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Amts- Md Anzeigeblatt «bouuement MM- Wl» des Lmtsgeriihls LidenM WML srm»n«prei«: die kleinst». . . — « Postanstalten. °« und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur: E. Hannrbohn in Eibenstock. 21. Soiiimbciid, dm 18. Februar 1»»« Erlaß, das Zurülkstellungsverfahren der Hteservisten, Landwehr keule, Orsatzreservisten und LandsturmpMchligen öelr. Nach den Bestimmungen in 8 64 deS ReichsmilitärgesetzeS vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit 88 118 -, 120^ und 122 der Wehrordnung vom 22. No vember 1888 können au« Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder nothwendigen Verstärkung des Heere» i>. Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve, b. Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots, e. Mannschaften der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots, sowie in besonders bringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahres klasse der Landwehr zweiten Aufgebots, cl. Ersatzreservisten hinter die letzte Jahresklasse der Ersatzreserve, sowie in besonders dringenden Fällen hinter die letzte Jahresklasse der Land wehr zweiten Aufgebot« und 8. Landsturmpflichtige hinter die letzte Jahresklasse des Landsturms zweiten Aufgebots zurückgestellt werden. Zurückstellungen der fraglichen Art dürfen erfolgen, wenn L. ein Mann als der einzig« Ernährer seines arbeitsunfähigen » Vaters oder seiner Mutter, beziehungsweise seines Großvaters, oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstätte bewohnt, zu be trachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung zustehende gesetzliche Unterstützung der dauernde Niedergang deS elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte, b. die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preiSgeben würde und c. in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Lanrescultur und der Volkswirthschaft für unabweiSlich noihwendig erachtet wird. Etwaige Gesuche sind gemäß 8 123,> der Wehrordnung bei dem Stadtrathe bez. Gemeindevorstande anzudringen, welcher dieselben zu prüfen und nach Maß gabe deS Befundes darüber eine an den unterzeichneten Civilvorsitzenden der Ersatzcommission einzureichende Nachweisung aufzuslellen hat, aus welcher nicht nur die militärischen, bürgerlichen und BermögenSverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine Zurückstellung begründet werden kann. Zur Berathung und Entscheidung über die angebrachten Gesuche wird die unterzeichnete Königliche Ersatzcommission im Anschlüsse an das MusterungSgeschäft den 1. März 1893, von Vormittags '/«IS Uhr an im Ratbhause in Johanngeorgenstadt, den 6. März 1893, von Vormittags '/,11 Uhr an im Bade Ottenstein in Scbwarzenberg, den 8. März 1893, von Vormittags 11 Uhr an im Ratbhause in Lößnitz, den 19. März 1893, von Vormittags 11 Uhr an in der Eberwein'ichen Restauration in Etbenstock und den 14. März 1893, von Vormittags 11 Uhr an Sitzung halten M Sonne in Schneeberg Die von der verstärkten Ersatzkommission getroffene Entscheidung ist endgiltig, behält jedoch nur bis zum nächsten Zurückstellungstermine Gültigkeit. Gesuche um Zurückstellung im Augenblicke der Einberufung sind unzulässig. Schwarzenberg und Schneeberg, am 13. Februar 1893. Die Königliche Ersatz-Commission in den Aushebungs bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Der Civilvorsitzende. Der Militärvorsitzendr. Arhr. v. Wirfing. Prctsch, Oberstlieuienant j. D. St. Ocssentlichc Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Sonnabend, den 25. Jekruar 1893, von Nachmittags 3 Uhr an im BerhandlungSsaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur de» amtShaupt- mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 1b. Februar 1893. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirfing. Der Königliche Förster, Herr HanS Eugen Rudolph rttlninuu in Oberstützengrün ist zum Stellvertreter de« Gutsvorstehers für das Staat« forstrevier Schönheide bestellt und in Pflicht genommen worden. Schwarzenberg, am 16. Februar 1893. - Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirfing. W. Da der Leichenkassenverein der Bürstenmacher in Schönheide z Z einen den Statuten gemäß berufenen Vorsteher nicht hat, wird hiermit aussichtSwegen eine Hauptversammlung deS Verein« auf Dienstag, den 28. Februar 1893, Abends 8 Uhr in den Gasthof zum Deutschen Hause in Schönheide eiuberufen. Tagesordnung: Wahl eines Ausschusses und Rechnungslegung. Eibenstock, am 16. Februar 1893. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Erledigt hat sich die im 147. Stücke dieses Blattes von 1892 hinter dem Schachtmeister ILnrl UrleNrlok aus Lößnitz erlassene Bekanntmachung des Unterzeichneten durch AucrSwald'S Ermittelung. Ei den stock, am 15. Februar 1893. Der Königliche Amtsanwalt. Warneck. Bcktiltiit ltt a ch»u ß, die Anbringung von Brandkatasternummern betreffend. Nach 8 34 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetze, die Landesbrand- Versicherungsanstall bctr. sind die Brandkatasternummern an dem Haupteingange de« Gebäudecomplexes in sichtbarer Weise und zum Unterschiede von den Haus nummern, welche Über dem Eingänge zu befestigen sind, zur linken Seite de« Einganges bez. des HausthüreingangeS anzubringen. Trotz unserer Bekanntmachung vom I I. Oktober vorigen JahreS fehlen noch an einer großen Anzahl Gebäude die Katasternummern entweder ganz oder sind nicht in der vorgeschriebenen Weise angebracht. Es ergeht daher an die säumigen Hausbesitzer hiermit erneut die Auflage, bei Vermeidung einer Geldstrafe von 3 Mark für jeden Fall der Zuwiderhand lung nunmehr sofort und längstens bis zum 3tt. Aprik dss. Is. diese Nummern in Ordnung bringen und in schwarzer Schrift ans Weißem , Grunde Herstellen zu lassen. Eibenstock, den 9. Februar 1893. Der Rath der Stadt. »r Körner. Hans. B c ka» ntmachniig. Die in dem Hausgrundstücke Hauptstraße 2 ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Eibenstock, den 16. Februar 1893. Der Rath der Stadt. — idr Körner. Hans. Am 15. Februar 1893 ist der erste Termin der diesjährige« Communanlageu fällig gewesen. Es wird dies mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung gebracht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen acht tägigen Frist gegen etwaige Restanten executivisch vorzngehen ist. Der Gemeinderath zu Schönheide. Anmeldung zum Anschluß an die Stadt Fernsprechcinrichtung. Neue Anschlüsse an die Stadl-Fernsprecheinrichtung für Eibenstock sind, wenn die Ausführung in dem im Monat April beginnenden ersten Bauabschnitte de» laufenden Jahre« gewünscht wird, spätestens bis zum 1. Mär, bei dem Kaiserlichen Postamte in Eibenstock anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können erst im zweiten, im Monat Sep tember beginnenden Bauabschnitte berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der hier bereit« vorgemerktcn Anmeldungen bedarf e» nicht. Leipzig, 6. Februar 1893. Dcr Kaiser!. Ober-Postdttektor, Geheime Ober-Postrath.