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Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint 1 . . . „ ^.e e Abonnement N-LL-- seM des Amtsgerichts LibeMik S-NSL sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- M'w Pf und dessen Wmgekung. d-»-«--. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 105. Donnerstag, den 6. September 1804. Oefsentliche Sitzung des Bezirksausschuffes zu Schwarzenberg Sonnaöend, den 15. September 1894, von Nachmittags 3 Uhr an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshaupt Mannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 4. September 1894. Königliche Amtshauptmannschast. Arhr. v. Wirsing. Kotz-Versteigerung aus Kundshüöter Staatsforstrevier. Im Möglichen Gasthose zur Linde in Hundshübel kommen Mittwoch, -en 12. September 1894, von Vorm. 9 Uhr an folgende in den Abheilungen 1, 19, 26, 28, 69 und 70 (Durchforstung) 46, 52 unv 80 (Läuterung) 4, 18, 37, 40, 65, 68, 71 und 72 (Einzelhölzer) auf- bereuete 192 Stück w. Stämme von 10—22 cm Mittenstärke, 1671 „ „ Klötzer „ 13—36 „ Oberstärkc, 3,s m lang, 5565 „ .Stangenklötzer,, 8-l2 „ „ 3,s u. 4,o in lang, 962 „ Derbstangen „ 10—15 „ Unterstärke, 21050 „ Reisstangen „ 1—5 „ „ 9 Rm. „ Nutzknüppel, 21 ., „ Brennschelle, ! 218 Rm. w. Brennäste, 133 „ „ Brennknüppel, j 90,«oHdrt. „ Wellenrelsig, 3 Rm. weiche Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend zur Versteigerung. Kgl. Iorstreviervcrwaktung Kundshüöek «nd Kgl. Iorstrentamt Eibenstock, am 4. September 1894. Heger. Gcrlach. Unlautere Konkurrenz in der Landwirth schäft. Nicht nur in der Industrie, sondern auch bei den Erzeugnissen der Üandwirthschaft nimmt die unlautere Konkurrenz, die auf Täuschung der Abnehmer berech net ist und diese, sowie die ehrliche Arbeit schädigt, einen breiten Raum ein. Zwar kann die Verbesserung des Markenschutzgesetzes wohl einige der größten Aus wüchse unehrlichen Geschäftslebens beseitigen, aber doch nur in den Fällen, in denen die Nachahmung der Marken das Mittel der Konkurrenz bildet. Ebenso trifft der Betrugs-Paragraph nur einige der aller schwersten Fälle. Daneben bedarf es jedoch einer allgemeinen Strafklansel gegen die unlautere Kon kurrenz überhaupt, wenn dieser mit Wirksamkeit ent- gegengetreten werden soll. Daß die Landwirthschast vor der unlauteren Kon kurrenz recht sehr auf ihrer Hut sein muß, zeigen mehrere Beispiele, die eine landwirthschaftliche Zeitung aus der neuesten Zeit anführt. So bietet eine Käse firma „Prima holsteinischen holländischen Käse" für etwa 30 bis 40 Pfennig das Pfund an. Thatsäch- lich war der Käse Magerkäse, vielleicht nach Art der holländischen Fettkäse bereitet. Nach der Anzeige war der Käse in Holstein nach Holländer Art hergestellt. Eine solche Fabrikation findet thatsächlich in Holstein statt. Wenn nun aber der Käufer auf Grund der Anzeige bestellt und minderwerthiges Produkt bezieht, so ist damit das Ansehen des ganzen Fabrikations zweiges geschädigt. In einem andern Falle bereitete ein Meiereibesitzer eine Käsesorte unter dem Namen „Schloßkäse" oder „Burgkäse", der in weiteren Kreisen sehr beliebt war. Ein Konkurrent stellte daher einen schlechteren Käse her, dem er den gleichen Namen gab. Die Abnehmer des letzteren beurtheilten nun den „Schloß- oder Burgkäse" überhaupt nach der Waare des Konkurrenten, womit das Renommee der Käse sorte dauernd beeinträchtigt war. Im Butterhandel führen die Fässer jeder Pfeierei