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Amts- und Anzeigeblatt für den MM- Wrk des Amtsgerichts Libenttsck terti-nspreis- die kleinsp. . ten, sowie bei allen Reichs- Z-le »Pf und dessen Zlmgeöung. PoanM^ Verantwortlicher Redakteur: E. Hanuebohn in Eibenstock. 41. Jahr««««. — M S4. Sonnabend, den 11. August L8S4 Konkursverfahren. lieber das Vermögen des Kaufmanns W mnii« riiQli>s<!i>«ervr in Eibenstock wird heute am 9. August 1894, Vormittag ^9 Uhr das Kon kursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Landrock in Eibenstock wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursfordcrungen sind bis zum 31. August 1894 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahi eines anderen Verwalters^ so wie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 17. September 1894, Vormittag 11 Zttjr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegebcn, nichts an den Gemcinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für weiche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. August 1894 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Eibenstock. I. V.: Siebdrat, Ass. Bekannt gemacht durch: Staab, st. Ger.-Schr. Aufruf. Unsere Stadt ist in den letzten Jahren und besonders in diesem Jahre durch zahlreiche, von ruchloser Hand ver ursachte Brandstiftungen geschädigt und beunruhigt worden. Um diesem Unwesen Einhalt zu thun und womöglich eine Entdeckung der Thäter herbeizuführen, beabsichtigt der Stadt rath eine ständige freiwillige Keuerwache ins Leben zu rufen. Da die Erreichung dieses Zwecks alle Kreise der Bürger schaft in gleicher Weise lebhaft berührt, so richtet der Stadt rath hiermit auch an alle gut gesinnten Kreise unserer Stadt die Aufforderung, sich freiwillig zur Uebernahme der mit dieser Wache verbundenen, sich auf eine Nacht in der Woche beschränkenden Verpflichtungen bereit zu erklären. Meldungen werden bis längstens -den 15. August ds. Js. in der Rathsregistratur entgegen genommen. Eibenstock, den 9. August 1894. Der Rath der Stadt. »i«. Gnücbtel. Bckanatmachuna. Da bei ter diesjährigen Heuernte zu bemerken gewesen ist, daß größere Mengen trockenen Futters in Wohnhäusern untergebracht worden sind, so wird hiermit aus feuerpolizeilichen Gründen bekannt gegeben, daß nach einer Verord nung der Königlichen BrandversicherungScommission vom 21. Mai 1873 inner halb der Stadt in Wohnhäusern nicht mehr wie 2 Centner Heu oder dergleichen und M Schock Strohschütten oder Bunde unter- gevrachi werden darf. Unsere Polizeiorganc sind angewiesen, durch von Zeit zu Zeit vorzunehmende Revisionen die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen. Eibenstock, den 7. August 1894. Der Rath der Stadt. Ur. Körner. Gnüchtel. Hagesgefchichte. — Deutschland. Anläßlich des Geburts tages des Herzogs Alfred von Koburg-Gotha, der am 6. d. das fünfzigste Lebensjahr vollendete, ging folgender telegraphische Glückwunsch vom Kaiser, welcher sich gegenwärtig in Cowe« in England zum Besuche seiner fürstlichen Verwandten befindet, ein: „Zu Deinem Geburtstage, den Du zum ersten Mal als deutscher Bundesfürst in Deinem schönen Lande ver lebst, sende ich Dir meinen innigsten und aufrichtig sten Glückwunsch. Möge das kommende Lebensjahr Dir und Deinen getreuen Uncerthanen viel Glück und Segen bringen. Wilhelm." — Danzig, 8. August. Der Siaatskommiffar meldet: Bei zwei Personen in der russischen Grenz stadt Dobrzyn ist gestern Cholera bakteriologisch festgestellt worden. Vom 3. bis 6. August sind in Dobrzyn 30 choleraverdächtige Erkrankungen mit 5 Todesfällen vorgekommen. — Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Da von den choleraverdächtigen Krankheits fällen in der Regel ein Theil später als nicht auf Cholera beruhend erkannt wird, erwächst aus der Veröffentlichung aller VerrachtSfälle für den Verkehr, namentlich nach dem Ausland, die Gefahr empfind licher Belästigungen. Es liegt daher im Interesse des Verkehrs, nur choleraverdächtige Fälle von den Veröffentlichungen auszuschließen. — Oesterreich-Ungarn. Im ungarischen Ministerium de« Innern ist der Gesetzentwurf über die Ansiedelung der nomavisirenden Zigeuner fertiggestellt worden. Bei der Ausarbeitung de« Ge setze« hat auch Erzherzog Joseph einige sehr werth volle Rathschläge gegeben. Da« Gesetz beruht auf dem Grundsatz der Zwangsansiedelungen. Von den anzusiedelnden 35,000 Zigeunern sollen in den einzelnen Gemeinden nicht mehr al« sechs Familien untergebracht werden. In Budapest, Fiume und den königlichen Frcistädten erfolgen keine Ansiedelungen. Rach den letzten statistischen Zusammenstellungen giebt eS