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Amts- und Anzeigevlatt Abonnement »rA- Leürk des Amtsgerichts Eibenstock Z»ZL und Sonnabend. In- " ten, sowie bei allen Reich«» Mon.pre.«: die kleinsp. . . _ Postanstalten. °« und dessen Itmgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 42. Dienstag, den 11. April IMN.1. Frühjahrs Kmtrol-VcrsammlmWN bett. Die diesjährigen FrühjahrS-Kontrol-Versammlungen i» dem Amtsgerichts bezirke Eibenstock, zu welchen sämmtiiche Mannschaften der Reserve, Landwehr I. Aufgebot«, DiSpontivnS-Urlauber und die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen, sowie Ersatz-Reservisten, möge» diese letzteren geübt haben oder nicht, zu erscheinen haben, werden abgehalten: 1) in Schönl-cide vor dem HlaWause: Donnerstag, den 27. April 1893, Vormittags 8 Uhr für die Beurlaubten au« Schönheide, Vormittags 10 Uhr: für die Beurlaubten aus Schönheiverhammer, Reuheive, Ober- und Unterstützengrün; 2) in Kivenstock auf dem ^ostpl'atze: Donnerstag, den 27. April 1893, Nachmittags 2 Uhr für die Beurlaubten aus Eibenstock, Nachmittags 4 Uhr: für die Beurlaubten aus Huuvshüvel, Mulcenhammer, Neidhardtsthal, Wolfs grün, Blauenthal, Sofa, Witventhal und CarlSfeld. Besondere Gestellungsbefehle sowie Anschläge werden nicht auSgegeben; un- entschuldigteS Ausbleiben oder zu spätes Eintreffen auf dem Kontrolplatze wird mit Arrest bestraft. Gesuche um Befreiung von den Kontrolversammlungen sind, gehörig bc- ' gründet und rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Schneeberg, am 29. März 1893. Königliches Bezirks-Kommando. Pretzsch. Bekanntmachung, den Fortbildungsschulunterricht betreffend. Der Unterricht in der Fortbildungsschule beginnt heute Wonlag, den 10. April 1893. ES werden daher hiermit alle zum Besuche der Fortbildungsschule verpflich teten Lehrlinge und dergl., sowohl die bereits in hiesiger Stadt wohnhaften, als auch die erst jetzt oder später von auswärts hierher ziehenden, sowie deren Eltern und Lehrherren auf nachstehende gesetzliche Bestimmungen aufmerksam gemacht und zu deren Nachachtung aufgefordert. Zum Besuche der Fortbildungsschule sind verpflichtet: 1) alle diejenigen Knaben, welche am Schlüsse des abgelaufenen Schuljahres au« der Volksschule entlassen worden sind, ausgenommen Diejenigen, welche eine mittlere oder höhere Volksschule bis zum vollendeten 15. Lebensjahre besucht und die ihrem Alter entsprechende Klasse erreicht haben; 2) alle diejenigen Knaben, welche zwar bereits eine höhere Lehranstalt (Gym nasium, Realschule, Seminar) besucht, dieselbe aber vor vollendetem 15. Lebens jahre verlassen haben, sowie Diejenigen, welche eine solche höhere Lehranstalt zwar bis zum 15. Lebensjahre besucht, jedoch die ihrem Alter entsprechende Klasse nicht erreicht haben. Der Unterricht in der allgem. Fortbildungsschule findet wie im vergangenen Jahre Montag, Abends von 6 bis 8 Uhr und zwar im hiesigen Schul gebäude statt. Für Kaufmannslehrlinge, Sck-eiber rc. wird zunächst versuchsweise eine Selekta mit Unterricht im Rechnen, Deutsch, Englisch u. Fran zösisch errichtet, an der sick> aber ancb jeder auoere Fortbilvungsschüler deiheiligen kann Anmeldungen hierzu sind sofort bei Herrn Schuldirektor Dennhardt zu bewirken bei welchem auch das Nähere über die Unterrichtszeit und die Höhe des Schulgeldes zu erfahren ist. Anmeldepflichtig sind besonder« alle V0M Besuch der Fortbildungsschule bisher befreit gewesene junge« Leute, indem die auf Widerruf gewährten Befreiungen hiermit wieder zurück gezogen werden. . . . . - ... Diejenigen, welche widerrechtlich den Eintritt in die Fortbildungsschule ver weigern bez deren Besuch vernachlässigen, nach Befinden auch deren Eltern, Erzieher, bez. Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen bei Versäumnissen eine Verschuldung zur Last fällt, werden nach 8 5 des VolkS- schulgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Nichl- zahlungSfalle Hast zu treten hak, bestraft. Eibenstock, den 10. April 1893. Der Rätst der Stadt. I»i-. Körner. Han«. Bekanntmachung. Die seitherige stellvertretende Leichenwäscherin O Kenriette Sidonie Woiglmann gev. Wüsser von hier ist am 8. dS. Mts. als wirkliche Leichenwäscherin für Eibenstock und die Parochial- Orte Blauenthal, Wolfsgrlln, Wilventhal und Muldenbammer eingewiescn und verpflichtet worden, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß sich die Wohnung der rc. Voigtmann nach wie vor Lohgasse 2 im Hause de« Restaurateurs Gruner befindet. Eibenstock, den 10. April 1893. Der Stadtrath. I»I-. Körner. Han«. Kol'z-Wersteigcruttg auf Sosaer Staats forstrevier. Im „Hotel zum Nathhaus" in Aue kommen Mittwoch, den 