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Amts- und AnzeiMntt für den MM Wrk des Lmlsgmchls «dknß«lk sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- ZeilelOPf und dessen Amaekuna. Post-Nstaltew Verantwortlicher Redakteur: E. Hanvebohn in Eibenstock. 41. Sayrgau«. 88. Sonnabend, den 28. Juli L8S4. Freiwillige GmndWsverstcigenmg. Da« an der hiesigen Hauptstraße gelegene im Grundbuche auf ren Namen Oki-I.tt»«« HVIIKvlmtii« verw. 8vd«Ak«I geb. Rau in Eibenstock ein getragene Hausgrundstück, Folium 38 re» Grundbuch», Nr. 46/47 de« Brand kataster« und Nr. 50 des Flurbuchs, Abtheilung für Eibenstock soll auf Antrag der Erben der genannten Frau Scheffel am 2. August 1894, Wormittag 11 Ayr von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte an Gerichtsstelle versteigert werden. In dem Grundstücke ist seit einer längeren Reihe von Jahren die Schank- wirthschast mit gutem Erfolge betrieben worden; auch eignet es sich seiner günstigen Lage wegen zu jedem anderen Geschäftsbetriebe. Die Versteigerungsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht, können auch vorher bei rem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte eingesehen werden. Eibenstock, am 12. Juli 1894. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Staab. A«mel-««g zum Anschluß an die Stadt-Fernsprecheinrichtuna. , Neue Anschlüsse an die Stark-Aernsprecheinrichtung für Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat September beginnenden zweiten Bauabschnitte des laufenden Jahre» gewünscht wird, spätestens bis zum 1. August bei dem Kaiserlichen Postamt in Eibenstock anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können erst im nächstjährigen ersten, im Monat April beginnenden Bauabschnitte berücksichtigt werren. Einer Erneuerung der bereits vorgemerkten Anmeldungen bedarf eS nicht. Leipzig, 5. Juli 1894. Der Kaiserliche Oücr-Postdirector. Geheime Hber-Aostrath HVuItvi-. Kok;-Versteigerung auf Wikdenthaler Staatsforstrevier. Sonnabend, den 4^ August 1894, von Bormittaas 9 Uhr an kommen im Hotel „zum Rathhaus" in Aue die in den Schlagen der Abtheilunzen 5, 32, 69 und 74, ingleichen in den Durchforstungen in 14, 15, 19, 20, 26, 43, 45 und 46 und außerdem im Revier umher von Brüchen aufvereitele Nutzhölzer, als: 7 Stück Stämme 13-18 cm stark, 3 h. Klötzer 16-25 , 3—3,5 in lang. 17242 w. 13-52 , 3,5,4,o und 4,5 m lang, 11175 Stangenklötzer 8-12 , 3,5 und 4 m lang, 35 Derbstangen 9-14 sowie Montag, den 6. August 1894, von Bormittags 9 Uhr an im Drechsler'schcn Gasthofe in Wildenthal 1 Rm. harte, 243 Rm. weiche Brennscheite, 3i0'/2 . weiche Brennknüppel, 206 Rm. weiche Aelle, 139 „ „ Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend zur Versteigerung. Kak. Korstrevierverwaktung ZSikdenthak und Agk. Korstrentamt Kikenstock, Uhlmann. am 26. Juli 1894. I. V.: Lrnckner. .HauSverfteigerung. ErtheilungShalber soll da» zum Nachlaß der Frau Johanne Christian« verw. Härtet hier gehörige, in guter Geschäftslage befindliche, im Brandcataster für Schönheide mit Nr. 257 bezeichnete Hau», in welchem gegenwärtig die Fleischerei betrieben wird, nebst den dazu gehörigen, 58 rri (1 Acker 29 iH Ruthen) Flächeninhalt umfassenden Flurstücken Montag, den 30. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr an ExpediiionSstellc de» Unterzeichneten unter den vorher im Termine bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Erstehungslustige werden hierzu eingeladen. Schönheide, am 20. Juli 1894. Gem.-Borst. Laupt, Ortsrichter. Bekanntmachllug. Am 1. August dsr. I«. ist der 2. Termin Grundsteuer fällig. Mir diesem Termine kommt zugleich ein Zuschlag nach Pf. jeder beitragspflichtigen Grundsteuereinheit zur Deckung de« Bedarfs des Landeskulturrathes zur Erhebung. ES wird zur Zahlung der Beträge bis zum 19. August dss. Js. hiermit aufgeforvert mit rem Bemerken, daß gegen Säumige mit dem Mahn- bez. ZwangsvollstreckungSverfahren vorgegangen wirk. Gleichzeitig wird nochmals an die Entrichtung der Ortsschaukgewerbe- steuer auf das 2. Halbjahr 1894 erinnert. Eibenstock, am 26. Juli 1894. Der Rath der Stadt. vr. Körner. Begcr. B c k a li ll t m a ch >> n z. Nachdem daS Königliche Ministerium des Innern daS unter O angefügtc, von den städtischen Collegicn aufgestellte Statur für die Dienstbotenkrankenkasse zu Eibenstock, vom 18. Juni 1894, genehmigt Hal, geben wir die» mit dem Be merken bekannt, daß Druckexemplare gegen Erlegung von 15 Pfennigen in unserer Registratur abgegeben werden. Eibenstock, den 26. Juli 1894. Der Rath der Stadt. Id»-. Körner. Gnüchtel. Statut für die Dienstbotenkrankenkaffc zu Eibenstock. 