meist eine besondere Buchstabenmarke. Die Butter ist hierdurch gekennzeichnet, und bei bekannten Meiereien verläßt man sich einfach auf die Marke. Da jedoch die Butterfässer nicht zurückgeliefert werben, bietet sich hierdurch für unreelle Kaufleute Gelegenheit, schlechtere Buttersorten in die gezeichneten Fässer zu verpacken und auf diese Weise zu höherem Preise abzusetzcn. Das Publikum weiß natürlich von dieser Handhabung nichts, sondern sagt einfach, wenn cS den Unterschied in der Güte der Waare bemerkt: „Die Butter der Meieret ist jetzt schlechter geworden". Man kauft vielleicht anderswo, während die Butter der Meierei so gut ist wie zuvor, aber durch die geschilderte Manipulation dauernd in ihrem Ruse geschädigt ist. Eine gleiche Täuschung findet statt beim Saat getreidehandel, indem gewisse bekannte Firmen ihr Saatgetreide in Originalsäcken versenden, in die dann später andere Sorten von geringerem Werthe einge packt werden. Daß die westfälischen Schinken, pommerschen Gänse brüste, Braunschweiger Würste zum großen Theile nicht dem angegebenen Ursprungslande entstammen, in ja eine bekannte Thatsache. Aber man ist im ehrlichen Geschäftsverkehr mindestens zu der Annahme berech tigt, daß die angepriesenen Genußmittel von gleich guter Qualität sind, wie die in dem betreffenden Lande producirlen. Wenn nun aber ganz minderwerthige Maaren diese Bezeichnung erhalten, so entsteht all mählich im großen Publikum die Annahme, daß jene Produkte nicht besonders viel taugen. Da die Land- wirthe zum großen Theile auf den Vertrieb jener alt- renommirten Genußmittel angewiesen sind, so werden sie gleichfalls durch die mißbräuchliche Bezeichnung dauernd geschädigt. Zweifellos handelt eS sich in allen gedachten Fällen um eine Vorspiegelung falscher Thalsachen. Trotzdem erscheint ein Einschreiten wegen Betruges fast durchweg ausgeschlossen. Denn die getäuschten Mitglieder des Publikums werden, sofern sie nur der Preislage entsprechende Maaren erhalten, in ihrem Vermögen nicht geschädigt. Beeinträchtigt sind durch die Manipulation die ehrlichen Producenten. Hier einen rein persönlich Geschädigten nachzuweisen wird aber in den meisten Fällen unmöglich sein. Eine erhebliche Ausdehnung des Schutzes der Marken und Bezeichnungen würde allerdings eine Reihe von Auswüchsen beseitigen können. Die Vor aussetzung ist aber auch hier, daß eine einzelne Per son sich ihre Marke oder ihre Bezeichnung schützen läßt. Nicht gedeckt würden damit alle diejenigen Fälle, in denen die Erzeugnisse ganzer Landstriche durch mißbräuchliche Bezeichnung minderwerthiger Produkte mit dem entsprechenden Namen geschädigt werden. Auch in allen anderen Fallen, in denen eine besondere schutzberechtigte Person sich nicht fest stellen läßt, würde sich die unlautere Konkurrenz in der bisherigen Weise weiter entfalten können. Gegenüber den Ausschreitungen des geschäftlichen Lebens, die sich wegen der Mannigfaltigkeit ihrer Erscheinungen nur schwer in eine einfache bestimmte Form bringen lassen, bedarf es einer allgemeinen Klausel, die die unlautere Konkurrenz allgemein unter Strafe stellt und cs im gegebenen Falle dem freien richterlichen Ermessen anheimstellt, ob eaS unehren hafte Geschäftstreiben den Thatbestand der strafbaren Handlung erfüllt. Und das ist nicht etwa eine spe- cifisch agrarische Forderung; denn die Industrie leidet unter dem unlauteren Wettbewerb noch mehr als die Landwirthschast. Tagesgeschichte. — Deutschland. Die