in Ungarn 270,000 Zigeuner. — Frankreich. Da« Durchschwimmen von Flüssen seitens der Kavallerie, welches bei un« in Deutschland in letzter Zeit vielfach Gegenstand be sonderer Hebungen war, wird auch bei unseren west lichen Nachbarn fleißig geübt. Wie dem „W. Fremdbl." aus Fontainebleau gemeldet wird, hielt das 4. Hu- saren-Regimcnt eine Uebung ab. Es handelte sich darum, das Flüßchen Loing schwimmend zu über schreiten. Die Regimentssappeure — bekanntlich ist in jedem französischen Kavallerie-Regimente ein Theil der Mannschaften für den Geniedienst ausgerüstet und auf denselben einexercirt — stellten zunächst aus Fouragesäcken, die mit Stroh gefüllt waren, und Leinen ein Floß her, auf welchem ungefähr fünfzehn Soldaten und das Sattelzeug Platz fanden. Nachdem diese das andere Ufer erreicht hatten, wurde eine Zug leine über den Fluß gespannt und an dieser ein Pferd hinübergezogen, Die übrigen Pferde, sämmtlich ohne Sättel und Zaumzeug, trieb man gleich hinter dem ersten ins Wasser; sie folgten dem Leitthiere ohne große Schwierigkeiten und gelangten unversehrt auf das jenseitige Ufer. Der Uebergang dauerte ungefähr eine Stunde für jede Eskadron und vollzog sich ohne den geringsten Unfall, obwohl Rosse und Reiter viel gegen Wassergewächse und Schlamm zu kämpfen hatten. — Dänemark. Der dänische Ministerprä sident E st rup, der bekannte Konfliktsminister, ist vom Amte zurückgetreten. Mit ihm ging gleich zeitig Kriegsminister Bahnson und der Finanzminister, so daß nunmehr auch ministeriell die lange Konfliktszeit in Dänemark zum vollen Abschlüsse gekommen ist. Am 1. April dieses Jahres war zum ersten Male seit 1885 vom Folkething und Landsthing der Regier ung das regelmäßige Finanzgesetz votirt worden, so daß also an diesem Tage die Rückkehr de« König reiches zu der verfassungsmäßigen Gesetzlichkeit sich vollzogen hatte. Schon damals bezeichnete Estrup seine Aufgabe al» erfüllt, und kündete daher seinen Rücktritt für den Sommer an. Allerdings waren in letzter Zeit verschiedene Gerüchte verbreitet worden, welche glauben machen wollten, der König werde seinen bewährten Rathgeber nicht gehen lassen, allein größeren Anspruch auf Glaubwürdigkeit hatten derlei Ausstreuungen niemals und sie sind jetzt auch von der vollendeten Thatsachc widerlegt. Wie au« Kopen hagen telegraphisch mitgetheilt wird, motivirt man offiziöserseit« die Rekonstruktion de« Ministerium« dadurch, daß Estrup sich jetzt ohne Gefährdung der ruhigen Entwickelung der Staatsgeschäfke zurückziehen kann, da nach der politischen Vereinbarung im heurigen Frühjahre und nach dem ruhigen Gange, den später die inneren Ereignisse res Landes nahmen, die zwei von Estrup befürworteten staatsrechtlichen Grundsätze, nämlich die Gleichberechtigung beider Kammern auch bei der Berathung des Budgets und das Recht de« Königs, nach eigenem Ermessen die Minister zu er nennen, als anerkannt erachtet werden können. Als Konzession der Regierung an die vergleichschließenden Moderaten der Linken ist der Rücktritt der Minister Estrup, Bahnson und Goos zu betrachten. Die neuen Minister gehören alle drei der Rechten an. Der KriegSministsr und der Finanzminister waren die parlamentarischen Führer der Rechten beim Vergleichs abschluß. — Nordamerika. Das Repräsentantenhaus genehmigte kürzlich eine Bill, wonach die Auswan derer sich einer Besichtigung seitens der Konsuln der Vereinigten Staaten zu unterziehen haben. Als die Bill an den Senat gelangte, erschienen die Aus- wanverungskommissäre und traten gegen die Bill auf. Dieselbe sollte so geändert werden, um Anarchisten die Einwanderung nach Amerika unmöglich zu machen. Der Staatssekretär und der Schatzamlssekretär schrieben Briefe, worin sie die Kommissäre in ihrer Forderung unterstützten. Darauf hin hat die Vorlage eine andere Fassung bekommen. Nach dieser dürfen nur solche Personen nach den Vereinigten Staaten einwandern, die die Genehmigung der Auswanderungs-Inspektoren der Vereinigten Staaken, die sich in den AuSwander- ungshäfen befinden, erhalten. Anarchisten und andere unliebsame Personen sollen auf Kosten der Vereinig ten Staaten zurückbefördert werden. Kommen sie zum zweiten Male, sollen sie Gefängnißstrafe erhal ten. Da« Schreiben de« Schatzamtssekretär» Carlisle ist höchst energisch. Der Minister sagt, daß die Ver einigten Staaten einen Zufluchtsort für solche übel gesinnten Persönlichkeiten zu bilden scheinen. Die Anarchisten wären eine Gefahr für die staatlichen Einrichtungen und da» Volk selber. Nach der abge- Lnderten Bill könnten nur die wünschenSwerthcsten Einwanderer Einlaß in die Vereinigten Staaten er-