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Amts- und Anzeigeblatt für den Lemk des Amtsgerichts Eibenstock MWL rag und Sonnabend. In- I Expedttron, ber untern Bo- serlion-preiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z-il-io Pf und dessen Amgevung. d-st-nstalten. Verantwortlicher Redakteur: E. Hanvebohn in Eibenstock. 41. Z-Hrgang. Dienstag, den 4. September L8S4 Das Revicreii dcr Hunde bett. Die König!. AmtShauptmannschaft nimmt Veranlassung, auf die Vorschrift de- 8 35 des Jagdgesetzes vom I. Dccember 1864 aufmerksam zu machen, nach welcher die Eigenthümer von Hunden dafür Sorge zu tragen haben, datz diese Thiere auf fremder Wildbahn nicht rcvieren und wenn dies gleichwohl geschieht, der Eigenthümer der Hundes auf Antrag des Jagd berechtigten mit einer im Wiederholungsfälle zu schürfenden Geldbuße von I bis 6 Mk. zur Ortsarmenkasse bestraft wird. Auch werden die Hundebesitzer angewiesen, ihre Hunde einer sorgsamen Aus sicht zu unterstellen und in fremden Jagdrevieren an der t'eine zu führen. S ch w a r; e n b er g, am 1. September 1894. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. D. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des HauptmarktorteS Zwickau im Monat Juli cr. festgesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemein den, resp. Quartierwirthen im 'Monat August m. an Militärpferde zur Ver abreichung gelangende Marschrourage beträgt: 8 M. 40 Pf. für 5V Ko. Safer, 3 „ 41 „ „ 50 ,, »eu und 3 „ 15 „ „ 50 „ Stroh. Schwarzenberg, am 31. August 1894. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Auf Felium 214 veS Handelsregisters für die Stadt sind heute die Firma «U8t»v in Eibenstock und al« ihr Inhaber Herr Kaufmann daselbst eingetragen worden. Eibenstock, am 30. August 1894. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr Das Vereins- und Versammlungsrecht ist gegenwärtig der Gegenstand lebhafter Erörterung in ber Presse. Angeregt wurde dieselbe durch die rechtsseitige Forderung, mit Hinblick auf die Umsturz bestrebungen eine Beschränkung dieses Rechtes herbei zuführen und insbesondere die Zugehörigkeit zu Ver einen und das Recht zum Besuch öffentlicher Ver sammlungen dem Einzelnen erst von einer gewissen Altersgrenze ab zu gestatten. Ein zweiter Streitpunkt, der sogar weite Kreise gezogen hat, war ver, ob eine Aenderung veS ge nannten Rechts durch den Reichstag oder durch die Einzellandtage zu erfolgen habe. Hieran knüpfte sich eine langathmige Erörterung über angeblichen Zwie spalt an leitender Stelle; Graf Caprivi soll sich näm lich in diesem Punkte im Gegensatz zu seinen anderen preußischen Ministerkollegen befinden und keinesfalls geneigt sein, die Angelegenheit vor den Reichstag zu bringen, wohin sie eigentlich gehört; denn Artikel 4 der Reichsvcrfassung behält in seinem 16. Absatz die Bestimmungen über Presse und Versammlungsrecht ausdrücklich der Zuständigkeit des Reiches vor. Nun aber besteht noch kein Reichsgesetz über das Vereins- und Versammlungsrecht und im gegen wärtigen Reichstage würde sich auch keine Mehrheit finden, die einer Beschränkung zustimmte. Konser vative, Reichsparteiler und Nationalliberale würden wohl dafür zu haben sein, aber diese bilden nicht die Mehrheit und auS den Reihen der übrigen Parteien ist keine Verstärkung zu erwarten; vielmehr würde wohl auch ein Theil derjenigen konservativen Abge ordneten, die auf das Programm des Bundes der Landwirthe hin gewählt worden sind, gegen eine solche Beschränkung stimmen. Die letztere aber etwa nur auf die Sozialdemokraten und Anarchisten zu erstrecken, liegt nach den nicht günstigen Erfahrungen, die man mit dem 10 Jahre lang geübten Ausnahme gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie gemacht hat, wohl nicht in der Ab sicht. Den Boden de» gemeinen Rechte» möchte man wohl nicht verlassen. Die Gründe, die gegen eine Behandlung des Vereins- und Versammlung-rechtes als LandeS- (nicht Reich«-) Sache sprechen, hat die „Nat.