Feier des Sedan tag eS in allen Gauen des deutschen Vaterlandes hat auch in diesem Jahre den festlichfrohen Verlauf genommen, der das beste Zeugniß dafür giebt, wie tief die Ueberzeugung des Segens, der von dem SiegeStagc des 2. September her über Deutschland gekommen, Wurzel geschlagen hat, soweit die deutsche Zunge klingt. Daß die verklärende Ferne der Ereig nisse den Ausdruck der Theilnahme an patriotischen Festtagen abvämpfl unv sein Geräusch mindert, ist nur eine in der Natur der Dinge begründete Er scheinung, die mit der Empfindung der Dankbarkeit nichts zu schaffen hat. In Zeilen bewegten politischen Hochgefühls drängt naturgemäß das Her; zu stärkerer Betonung der Empfindung auch nach außen hin, die ruhige Sicherheit des erworbenen Besitzes findet für die freudige Theilnahme lindere Töne. Dessenunge achtet lebt im deutschen Volke nach wie vor die Ueber zeugung fort, vaß ohne Sedan auch ein deutsches Reich nicht wäre. Der im nächsten Jahre zu erwartende Abschluß des fünfundzwanzigsten Jahresringes seit dem Geburtstage der deutschen Einheit soll besonders festlich geweiht sein, nicht um einem, dem Deutschen ganz fremden „Gloirebevürfniß" im französischen Sinne zu genügen, sondern als Zeugniß der Nation, daß sie begreift, welch' kostbares Erbe ihr jener Tag in die Wiege gelegt hat. — Wie der Münchener „Allg. Ztg." berichtet wird, ist zwischen den Kriegsministern von Preußen, Bayern und Sachsen, bezw. dem Reichs-Marineamt, eine Ver einbarung über die Errichtung einer Fußartil- lerie-Schießschule für das gesammte deutsche Heer und die Marine in Jüterbog erzielt worden. In jedem Jahre finden zwei Lehrgänge von etwa viermonatlicher Dauer statt und zwar je ein Lehrgang vom 1. Oktober bis 28. Januar und vom 6. Februar bis 5. Juni; zum ersten Lehrgang sind 12 Hauptleute und 15 Premierlieutenants, zum zweiten Lehrgang 13 Hauptleute und 15 PrcmierlieutenautS zu kom- mandiren. Am ersten Lehrgang, und zwar in der Zeit vom 20. November bis 18. Dezember nehmen auch noch jährlich 15 Stabsoffiziere, worunter 4 Regiments- Kommandeure, sowie in jedem dritten Jahre ein älterer See-Osfizier Theil. — Aus dem von Cholera infizirten Manöver - gelände Oberhessens, Marburg und Umgegend wurden auf höheren Befehl sämmtliche Truppentheile nach ihren Garnisonen zurückgerufen, sämmtliche Regimenter werden vor Einrücken in die Garnison einer strengen ärztlichen Beobachtung und Desinfektion unterworfen. Wo die Fortsetzung der Manöver stattfindet, ist noch nicht bestimmt. Beim Militär ist keine Erkrankung konstatirt worden. In Bürgeln bei Marburg sind zwölf Erkrankungen, drei Todesfälle vorgekommen. Fünfzig auswärts beschäftigte Arbeiter werben in Bürgeln zurückgehalten; Professor Fränkel leitet die Bekämpfung der Seuche. — Die jetzt veröffentlichtenWinterkommandir - ungen der Kaiserlichen Marine bestätigen, daß in gegebener Zeit Deutschland auf dem ostasiatischen Kriegsschauplatz recht stattlich vertreten sein wird. DaS Kceuzergeschwader wird unter dem Oberbefehl eines Admiral« sieben Kriegsschiffe vereinigen, nämlich die beiven schon im gelben Meer stationirten Kanonenboote „Iltis" und „Wolf", ferner die drei von Südamerika nach China abkommandirten Kreuzer „Marie", „Arkona" und „Alexandrine", sodann den demnächst von Kiel aussegelnden neuen Kreuzer „Kormoran" und endlich al« Flaggschiff mit dem Admiral an Bord den schnell sten Kreuzer der Marine „Gefion". Freilich wird