8 i. Alle Personen, die in Eibenstock in einem nach den Bestimmungen der rivi- dirten Gesindeordnung für das Königreich Sachsen vom 2. Mai 1892 zu bcur- theilenden Dienstverhältnisse stehen, und die Gesindezeugnißbüchcr führen müssen, sind nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Statuts gegen Krankheit zu ver sichern, mit Ausnahme jedoch des auf Grund des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 und des Königlich-Sächsischen Gesetzes vom 22. Mär; 1888, sowie der Ausführ ungsverordnung dazu vom 23. Mai 1888 zum Beitritt zu einer Orts- oder sonstigen in Gemäßheit des Rcichsgesetzes vom 15. Juni 1883 errichteten Kranken kaffe verpflichteten landwirthschaftlichen Gesindes beiderlei Geschlechts. Sie werden mit dem Tage, an welchem sie den Dienst antreten, vcrsicher- ungspflichtige Mitglieder der Kasse; ihre Mitgliedschaft endet, sobald sic von Eibenstock wegziehen oder aufhören, Dienstbote zu sein. 8 2. Die Kasse gewährt ihren Mitgliedern Unterstützung im Falle der Krankheit und zwar: 1) freie ärztliche Behandlung, Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel, 2) soweit dies nach Lrzlichem llrthcile nolhwenbig ist, freie Kur und Verpflegung iin städtischen Krankenhause. Die Krankenuntcrstlltzung endet, wenn nicht inzwischen der Eintritt des Kassenmitgliedes in ein den Wiederbeginn und die Fortdauer des Dienstes aus schließendes Verhältniß erfolgt, spätestens mit dem Ablauf der 13. Woche nach Beginn der Krankheit. Dienstboten, welche aus der die Bcitrittspflicht begründenden Dienststellung ausscheidcn und vor ihrem Ausscheiden drei Monate ununterbrochen der Kasse angchört haben, verbleibt der Anspruch auf Krankenuntcrstützung in Unterstützungs fällen, welche während der Dienstlosigkcit innerhalb eines Zeitraumes von 3 Wochen nach dem Ausscheiden aus der Kasse eintretcn. Dieser Anspruch fällt fort, wenn der Betheiligte sich nicht in der Stadt Eibenstock aufhält. 8 3. Im Falle der Erkrankung eines Dienstboten hat der Kassenarzt auf erhaltene Benachrichtigung den erkrankten Dienstboten in dessen Behausung zu untersuchen und über den Befund eine kurze Bescheinigung auszustellen, auf Grund deren bei der Kassenverwaltung der zur Aufnahme in das Krankenhaus erforderliche Aufnahmcschein ausgestellt wird. Im Falle leichter Erkrankung hat der Dienstbote sich mit dem Quittungs buche, durch welches er sich als Kassenmitglied legitimirt, dem Kassenärzte in in dessen Sprechstunden, so oft nöthig, vorznstellcn. Die ärztliche Behandlung in der Familie der Dienstherrschaft erfolgt nur dann und solange, wenn und wielangc die Dienstherrschaft es ausdrücklich wünscht und der Kassenarzt solches für unbedenklich erachtet. Kosten, welche durch Zuziehung eines anderen Arztes als des Kassenarztes erwachsen, werden von der Kasse nur ersetzt, wenn die Zuziehung auf Anordnung oder mit Genehmigung des Stadtralhes oder bei Gefahr im Verzüge erfolgt ist. 8 4. Die zu zahlende» Beiträge betragen bis auf Weiteres monatlich 40 Pf. für das Kassenmitglied. Der Beitrag für den Monat, in dem der Eintritt in den Dienst und der Austritt aus dem Dienst erfolgt, wird voll erhoben. Die Beiträge werden vierteljährlich zu Beginn des Vierteljahres durch den RathSdiencr oder einen sonstigen Beauftragten des Raths eingchoben. Für die richtige und rechtzeitige Einzahlung der Beiträge haften der Kasse gegenüber die betreffende» Dienstherrschaften in dem Maße, daß der Kassenvcr- waltuug das Recht zusteht, die Beiträge ohne Weitere» von den betreffenden