Volltext Seite (XML)
Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint . -U . . „ . ^.e e Abonnement WLS-- Semd des Amtsgerichts Ltbenjlsek Z-ZS sertionSpreiS: die kleinsp. - ten, sowie bei allen Reichs- Zeil-io Pf und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hanvebohn in Eibenstock. — — 41. Zahrgan«. LLV Donnerstag, den 4. Oktober 18V4. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesctzblatt Seite 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Zwickau im Monat August er. festgesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemein den, resp. Quartierwirthen im Atonal September er. an Militärpferde zur Ver abreichung gelangende Marschfourage beträgt: 7 M. 88 Pf. für 58 Ko. Hafer, 3 ,, 15 ,, „ 5V „ Heil und S „ 23 „ „ 50 „ Stroh. Schwarzenberg, am 1. Oktober 1894. Königliche Amtshau-tlnannschaft. Frhr. v. Wirsing. St. Die Kirchenvorstände der Ephorie Schneeberg wollen etwaige Gesuche um Beihilfen zu Zwecken der inneren Mission öis zum 20. d. W. bet dem unterzeichneten Direktorium einreichen. Schwarzenberg, den 2. Oktober 1894. Das Direktorium des Schneeberger Kreisoereins für innere Mission. Frhr. v. Wirsing. Zwangsversteigerung Das im Grundbuche auf den Rainen AI»tkN<1« verehel. Unrtlu geb. 81oII eingetragene Grundstück Nr. 71 des Branrvers.-Kar., Nr. 24, 136 Ii, 137, 139, 181 u, 6 des Flurbuch» für Unterstützengrün, Folium 207 des Grund buchs für Oberstützengrün, geschätzt auf 10,200 Mk., soll an hiesiger Ge richtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 18. Hctover 1894, Vormittag 10 Mr als Versteigerungstermin, der 25. Gctover 1894, Vormittag 10 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhälinisses kann in der Gerichrsschreiberei de» unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen weroen. Eibenstock, am 28. August 1894. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Die seither im Bezirke des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts thätig gewesenen Friedensrichter sind als solche anderweit bis zum 30. September 1897 bestellt und verpflichtet worden und zwar der emeritirte Lehrer Herr in Hiöensiock für Eibenstock, Blauenthal, Wolf-grün, Neibhardtsthal und Mulbenhammer, der Königliche Oberförster Herr in tzarksleld für CarlSfeld, Wilvenkhal und Weitersglashütke, der Königliche Oberförster Herr in Kundskükek für HunvShübel, der Kaufmann Herr VUttwr in Schönheide für Schönheide, Scbönheiderhammer und Neuheide, der Gemeindvorstand Herr Alttllvi- in Hkerkükengrün für Ober- nnv Unter- stützengrlln und der Gemeindevorstand Herr tZIÜsoi- in Sofa für diesen Ort. Eibenstock, am 29. September 1894. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Stockhotz-Wersteigerung aus Auers- öerger Staalsforssrevier. In der Restauration „zum Feldschlößcheil" in Cibenstolk kommen Montag, den 8. Oktober 1884, von Vormittags 9 Uhr au die in den Abtheilungen 22, 25, 32, 35, 36, 41, 52, 53 und 64 aufbereiteten 705 Km. weiche Stöcke einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung meistbietend zur Versteigerung. Königl. Forstrevierverwaltung Anersberg zu Eibenstock und KSnigl. Forstrentamt Eibenstock, Lehman». am 29. September 1894. Grrlach. Kündigungsfristen für Arbeiter. Unter den zahlreichen Punkten sozialer Meinungs verschiedenheiten nimmt derjenige über die den Arbeitern zu gewährende Kündigungsfrist eine hervorragende Stelle ein. Im Allgemeinen gebt das Bestreben der Arbeiter in Städten mit mannigfacheren Arbeitsge legenheiten dahin, die Kündigungsfristen aufzuheben. Da« frühere patriarchalische Verhältniß zwischen Mei ster und Geselle ist längst dem kalten KontraktSvcrhältniß zwischen Unternehmer und Arbeiter gewichen, woran allerdings nicht nur die Personen, sondern weit mehr die Entwickelung der ökonomischen Verhältnisse die Schuld tragen. Die „qualifizirten" Arbeiter werden angesichts der der Maschine zugewiesenen Leistung immer weniger gebraucht, die »Handarbeiter- kurzweg bilden die große Masse. Die Arbeitslöhne in der Großindustrie sind durch die doppelte Konkurrenz der Arbeiter untereinander und der einzelnen Fabriken anderseits auf ein Minimum herabgedrückt und so ist cS keinem Arbeiter zu verdenken, wenn er jederzeit die Freiheit haben will, eine lohnendere oder ihm besser zusagende Arbeitsstelle einzunehmen, ohne durch kontraktliche Verpflichtungen noch längere Zeit an fein alte Arbeitsstätte gebunden zu sein. Eine Ausnahme in dieser Beziehung machen die Handlungsgehilfen, denen auch die sozialdemokratische Partei im Reichstage insofern beigcsprungen ist, als auf deren Anregung die Kündigungsfristen der Hand lungsgehilfen verlängert und überhaupt reichsgesetzlich geregelt wurden. Doch da» sind, wie gesagt, Aus nahmen. Denn nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber scheinen