19. April 1893, von Borm. 9 Uhr an die auf den Kahlschlägen der Abiheiluugen 6, 12, 16, 30 und 43, in Abtheilung 44 (Rändelung und im Einzeln) sowie in der Durchforstung in Abtheilung 49 aufbereiteten 11984 weiche Klötzer von 13—68 cm Oberstärke, 3,5—4,5 m lang, 175 harte „ „ 16—49 „ „ 2,°—4,r „ „ 2 „ Nutzstücke „ 67u.68 „ „ I,° „ „ „ 6007 weiche Stangenklötzer „ 8—12 „ „ 4,o „ „ 244,«° Hundert 2—6 cm starke Reisslängen, in den Durchforstungen der * Abtheilungen 13, 18, 28 und 45, unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend zur Versteigerung. K. Forstrevierverwallnng Sosa u. K. Forstrentamt Eibenstock, Hopfner. am 8. April 1893. wolfframm. Kaiser Franz Joseph und die Ungarn. Dieser Tage ging die Notiz durch die Presse, Kaiser Franz Joseph werde in Zukunft nicht mehr wie bisher, regelmäßig, alle Jahre ein paar Monate in der Ofener Hofburg residiren, und man wollte die» auf eine Verstimmung zurückführen, in die der Kaiser durch die Ernennung KossuthS zum Ehrenbürger von Budapest gesetzt worden sei. Daß in Wiener Hoskreisen diese Verstimmung herrscht, ist richtig. In der Umgebung de« Kaisers gab eS von jeher Gegner der Magyaren, deren hoch entwickelte« Freiheits- und Unabhängigkeitsgefühl so grell gegen da« höfische Zeremoniell absticht, da« sich noch au» dem Mittelalter her am Wiener Hofe er halten hat. Kaiser Franz Joseph ist indessen ein für seine Verhältnisse vorurtheil«loser Monarch, der die Dinge nimmt, wie sie einmal liegen, und er sieht den Ungarn Viele« nach; die Ernennung de« alten KossuthS zum Ehrenbürger der ungarischen Reich«hauptstadt hat ihn aber doch tief verschnupft, wenngleich Buda- Pest nur dasselbe that, wa« sämmtliche ungarischen Städte von einiger Bedeutung am 90. Geburtstage des alte» UnabhängigkcitSkämpferS thaten, theilweise sogar schon weit früher gethan hatten. Ein zweiter Grund der Verstimmung war da« Mißglücken des Versuchs, die Honvedvereine zur Be kränzung des Hentzi-Grabmals zu bewegen. (Hentzi hatte 1848 gegen die Ungarn gefochten.) Der Miß erfolg war um so peinlicher, als den Honvedvereine« gewissermaßen ein politischer Gegendienst geleistet werden sollte, indem die gemeinsame Armee den Hon- ved« von 1848 eine Ehrung in Aussicht stellte. Da« „tolle Jahr" liegt schon ein halbes Säkulum zurück; man könnte daher die Todten begraben sein lassen und es war vielleicht eine Taktlosigkeit de« früheren Kriegsminister«, da» Ansinnen zur Bekränzung de« Hentzischen Grabsteins an die Honved« zu stellen; er hätte sich mindesten» vorher unter der Hand erkun digen sollen, welche Aufnahme dieser Antrag fand; dann wäre eS nicht zu einer öffentlichen, höchst pein lichen Erörterung gekommen. Indessen geschehene Dinge lassen sich nicht ändern. Da« einflußreichste Blatt Ungarns, der „Pester Lloyd", besprach in seinem Osterartikel diese Dinge mit großem Freimuth und schloß daran die Aufforderung an die Ungarn, den Kaiser wieder zu versöhnen. Die gesammte ungarische Presse macht diese Auf- forderung zum Gegenstand eingehender Besprechung. E« gäbe in Ungarn keine Republikaner; die Treue der Ungarn gegen ihren „König" in Zweifel zu ziehen, sei Verläumdung oder Unverstand! Da« ist der Grundton aller Auslassungen. Zugleich aber ver wahren sich die Blätter dagegen, daß Ungarn, um die Gunst des Hofe« zu erlangen, Opfer an seiner Ge sinnung bringe. „Pesti naplo" sagt, eS sei eine echt Wiener Auffassung, zu glauben, Ungarn erschrecke, weil in Budapest keine Hoffeste stattfinden. Man bedauere e« in Ungarn, wenn der König fern sei, aber im Laufe der Dinge ändert die Abwesenheit de« Hofes gar nicht«. Die Bürger Budapest« seien nicht gewohnt, von den Brosamen der Hofküche zu leben, wie die Wiener. Der König sei ein ritterlicher Mann und verstehe gewiß, die Huldigung eine« treuen aber nicht servilen Volke« zu würdigen. „Budapest! Hir- lap" spricht ebenfalls in Ausdrücken begeisterter Ver ehrung von dem Monarchen und fährt sodann fort: Uns hat auch bisher nicht die Hofgunst erhalten, sondern unsere eigene Kraft. Unsere Freiheit und Verfassung ist un« nicht ertheilt, wir haben sie er worben. Wenn hier keine Hofbälle und keine Hof jagden stattfinden, so, erschrecken wir nicht ; diese Dinge sind interessant, aber nicht wichtig. Ohne nationale Politik aber können wir nicht gedeihen. Möge also der König kommen und sich von der Treue seiner Ungarn und davon überzeugen, daß hierzulande eine Reaktion unmöglich ist „EgherteS", da« Organ der äußersten Linken, schreibt in ganz gleichem Sinne. E« sei verwerflich, Zweifel an der Treue de« ungar ischen Volke« gegen die Dynastie zu wecken, nie aber werde da« Land darauf verzichten, seine freiheitlichen