-lib. Korr." in Folgendem zusammengefaßt: „Formell staatsrechtlich ist, nachdem das Reich von seiner Zu ständigkeit noch keinen Gebrauch gemacht hat, gegen eine Lösung der Frage durch die Landesgesetzgebungen nichts einzuwenden, und ein solches Vorgehen ließe sich auch erklären und einigermaßen rechtfertigen durch die sehr geringen Aussichten, mit dem gegenwärtigen Reichstag hierüber zu einer Verständigung zu gelangen. Allein da« kann un« über die großen und grundsätz lichen nationalpolitischen Bedenken nicht hinwegheben, die einem solchen Vorgehen entgegenstehen. E« könnte dock leicht mehr und mehr der Brauch einreißen, Gesetze, die zur natürlichen und verfassungsmäßigen Zuständigkeit de« Reiche» gehören, im Reichstag aber keine Aussicht haben, an die verschiedenen Landesge setzgebungen zu verweisen. Damit wäre aber, von den Regierungen selbst ausgehend, eine tiefe Schäd igung der nationalen Sache verbunden, das Reichs band würde gelockert, der Keim der Zersetzung in das Reich gelegt, dem PartikulariSmus, der ohnehin in weiten Schichten des Volkes immer breiteren Boden gewinnt, mächtiger Vorschub geleistet. Au« diesem Grunde müssen wir uns entschieden gegen diesen ersten großen Versuch einer Hinüberziehung von Auf gaben der Reichsgesetzgebung auf die Landtage erklären. Die Folgerungen wären nicht abzusehen und könnten sehr betrübend für jeden VaterlandSfreund sein." DaS ist aber in dieser Sache nicht das letzte Wort des nationalliberalen Partei-Organs, das sich vielmehr neuerdings zu anderen Ansichten bekehrt hat. ES führt jetzt aus, ein Reichsgesetz über die mehrge nannte Materie würde eine vollständige und systema tische Ordnung deS Vereins- und Versammlungörechtes voraussetzen. Darum handele eS sich aber für die Einzellandtage nicht; sondern diese hätten nur „die Abänderung einzelner Bestimmungen res bestehenden Vereinsgesetzes, die veraltet sind und ihrem Zweck nickt mehr entsprechen, die Ausfüllung einiger Lücken und der Erlaß etlicher neuer Vorschriften, deren Noth- wendigkeit durch die praktischen Erfahrungen der neu esten Zeit bewiesen wird," ins Auge zu fassen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Amtlicherseits wird eine statistische Zusammenstellung über den Handel mit Rußland im Juli 1894, verglichen mit den Vor jahren, veröffentlicht. Es erhellt daraus, daß insbe sondere die Ausfuhr von Eisen und Eisenfabrikaten aus Deutschland nach Rußland erheblich zugenommen hat. — Der Annahme, daß der Gedanke einer Reichs- Finanzreform seitens der Reichsregierung ganz aufgegeben sei, wird von den „Berl. Pol. Nachr." entschieden widersprochen. Man vergesse, daß der Gedanke der Finanzreform aus der inneren Noth- wendigkeit hervorgegangen sei, die Einzelstaaten gegen die schwankenden und steigenden Anforderungen deS Reiches zu schützen und ihnen damit die Möglichkeit zu erhalten, eine klare, gesunde Finanzwirthschaft im eigenen Hause zu führen. Man kann zweifelhaft jein über die Wege, auf denen da» Ziel zu erreichen ist. DaS Ziel selbst aber werde von der Reichsregierung keineswegs aufgegeben. — Zu den wichtigeren gesetzgeberischen Arbeiten, die der BundeSrath noch zu erledigen hat, gehört der von der bayerischen Staatsregierung