimmung der Wahllokale ergeht besondere Bekanntmachung. Schwarzenberg, am 9. Mai 1893. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Wegen Reinigung der Diensträume werden bei der unterzeichneten Behörde de» 12. und 13. Mai 18S3 nnr dringliche Sachen erledigt werben Eibenstock, den 6. Mai 1893. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Bekanntmachung. Nachdem durch kaiserliche Verordnung vom 6. dieses Monats bestimmt worden ist, daß die Wahlen zum Reichstage am 15. Juni 1893 vorzunehmen sind, liegen die zum Zwecke der Wahlen aufgestellten Wählerlisten vom 18. öis mit 39. Wai dss. Is. in hiesiger Rathsregistratur während der Expeditionszeit Vormittag« von 8—12 und Nachmittag von 2-6 Uhr zu Jedermanns Einsicht auS. Einsprüche gegen dieselben sind in Gemäßheit von 8 8 de« Wahlgesetze« vom 31. Mai 1869 innerhalb 8 Tagen nach Beginn der Auslegung und spätestens bis zum 27. Mai d. IS. bei dem unterzeichneten Stadträthe schriftlich zu erheben oder zu Protokoll zu geben, zugleich aber sind die Beweismittel für die bezüg lichen Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhen, beizubringen. Wähler für den Reichstag de« deutschen Reiches ist jeder Deutsche, welcher das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem Bundesstaate, wo er seinen Wohnsitz hat. Bon der Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen: 1) Personen, welche unter Vormundschaft oder Curatel stehen; 2) Personen, über deren Vermögen Konkurs- oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden ist und zwar während der Dauer dieses Konkurs- oder Fallit verfahrens ; 3) Personen, welche eine Armenunterstlltzung aus öffentlichen oder Gemeinde mitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben; 4) Personen, denen in Folge rechtskräftigen Erkenntnisses der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, sllr die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind. Solches wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nur Die jenigen zur Theilnahme an der Wahl berechtigt sind, welche in die Listen aus genommen sind. Eibenstock, den 10. Mai 1893. Der Stadtrath. I. V: Lanvrock. Bekanntmachung. Diejenigen unbemittelten Einwohner hiesiger Stadt, welche die ErliMbnitz zum Leseholzsammeln für nächstes Jahr nachsuchen wollen, werden hiermit aufgefordert, sich längstens bis zum 3t. Wai dieses Jahres in unserer Rathsregiftratur zu melden. Später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Im Uebrigen wird bemerkt, daß nur bedürftige und unbescholtene Personen Leseholzscheine erhalten können. Eibenstock, den 5. Mai 1893. Der Stadtrath. K-rner. Han«. Die kolumbische Weltausstellung. Die größte feierliche Veranstaltung der »neuen Welt' zum Andenken an ihre vor vierhundert Jahren erfolgte Entdeckung durch den Genuesen Christoph Kolumbus bildet die am 1. d. in Chicago eröffnete Weltausstellung, an der bekanntlich auch Deutschland sehr stark beiheiligt ist. Der national-protzenhafte Zug der Amerikaner ist e«, der durch Umfang und Großartigkeit aller Ver anstaltungen die an kleinere Verhältnisse gewohnte .alte Welt' zu überflügeln trachtet. So wird denn auch in Chicago Alles aufgeboten werden, um da« SlaunenSwertheste, was Amerika» junge, aber nach manchen Richtungen hin weit vorgeschrittene Kultur aufzuweisen hat, der Welt vor Augen zu führen. Und dann kann ja kein Zweifel bestehen, daß die angel sächsische Rasse in ihrer Mischung mit anderen an der alten Welt zugewanderten kulturfähigen Elementen auf dem Boden der .neuen Welt' eine Thatkraft entfaltete, die BewundernSwerthe« hervorgebracht und auf vielen Gebieten menschlicher Arbeit vor der alten Heimath einen Borsprung gewonnen hat. In Chicago, der .Gartenstadt', ist da» deutsche Element sehr stark vertreten. Die Deutschen mit einer Seelenzahl von etwa 100,000 bilden die am stärksten vertretene Nationalität in dem dortigen Völker gemisch. Aus der anderen Seite bringt e« die Lage der Stadt im Mittelpunkt de« großartigsten Weltver kehr» mit sich, daß die Ausstellung im vollsten Sinne de« Worte« die gesammte Kulturwelt repräsentiren wird. Sechsundzwanzig unabhängige große Bahn linien gehen von Chicago, al» vem Zentrum, auS. Mehr als je zuvor dürfte deshalb die Ausstellung auch in ihren Besuchern einen großartig internatio nalen Charakter tragen. Neben den Bewohnern der Ver. Staaten selbst werden zahlreiche Gäste au» Mexiko, Zentralamerika und den westindischen Inseln, au« Havanna, Brasilien, Argentinien, Chile u. Peru, Hawai, China und Japan, Indien und Australien sich bei dem großen Stelldichein zusammenfinden. Wie schon angedeutet, ist ein Vergleich der Chi cagoer Ausstellung mit den bisher in Europa abge haltenen, nicht möglich; denn noch nie ist eine Aus stellung so zahlreich und umfassend beschickt worden