sich neuerdings mehr der Aufhebung der Kündigungsfristen zuzuneigen. Das ist übrigens erklärlich genug. Sind die Zeiten schlecht, dann ist das Angebot der Arbeiter stark und der Unternehmer hat kein Interesse daran, Engagirte, mit deren Leistungen er nicht zufrieden ist, noch längere Zeit zu beschäftigen. Sind dagegen die Zeiten bester, so passirt e« nicht allzu selten, daß die Arbeiter unter Komraktbruch streiken, der Unternehmer mithin von der Kündigungsfrist auch keinen Vorthcil für sich hat. Au» den erlassenen Arbeitsordnungen in Betrieben des Regierungsbezirks Köln geht beispielsweise hervor, daß dort vielfach bereits ohne Kündigungsfrist ge arbeitet wird, und daß nur etwa die Hälfte noch mehr oder weniger lange Kündigungen ausbedingt. Meist sind dies Betriebe, die gelernte Arbeiter beschäftigen oder Arbeiter während einer längeren Zeit anlernen müssen, ehe sie vollständig cingearbeitet sind. Für die inneren Motive lassen sich nach zwei verschiedenen Gesichtspunkten Vermuthungen aufstellen. Als Bei spiel werden die Kölner Corsettfabrikcn angeführt, die mit ihren Näherinnen Kündigungsfristen bis zu sechs Wochen vereinbaren, augenscheinlich, um aus den einmal angelernten Maschinenmädchen möglichst lange Nutzen zu ziehen. Umgekehrt ist da» Vorgehen einer Druckerei nicht auf Eigennutz, sondern auf Fürsorge für die Arbeiter zurückzusühren. In jener Druckerei ist 14tiigige Kündigung festgesetzt, jedoch wird die Frist nach fünfjähriger Beschäftigung auf vier Wochen erhöht in der Absicht, den Arbeiter gegen die Schädig ungen der kurzen Kündigung zu sichern. Merkwürdig ist die Wahrnehmung, daß eine Reihe von Arbeitsordnungen für jugendliche Arbeiter Kün digungsfrist ausschließt, während solche für erwachsene Arbeiter vorgesehen sind. Auch Arbeiterinnen müssen sich in einigen Fabriken ohne oder mit kürzerer Kün digung als Männer begnügen. Der Grund liegt vermuthlich in der geringeren Zuverlässigkeit der be treffenden Arbeiterkategorien, die e» wünschenSwerth macht, das ArbcitSverhältniß sofort zu lösen, sobald sich Unzuträglichkeiten au» der Einstellung der Be treffenden bemerkbar machen. Im allgemeinen scheint eS besser, die Kündigung»- sristen aufzuheben, weil sich alSdann da» Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeiter mehr al» bisher auf gegenseitige Werthschätzung aufhaut. Man ist dann nicht aneinander gebunden. Der Arbeitgeber wird bemüht sein, den tüchtigen Arbeiter an sich zu fesseln und ihn mit der den guten Leistungen gebüh renden Achtung zu behandeln. Der minder tüchtige Arbeiter, dem jeden Tag die Entlastung droht, wird sich die denkbarste Mühe geben, durch bessere Leistungen diese Eventualität nach Möglichkeit hinanzuhallen. Auch wird Niemand sich dem unangenehmen Gefühl verschließen können, welches das fernere Zusammenar beiten nach erfolgter Kündigung bis zum Fristablauf hervorrust. Ist da also Entlassung oder Austritt eines Arbeiters aus irgend einem Grunde nothwendig oder wünschenSwerth geworden, so mag er auch sofort und ohne die Fesselung durch verabredete Kündigungs frist erfolgen. Hagesgeschichte. — Berlin, 1. Oktbr. Großes Aufsehen erregt die in der Nacht zu gestern erfolgte Verhaftung der Schüler des oberen CötuS der hiesigen Oberfeuer werkerschule, an 183 Unteroffiziere, und deren Uebcrführung in die Citadelle von Magdeburg. Wie der „Reichs- und Staatsanzeiger" berichtet, handelt cs sich hierbei um die Ermittelung der Rädelsführer und Teilnehmer an groben, auf dem gedachten Institut vorgekommenen Ausschreitungen gegen die Gesetze der militärischen Unterordnung. Die Zöglinge der Obcr- feuerwerkerschule werden nach der Absolvirung dieser bei der Verwaltung der Geschütz- und MunitionSvor- räthe, bei der Herstellung dieser, bei der Prüfung der Waffen u. s. w. verwendet und können zu Zeug-Lieute nant» und Zeug-Hauptleuten vorrücken. Die Ver haftung ist al-balv von sentationellen Berichten mit angeblichen politischen Umtrieben der Schüler in Ver bindung gebracht worden; einer derselben sollte den Vorgesetzten zugerufen haben: „ES lebe die Anarchie!" e» sollten bei einer Durchsuchung der Wohnräume Schriften mit Beschlag belegt worden sein u. s. w. An alledem ist, wie wir durch Erkundigung an der zu ständigsten Stelle erfahren, kein wahre» Wort; über den wirklichen Grund der Verhaftung erhalten wir folgende authentische Mittheilung: ES sind auf der Oberfeuerwerkerschule im Ganzen 360 Unteroffiziere al» Schüler, in zwei IahreSklassen zu 180 Unteroffi zieren getheilt. E» sind ältere Unteroffiziere, die schon eine Reihe von Jahren in der Front gedient haben, meisten» Leute von guter Herkunft und auch fast durchweg gute Elemente, nur daß sie bei der Neigung, sich halb al» Studenten zu fühlen, zeitweise da» Be wußtsein verloren haben, daß sie an einer militärischen