in Form eine» Gesetzentwurfes eingereichte Antrag auf Ein schränkung des HausirhandelS. Dieser An trag ist nunmehr, nachdem von dem ReichSamt des Innern eingehende Untersuchungen über den Hausir- handel angestcllt sind, bereit« in dem zuständigen Aus schuß de« BundeSrathe» berathen worden, so daß der Reichstag in der nächsten Tagung sich mit einer ent sprechenden 'Novelle zur Gewerbeordnung zu beschäf tigen Haden wird. Jedenfalls wird der bayerische Antrag in veränderter Gestalt au« den Vollberath- ungen deS BundeSrathe« herauSgehen, da auch die Frage einer höheren Besteuerung de« HausirgewcrbeS zu dessen Einschränkung in Erwägung gezogen ist. Die Anregung hierzu ging von preußischen HandelS- kammern aus, die eine angemessene, von den Pro vinziallandtagen für jeden einzelnen Kreis, in welchem das Gewerbe ausgeübt wird, festzusetzende Abgabe (ähnlich der für die Wanverlazer eingeführten gesetz lichen Bestimmung) in Vorschlag gebracht haben. — Die Deutschen der Provinz Posen, so wird den „N.N." von dorr geschrieben, die sich voll Begeister ung zur Huldigungsfahrt nach Barzin rüsten, sind aufs Peinlichste betroffen durch die Weigerung des kommanvirenden Äencrals Herrn v. Seeckt, einer Militärkapelle des V. Armeekorps die Begleitung auf der Fahrt nach Barzin zu gestatten. Wer sich die Huldbezeigungen vergegenwärtigt, mit denen der oberste Kriegsherr, Se. Maj. ber Kaiser und König, seinen Generalobersten Fürsten von Bismarck bei seinem unvergeßlichen Besuche in Berlin und nachher über häufte, wird bezweifeln müssen, ob das jetzige Vor gehen des Generals v. Seeckt den Intentionen Sr. Majestät entsprechen kann. Im Polenlager herrscht natürlich Helle Freuve über die Verfügung des Ge nerals, dessen Beliebtheit unter den Polen seit der noch unvergessenen Bevorzugung veS polnischen Adels anläßlich des Besuchs der Kaiserin Friedrich in Posen und infolge der Wiedereinstellung polnischer Rekruten in die Regimenter der Provinz Posen ganz beträchtlich ist und nunmehr eine weitere Steigerung erfahren dürfte. — Nach neueren Meldungen aus Posen hat sich die Nachricht der „Pos. Ztg." von der Verhaftung deS Raubmörders Kögler nicht bestätigt. — Zur Choleragefahr. In Stettin ist am Donnerstag bei einem Bootsmann asiatische Cholera festgestellt worden. — Die Regierung in Marienwerder hat am Donnerstag Nachmittag beschlossen, die Grenze bei Pissakrug wegen der Cholera gefahr bis auf Weiteres zu schließen. — Im Kreise Kattowitz sind nach amtlicher Mittheilung wiederum zwei neue Fälle von asiatischer Cholera festgestellt worden und zwar in Domb bei der Schachtarbeiter frau Ochmann und in Hohenlohehütte bei dem Wage meister Kühnel; der zuletzt Genannte ist bereits ge storben. Dagegen hat sich ergeben, daß die am 29. v. in Laurahütte unter verdächtigen Erscheinungen ge storbene Frau Namens Bywaletz nicht an Cholera ge litten hat. Die „Frankfurter Zeitung" meldet aus Marburg: Im Dorfe Bürgeln, im Manöverterrain der 21. Divi sion, ist durch Professor Fraenkel bei zwei Todesfällen asiatische Cholera festgestellt worden. Die im Dorfe einquarticrten Mühlhausener Ulanen wurden sofort ausquartiert. Unter den Soldaten ist bisher noch keine Erkrankung vorgekommen. MhSlowitz. In dem nahe an der Grenze be- legencn russischen Orte Bendzin sind seit dem 19. August, an welchem Tage die ersten Cholerafälle auf traten, 160 Erkrankungen an Okolern umuticu vor gekommen, von denen zwei Drittel tödtlich verliefen. Die Seuche macht noch immer weitere Fortschritte. — Zu der bereit« telegraphisch gemeldeten, in Novöant wegen Spionage erfolgten Verhaftung